30.12.2015, 12:18
Schwarzbau in Kürten kann nicht nachträglich legalisiert werden
www.ksta.de/kuerten/-sote-schwarzbau-kuerten-illegal,15189230,33006266.html
Peter Brülls - persönliche Anmerkung - man kann wenn man will!!!
man will aber nicht!!!
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Tür zur nachträglichen Legalisierung des vom Abriss bedrohten Wohnhauses am Breibacher Weg verschlossen. Ein aktuelles Urteil gibt dem Kreis im Streit um das Haus von Christa Liedtke recht.
Kürten.
Mit einer Außenbereichssatzung hätte das vom Abriss bedrohte Wohnhaus von Christa Liedtke am Breibacher Weg nachträglich legalisiert werden können. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Köln diese Tür verschlossen: Der Kürtener Gemeinderat hat mit seinem Satzungsbeschluss aus dem September 2014 rechtswidrig gehandelt, urteilten die Richter. Eine Satzung ist an dieser Stelle nicht möglich, weil es an der erforderlichen „Wohnbebauung von einigem Gewicht“ mangele.Die Klage der Gemeinde, gerichtet gegen die Beanstandung des Ratsbeschlusses durch den Kreis, haben die Verwaltungsrichter deshalb abgelehnt. Bei den fünf Gebäuden im Satzungsgebiet handele es sich lediglich bei einem um ein legales Wohnhaus; zu wenig, um eine Satzung zu begründen. Damit ist das Gericht der Argumentation des Kreises vollständig gefolgt.Mehr dazu
Wohnhaus in Breibach
Ortstermin am Schwarzbau in Kürten bleibt ohne Ergebnis
Gestern bekamen die Beteiligten das Urteil formal zugestellt. Innerhalb eines Monats kann ein Antrag auf Zulassung zur Berufung am Oberverwaltungsgericht Münster gestellt werden. Ob die Gemeinde diesen Schritt machen wolle, müsse mit den Fraktionen beraten werden, sagte gestern Kämmerer Willi Hembach als Vertreter von Bürgermeister Willi Heider. Vom Urteil unabhängig ist das Klageverfahren Christa Liedtkes am Oberverwaltungsgericht gegen die Abrissverfügung des Kreises. Hier soll im Frühjahr 2016 ein Urteil fallen. Weil für das aus den späten 30er- beziehungsweise frühen 40er-Jahren stammende Haus eine Baugenehmigung fehlt, verlangt der Kreis einen Abbruch des Wohnhauses. Seit September 2013 liegt eine Abrissverfügung vor, vom Verwaltungsgericht bestätigt. Dagegen klagt Christa Liedtke.Weg des Ausgleichs möglichWie Gerichtssprecherin Dr. Rita Zimmermann-Rohde bestätigt, sei trotz des Urteilsspruchs weiterhin die Möglichkeit eines „tragfähigen, vergleichsweisen Ausgleichs“ zwischen den Belangen des Baurechts und den Belangen der Anwohner vorstellbar, wie zuvor von den Verwaltungsrichtern aufgezeigt. Dieser Weg zu einem Ausgleich „kam mit Blick auf das demnächst zur Entscheidung stehende Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht (noch) nicht zustande“.Ausschlaggebend für die Richter war die Situation in der Satzungszone, wie sie schon der Kreis geschildert hatte: Das Liedtke-Haus (formal illegal) sowie zwei Wochenend-Wohnhäuser dürften laut einschlägiger Urteile nicht als Wohnhäuser gewertet werden, ebenso nicht das benachbarte Landgut Breibach. Die Gemeinde hatte argumentiert, allein das stark frequentierte Landgut könne als Wohngebäude mit neun bis zwölf Wohneinheiten gewertet werden.
„Illegales“ Liedtke-Haus: Schwarzbau in Kürten kann nicht nachträglich legalisiert werden | Kürten - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
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