02.11.2015, 12:07
Im Prozess um eine Satzung zur Legalisierung des Hauses von Christa Liedtke findet ein Ortstermin statt. In einigen Fällen bringe ein solcher Termin eine Konsensmöglichkeit.
www.ksta.de/kuerten/schwarzbau-kuerten-liedtke-sote-ortstermin-prozess,15189230,32220204.html
Kürten.
Das Bangen um das als Schwarzbau geltende Häuschen von Christa Liedtke in Kürten-Breibach geht weiter: Für den 2. November hat die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Köln einen Ortstermin in Kürten angesetzt.
Kern des Termins ist die Frage, ob es für den kleinen Stichweg oberhalb des Freizeitheims Breibach eine Außenbereichssatzung geben darf. Der Kreis sagt Nein und hat die vom Gemeinderat verabschiedete Satzung per Erlass aufgehoben. Dagegen klagt die Gemeinde Kürten.
Das Wohnhaus von Christa Liedtke liegt – mit vier weiteren Wohngebäuden – im Satzungsbereich. Der Kreis verweist auf geltendes Recht und lehnt es ab, dass aus seiner Sicht illegale Liedtke-Haus sowie zwei benachbarte Wochenendhäuser als Wohngebäude anzuerkennen.
Juristen beraten über Gebäudelage
Die verbleibenden zwei Gebäude – ein genehmigtes Wohnhaus und das Freizeitheim Breibach – reichten nicht aus, um die für eine Satzung erforderliche „Bebauung von einigem Gewicht“ darzustellen. Die Gemeinde argumentiert hingegen, dass allein das Landgut Breibach mit 54 Übernachtungsmöglichkeiten eine Nutzungsintensität von mindestens acht, wenn nicht sogar elf Wohnhäusern habe. Damit wäre die benötigte Wohnbebauung vorhanden.
Vor Ort werden sich die Juristen die Lage der einzelnen Häuser anschauen und über die Klage der Gemeinde beraten.
Vertreter von Gemeinde und Kreis beziehungsweise deren Rechtsbeistände sind ebenfalls eingeladen zum Termin. Die Anlieger der kleinen Satzung sind es hingegen nicht, eine Beiladung sei bislang nicht erfolgt, berichtet die Pressesprecherin des Gerichts, Dr. Rita Zimmermann-Rohde. Die Gemeinde hatte angeregt, unter anderem Christa Liedtke ins Verfahren einzubeziehen.
Urteil nicht in Sicht
Wie es nach dem Ortstermin weitergeht im Verfahren, ist unklar. Ein Urteil fällt am 2. November aber auf keinen Fall. In einigen Fällen bringe der Termin am Ort eine Konsensmöglichkeit, betont ein Gerichtssprecher. Oder es werde der klagenden Partei verdeutlicht, dass das Verfahren nicht zu ihrem Gunsten ausgehen könne. Laufe das Verfahren weiter, werde das Verwaltungsgericht relativ zeitnah eine mündliche Verhandlung ansetzen. Zwischen einem Monat und drei Monaten nach dem Ortstermin sei mit der Beratung zu rechnen.
Nicht betroffen vom Ortstermin ist das Verfahren, das Christa Liedtke am Oberverwaltungsgericht gegen die Abrissverfügung des Kreises führt.