Migration

Alassa Alarm! Abschiebung droht!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
BAMF & Petitionsausschuss Baden-Württemberg

3.908 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.908 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

23.04.2019, 21:21

Die Anwaltskanzlei, die Alassa M. vertritt, schickte uns heute diese Pressemitteilung:

Am 6. März hatte der faschistoide und der AfD zumindest nahestehende „Deutschland- Kurier“ in seiner Internet-Präsenz einen Hetzartikel veröffentlicht, in dem der von uns vertretene kamerunische Flüchtling Alassa Mfouapon als „Asylbetrüger“ und „Randalierer“ bezeichnet und wahrheitswidrig behauptet wurde, er sei „einer der Rädelsführer der Randalierer von Ellwangen“ gewesen.

Auf Antrag unserer Kanzlei hat das Landgericht Köln jetzt der „Conservare Communication GmbH“ als Herausgeberin des „Deutschland-Kurier“ diese Beleidigungen und Verleumdungen verboten und für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, angedroht (Beschluss vom 16. April 2019, Az. 28 O 112/19).

Das Gericht bestätigte, dass die Verhetzung unseres Mandanten als „Randalierer“ bzw. „Rädelsführer der Randalierer“ unwahre Tatsachenbehauptungen sind. Da unser Mandant nicht betrogen hat, wurde auch die Verunglimpfung als „Asylbetrüger“ für rechtswidrig erklärt.

Wir sehen darin einen Erfolg im Kampf gegen rassistische Hetze gegen Flüchtlinge, ihre Verun­glimpfung in der Öffentlichkeit und für ihre demokratischen Rechte und Freiheiten. Es ist eine weitere rechtliche Niederlage für die von der „BILD“-Zeitung ausgehende Hetz- und Schmutzkampagne.


17.04.2019, 19:44

Am 9. April wurde die Behandlung des Asylantrags von Yolande Fleur , der Frau von Alassa Mfouapon, in einer Blitzentscheidung durch das BAMF abgelehnt - gegen jede Rechtmäßigkeit! Fleur hat in einer über 3 Tage andauernden Anhörung ihre schrecklichen Erlebnisse dargelegt - allein das ist eine Prozedur, die einer Frau, die Entsetzliches erlebt hat, eigentlich niemals zugemutet werden dürfte. Was sie erlebt hat, sollte kein Mensch erleben müssen:
- in ihrer Heimat Kamerun mit dem Leben bedroht und nach einem Mordanschlag schwer verletzt, weil sie sich als Christin nicht von ihrem muslimischen Ehemann trennen wollte;
- bei der Flucht in Tripolis inhaftiert, gefoltert, systematischer sexueller Gewalt ausgeliefert;
- beim Versuch, auf einem Boot nach Italien zu gelangen mitangesehen, wie die Mehrheit der anderen Bootsflüchtlingeund ihr zwei Jahre altes Kind ertrinken,
- beim erfolgreichen Ausbruch aus dem libyschen Gefängnis Zeugin von Erschießungen von Mitgefangenen geworden, ein Bein gebrochen - eine Verletzung, die wie die Schussverletzung in Kamerun ohne jegliche medizinische Versorgung blieb. Aufgrund dieser unversorgten Verletzungen kann sie heute nur unter Schmerzen gehen;
- schließlich doch in Italien angelangt, zwei Jahre ohne medizinische und psychologische Hilfe, ohne dass ihr Asylbegehren auch nur ordentlich aufgenommen, geschweige denn bearbeitet wurde. So etwas kann den stärksten Menschen brechen - sie begann sich zu fragen, ob dieses Leben noch lebenswert ist.
Doch Fleur gibt nicht auf. Sie hat Mut und Lebenswillen - sie entschließt sich, nach Deutschland zu kommen, wo ihr Mann inzwischen zu einem anerkannten Aktivisten für die Rechte Geflüchteter geworden ist.
Unfassbar, dass das alles für das BAMF kein Grund ist, ihr Asyl zu gewähren, damit sie endlich - in der Nähe ihres Mannes, in der Nähe von Freunden - zur Ruhe kommen und genesen kann. Die Klageschrift der Anwälte Meister & Partner führt aus, wie dieser BAMF-Bescheid völlig die Bedingungen in Italien ignoriert: dort herrschen seit dem Regierungsantritt von Salvini und dem Erlass seiner Dekrete Zustände, die selbst für gesunde Menschen unzumutbar sind. Salvini hatte bei seiner Wahl angekündigt, die Kosten für die Versorgung Geflüchteter drastisch zu senken. Das setzt er rücksichtslos durch, wobei gegen die Verfassung des italienischen Staates verstoßen wird. Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreises: „Für eine psychisch schwer angeschlagene Frau sind diese Bedingungen lebensbedrohlich. Das hat Fleur bereits erfahren und bei ihrer Anhörung geschildert. Doch das hat für das BAMF keinerlei Beweiskraft - ganz im Sinne der 'Salvinisierung' der Flüchtlingspolitik in Deutschland unter Federführung von Innenminister Seehofer wird auf eine Zuständigkeitserklärung von Italien verwiesen. Diese ist jedoch nicht das Papier wert, auf dem sie steht! Die anerkannte schweizerische Flüchtlingshilfeorganisation SFH hat zuletzt in ihrem Bericht vom März 2019 eindringlich auf die fehlende psychiatrische Versorgung Geflüchteter in Italien hingewiesen und die Veränderungen durch die Salvini-Dekrete aufgezeigt. So gibt es zum Beispiel eine Behandlung in den spezialisierten"SPRAR-Zentren" nur noch für anerkannte Geflüchtete und Minderjährige - aufgrund der drastischen Mittelkürzungen. Seitdem die Dekrete Salvinis in Italien Gesetzeskraft haben, kann Italien seine Garantien nach der Dublin III-Vereinbarungen faktisch nicht mehr einhalten. Doch diese Veränderungen ignoriert das BAMF geflissentlich. Ebenso die Gefahr einer Kettenabschiebung, das heißt, dass Fleur schnell aus Italien nach Kamerun oder Libyen abschoben werden kann. Italien hat den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnet!“
Der Bescheid des BAMF verstößt damit gleich gegen mehrere elementare humanitäre Grundsätze: das Refoulment-Verbot, die Ächtung von Kettenabschiebungen, den Schutz von Folteropfern - Grundsätze, denen Deutschland auf internationaler Ebene zugestimmt hat. Grundsätze auch, die viele Menschen in Deutschland für einen wesentlichen Bestandteil unserer Verfassung halten.
Dieser Bescheid muss vom Tisch! Verstärken wir den europaweiten Widerstand gegen die Seehofers, Orbans und Salvinis! Kommt zum Zelt der Solidarität nach Karlsruhe, immer am letzten Samstag im Monat, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Kaiserstraße/Ecke Waldstraße) - nächstes Mal am 27. April
Spendet für die Prozesskosten über „Solidarität International e.V.“,
IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Alassa“



16.04.2019, 18:13

Diese sehr berührende Solidaritätserklärung erreichte uns heute vom Bundesvorstand des Frauenverbandes Courage:

"Liebe Fleur,

wir haben auf unserem Treffens des Bundesvorstand von Courage über Deine Geschichte und aktuelle Situation gesprochen.
Wir sind 13 Frauen, aus Deutschland, Afghanistan, Sri Lanka, Kamerun, Kurdistan und der Türkei. Alle senden Dir von Herzen die wärmsten Grüße der Solidarität!
Es ist für uns eine frauenpolitische Verpflichtung und großes Anliegen, uns für Dein Bleiberecht und das aller Frauen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder politischen Meinung verfolgt werden, einzusetzen.
Was Dir widerfahren ist, sollte kein Mensch durchmachen müssen. Wir haben großen Respekt vor Deinem Mut, trotz aller Gewalt und Unterdrückung für Dein Recht auf Flucht und das Recht bei deinem Mann Alassa zu sein, zu kämpfen.
Wir finden es menschenunwürdig, dass Dein Asylantrag vom BAMF noch nicht mal angenommen und bearbeitet wird!
Wir fordern uneingeschränktes Bleiberecht für Dich und Deinen Mann!
Wir fordern sofortige medizinische und psychotherapeutische Betreuung für Dich!
Wir stehen an der Seite von Dir und Alassa und versichern Euch unsere volle Solidarität und Hilfe.

Couragierte und schwesterliche Grüße!
Deine Freundinnen vom Bundesvorstand von Courage"


15.04.2019, 00:53

Aus der LEA Ellwangen wird eine neue, empörende Praxis der Disziplinierung der Geflüchteten berichtet:
Wer bei angekündigter Abschiebung nicht in seinem Zimmer angetroffen wird, bekommt für die Dauer von einem bis drei Monaten, teilweise sogar bis zu einem Jahr, das komplette Taschengeld gestrichen! Dies sei von der Polizei angeordnet worden und stößt auf riesigen Protest unter den Bewohnern. Mit solchen Maßnahmen werden Frust und Wut gesteigert und erneut die Geflüchteten wie Menschen dritter Klasse behandelt.
Das Signal ist überdeutlich: Wer die Hölle der Foltergefängnisse Libyens überstanden, die Flucht übers Meer überlebt und es bis nach Deutschland geschafft hat, soll sich auf gar keinen Fall hier in irgendeiner Weise sicher fühlen dürfen! Wie unmenschlich kann man eigentlich noch auf die weltweite Fluchtbewegung von inzwischen über 65 Millionen Menschen reagieren?
Nächste Aktivitäten des Freundeskreises Alassa&Friends:
 Zelt der Solidarität in Karlsruhe immer am letzten Samstag im Monat, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Platz,...) → nächstes Mal am 27. April
 Nächstes Treffen des Freundeskreises, 9. Mai, 16.30 Uhr, Stuttgart, Werastr. 10
 Kommt alle mit zum 19. Internationalen Pfingstjugendtreffen am 8./9. Juni 2019 in Truckenthal/ Thüringen. Weitere Informationen unter www.pfingstjugendtreffen.de


11.04.2019, 20:55

Am 11.2.19 reiste Yolande Fleur nach Deutschland ein. Sie ist die Frau des bundesweit bekannten demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M. Beide zusammen flohen sie mit ihrem damals einjährigen Sohn Ende 2014 aus Kamerun. Dort wurden sie von Sicherheitskräften des König des Bamoun-Stammes, der eng mit dem dort herrschenden Regime verbunden ist, verfolgt und mit dem Leben bedroht. Weil Fleur Christin und Alassa Moslem ist, sollten sie kein Paar sein. Sie wurde mehrmals mit dem Messer bedroht und als sie im im 3. Monat schwanger war, angeschossen. Eine Zukunft für die Familie in Kamerun war nicht möglich. Auf der Flucht wurden sie in Lybien voneinander getrennt. Fleur gelang es, auf ein Boot nach Italien zu kommen. Das Boot kenterte. 160 der 185 Passagiere ertranken. Dabei war auch ihr kleiner Sohn Juan Darel. Sie wird gerettet und zurück nach Lybien in ein Gefängnis verfrachtet. Dort sind Misshandlung und sexuelle Gewalt an der Tagesordnung. Als sie sich wehrt, wird sie vom Dach des Gefängnisses gestoßen und bricht sich den Knöchel. Der Bruch wird nicht versorgt. Nach 3 Monaten gelingt ihr gemeinsam mit anderen Frauen der Ausbruch aus dem Gefängnis und die Flucht nach Italien. In Italien kommt sie letztlich in eine Einrichtung, die angeblich für traumatisierte Flüchtlinge da sein soll. Jedoch erfährt sie bis auf die Gabe von Schmerzmitteln keinerlei medizinische Versorgung oder Hilfe. Sie stellt einen Asylantrag, der 2 Jahre nicht bearbeitet wird. Es kommt zu keiner Anhörung oder ähnlichem. Im Februar diesen Jahres hält sie es nicht mehr aus und entscheidet sich zu ihrem Mann nach Deutschland zu gehen. Über 2 Jahre waren sie voneinander getrennt. Am 11.2.19 stellt Fleur Asylantrag in Deutschland. Eindeutig liegt hier eine besondere Schutzbedürftigkeit aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung vor. Über 3 Termine geht die Anhörung beim BAMF. Fleur legt genau dar warum sie weder zurück nach Kamerun noch nach Italien gehen kann.
Am 9.4.19 nun der Blitzentscheid des BAMF: die Bearbeitung des Asylantrags in Deutschland wird abgelehnt, die Abschiebung angeordnet. Was dann kommt liest sich wie Spott und Hohn. Auf 25 Seiten wird dreist behauptet dass in Italien die Bedingungen für Flüchtlinge völlig in Ordnung wären. So sei es ein zumutbarer Zeitraum über 2 Jahre auf ein Asylverfahren zu warten. Es sei davon auszugehen dass in Italien die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention sicher gestellt sei und es gäbe keine systemischen Mängel, die die Sicherheitsvermutung widerlegen würden. Ein Zugang zum Asylverfahren wie auch zu materieller und medizinischer Versorgung sowie zur juristischer Unterstützung sei gewährleistet.
Frech und mutwillig geht das BAMF, das dem Innenministerium und damit Seehofer untersteht, einfach über die sich verschärfenden Entwicklungen im Asylrecht unter Salvini in Italien und die konkreten Erfahrungen von Fleur, aber auch tausenden anderen Flüchtlingen sowie wachsenden Widerstand dagegen, hinweg. Diese Entscheidung unterstreicht einmal mehr die kaltblütige Rechtsentwicklung der Regierung und ihrer Institutionen. Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreises: „Es ist unverantwortlich, Frauen, die derart traumatisiert sind wie Fleur - durch die Erlebnisse in ihrer Heimat, durch die Flucht selbst, den Tod ihres Kindes und durch die fortgesetzten und systematischen sexuellen Misshandlungen und Gewalterlebnisse im libyschen Gefängnis - keinerlei psychologische Behandlung zukommen zu lassen. Diese Frauen werden an Leib und Seele gebrochen und für ihr Leben geschädigt. Italien ist offenkundig nicht willens, auch nur das mindeste für diese Frauen zu tun. Wie unmenschlich können die Entscheidungen des BAMF eigentlich noch werden? Das ist eines zivilisierten Landes unwürdig!"
Der Freundeskreis Alassa&Friends protestiert gegen diese ungeheuerlich kaltblütige Entscheidung. Er kämpft entschlossen für das Bleiberecht von Alassa und Fleur, für demokratische Rechte und Freiheiten der Flüchtlinge und gegen die weitere Verschärfung der Asylgesetze. Weitere juristische und politische Maßnahmen werden derzeit eingeleitet.


09.04.2019, 19:25

Die Montagsdemonstration gegen Hartz IV in Stuttgart am 8. April widmete sich der Flüchtlingspolitik der Regierung und dem erfolgreichen Widerstand dagegen und diskutierte über „Abschiebung, Einschüchterung und Spaltung statt Integration?“
Der Freundeskreis Alassa&Friends bedankte sich zunächst bei der Montagsdemo gegen Hartz IV dieses Thema zu behandeln. Gibt es doch eine gängige Praxis der Meinungsmanipulation, gerade Menschen, die von Hartz IV leben müssen oder andere gewichtige soziale Probleme und Flüchtlinge gegeneinander auszuspielen. Dabei ist es die gleiche Politik, die Menschen weltweit in die Flucht und in Deutschland in die Armut treibt.
Wichtige Erfolge der Solidarität im Kampf um das Bleiberecht von Alassa M. und inzwischen auch seiner Frau im Verbindung mit dem Kampf gegen die sich immer weiter das rechts entwickelnde Flüchtlingspolitik der Regierung sind u.a. über 25.000 Unterschriften für zwei verschiedene Internet-Petitionen, Zurückweisung der Hetze von BILD und AfD, Spenden und praktische Solidarität gegen Abschiebung und für ein Beiberecht von Freunden Alassas. Von größter politischer Bedeutung ist dabei die Blamage des baden-württembergischen Innenministers Strobl, der noch vor einem knappen Jahr seine Polizei losschickte in die LEA Ellwangen, angeblich um „rechtsstaatliche Verhältnisse wiederherzustellen“ und sich nun massiv mit dem immer öffentlicher werdenden Vorwurf konfrontiert sieht, dass es seine Polizei selbst war, die gegen dieses sogenannte Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat!
Zahlreiche Redebeiträge am Offenen Mikrofon wandten sich entsprechend gegen die geplanten Verschärfungen der Regierung im Asylgesetz, die auch bereits zur Anwendung kommen: das Rückkehrgesetz von Seehofer oder besser „Hau-ab-Gesetz“, das jegliche Solidarität mit Geflüchteten kriminalisieren will, die geplanten Ankerzentren, in denen die Menschen eingepfercht ihrer Abschiebung harren sollen, dem in-Kauf-nehmen des Sterbens im Mittelmeer. Der Widerstand und die Solidarität sind ungebrochen. Es ist an der Zeit diese Erfahrungen zu bündeln, auszutauschen und sich noch besser zu organisieren. Der Freundeskreis Alassa&Friends ruft daher auf, sich am 19. Internationalen Pfingstjugendtreffen am 8./9. Juni 2019 in Truckenthal/Thüringen zu beteiligen. Dort wird es unter anderem eine Gesprächsrunde dazu geben.
Mehrere Beiträge richteten den Blick in die Zukunft: die Folgen einer auf uns zu kommenden Klimakatastrophe lassen ein Anschwellen des weltweiten Flüchtlingsstroms von derzeit ca. 65 Millionen Menschen auf bis zu 200 Millionen Menschen erwarten! Diese Flüchtlingsströme werden nicht aufzuhalten sein. Die Montagsdemo machte deutlich: die Perspektive des gemeinsamen Kampfs mit den Geflüchteten zusammen liegt in der Verteidigung der unteilbaren Menschenrechte, und im Kampf gegen Fluchtursachen weltweit.


30.03.2019, 15:25

Vor einem knappen Jahr wurden die Schlagzeilen beherrscht von einem sogenannten „Skandal“ im BAMF, Außenstelle Bremen. Nun, nach weitgehender „Aufarbeitung“, zerfällt der angebliche „Skandal“ zu einem Häufchen Staub. Was war geschehen? Eine Außenstelle des BAMF nutzte offenbar den Spielraum der gesetzlichen Möglichkeiten, prüfte die Anträge von Geflüchteten gewissenhaft und gewährte ihnen im Falle von Bedrohung und Verfolgung in ihrem Heimatland hier in Deutschland Asyl – nichts Ungesetzliches, aber ganz und gar nicht im Sinne der Scharfmacher in CDU, CSU und AfD. Sie benötigten einen Skandal, um ihre Pläne von der Festung Europa salonfähig zu machen. Also wurde skandalisiert: dass die Leiterin der Außenstelle mit einem jesidischen Anwalt persönlich befreundet war (!) habe angeblich zu einer kriminellen „Anti-Abschiebeindustrie“ geführt. Es wurde eine 38-köpfige „Ermittlungsgruppe Antrag“ gebildet, die alle Register zog: Telefone abhörte, Büros durchsuchte, Computer beschlagnahmte. Als Krönung wurde die damalige Leiterin des BAMF, Jutta Cordt abgesetzt und durch den CSU-Mann Sommer ersetzt. Die groß angekündigte „Überprüfung“ von über 13.000 positiven Asylbescheiden ergab – nichts als leere Luft. Grade mal 28 Bescheide wurden geändert, bei inzwischen 6 davon hielt die Abänderung einer gerichtlichen Überprüfung aber nicht stand.
Demgegenüber steht jedoch, dass ein Drittel der Ablehnungsbescheide von Gerichten kassiert werden! Und das sind nur die, wo die Geflüchteten Widersprüche gegen ihre Bescheide erhoben.
Das aber interessiert Sommer und seine Parteifreunde nicht – im Gegenteil: weiterhin werden Gesetze verschärft, immer mit einer aufgebauschten Drohkulisse einer „ungebremsten Asylflut“. Neuester Coup der „Abschiebe-Liga“: Jeder, der Geflüchtete über ihre Rechte aufklärt, der ihnen beisteht, der sich gegen unmenschliche Abschiebungen stellt, Kirchenasyl gewährt oder ehrenamtlich Beratung anbietet, gerät nun ins Schussfeld, wird kriminalisiert. Den Flüchtlingsräten droht Entzug der Gemeinnützigkeit – es wird ein politisches Klima erzeugt, in dem sich keiner mehr trauen soll, einem Geflüchteten auch nur den Hauch von Verständnis und Hilfe entgegenzubringen, geschweige denn, sich mit den Geflüchteten gemeinsam für demokratische Rechte und gegen Fluchtgründe zu engagieren. Die gesamte demokratische Bleiberechtsbewegung ist im Visier der Scharfmacher: strafbar machen soll sich künftig – so Sommer – jeder, der sich anmaßt, „generell gegen Abschiebungen“ zu sein. Strafbar wird also Humanität und vor allem praktische Solidarität! Während Europas Grenzen unter den sich immer weiter nach rechts entwickelnden Regierungen zu waffenstarrenden Todeszonen gemacht werden, sollen gleichzeitig alle Stimmen zum Schweigen gebracht werden, die diese Entwicklung anprangern, die sich für Menschenrechte einsetzen, die auf die elenden Zustände in Ankerzentren, in den libyschen Foltergefängnissen und nicht zuletzt die politischen Zustände in den Herkunftsländern aufmerksam machen und ganz einfach praktisch solidarisch sind.
Nicht mit uns, ihr Herren Seehofer und Sommer! Widerstand tut Not – bringt euch ein beim Soli Zelt für das Bleiberecht von Alassa M. und seiner Frau – Samstag, 30.3.19, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Karlsruhe Kaiserstraße/Ecke Waldstraße
Außerdem lädt die Montagsdemo gegen Hartz IV lädt zur öffentlichen Diskussion am Offenen Mikrofon ein: Montag, 8. April, 17 Uhr, Schlossplatz Stuttgart.
Thema: Flüchtlingspolitik der Regierung: Abschiebung, Einschüchterung und Spaltung statt Integration?

Hier noch eine Petition, die wir für unterstützenswert halten:

www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-zunehmende-kriminalisierung-des-kirchenasyls


07.03.2019, 13:03

Seit Monaten kämpfen Alassa M. und seine Freunde unter großer öffentlicher Anteilnahme und Unterstützung um ein Bleiberecht und legten sich dabei auch mit BILD, Weidel/AfD und Strobl/CDU an. Doch nach wie vor ist seine Situation ungewiss - gerichtliche Entscheidungen darüber stehen noch aus, und auch Alassa M.s Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Ungesetzlichkeit des Polizeieinsatzes in Ellwangen vergangenen Mai harrt noch der Verhandlung vor dem Gericht.

Während täglich neue Schreckensmeldungen über die weiteren Pläne zur Asylpolitik von CDU und Groko an die Öffentlichkeit gelangen, gibt der Freundeskreis erfreut bekannt, dass inzwischen Alassas Frau Yolande Fleur ebenfalls nach Deutschland gekommen ist und Antrag auf Asyl gestellt hat. "Wir freuen uns, dass das Ehepaar M. nun endlich wieder zusammenkommen konnte und werden uns natürlich auch gleichermaßen für ein Bleiberecht für Yolande Fleur einsetzen", so die Sprecherin des Freundeskreises, Adelheid Gruber, und weiter: "Yolande verdient insbesondere die Solidarität der Frauen: Wir sind erschüttert, wütend und traurig darüber, was ihr in ihrer Heimat und im libyschen Gefängnis angetan wurde. In Kamerun wurde sie als Christin wegen ihrer Ehe mit einem Moslem mit dem Tod bedroht und angeschossen. Im Foltergefängnis in Tripolis werden regelmäßig und systematisch die Frauen vergewaltigt - oft auf brutalste, sadistische Weise. Viele, die mit Kindern dort sind, lassen diese Torturen schweigend über sich ergehen, für ein paar Krümel Nahrung für ihre Kinder, so konnte man einer Reportage auf euronews entnehmen. Auch Yolande Fleur ist im Bericht zu sehen, wie sie verletzt auf auf dem Boden liegt. Es fällt ihr schwer, über das Erlebte zu sprechen - war doch ihr Kind bei einem ersten, gescheiterten Fluchtversuch auf dem Meer ertrunken - zusammen mit anderen Kindern und Erwachsenen. Yolande Fleur war eine der wenigen, die lebend nach Tripolis zurückgebracht wurden, seitdem ist sie tief traumatisiert und doch geprägt von einem unbändigen (Über-)Lebenswillen. Als sie bei einem zweiten Versuch schließlich in Italien ankam, wurde ihr nur kurzzeitig medizinisch-psychologische Hilfe zuteil, ihr Asylantrag wurde nicht bearbeitet. Nachdem sie so zwei Jahre in Italien zwischen Hoffen und tiefer Enttäuschung leben musste und ihr Zustand sich immer weiter verschlechterte, sind wir glücklich, dass sie jetzt in Deutschland ist und heißen sie hier im Kreis von Freundinnen und Freunden herzlich willkommen! Gerade am Internationalen Frauentag fordern wir die Anerkenung dieser frauenspezifischer Verfolgung als Asylgrund für Yolande Fleur in Deutschland! Dazu findet auch am 8. März von 16 bis17 Uhr eine Mahnwache in Karlsruhe auf dem Stefansplatz statt."

Einen Willkommenbesuch bei Yolande Fleur planen auch Kinder der "Rotfüchse" des Jugendverbands Rebell. Er schrieb an den Freundeskreis: "Wir haben erfahren, dass die Frau von Alassa inzwischen auch nach Deutschland gekommen ist. Die Rotfüchse in Deutschland sind sehr eng verbunden mit Alassa und haben in den letzten Wochen Briefe und Videos zur Solidarität mit ihm geschickt. Rotfüchse aus Heilbronn, Karlsruhe und Darmstadt haben beim Zelt der Solidarität mitgeholfen und sich dort mit Alassa richtig angefreundet. Besonders berührt und bewegt waren die Kinder über den Tod des Kindes von Alassa und seiner Frau. Bald ist der 8. März, der Internationale Frauentag. Wir haben die Idee, dass an diesem Tag die Rotfüchse die Frau von Alassa besuchen, sie hier in Deutschland begrüßen, sie und ihre Fluchtgründe kennenlernen. Könnt ihr uns da weiterhelfen?" Dazu Adelheid Gruber:"Eine wunderbare Idee - wir helfen wir natürlich gerne!"


03.03.2019, 15:25

Die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes am 3.5.2018 in der LEA Ellwangen ist nicht mehr zu leugnen!

Im September 2018 reichte Alassa M. Klage gegen das Land Baden-Württemberg gegen den brutalen Polizeieinsatz in der LEA Ellwangen am 3. Mai 2018 ein. Dieser Polizeieinsatz wurde ohne richterlichen Beschluss durchgeführt, war zudem gewaltsam und brutal. Die Menschen - viele ohnehin von der Flucht traumatisiert - wurden nachts aus dem Schlaf gerissen, aus den Betten gezogen, mit Kabelbindern gefesselt und zu Boden gebracht.
Nun gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, 9. Kammer, vom 15. Februar 2019 (AZ: 9 K 1669/18), das Auffassung, dass ein solcher Einsatz rechtwidrig war, unterstützt.
In diesem Hamburger Urteil wird festgestellt, "dass die Beklagte (Stadt Hamburg/Ausländerbehörde) nicht berechtigt war, die Zimmer der Kläger (Geflüchtete in einer Sammelunterkunft) in den Morgenstunden des 16. Februar 2017 zu betreten und zu durchsuchen."
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass auch die Unterbringung von Geflüchten in einer Sammelunterkunft - in Familienzimmern oder in Räumen, in denen mehrere Alleinstehende zusammen wohnen - als grundgesetzlich geschützter Wohnraum zu betrachten ist, dessen Betreten oder gar Durchsuchen nur mit richterlicher Genehmigung oder im Falle von Gefahr im Verzug erlaubt ist. Das Gericht stellt fest, dass das Asylgesetz "im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen (§47 AsylG) und Gemeinschaftseinrichtungen (§ 53 AsylG) selbst den Begriff des Wohnens (verwendet)".
Dazu der Anwalt von Alassa M., Roland Meister: "Es ist sehr wichtig, dass jetzt auch aktuell das Verwaltungsgericht in Hamburg am 23.1. 2019 eindeutig festgestellt hat, dass die Wohnräume in einer Flüchtlingsunterkunft nicht ohne Gerichtsbeschluss betreten und durchsucht werden dürfen. Die nächtlichen Durchsuchungen und Razzien zu Abschiebungszwecken wurden eindeutig als rechts- und verfassungswidrig gekennzeichnet. Das Urteil unterstreicht aber auch den groben Verstoß der Landesregierung Baden-Württemberg gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz bei ihren Polizeieinsätzen am 30.4. und 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen, an denen sie weiterhin festhält. In der Klage gegen das Land Baden-Württemberg ist dieses positive Urteil sicher hilfreich. Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf um die demokratischen Rechte und Freiheiten von Flüchtlingen. Herzliche Glückwünsche von meiner Seite aus an die kirchliche Hilfsstelle für Geflüchtete 'Fluchtpunkt', die diesen Prozess ezidischer Flüchtlinge aus dem Irak angestoßen hatte.“
Das Urteil des Hamburger Gerichts unterstreicht, dass es keinerlei Unterscheidung geben darf bei schutzwürdigen Rechten zwischen Menschen der Mehrheitsbevölkerung und Geflüchteten. Menschenrecht ist Menschenrecht!


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