23.04.2019, 21:21
Die Anwaltskanzlei, die Alassa M. vertritt, schickte uns heute diese Pressemitteilung:
Am 6. März hatte der faschistoide und der AfD zumindest nahestehende „Deutschland- Kurier“ in seiner Internet-Präsenz einen Hetzartikel veröffentlicht, in dem der von uns vertretene kamerunische Flüchtling Alassa Mfouapon als „Asylbetrüger“ und „Randalierer“ bezeichnet und wahrheitswidrig behauptet wurde, er sei „einer der Rädelsführer der Randalierer von Ellwangen“ gewesen.
Auf Antrag unserer Kanzlei hat das Landgericht Köln jetzt der „Conservare Communication GmbH“ als Herausgeberin des „Deutschland-Kurier“ diese Beleidigungen und Verleumdungen verboten und für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, angedroht (Beschluss vom 16. April 2019, Az. 28 O 112/19).
Das Gericht bestätigte, dass die Verhetzung unseres Mandanten als „Randalierer“ bzw. „Rädelsführer der Randalierer“ unwahre Tatsachenbehauptungen sind. Da unser Mandant nicht betrogen hat, wurde auch die Verunglimpfung als „Asylbetrüger“ für rechtswidrig erklärt.
Wir sehen darin einen Erfolg im Kampf gegen rassistische Hetze gegen Flüchtlinge, ihre Verunglimpfung in der Öffentlichkeit und für ihre demokratischen Rechte und Freiheiten. Es ist eine weitere rechtliche Niederlage für die von der „BILD“-Zeitung ausgehende Hetz- und Schmutzkampagne.