01.03.2019, 11:47
Noch immer werden Geflüchtete aus Ellwangen im Zusammenhang mit der Solidaritätsaktion der Geflüchteten am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Togoers und dem Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen vor Gericht gezerrt - das ist empörend! Der Freundeskreis Alassa solidarisiert sich ausdrücklich mit den Angeklagten und fordert umgehende Rehabilitierung, auch der bereits Verurteilten!
Es ist nicht hinzunehmen, dass Menschen, die nachts aus dem Schlaf gerissen und gefesselt wurden, auch noch zu Tätern gestempelt werden. Soll mit diesen Verurteilungen eine nachträgliche Rechtfertigung für das brutale Vorgehen der Polizei geschaffen werden, das in der Öffentlichkeit auf wachsende Ablehnung stößt? Das erinnert uns fatal an die Anzeigen im Zusammenhang mit dem Schwarzen Donnerstag in Stuttgart im Protest gegen Stuttgart 21!
Zeigt Solidarität! Verteidigt Menschenrechte! Kommt zur den Prozessen und zur Mahnwache und Protestkundgebung nach Ellwangen am 14. März 2019:
Prozesse: 9 Uhr und 14 Uhr, Amtsgericht Ellwangen, Schöner Graben 25, 73479 Ellwangen (Jagst)
Mahnwache 11 Uhr - 18 Uhr und Kundgebung ab 15.30 Uhr * Am Fuchseck
Für weitere Informationen:
www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2019/02/Ellwangen-Flyer-final-druck.pdf
refugees4refugees.files.wordpress.com/2019/02/ellwangen-14.-marz-2019.pdf
refugees4refugees.wordpress.com/author/refugees4refugees/
Refugees4refugees schreibt dazu:
"Der Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018 selbst, war Auslöser für mehr als 25 Strafverfahren. Viele der Betroffenen erhielten Strafbefehle. Aus Angst und Unkenntnis wurden Strafbefehle akzeptiert und so jeweils hunderte von Euro aus dem ohnehin rechtswidrig geringen Grundsicherungsbetrag für Geflüchtete bezahlt. Sämtliche Strafbefehle wurden auf äußerst fragwürdiger Grundlage begründet. Einmal wurde als Grund für den Polizeieinsatz „die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs in der LEA“ genannt, dann die „polizeiliche Personenkontrolle“ und dann wieder, dass „die aktuelle Zimmerbelegung festgestellt“ werden sollte. Alles Begrifflichkeiten, die es auch der Polizei nicht erlauben, ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl, Zimmer von Geflüchteten zu betreten oder zu durchsuchen."
Und die Aktion Bleiberecht betont:
"Auch die Privat- und Intimsphäre von Geflüchteten sind vom Grundgesetz geschützt. Obwohl die Zimmer in denen Geflüchtete leben, nach Artikel 13 GG „Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt ist, wurde am 3. Mai 2018 von mehr 500 Polizeibeamte gegen dieses Grundrecht verstoßen. Die daraus entwickelten Rangeleien, bei denen 11 Bewohner verletzt wurden, werden den Bewohnern als Widerstand gegen Polizeibeamte oder tätlichem Angriff ausgelegt. Wenn Geflüchtete gezwungen werden in Massenlagern zu leben, sind Grund- und Menschenrechte nicht außer Kraft gesetzt. Auch nicht durch Hausordnungen oder Betreiberverträge. Neben dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit steht Geflüchteten wie jedem anderen Bevölkerungsteil auch das Versammlungs- und Demonstrationsrecht zu. Unter diesem Schutz stand auch der sehr spontane Protest am 30. April 2018."
26.02.2019, 11:47
Alassa Mfouapon – bundesweit bekannt für seinen friedlichen und selbstlosen Einsatz für demokratische Rechte und Freiheiten von Flüchtlingen sowie gegen Polizeigewalt, wie er sie am 3. Mai 2018 beim rechtswidrigen Polizeigroßeinsatz in der LEA Ellwangen selbst erlebt hat, erhielt eine Einladung zum Kongress des Grundrechtekommittee, der am 16. Februar in Köln stattfand. Sein Antrag für die Teilnahme an diesem Kongress Karlsruhe verlassen zu dürfen, lehnte das Regierungspräsidium ab, da er „vollziehbar ausreisepflichtig“ sei. „Zur Sicherstellung der Anwesenheit und Erreichbarkeit während des laufenden Verfahrens ist der Aufenthalt (...) im Stadtkreis Karlsruhe zwingend erforderlich.“ Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreis Alassa: „Diese Ablehnung ist schikanös und dient in erster Linie dazu, das gesellschaftliche Engagement von Alassa Mfouapon zu unterdrücken. Die Begründung des zwingend erforderlichen Aufenthalts in Karlsruhe ist ein schlechter Witz angesichts der Tatsache, dass genau bekannt gewesen wäre, wo Alassa sich an diesem Tag aufhält. Verhindert werden sollte, dass sich Alassa bei diesem Kongress mit weiteren Menschenrechtsaktivisten verbindet.“
Auch einen kürzlich gestellten Antrag auf Arbeitserlaubnis lehnte das Regierungspräsidium Karlsruhe ab, da Alassa in einer Erstaufnahmerichtung lebt. So lange Flüchtlinge dort leben, dürfen sie nicht arbeiten. Dabei sind sie in den ersten 6 Monaten verpflichtet, dort zu wohnen. Gleichzeitig missbrauchte die BILD Zeitung mit ihrer Hetzkampagne gegen Alassa M. im Januar 2019 das Arbeitsverbot, um ihn als arbeitsunwillige Person, die auf Kosten anderer lebt, darzustellen. Es gibt das konkrete Angebot für ein Praktikum und einen Ausbildungsplatz als Mediengestalter, das Alassa Mfouapon annehmen möchte, was ihm verwehrt wird. Angesichts einer solchen Behandlung erscheint doch „Integration“, die als Wort nur zu gerne im Mund geführt wird, von staatlichen Behörden wie dem Bundesamt für Migration und dem Regierungspräsidium Karlsruhe gar nicht erwünscht zu sein.
Der Freundeskreis Alassa protestiert entschieden dagegen und fordert Bewegungsfreiheit und die sofortige Aufhebung des Arbeitsverbots – nicht nur für Alassa, sondern für alle Geflüchteten!
20.02.2019, 13:49
Liebe Freundinnen und Freunde von Alassa,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Drei Wochen lang wurde täglich von Montag bis Samstag zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr bei Wind und Wetter ein "Zelt der Solidarität" mit Alassa M. durchgeführt, der akut von Abschiebung bedroht ist. Vergangenen Samstag wurde vor zahlreichen Unterstützern von nah und fern am offenen Mikrofon eine kurzes Resümee gezogen: „Alassa steht beispielhaft für den Großteil aller Geflüchteten, die auf der Suche sind nach einem menschenwürdigen Leben. Weil Alassa nicht nur von einem besseren Leben träumt, sondern sich auch aktiv mit anderen Flüchtlingen, Migranten und Deutschen für ein besseres Leben einsetzt, ist er zum direkten Gegner der Rechtsentwicklung der Regierung und der Verschärfung und Aushöhlung des Asylrechts geworden. Aber Alassa kämpft nicht alleine! Das zeigen nicht nur die 24.000 Unterstützer der Petition auf Change.org, sondern auch das Zelt der Solidarität hier in Karlsruhe und seine zahllosen Unterstützer. Wir machen weiter bis Alassa sein Asyl erhält. Gemeinsam sind wir stark und können auch die Rechtsentwicklung der Regierung stoppen!“
Unzählige Gespräche wurden geführt, und viel Offenheit und Solidarität erfahren. Ein Teilnehmer berichtet: "Die Rechtsentwicklung der Regierung führt zu einer gesellschaftlichen Polarisierung - dabei gibt es eine deutliche Aufgeschlossenheit für den Widerstand vor allem unter Jugendlichen, Älteren und Migranten. Ca. 800 Menschen unterschrieben am Stand für die Petition und es wurden 250 € Spenden gesammelt. Aus ganz Baden-Württemberg kamen Unterstützer*innen: von Solidarität International, dem Frauenverband Courage, dem Internationalistischen Bündnis, von MLPD, REBELL und Rotfüchsen, von Arbeit-Zukunft und Vertretern der Linkspartei, um das Zelt der Solidarität zu unterstützen. An manchen Tagen gab es Live-Musik, es wurde Kaffee und Kuchen zur Stärkung mitgebracht und Solidaritätsgeschenke für Alassa."
In dieser Zeit liegen weitere Erfolge: Das Landgericht Hamburg urteilte am 29.1., dass der BILD Zeitung unter Androhung untersagt wird, weiterhin im Hinblick auf die Protestaktion der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen vom 3.5.18 wahrheitswidrig zu behaupten „Es kam zu Tumulten. Wieder mittendrin Alassa M.“. Ein Sieg gegen die BILD Zeitung! Auch die AfD musste nach einer hetzerischen Anfrage vom 18.12.18 im Landtag von Baden-Württemberg eine weitere Schlappe hinnehmen: Das Innenministerium der Landesregierung bestätigte in seiner Stellungnahme vom 29. Januar zu dieser Anfrage, dass Alassa M. ausdrücklich nicht illegal nach Deutschland eingereist ist und dass er sich auch sonst rechtmäßig verhält!
Neben diesen konkreten Erfolgen ist die große Solidarität beeindruckend, die wiederum auch viele andere bestärkt und Hoffnung gibt. In diesem Sinne stellvertretend für viele, ein Kommentar einer Unterstützerin auf der Petitionsseite des Ellwangen-Appel (change.org/alassa) nach dem Gerichtsurteil gegen BILD: „Aber zu wissen, dass es Menschen gibt, die gegen diese Ungerechtigkeiten und Lügen sind, das tut sehr gut. Und es zeigt, wenn wir zusammenhalten und nicht aufgeben, dass diese Lügen und Ungerechtigkeiten gestoppt werden können. Macht weiter und gebt nicht auf.“
Das Zelt der Solidarität findet weiterhin wöchentlich Samstags von 16-18 Uhr in Karlsruhe Kaiserstraße/Ecke Waldstraße statt. Der Freundeskreis freut sich weiterhin auf zahlreiche Unterstützer von Nah und Fern. Auch sammelt der Freundeskreis weiter Unterschriften für die Petitionen „Alassa Alarm! Abschiebung droht!“ (www.openpetition/alassa und „Ellwangen Appell“ (www.change.org/alassa für die Forderungen: Asyl für Alassa! Weg mit dem Abschiebungsentscheid! Rechte und Würde für alle demokratisch gesinnten Geflüchteten!
Am Donnerstag, den 21.02 um 16:30 Uhr, trifft sich der Freundeskreis Alassa in Stuttgart in der Werastr. 10 in den Räumen der "Anstifter". Jeder der das Anliegen unterstützen möchte, ist herzlich willkommen.
Zu den weiteren Vorhaben des Freundeskreises sagt die Sprecherin: "Unserer Meinung nach ist die Zeit mehr als reif, die ganzen neuen Verbindungen dieser Solidarität, für eine menschliche, fortschrittliche Flüchtlingspolitik zusammen zu bringen und stärker zu machen. Deshalb schlägt der Freundeskreis Alassa allen Unterstützerinnen und Unterstützern, Flüchtlingen, Organisationen und Einzelpersonen in diesem Engagement vor, einen gemeinsamen Kongress durchzuführen zu Diskussion, Austausch und Beratung: gemeinsam gegen die Rechtsentwicklung der Regierungen Europas! Bei Interesse und für weitere Informationen wendet euch an freundeskreis-alassa@gmx.de"
12.02.2019, 19:05
Neue Pressemitteilung der Rechtsanwälte von Alassa M. vom 11. Februar 2019
Gegen erschlichenes „BILD“-Interview mit Alassa Mfouapon Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht
Am 08. Februar 2019 hat unsere Kanzlei gegen den am 08. Januar 2019 auf BILD-plus und am 09. Januar 2019 in der Printausgabe erschienenen Artikel „Skandal-Asylbewerber Alassa M. spricht in BILD: So einfach kam ich zurück nach Deutschland“ Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht.
Die Beschwerde bezieht sich zum einen auf die nachweislich falsche Darstellung in dem Artikel, unser Mandant habe Ende April 2018 in der LEA Ellwangen „einen Aufstand angezettelt“. Sie stellt eine Vorverurteilung nach Richtlinie 13.1 des Pressekodexes
„Ein Verdächtiger darf vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldiger hingestellt werden“
dar. Sie ist zudem durch die bereits am 4. Januar herausgegebene Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Aalen und der Staatsanwaltschaft Ellwangen widerlegt, was der/die verantwortliche Redakteur/in bei pflichtgemäßer Recherche hätte feststellen können und müssen.
Zum anderen ist das Vorgehen der für das „Interview“ mit unserem Mandanten verantwortlichen Verfasserin des Artikels Gegenstand der Beschwerde. Sie stellte sich bei unserem Mandanten per SMS als „Steffi“ vor, die über seine „tapfere Flucht“ mehr erfahren und „einfach ein lockeres Gespräch“ führen wolle (die Belege dazu liegen bei uns vor und wurden auch an den Deutschen Presserat übersandt). Dass sie für eine Zeitung arbeitet und zumal für „BILD“, verschwieg sie dabei trotz Nachfrage. Sie täuschte gezielt über ihre wahre Identität, heuchelte ehrliches Interesse am Schicksal unseren Mandanten – obgleich „BILD“ bereits zuvor Hetzartikel über ihn veröffentlicht hatte. Erst beim Gespräch gaben sie und der plötzlich auftauchende Fotograf sich dann als „BILD“-Journalisten zu erkennen, wodurch unser Mandant völlig überrumpelt wurde. In Kenntnis der Tatsache, dass es sich um „BILD“-Journalisten handelt, hätte unser Mandant das Gespräch niemals geführt.
In diesem Vorgehen liegt ein Verstoß gegen die Richtlinie Ziff. 4.1, wonach sich Journalisten grundsätzlich zu erkennen geben müssen und unwahre Angaben über ihre Identität und das hinter ihnen stehende Presseorgan mit dem Ansehen und der Funktion der Presse unvereinbar sind.
Kontakt für Rückfragen: Rechtsanwalt Frank Stierlin
11.02.2019, 01:00
Presseschau von openPetition
10.02.2019, 19:23
Wir haben eine gute Nachricht erhalten!
Das Rechtsanwaltsbüro Roland Meister und Partner teil uns mit:
"Am 17. Januar 2019 wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Abschiebungsbescheid gegen den nigerianischen Flüchtling I. E. aufgehoben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte mit Bescheid vom 19. März 2018 seine Abschiebung nach Italien angeordnet. Dies ist ein konkreter Erfolg gegen die Dublin-III-Abschiebepraxis. Sie hat insbesondere auch deshalb Bedeutung, da I. E. neben Alassa M. ein Sprecher der Flüchtlinge der Landeserstaufnahme-Einrichtung Ellwangen war und nach dem Polizeieinsatz am 03. Mai 2018 auch den Protest mit organisiert hatte.
In dem Aufruf von Alassa M. und I. E. zur Pressekonferenz am 09. Mai 2018 und der Demonstration am gleichen Tag hieß es ja:
„Viel wurde über uns geredet, jetzt reden wir! ... Wir rufen alle demokratisch gesinnten Menschen auf, sich an der Demonstration zu beteiligen und diese zu beschützen. Unterstützen Sie unseren gerechten Protest und hören Sie uns zu, was wir als Betroffene zu dem Polizeieinsatz zu sagen haben. Viele von uns sind durch den bürgerkriegsähnlichen Polizeieinsatz tief verunsichert.“
Wir hoffen, dass dieses Beispiel Schule macht!
Mit herzlichen Grüßen
Freundeskreis Alassa
09.02.2019, 16:51
Freundeskreis Alassa
Pressemitteilung vom 9. Februar 2019
AfD erleidet erneut Niederlage – Innenministerium des Landes Baden-Württemberg bestätigt rechtmäßige Einreise von Alassa M.
Mit Datum vom 18. Dezember 2018 reichte Lars Patrick Berg für die AfD einen Antrag beim Landtag ein mit 15 verhetzenden Fragen zur Rückkehr von Alassa M. nach Deutschland, die die Landesregierung untersuchen sollte (Drucksache 16/ 5469). Mit der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 29. Januar 2019 wird nun sogar von dieser Stelle bestätigt: das Verhalten von Alassa M. und seinen Unterstützern ist rechtmäßig. Die Kriminalisierung von Alassa M. und seinen vielfältigen Unterstützern ist unhaltbar und unsäglich. So antwortet das Innenministerium auf die Frage ob gegen Alassa M. „Strafanzeige wegen Landfriedensbruch und/ oder anderer Straftaten in Zusammenhang mit seiner Rädelsführerschaft bei den Attacken gegen Beamte der Polizei gestellt wurde;“ wie folgt: „Dem Polizeipräsidium Aalen liegen kein Hinweise auf eine unmittelbare Beteiligung des Herrn A. M. An den Vorkommnissen vom 30. April 2018 bzw. 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen bzw. hinsichtlich einer Rädelsführerschaft seiner Person an den genannten Vorfällen vor.“
Zur Frage „wie es zu erklären ist ist, dass er trotz Verfügung von Innenminister Seehofer aus 2018, dass alle Asylsuchenden mit Einreisesperren zurückzuweisen sind, einreisen konnte;“ lautet die Antwort eindeutig: „Die erneute Einreise des A.M. in das Bundesgebiet erfolgte am 21. Dezember 2018, mithin nach Ablauf des Einreise- und Aufenthaltsverbots.“
Im 14. Punkt ihrer hetzerischen Anfrage fordert die AfD dass „in Anbetracht des besonders renitenten und „revolutionären“ Verhaltens des Betroffenen mit einem kopfstarken Unterstützungskreis im Rücken das ausländerrechtliche Verfahren des Landes vom „Sonderstab gefährliche Ausländer“ geführt“ und Alassa M. „besonders überwacht wird“. Dazu erklärt Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreis Alassa: „Ein besonderer Dorn im Auge ist der AfD offensichtlich dass Alassa M. inzwischen von einer breiten Solidaritätsbewegung gestärkt wird, die sich unter anderem in über 23 000 Unterstützern der online Petitionen des Ellwangen Appell (change.org/alassa) sowie „Alassa Alarm! Abschiebung droht!“ (openPetition) ausdrückt und sich überhaupt gegen die unmenschliche Flüchtlingspolitik richtet. Unerträglich ist es für die AfD wohl auch, dass Alassa M. nicht nur dafür kämpft in Deutschland bleiben zu können, sondern sich mit Herz und Verstand dafür einsetzt, dass die Fluchtursachen und nicht die Flüchtlinge bekämpft werden. Dass diese ganze Solidarität in einer weltanschaulichen Bandbreite von religiösen bis zu vom Kommunismus überzeugten Menschen getragen wird, geht der AfD über ihren Horizont.“
Der Freundeskreis führt auch in der kommenden Woche weiterhin das „Zelt der Solidarität“ in der Innenstadt von Karlsruhe durch. Montag bis Samstag, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Kaiserstraße/ Ecke Waldstraße. Die interessierte Öffentlichkeit und Vertreter der Presse sind herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen, Adelheid Gruber.
Freundeskreis-alassa@gmx.de
09.02.2019, 16:49
Freundeskreis Alassa
Freundeskreis-alassa@gmx.de
Pressemitteilung vom 9. Februar 2019
AfD erleidet erneut Niederlage – Innenministerium des Landes Baden-Württemberg bestätigt rechtmäßige Einreise von Alassa M.
Mit Datum vom 18. Dezember 2018 reichte Lars Patrick Berg für die AfD einen Antrag beim Landtag ein mit 15 verhetzenden Fragen zur Rückkehr von Alassa M. nach Deutschland, die die Landesregierung untersuchen sollte (Drucksache 16/ 5469). Mit der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 29. Januar 2019 wird nun sogar von dieser Stelle bestätigt: das Verhalten von Alassa M. und seinen Unterstützern ist rechtmäßig. Die Kriminalisierung von Alassa M. und seinen vielfältigen Unterstützern ist unhaltbar und unsäglich. So antwortet das Innenministerium auf die Frage ob gegen Alassa M. „Strafanzeige wegen Landfriedensbruch und/ oder anderer Straftaten in Zusammenhang mit seiner Rädelsführerschaft bei den Attacken gegen Beamte der Polizei gestellt wurde;“ wie folgt: „Dem Polizeipräsidium Aalen liegen kein Hinweise auf eine unmittelbare Beteiligung des Herrn A. M. An den Vorkommnissen vom 30. April 2018 bzw. 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen bzw. hinsichtlich einer Rädelsführerschaft seiner Person an den genannten Vorfällen vor.“
Zur Frage „wie es zu erklären ist ist, dass er trotz Verfügung von Innenminister Seehofer aus 2018, dass alle Asylsuchenden mit Einreisesperren zurückzuweisen sind, einreisen konnte;“ lautet die Antwort eindeutig: „Die erneute Einreise des A.M. in das Bundesgebiet erfolgte am 21. Dezember 2018, mithin nach Ablauf des Einreise- und Aufenthaltsverbots.“
Im 14. Punkt ihrer hetzerischen Anfrage fordert die AfD dass „in Anbetracht des besonders renitenten und „revolutionären“ Verhaltens des Betroffenen mit einem kopfstarken Unterstützungskreis im Rücken das ausländerrechtliche Verfahren des Landes vom „Sonderstab gefährliche Ausländer“ geführt“ und Alassa M. „besonders überwacht wird“. Dazu erklärt Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreis Alassa: „Ein besonderer Dorn im Auge ist der AfD offensichtlich dass Alassa M. inzwischen von einer breiten Solidaritätsbewegung gestärkt wird, die sich unter anderem in über 23 000 Unterstützern der online Petitionen des Ellwangen Appell (change.org/alassa) sowie „Alassa Alarm! Abschiebung droht!“ (openPetition) ausdrückt und sich überhaupt gegen die unmenschliche Flüchtlingspolitik richtet. Unerträglich ist es für die AfD wohl auch, dass Alassa M. nicht nur dafür kämpft in Deutschland bleiben zu können, sondern sich mit Herz und Verstand dafür einsetzt, dass die Fluchtursachen und nicht die Flüchtlinge bekämpft werden. Dass diese ganze Solidarität in einer weltanschaulichen Bandbreite von religiösen bis zu vom Kommunismus überzeugten Menschen getragen wird, geht der AfD über ihren Horizont.“
Der Freundeskreis führt auch in der kommenden Woche weiterhin das „Zelt der Solidarität“ in der Innenstadt von Karlsruhe durch. Montag bis Samstag, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Kaiserstraße/ Ecke Waldstraße. Die interessierte Öffentlichkeit und Vertreter der Presse sind herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen, Adelheid Gruber.
05.02.2019, 19:16
Liebe Unterstützer*innen,
der Fall Alassa zieht immer weitere Kreise und erfährt immer wieder tolle Unterstützung!
Heute möchte ich Euch auf einen sehr guten Bericht aufmerksam machen, der von Anja Tuckermann, Mit-Autorin des Buches „Todesursache: Flucht“ auf ihrem Blog veröffentlicht wurde unter dem oben genannten Titel.
Sie hat mit Alassa selbst sehr ausführlich gesprochen, sich intensiv mit der Vorgeschichte seiner heutigen Situation beschäftigt und stellt die Ereignisse sehr differenziert und sachlich dar. Wer verstehen möchte, warum der „Fall Alassa“ heute so hochbrisant und zu einem Präzedenzfall geworden ist, kann sich hier zusammenfassend sehr gut informieren.
Hier der Link zum Blog:
flucht.hirnkost.de/2019/02/03/zu-wehrhaft-alassa-mfouapon-nimmt-seine-rechte-in-anspruch-und-soll-eiligst-wieder-abgeschoben-werden/
Frau Tuckermann lässt Alassa selbst zu Wort kommen und er spricht: „Ich appelliere an alle Menschen und Parteien, an die Medien, die ihre Zeit dafür einsetzen, um die öffentliche Meinung gegen die Flüchtlinge zu manipulieren, dass sie nicht die Flüchtlinge verantwortlich machen sollen für die Probleme in der Welt, sondern dass die Regierungen und die gesellschaftlichen Verhältnisse dafür verantwortlich sind, dass es so viele Flüchtlinge gibt. Sie sollen nicht die Flüchtlinge bekämpfen, sondern die Fluchtursachen!“
Weitere Infos zu Anja Tuckermann:
In ihrem Buch dokumentieren Anja Tuckermann und Kristina Milz den Tod der 35.000 Menschen, die seit 1993 Menschen auf der Flucht umkamen. „Die Liste ist im Buch komplett abgedruckt. Zwischendurch gibt es immer wieder kleine Porträts von einzelnen Fluchtopfern“ so Kristina Milz – das Ziel des Buches erklären die Autorinnen so: „Wir müssen begreifen, dass wir es mit Menschen zu tun haben. Der ganze Aufwand hat sich schon gelohnt, wenn nur ein Mensch von dem Buch so berührt ist, dass er sich danach besser überlegt, wie er über Geflüchtete spricht.“ (Zitiert nach BR.de)
Anja Tuckerman schreibt Belletristik für Erwachsene, für Kinder, Theaterstücke, Text für Musik, für Film, Kurzprosa. Ihre Werke sind in dreizehn Sprachen übersetzt.
04.02.2019, 11:06
Ein Teilnehmer der Mahnwache am „Zelt der Solidarität für Alassa Mfouapon“ berichtet:
"Trotz eklig-nassen und kalten Wetters: Aktiv auf der Karlsruher Kaiserstraße (Ecke Waldstraße) waren zahlreiche Freundinnen und Freunde von Alassa aus Kamerun. Denn er ist erneut von Abschiebung bedroht.
Für die zweite Petition Alassa Alarm! Abschiebung droht! wurden in zwei Stunden rund 120 Unterschriften gesammelt. auch an den Vortagen wurden schon viele gesammelt. Näheres zur Alassa Mfouapon auch unter: www.change.org/alassa
Alassa Mfouapon war selber am Stand anwesend. Er darf Karlsruhe zwar nicht verlassen, aber er kämpft weiter auch persönlich für sein demokratisches Recht!
Ungezählte, zum Teil emotionale Gespräche, Unterschriften von vielen Jugendlichen, anrührende Begegnungen, auch mit Alassa selber. Ein Flüchtling aus Kosovo mit der Hand auf dem Herzen: 'Alassa, ich bin selber geflohen. Ich wünsche Dir alles Gute und Erfolg. Menschen wie die, die hier stehen und sich einsetzen – nur wegen solcher Menschen kann auch ich heute hier leben!'
Eine quicklebendige Kindergruppe von den Rotfüchsen sorgte für Leben am Stand, sammelte Spenden und sang Lieder! Eine schöne Soli-Aktion!"