Migration

Alassa Alarm! Abschiebung droht!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
BAMF & Petitionsausschuss Baden-Württemberg

3.908 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.908 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

17.04.2019, 19:44

Am 9. April wurde die Behandlung des Asylantrags von Yolande Fleur , der Frau von Alassa Mfouapon, in einer Blitzentscheidung durch das BAMF abgelehnt - gegen jede Rechtmäßigkeit! Fleur hat in einer über 3 Tage andauernden Anhörung ihre schrecklichen Erlebnisse dargelegt - allein das ist eine Prozedur, die einer Frau, die Entsetzliches erlebt hat, eigentlich niemals zugemutet werden dürfte. Was sie erlebt hat, sollte kein Mensch erleben müssen:
- in ihrer Heimat Kamerun mit dem Leben bedroht und nach einem Mordanschlag schwer verletzt, weil sie sich als Christin nicht von ihrem muslimischen Ehemann trennen wollte;
- bei der Flucht in Tripolis inhaftiert, gefoltert, systematischer sexueller Gewalt ausgeliefert;
- beim Versuch, auf einem Boot nach Italien zu gelangen mitangesehen, wie die Mehrheit der anderen Bootsflüchtlingeund ihr zwei Jahre altes Kind ertrinken,
- beim erfolgreichen Ausbruch aus dem libyschen Gefängnis Zeugin von Erschießungen von Mitgefangenen geworden, ein Bein gebrochen - eine Verletzung, die wie die Schussverletzung in Kamerun ohne jegliche medizinische Versorgung blieb. Aufgrund dieser unversorgten Verletzungen kann sie heute nur unter Schmerzen gehen;
- schließlich doch in Italien angelangt, zwei Jahre ohne medizinische und psychologische Hilfe, ohne dass ihr Asylbegehren auch nur ordentlich aufgenommen, geschweige denn bearbeitet wurde. So etwas kann den stärksten Menschen brechen - sie begann sich zu fragen, ob dieses Leben noch lebenswert ist.
Doch Fleur gibt nicht auf. Sie hat Mut und Lebenswillen - sie entschließt sich, nach Deutschland zu kommen, wo ihr Mann inzwischen zu einem anerkannten Aktivisten für die Rechte Geflüchteter geworden ist.
Unfassbar, dass das alles für das BAMF kein Grund ist, ihr Asyl zu gewähren, damit sie endlich - in der Nähe ihres Mannes, in der Nähe von Freunden - zur Ruhe kommen und genesen kann. Die Klageschrift der Anwälte Meister & Partner führt aus, wie dieser BAMF-Bescheid völlig die Bedingungen in Italien ignoriert: dort herrschen seit dem Regierungsantritt von Salvini und dem Erlass seiner Dekrete Zustände, die selbst für gesunde Menschen unzumutbar sind. Salvini hatte bei seiner Wahl angekündigt, die Kosten für die Versorgung Geflüchteter drastisch zu senken. Das setzt er rücksichtslos durch, wobei gegen die Verfassung des italienischen Staates verstoßen wird. Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreises: „Für eine psychisch schwer angeschlagene Frau sind diese Bedingungen lebensbedrohlich. Das hat Fleur bereits erfahren und bei ihrer Anhörung geschildert. Doch das hat für das BAMF keinerlei Beweiskraft - ganz im Sinne der 'Salvinisierung' der Flüchtlingspolitik in Deutschland unter Federführung von Innenminister Seehofer wird auf eine Zuständigkeitserklärung von Italien verwiesen. Diese ist jedoch nicht das Papier wert, auf dem sie steht! Die anerkannte schweizerische Flüchtlingshilfeorganisation SFH hat zuletzt in ihrem Bericht vom März 2019 eindringlich auf die fehlende psychiatrische Versorgung Geflüchteter in Italien hingewiesen und die Veränderungen durch die Salvini-Dekrete aufgezeigt. So gibt es zum Beispiel eine Behandlung in den spezialisierten"SPRAR-Zentren" nur noch für anerkannte Geflüchtete und Minderjährige - aufgrund der drastischen Mittelkürzungen. Seitdem die Dekrete Salvinis in Italien Gesetzeskraft haben, kann Italien seine Garantien nach der Dublin III-Vereinbarungen faktisch nicht mehr einhalten. Doch diese Veränderungen ignoriert das BAMF geflissentlich. Ebenso die Gefahr einer Kettenabschiebung, das heißt, dass Fleur schnell aus Italien nach Kamerun oder Libyen abschoben werden kann. Italien hat den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnet!“
Der Bescheid des BAMF verstößt damit gleich gegen mehrere elementare humanitäre Grundsätze: das Refoulment-Verbot, die Ächtung von Kettenabschiebungen, den Schutz von Folteropfern - Grundsätze, denen Deutschland auf internationaler Ebene zugestimmt hat. Grundsätze auch, die viele Menschen in Deutschland für einen wesentlichen Bestandteil unserer Verfassung halten.
Dieser Bescheid muss vom Tisch! Verstärken wir den europaweiten Widerstand gegen die Seehofers, Orbans und Salvinis! Kommt zum Zelt der Solidarität nach Karlsruhe, immer am letzten Samstag im Monat, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Kaiserstraße/Ecke Waldstraße) - nächstes Mal am 27. April
Spendet für die Prozesskosten über „Solidarität International e.V.“,
IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Alassa“


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