Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Sächsischer Landtag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Sächsischer Landtag Sachsen
Unbeantwortet (96) 76,2% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (15) 11,9% |
Ich lehne ab (11) 8,7% |
Keine Stellungnahme (3) 2,4% |
Ich enthalte mich (1) 0,8% |
7% unterstützen einen Antrag im Parlament.
22% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
5% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
SPD, zuletzt bearbeitet am 18.12.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Unsere Kindergärten sind Bildungseinrichtungen, weshalb ein kostenfreier Zugang zur frühkindlichen Bildung erreicht werden sollte. Zu diesem Grundsatz steht die SPD und wirbt für eine Mehrheit im Sächsischen Landtag. Bei der Diskussion ist uns wichtig, dass weitere erforderliche Verbesserungen bei der Qualität nicht gegen eine mögliche Gebührenfreiheit gestellt werden. Für uns ist die Perspektive der Kinder, Eltern und Erzieher*innen wichtig. Mit dem Gute-Kita-Gesetz von SPD-Familienministerin Giffey werden zusätzliche Mittel bereit gestellt, die bspw. in Sachsen zur Einführung der Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieher*innen als weitere qualitative Verbesserung genutzt werden. Gleichzeitig sieht das Gesetz eine Beitragsstaffelung vor, die zur Entlastung von Familien mit geringem Einkommen führen würde. So kann auch ein Einstieg in die Beitragsfreiheit in Sachsen gelingen. Zudem wird mit dem Doppelhaushalt 2019/20 der Entscheidungsspielraum der Kommunen geweitet, da die Mindestsätze für Kita-Elternbeiträge in Krippe und Kindergarten von 20 auf 15 Prozent gesenkt werden und im Vorschuljahr bzw. Hort ganz entfallen. So kann vor Ort mindestens für eine Beitragsstabilität gesorgt werden.
SPD, zuletzt bearbeitet am 10.12.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Unsere Kindergärten sind Bildungseinrichtungen, weshalb ein kostenfreier Zugang zur frühkindlichen Bildung erreicht werden sollte. Zu diesem Grundsatz steht die SPD und wirbt für eine Mehrheit im Sächsischen Landtag. Bei der Diskussion ist uns wichtig, dass weitere erforderliche Verbesserungen bei der Qualität nicht gegen eine mögliche Gebührenfreiheit gestellt werden. Für uns ist die Perspektive der Kinder, Eltern und Erzieher*innen wichtig. Mit dem Gute-Kita-Gesetz von SPD-Familienministerin Giffey werden zusätzliche Mittel bereit gestellt, die bspw. in Sachsen zur Einführung der Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieher*innen als weitere qualitative Verbesserung genutzt werden. Gleichzeitig sieht das Gesetz eine Beitragsstaffelung vor, die zur Entlastung von Familien mit geringem Einkommen führen würde. So kann auch ein Einstieg in die Beitragsfreiheit in Sachsen gelingen. Zudem wird mit dem Doppelhaushalt 2019/20 der Entscheidungsspielraum der Kommunen geweitet, da die Mindestsätze für Kita-Elternbeiträge in Krippe und Kindergarten von 20 auf 15 Prozent gesenkt werden und im Vorschuljahr bzw. Hort ganz entfallen. So kann vor Ort mindestens für eine Beitragsstabilität gesorgt werden.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.12.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Unsere Kindergärten sind Bildungseinrichtungen; sie sollen die Kinder nicht verwahren oder nur berufstätige Eltern entlasten. Deshalb sollte ein kostenfreier Zugang zur frühkindlichen Bildung erreicht werden. Zu diesem Grundsatz stehe ich, steht die SPD und wirbt für eine Mehrheit im Sächsischen Landtag. Bei der Diskussion ist uns aber wichtig, dass weitere erforderliche Verbesserungen bei der Qualität nicht gegen die angestrebte Gebührenfreiheit gestellt werden. Für uns ist die Perspektive der Kinder, Eltern und Erzieher*innen wichtig. Mit dem Gute-Kita-Gesetz von SPD-Familienministerin Giffey werden zusätzliche Mittel bereit gestellt, die bspw. in Sachsen zur Einführung der Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieher*innen als weitere qualitative Verbesserung genutzt werden. Gleichzeitig sieht das Gesetz eine Beitragsstaffelung vor, die zur Entlastung von Familien mit geringem Einkommen führen würde. So kann auch ein Einstieg in die Beitragsfreiheit in Sachsen gelingen. Zudem wird mit dem Doppelhaushalt 2019/20 der Entscheidungsspielraum der Kommunen geweitet, da die Mindestsätze für Kita-Elternbeiträge in Krippe und Kindergarten von 20 auf 15 Prozent gesenkt werden und im Vorschuljahr bzw. Hort ganz entfallen. So kann vor Ort mindestens für eine Beitragsstabilität gesorgt werden.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 22.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Kindertagesstätten sind die Grundsteinlegung der Bildung unserer Kinder. Wenn Schulen Orte der Bildung und kostenfrei zugänglich sind, so muss dies in Zukunft auch für Kindertagesstätten gelten. Denn Kinder sind unsere Zukunft!
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 21.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Kinder sind unsere Zukunft. Im Bereich Kita geht es nicht nur um Betreuung, es werden die ersten und wichtigsten Grundsteine für z.B. soziale Kompetenz gelegt. Dies sollte der Gesellschaft als Ganzes Anliegen sein - und somit auch die Finanzierung. Übrigens untersütze ich den Antrag auch dann, wenn sich nicht genügend andere Vertreter anschließen! Und leider gibt es im Plenum keine öffentliche Anhörung.
SPD, zuletzt bearbeitet am 13.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Gebührenfreiheit von Kinderkrippe und Kindergarten ist das richtige Ziel. ABER: Das Geld für die Bezahlung der Erzieher/innen und eine ordentliche Betreuungsrelation muss trotzdem irgendwo her kommen. Und zwar aus Steuermitteln. Deshalb muss aus meiner Sicht eine Gebührenfreiheit hier gleichzeitig mit Mehreinnahmen an anderer Stelle gekoppelt werden - sonst erreicht man mit dieser Petition nur eines: Eine Verringerung der für Kitabetreuung zur Verfügung stehenden Mittel. Und weil das Land Sachsen selbst keine eigenen Steuern erheben oder Steuererhöhungen beschließen kann, ist aus meiner Sicht der Weg richtig, den derzeit die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) geht: Den Ländern zusätzliche Finanzmittel des Bundes zur Verfügung stellen verbunden mit der Bedingung, dass diese zur Senkung / schrittweisen Abschaffung der Beiträge genutzt werden. Für einen solchen Antrag im Plenum würde ich auch meine Hand heben, für einen Antrag, der einfach nur die Abschaffung ohne Gegenfinanzierung fordert, jedoch nicht.
Thomas Baum
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 10.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich stehe dem Thema grundsätzlich positiv gegenüber. Auch wenn in dieser Legislaturperiode dazu keine Möglichkeit mehr besteht, könnte dieses Thema im Wahlkampf und in möglichen Koalitionsverhandlungen auf der Agenda stehen.
Ich denke das die SPD in Sachsen und die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag offen für eine solche Regelung sind, sofern die Mehrheitsverhältnisse eine Mitregieren der SPD auch ab September 2019 möglich machen. Sofern ich in den Wiedereinzug in den Landtag schaffe, würde ich einem solchen Antrag auf Basis der Beschlusslage in der SPD-Fraktion auch zustimmen können.
Lutz Richter
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 09.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich unterstütze Ihre Petition.
Ziel der LINKEN ist die Abschaffung der Elternbeiträge, sowie ein kostenfreies und gesundes Mittagessen (aus regionalen Nahrungsmitteln). Wir möchten umgehend die Qualität der Bildung verbessern und dafür streiten wir seit vielen Jahren im Sächsischen Landtag. Dabei soll die Finanzierung aus Mitteln des Landes bestritten werden und nicht den Kommunen übertragen, die oftmals nicht mehr dazu in der Lage sind.
Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass in dieser Gesellschaft genügend Geld vorhanden ist. Es ist falsch verteilt und das muss geändert werden. DIE LINKE möchte mehr Geld für Familien, natürlich für Alleinerziehende, für SeniorInnen und Kinder. Aus diesem Grunde haben Sie uns für dieses Anliegen an Ihrer Seite.
Mit freundlichem Gruß
Lutz Richter
Mitglied des Sächsischen Landtages / DIE LINKE
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 09.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Kita ist Teil von Bildung - ein sehr wichtiger zudem. In Deutschland hängt der Bildungserfolg sehr stark von der sozialen Herkunft ab. Ein Armutszeugnis für eines der reichsten Länder in Europa. Wer allen Menschen gleiche Bildungchancen einräumen will, muss Bildung generell kostenfrei gestalten. Und er muss in der Kita beginnen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Bildung muss kostenfrei sein - frühkindliche Bildung gehört selbstverständlich dazu. In einem ersten Schritt würde ich das Vorschuljahr gebührenfrei stellen und im zweiten Schritt (nach weiteren Verbesserungen im Personalschlüssel) dann den Kita- und Hortbesuch grundsätzlich.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 09.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Bildung muss für alle Menschen zugänglich sein. Das gilt auch für die frühkindliche Bildung. Gerade für Menschen mit einem geringen Einkommen, sind die Kita-Kosten eine immense Belastung. Daher befürworte ich eine Abschaffung der Kita-Beiträge für Eltern.
Dabei dürfen wir aber auch gerade in Sachsen etwas anderes nicht aus dem Blick lassen: Die Arbeitsbedingungen der Erzieher*innen. Sachsen hat bundesweit mit den schlechtesten Betreuungsschlüssel und aktuell gibt es auch keine bezahlten Vor- und Nachbereitungsstunden für das pädagogische Personal.
Das alles sind weitere Baustellen im Kita-Bereich, die zu lasten der Qualität der Betreuung der Kinder geht. Ein hoher Krankenstand und eine ständige Überlastung der Erzieher*innen geht damit einher.
Auch das müssen wir dringend in Angriff nehmen und für Verbesserungen sorgen. Denn sonst haben wir bald nicht mehr ausreichend Personal um die Kinder zu betreuen.
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 07.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Natürlich unterstütze ich Ihre Petition. Unser Ziel ist die Abschaffung der Elternbeiträge. Finanziert werden soll dieses aber nicht durch unsere klammen Kommunen, sondern durch das Land. Auf dem Weg zur Abschaffung der Elternbeiträge, fordern wir von der Landesregierung, den Landeszuschuss für die Kitas zu erhöhen, insbesondere im Krippenbereich – auf 35 % der durchschnittlichen Betriebskosten eines 9-h-Krippenplatzes. Das entlastet die klammen Kommunen, sodass die Elternbeiträge zumindest nicht steigen müssen. Bildung muss gebührenfrei sein von der Kita bis zur Universität. Dabei darf die Umstellung auf eine Kitaversorgung ohne Kosten für die Eltern aber nicht auf Kosten der Qualität der Bildungsarbeit in den Einrichtungen gehen. Dazu gehört für uns aber auch schon in der KITA ein kostenfreies und gesundes Mittagessen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 07.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Bildung in Deutschland soll kostenfrei sein, daher hat sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits erfolgreich für die Abschaffung der Studiengebühren in vielen Bundesländern eingesetzt. Bildung beginnt nicht erst in der Schule. Und klar ist, dass kein Kind von einer Kita ausgeschlossen sein darf, weil sich die Eltern diese nicht leisten können. Daher gibt es kostenfreie bzw. kostenreduzierte Unterbringung von Kindern bei niedrigem Einkommen schon heute. Das ist richtig und wichtig.
Kurzfristig stehen jedoch Investitionen in die Verbesserung von Qualität und Betreuungsschlüssel in Krippen und Kindergärten für mich an erster Stelle. Eltern brauchen zu allererst ein bedarfsgerechtes und zuverlässiges Angebot an Kita-Plätzen in Wohnort- oder Arbeitsplatznähe. Die Kommunen sollten beim Kitaplatzausbau stärker unterstützt werden, sodass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bei steigenden Kinderzahlen tatsächlich gewährleistet werden kann. Ein Investitionsprogramm für Sanierung und Neubau von Kindertageseinrichtungen, die Sicherung der Kapazitäten für die Erzieherausbildung an Fachschulen sowie der Ausbau an den Hochschulen bringen gute Kita-Plätze und mehr ErzieherInnen. Wenn mehr Investitionen in Qualität und Angebot unternommen wurden, kann auch eine komplette Beitragsfreiheit von Kita- und Krippenplätzen angepackt werden.
René Jalaß
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 04.11.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich stimme dem Anliegen zu. Bildung ist Menschenrecht! Und Menschenrechte stehen allen zu, unabhängig vom Alter und vom eigenen Kontostand.
In einer Gesellschaft,
- die viel Geld mit Waffenexporten verdient,
- die sich auf dem Rücken ausgebeuteter Menschen aus anderen Ländern im Wohlstand suhlt,
- die nur halbherzig Steuerflucht und Steuervermeidung bekämpft und damit allen Menschen im Land immensen Schaden zufügt, indem die soziale Infrastruktur bröckelt,
- die offenbar seit Jahren kein Interesse hat, wirklich exorbitante Wirtschafts- & Steuerstraftaten entschieden zu verfolgen (Panama Papers, Offshore Leaks, CumEx,...) und sich damit Steuergelder in Milliardenhöhe entgehen lässt,
soll am Ende nicht genug Geld für die Kleinsten, für deren kostenfreie Betreuung und Vorschulbildung drin sein!? Das ist nicht mehr nur lächerlich, das ist ungerecht, unsozial und wirklich verkommen!!!
Kostenfreie Kinderbetreuung wäre ein wichtiger Schritt. Von mir aus auch schrittweise. Hauptsache es tut sich endlich mal was.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 28.10.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Jeder Mensch hat ein Recht auf gute Bildung. Der Zugang zu Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb darf Bildung in Sachsen nichts kosten. Da die Kindereinrichtungen im Freistaat Sachsen Bildungseinrichtungen sind und einen Bildungsauftrag haben, bedeutet das konsequenterweise, dass Gebühren und Beiträge, wie die aktuellen Kitagebühren abgeschafft werden müssen.
Klar kostes das eine Menge Geld, aber wir leisten uns gerade ein Milliardenpaket um Lehrer*innen zu verbeamten, weil die CDU Landesregierung es versäumt hat mehr in die Lehrer*innenausbildung und in die Attraktivität des Lehrer*innenberufes zu investieren, also sollten wir jetzt bei den Gebühren für Kindereinrichtungen nicht mit den Finanzmitteln argumentieren.
Realistisch wird wohl eine Stufenweise Einführung der Beitragsfreiheit sein. Aber notwendig ist sie auf jeden Fall.
AfD, zuletzt bearbeitet am 15.11.2018
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Vielen Dank für die Möglichkeit der Stellungnahme an dieser Stelle.
Für meine Entscheidung "Enthaltung" möchte ich folgende Erklärung anführen:
Der AfD, und selbstredend auch mir, ist wichtig, dass gerade kinderreiche Familien aus unteren und mittleren Einkommensgruppen nicht mehr am Rande des Existenzminimums leben müssen.
Grundsätzlich ist für deren Unterstützung die kostenfreie Kita eine mögliche Option.
Dies erachte ich allerdings nur als zweitbeste Lösung.
Besser wäre eine grundsätzliche Entlastung gerade der mittleren und unteren Einkommensgruppen, so dass diese selbstbestimmt zwischen Eigen- und Fremdbetreuung des Kindes wählen können, dies jedenfalls bezogen auf das Alter 0-3 Jahre.
Wichtig wäre hierfür eine stärkere Anerkennung der Leistungen von Eltern im Steuer-, Sozialversicherungs- und Rentenrecht. Dadurch werden neben den zusammenlebenden Familien auch Alleinerziehende und Unterhaltzahlende besser vor Armut geschützt.
Die Petition setzt sich gleichermaßen für die Kostenfreiheit von Krippe und Kindergarten ein und unterscheidet leider nicht.
Bei unter Dreijährigen sollte meiner Meinung nach eine Betreuung, die Bindung ermöglicht, im Vordergrund stehen. Die Krippenbetreuung sollte nicht einseitig staatlich bevorzugt werden. Stattdessen sollten die häusliche Erziehung und Fremdbetreuung gleichberechtigt nebeneinander stehen.
Abschließend möchte ich jedoch sagen, dass ich mir die kostenfreie Kita, inkl. Krippe, vorstellen kann, bis der Punkt einer wirklichen steuerlichen Entlastung von Familien erreicht ist.
Carsten Hütter, MdL
CDU, zuletzt bearbeitet am 28.11.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Für mich hat Qualität Vorrang vor Kostenfreiheit!
Das Sächsische Kitagesetz verlangt von den Kommunen, bei der Festsetzung der Elternbeiträge Absenkungen für Alleinerziehende und für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, vorzunehmen. Diese Regelungen führen dazu, dass in den meisten Landkreisen ein erheblicher Anteil aller Eltern von einer teilweisen Erstattung der Beiträge profitieren können - so ist auch die vollständige Übernahme der Beiträge möglich.
Wichtiger als Kostenfreiheit sind für mich mehr hochqualifizierte Erzieherinnen und Erzieher! Wir unterstützen die künftigen Erzieher künftig schon während ihrer Ausbildung mit jährlich 600 Euro. Das macht für die kommenden beiden Jahre 4,6 Mio. Euro aus. Aus meiner Sicht ist das ein richtiger Schritt, um den Erzieher-Beruf attraktiver auszugestalten und Fachkräfte von morgen zu sichern.
Einen weiteren Schwerpunkt sehe ich in den Verbesserungen im Betreuungsschlüssel! Und diese Punkte entsprechen auch dem mehrheitlichen Willen der Eltern: in der Online-Umfrage des Kultusministeriums vom Frühjahr 2018 sprachen sich nur 2,9 Prozent der Eltern eindeutig dafür aus, die Elternbeiträge zu senken, zwei Drittel der Eltern wollen, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung sich verbessert und die Mehrheit ist bereit, dafür auch mehr Elternbeiträge zu bezahlen (dies deckt sich mit Ergebnissen einer Befragung der Bertelsmann-Stiftung vom Mai 2018).
CDU, zuletzt bearbeitet am 23.11.2018
Ich lehne ab.
Oberste Priorität hat für mich die weitere Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung.
Um dieses Ziel zu erreichen haben die Koalitionspartner CDU und SPD bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen. So wurde seit 2015 der Personalschlüssel von 1:13 auf 1:12 im Kindergarten und von 1:6 auf 1:5 in der Krippe abgesenkt. Eine Maßnahme, welche insgesamt jährlich über 100 Millionen Euro zusätzliche Mittel benötigt. Weiterhin planen wir ab nächsten Sommer eine wöchentliche zweistündige Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen und Erzieher einzuführen. Mit „Brücken in die Zukunft“ - einem kommunalen Investitionsprogramm von 800 Millionen Euro - haben wir den Städten und Gemeinden auch für den Aus- und Neubau von Kindertageseinrichtungen erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Zudem werden die geplanten Gelder des Bundes, die er im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ den Ländern zur Verfügung stellt, für die weitere Verbesserung der Qualität der Betreuung verwendet.
Dieser Ansatz entspricht, laut einer Umfrage des Kultusministeriums, auch dem Elternwillen. Zwei Drittel der Eltern wünschen eine Verbesserung der Qualität der Betreuung ihrer Kinder und wären auch bereit, dafür mehr Geld zu investieren. Lediglich 2,9% sprachen sich für eine Senkung der Elternbeiträge aus. Zudem sind Familien mit mehreren Kindern und/oder geringem Einkommen bereits jetzt vollständig oder teilweise von den Elternbeiträgen befreit.
Insgesamt bestätigen mich diese Aussagen darin, weiterhin den Schwerpunkt unserer Politik auf die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung zu setzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 20.11.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrter Herr Viererbe,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition "Kostenfreie Kinderbetreuung - Kita-Gebühren abschaffen in Sachsen",
vielen Dank für Ihr Engagement und die Gelegenheit zur Stellungnahme, die ich gerne nutze.
Ich teile Ihre Einschätzung, wonach Krippe und Kindergarten Bildung und Förderung bedeuten und somit eine Investition in unsere Zukunft darstellen. Kindertageseinrichtungen dienen nicht nur der Betreuung und Erziehung, sondern müssen grundsätzlich als Bildungseinrichtungen verstanden werden. In der frühkindlichen Entwicklung werden die Grundsteine für die Bildungsbiografie gelegt. Gerade für Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen können Kindertageseinrichtungen anfängliche Nachteile ausgleichen, die aus der Herkunft oder dem sozialen Umfeld erwachsen. Sie leisten so einen entscheidenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit.
Wir GRÜNE sind der Überzeugung, dass Kitas als Bildungseinrichtungen in erster Linie eine gute pädagogische Konzeption, ausreichend und qualifiziertes Personal sowie faire Rahmenbedingungen – vor allem Zeit – brauchen, um die ihr zugedachten Aufgaben erfüllen zu können. Doch gerade beim qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung hat Sachsen nach wie vor erheblichen Nachholbedarf. Die Personalschlüssel in Krippe und Kita gehören zu den schlechtesten im bundesdeutschen Vergleich. Dabei zählt die angemessene Personalausstattung zu den grundlegenden Qualitätsmerkmalen guter Kindertageseinrichtungen.
Ich halte es für problematisch, wenn – etwa mit dem Gute-Kita-Gesetz, das derzeit auf Bundesebene verhandelt wird – suggeriert wird, dass Qualitätsverbesserungen und Beitragsfreiheit gleichzeitig und für vergleichbar wenig (und befristetes!) Bundesgeld "zu haben" sind. Was fehlt, ist ein bundesweites Qualitätsgesetz mit verbindlichen Qualitätskriterien! Dafür setzen wir GRÜNE uns ein, ebenso wie für eine langfristige Kofinanzierung durch den Bund. Wenn das Geld fehlt, ausreichend und qualitativ hochwertige Betreuungsplätze zu schaffen, nützt es auch nichts, wenn der Platz, so man einen bekommt, kostenlos wäre.
Eine gute Kita darf auch etwas kosten. Umfragen zeigen, dass sich ein Großteil der Eltern an den Kitakosten beteiligen würde, wenn dadurch die Betreuung ihrer Kinder verbessert wird. Unbedingt richtig finde ich eine Staffelung der Kita-Beiträge, damit sich auch Eltern mit geringem Einkommen den Betreuungsplatz für ihr Kind leisten können. Darüber hinaus sehe ich es kritisch, dass die Elternbeiträge so unterschiedlich hoch sind. Zumindest innerhalb eines Bundeslandes sollte ein Kitaplatz ein klares "Preisschild" haben. In einem Gespräch mit Elternvertreter*innen von Kita-Kindern wurde eine Begrenzung der Beitragshöhe angeregt, etwa durch Kopplung an die Höhe des Kindergeldes. Diesen Ansatz finde ich sehr konstruktiv und gut begründbar. Wir werden diesen in unserer parlamentarischen Arbeit weiter verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Schubert
CDU, zuletzt bearbeitet am 13.11.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich vertrete die Auffassung, dass es grundsätzlich jedem möglich sein muss, seine Kinder in entsprechenden Tagesstätten betreuen zu lassen – und zwar unabhängig von seiner Einkommenssituation. In Sachsen sind die durchschnittlichen Elternbeiträge, verglichen mit den meisten anderen Bundesländern, relativ niedrig. 116 Euro pro Monat für die KITA und 190 Euro pro Monat für die Krippe sind für hohe und mittlere Einkommen durchaus bezahlbar. Deshalb wäre es aus meiner Sicht auch ungerecht, wenn diese Bevölkerungsgruppen gar keinen finanziellen Beitrag für eine Leistung bezahlen sollen, die sie in Anspruch nehmen. Die genannten Zahlen beziehen sich übrigens auf das Jahr 2016. Außerdem wäre es ohne Elternbeiträge schwierig, den gesellschaftlichen Wert dessen, was überhaupt in der KITA-Betreuung an Bildung und Erziehung geleistet wird, zu messen und auch zu vermitteln.
Die Aufgabe des Staates besteht meiner Meinung nach darin, die Menschen gezielt zu unterstützen, die sich die KITA-Beiträge kaum oder gar nicht leisten können. Der Freistaat Sachsen tut das bereits. Eltern, die sich die Beiträge nicht leisten können – vor allem Empfänger staatlicher Transferleistungen – haben bei uns Anspruch auf teilweise oder auch vollständige Erstattung der Elternbeiträge. Darüber hinaus kommen Alleinerziehende oder Eltern mit mehreren Kindern in den Genuss einer Absenkung der Elternbeiträge durch die Kommunen. So zahlt im Freistaat Sachsen mehr als ein Drittel aller Eltern gar keine, oder aber reduzierte Elternbeiträge. Dass immerhin mehr als 95 Prozent aller drei- bis sechsjährigen sächsischen Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut werden, zeigt dass die Höhe der individuellen Beiträge bei uns angemessen ist.
Im Frühjahr 2018 hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus, auch mit Blick auf die Höhe der Elternbeiträge, eine Online-Umfrage durchgeführt. Besonders interessant: Nur 2,9 Prozent der Eltern sprachen sich explizit für eine Senkung der Elternbeiträge aus. Demgegenüber ist es aber zwei Dritteln der Eltern wichtig, dass sich die Qualität der Kindertagesbetreuung verbessert. Und dafür wären sie sogar bereit, höhere Elternbeiträge zu zahlen. Diese Umfrageergebnisse decken sich übrigens auch mit den Ergebnissen einer Betragung der Bertelsmann-Stiftung vom Mai 2018.
Deshalb werden wir unser Hauptaugenmerk auf die Verbesserung der Kindertagesbetreuung legen. Darin sind wir uns auch mit den Wohlfahrtsverbänden einig. Seit 2015 haben wir in Sachsen den Betreuungsschlüssel verbessert: Von 1:13 auf 1:12 in der KITA und von 1:6 auf 1:5 in der Krippe. Ab Sommer 2019 werden wir für die Erzieher eine zweistündige Vor- und Nachbereitungszeit pro Woche einführen. Die finanziellen Mittel des Bundes, die im Rahmen des „Gute-KITA-Gesetzes“ zu erwarten sind, werden wir ebenfalls vorrangig für die Verbesserung der Betreuungsqualität einsetzen. Obwohl die Steigerung der Qualität der Kinderbetreuung mit einer Steigerung der Kosten einhergeht, werden wir allerdings dafür Sorge tragen, dass die Höhe der Elternbeiträge stabil gehalten werden kann.
CDU, zuletzt bearbeitet am 12.11.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
1. Bereits jetzt erfolgt eine Berücksichtigung sozialer Kriterien (vollständige bzw. teilweise Erstattung der Elternbeiträge für Empfänger von Sozialhilfe oder anderer staatlicher Transferleistungen; Absenkungen für Alleinerziehende und für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung (oder Kindertagespflege) besuchen = diese Regelungen führen dazu, dass in den meisten Landkreises zwischen 30 und 40% aller Eltern von einer teilweisen oder vollständigen Erstattung der Beiträge profitieren. Außerdem spricht die sehr hohe Kinderbetreuungsquote von über 95% bei den 3-6jährigen Kindern dafür, dass Kinder nicht aufgrund zu hoher Kitagebühren vom Besuch einer Kita abgehalten werden. Die durchschnittlichen monatlichen Elternbeiträge in Sachsen betrugen im Jahr 2016 in der Krippe 190 Euro und in der Kita 116 Euro. Das ist im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern wenig und für Haushalte mit mittlerem oder hohem Einkommen leistbar. Wichtig ist die gezielte Unterstützung derjenigen, die sich die Beiträge nicht leisten können.
2. Eine weitere Verbesserung der Qualität entspricht dem Elternwillen. In der Online-Umfrage des Kultusministeriums vom Frühjahr 2018 sprachen sich nur 2,9 Prozent der Eltern eindeutig dafür aus, die Elternbeiträge zu senken. Dagegen wollen zwei Drittel der Eltern, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung sich verbessert und die Mehrheit ist bereit, dafür auch mehr Elternbeiträge zu bezahlen = dies deckt sich mit Ergebnissen einer Befragung der Bertelsmann-Stiftung vom Mai 2018. Auch für die CDU-Fraktion liegt der Fokus klar auf der weiteren qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung:
Verbesserung der Personalschlüssels auf von 1:13 auf 1:12 in der Kita und von 1:6 auf 1:5 in der Krippe seit 2015
Einführung einer wöchentlichen zweistündigen Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen und Erzieher ab Sommer 2019
auch die geplanten Mittel des Bundes, die im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ an die Länder ausgezahlt werden, sollen für die weitere Verbesserung der Qualität verwendet werden
Die Qualitätsverbesserung und Beitragsfreiheit sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden, für die CDU-Fraktion hat die Qualitätsverbesserung aber Vorrang. Auch für die Wohlfahrtsverbände haben Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität Priorität.
3. Beitragsstabilität statt Beitragsfreiheit: Da Verbesserungen in der Kitaqualität über die steigenden Personal- und Sachkosten zwangsläufig auch zu höheren Elternbeiträgen führen, müssen wir nach Möglichkeiten suchen, die Beiträge zukünftig stabil zu halten (bspw. über Deckelung oder alternative Modelle). Ohne Elternbeiträge wird es in meinen Augen künftig immer schwieriger, den Wert dessen, was in der Kindertagesbetreuung an Erziehung und Bildung geleistet wird, zu vermitteln und zu messen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 09.11.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss ist zu befürworten, da dort eine breit aufgestellte Fachdiskussion mit Experten der verschiedenen Positionen erfolgen und schließlich die Erarbeitung von neuen Möglichkeiten bzw. Weiterentwicklungen vorangebracht werden kann. Die alleinige Forderung nach der gänzlichen Abschaffung der Kitagebühren ist deshalb vorerst abzulehnen.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass nicht nur über die Kosten für die Betreuung der Kinder diskutiert werden muss, sondern auch über die Qualität. Demnach wird es eine zukünftige Aufgabe, trotz steigender Personal- und Sachkosten, welche zwangsläufig mit Verbesserungen in der Kitaqualität einhergehen, die Beiträge zukünftig stabil zu halten.
Bereits im Jahr 2015 konnten verbesserte Personalschlüssel in der Kita und der Krippe durchgesetzt werden. Ab Sommer 2019 ist darüber hinaus die Einführung einer wöchentlichen zweistündigen Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen und Erzieher geplant. Weitere Qualitätsverbesserungen sollen folgen. Dafür sind bereits finanzielle Mittel des Bundes im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ eingeplant.
Die sehr hohe Kinderbetreuungsquote von über 95% bei den 3- bis 6-jährigen Kindern bei uns im Freistaat spricht dafür, dass Kinder nicht aufgrund zu hoher Kitagebühren vom Besuch einer Kita abgehalten werden. Eltern, für welche die finanzielle Belastung für die Kindertagesbetreuung nicht zumutbar ist, haben bereits jetzt Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der Elternbeiträge – und das ist gut so! Denn es ist wichtig, dass diejenigen eine gezielte Unterstützung erhalten, die sich die Beiträge nicht leisten können.
Für mich ist klar – Qualitätsverbesserung in der Kinderbetreuung hat Vorrang vor Beitragsfreiheit und diese zwei Säulen sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.11.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrter Herr Viererbe,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition "Kostenfreie Kinderbetreuung - Kita-Gebühren abschaffen in Sachsen",
vielen Dank für Ihr Engagement und die Gelegenheit zur Stellungnahme, die ich gerne nutze.
Ich teile Ihre Einschätzung, wonach Krippe und Kindergarten Bildung und Förderung bedeuten und somit eine Investition in unsere Zukunft darstellen. Kindertageseinrichtungen dienen nicht nur der Betreuung und Erziehung, sondern müssen grundsätzlich als Bildungseinrichtungen verstanden werden. In der frühkindlichen Entwicklung werden die Grundsteine für die Bildungsbiografie gelegt. Gerade für Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen können Kindertageseinrichtungen anfängliche Nachteile ausgleichen, die aus der Herkunft oder dem sozialen Umfeld erwachsen. Sie leisten so einen entscheidenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit.
Wir GRÜNE sind der Überzeugung, dass Kitas als Bildungseinrichtungen in erster Linie eine gute pädagogische Konzeption, ausreichend und qualifiziertes Personal sowie faire Rahmenbedingungen – vor allem Zeit – brauchen, um die ihr zugedachten Aufgaben erfüllen zu können. Doch gerade beim qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung hat Sachsen nach wie vor erheblichen Nachholbedarf. Die Personalschlüssel in Krippe und Kita gehören zu den schlechtesten im bundesdeutschen Vergleich. Dabei zählt die angemessene Personalausstattung zu den grundlegenden Qualitätsmerkmalen guter Kindertageseinrichtungen.
Ich halte es für problematisch, wenn – etwa mit dem Gute-Kita-Gesetz, das derzeit auf Bundesebene verhandelt wird – suggeriert wird, dass Qualitätsverbesserungen und Beitragsfreiheit gleichzeitig und für vergleichbar wenig (und befristetes!) Bundesgeld "zu haben" sind. Was fehlt, ist ein bundesweites Qualitätsgesetz mit verbindlichen Qualitätskriterien! Dafür setzen wir GRÜNE uns ein, ebenso wie für eine langfristige Kofinanzierung durch den Bund. Wenn das Geld fehlt, ausreichend und qualitativ hochwertige Betreuungsplätze zu schaffen, nützt es auch nichts, wenn der Platz, so man einen bekommt, kostenlos wäre.
Eine gute Kita darf auch etwas kosten. Umfragen zeigen, dass sich ein Großteil der Eltern an den Kitakosten beteiligen würde, wenn dadurch die Betreuung ihrer Kinder verbessert wird. Unbedingt richtig finde ich eine Staffelung der Kita-Beiträge, damit sich auch Eltern mit geringem Einkommen den Betreuungsplatz für ihr Kind leisten können. Darüber hinaus sehe ich es kritisch, dass die Elternbeiträge so unterschiedlich hoch sind. Zumindest innerhalb eines Bundeslandes sollte ein Kitaplatz ein klares "Preisschild" haben. In einem Gespräch mit Elternvertreter*innen von Kita-Kindern wurde eine Begrenzung der Beitragshöhe angeregt, etwa durch Kopplung an die Höhe des Kindergeldes. Diesen Ansatz finde ich sehr konstruktiv und gut begründbar. Wir werden diesen in unserer parlamentarischen Arbeit weiter verfolgen.
Mit besten Grüßen
Valentin Lippmann
CDU, zuletzt bearbeitet am 08.11.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Kinderbetreuung von allen Kosten für die Eltern zu befreien, sorgt nicht für mehr soziale Gerechtigkeit im Land, sondern für weniger. Dies mag im ersten Moment paradox klingen, entspricht jedoch der Realität. Denn kostenlose Grippen- und Kitaplätze entlasten nicht diejenigen Familien am unteren Ende der Einkommenspyramide, vielmehr profitieren gerade jene davon, die sich die Betreuungsbeiträge gut leisten können sollten: Familien mit doppeltem Einkommen, die ihre Kinder häufig über den gesamten Tag betreuen lassen. Eltern mit keinem oder geringem Einkommen müssen schon heute meist nichts oder nur wenig zahlen. Hierzu ist eine Befreiung beim zuständigen Jugendamt zu beantragen.
Zudem hätte ein kostenloses Betreuungsangebot noch einen weitern negativen Nebeneffekt. Das Geld, das der Staat dafür ausgibt, kann nicht mehr zur Verbesserung der Qualität in den Kitas genutzt werden. Denn jeder Euro lässt sich nur einmal ausgegeben.
Wir brauchen keine kostenlosen, sondern bessere Kitas, mehr Betreuungsplätze und eine weitere Verbesserung der Betreuungsqualität. Genau hier ist das Geld richtig angelegt und ausgegeben. Und genau das tut die Regierungskoalition auch im neuen Doppelhaushalt 2019/2020.
CDU, zuletzt bearbeitet am 02.11.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
1. Bereits jetzt Berücksichtigung sozialer Kriterien
Es ist ungerecht, wenn unabhängig vom Einkommen vollständig auf Elternbeiträge verzichtet wird -> warum sollen Gutverdiener für die Betreuung ihrer Kinder, die schließlich eine Leistung ist, die sie in Anspruch nehmen, keinen finanziellen Beitrag zahlen? Die durchschnittlichen monatlichen Elternbeiträge betrugen im Jahr 2016 in der Krippe 190 Euro und in der Kita 116 Euro. Das ist im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern wenig und für Haushalte mit mittlerem oder hohem Einkommen leistbar. Wichtig ist die gezielte Unterstützung derjenigen, die sich die Beiträge nicht leisten können.
In Sachsen haben Eltern, für welche die finanzielle Belastung für die Kindertagesbetreuung finanziell nicht zumutbar ist, bereits jetzt Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der Elternbeiträge -> in der Regel sind dies Empfänger von Sozialhilfe oder anderer staatlicher Transferleistungen
Das Sächsische Kitagesetz verlangt von den Kommunen zudem, bei der Festsetzung der Elternbeiträge Absenkungen für Alleinerziehende und für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung (oder Kindertagespflege) besuchen, vorzunehmen. Diese Regelungen führen dazu, dass in den meisten Landkreises zwischen 30 und 40% aller Eltern von einer teilweisen oder vollständigen Erstattung der Beiträge „profitieren“.
Die sehr hohe Kinderbetreuungsquote von über 95% bei den 3-6jährigen Kindern spricht dafür, dass Kinder nicht aufgrund zu hoher Kitagebühren vom Besuch einer Kita abgehalten werden.
2. Weitere Verbesserung der Qualität entspricht dem Elternwillen
In der Online-Umfrage des Kultusministeriums vom Frühjahr 2018 sprachen sich nur 2,9 Prozent der Eltern eindeutig dafür aus, die Elternbeiträge zu senken.
Zwei Drittel der Eltern wollen, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung sich verbessert und die Mehrheit ist bereit, dafür auch mehr Elternbeiträge zu bezahlen.
Dies deckt sich mit Ergebnissen einer Befragung der Bertelsmann-Stiftung vom Mai 2018.
Auch für mich liegt der Fokus klar auf der weiteren qualitativen Verbesserung in der Kindertagesbetreuung, so zum Beispiel Verbesserung der Personalschlüssels auf von 1:13 auf 1:12 in der Kita und von 1:6 auf 1:5 in der Krippe seit 2015,
Einführung einer wöchentlichen zweistündigen Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen und Erzieher ab Sommer 2019.
Auch die geplanten Mittel des Bundes, die im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ an die Länder ausgezahlt werden, sollen für die weitere Verbesserung der Qualität verwendet werden.
Qualitätsverbesserung und Beitragsfreiheit sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden, bedingen sich aber definitiv einander. Für mich hat die Qualitätsverbesserung dabei Vorrang.
Auch für die Wohlfahrtsverbände haben Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität Priorität.
3. Beitragsstabilität statt Beitragsfreiheit
Da Verbesserungen in der Kitaqualität über die steigenden Personal- und Sachkosten zwangsläufig auch zu höheren Elternbeiträgen führen, müssen wir nach Möglichkeiten suchen, die Beiträge zukünftig stabil zu halten (bspw. über Deckelung oder alternative Modelle).
Andrea Kersten
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
fraktionslos, zuletzt bearbeitet am 30.10.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Eine generelle Beitragsfreiheit im Kita-Bereich entspricht nicht meinem familienpädagogischen Ansatz, dass Kinder im Kleinstkindalter (0-2/3 Jahre) vor allem ihre Eltern brauchen. Die Nähe zu ihnen und die Konstanz in der Kontakt- bzw. Bezugsperson sind aus meiner Sicht besonders wichtig für die Entwicklung der Kinder sowie ihre Personlichkeitsentwicklung. Wärme und Geborgenheit sind Attribute eines häuslichen Umfelds. Eine Kita kann dies nicht leisten. Kindertageseinrichtungen sind sehr wertvoll, die Bedürfnisse im Kleinstkindalter sind aber durch Mutter und Vater besser zu befriedigen. Einer Gebührenfreiheit ab dem dritten Lebensjahr könnte ich mich möglicherweise anschließen. Gleichwohl muss dafür eine echte Wahlfreiheit geschaffen werden, d.h. dass Eltern, die ihre Kinder lieber selbst in den ersten Lebensjahren erziehen und bilden möchten, dafür die gleichen die finanziellen Rahmenbedingungen geboten werden, um sich dies leisten zu können. Der Besuch der Kita darf aus meiner Sicht nicht höher bewertet werden als das Elternhaus.
In Bezug auf die finanziellen Belastungen von Geringverdienern durch die Kitagebühren sei ergänzend erwähnt, dass eine Reform der Sozialsysteme, die Familien mehr Netto vom Brutto lässt, wertvoller ist als ein kostenloses Angebot.
CDU, zuletzt bearbeitet am 27.10.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Bildungs- und Betreuungsqualität in den sächsischen Kitas sind ein wichtiges Anliegen, an dem ich bereits seit Jahren arbeite, wie Ihnen Kita-Vertreter meines Wahlkreises bestätigen können.
Wir haben Wort gehalten und den Betreuungsschlüssel in dieser Legislaturperiode gesenkt. Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter: Wir führen die Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen und Erzieher ab 2019 ein. Das ist mehr, als im Koalitionsvertrag vereinbart und wird die Betreuungsbedingungen für unsere Kleinsten weiter verbessern. Es ist auch die Folge einer repräsentativen Umfrage unter Eltern, Erziehern und Trägern.
Wir setzen die schrittweise Verbesserung der frühkindlichen Bildung auch 2019/2020 konsequent fort und planen dafür zusätzlich 114 Mio. EUR ein. Im Doppelhaushalt 2017/2018 wurden bereits die Personalschlüssel in Krippe und Kindergarten verbessert. Nach einem Dialogprozess mit allen Akteuren der frühkindlichen Bildung werden erstmals Vor- und Nachbereitungszeiten der Erzieherinnen und Erzieher im Umfang von 2 Stunden je Woche und Vollzeitkraft berücksichtigt. Damit wird den Erzieherinnen und Erziehern die Möglichkeit gegeben, besondere pädagogische Konzepte zu erarbeiten und Kinder individueller zu fördern. Darüber hinaus unterstützen wir die Kommunen durch eine Erhöhung des KitaLandeszuschusses im Umfang von insgesamt 120 Mio. EUR als Ausgleich für gestiegene Sach- und Personalkosten.
Ich halte dies persönlich für die prioritären Themen. Eine generelle Beitragsfreiheit würde den o.g. Themen finanzielle Mittel entziehen, da man das Geld nur einmal ausgeben kann.
Ich halte es auch nicht für sozial gerecht, dass gut verdienende Personen, zu denen auch die Landtagsabgeordneten zählen, keine Kita-Gebühren zahlen, da letztlich auch eine Leistung für Familien erbracht wird.
Darüber hinaus sind die Bedingungen für Eltern in Sachsen bundesweit vergleichsweise sehr gut – 9 Stunden-Betreuung mit rund 180 € für Krippe und rund 140 € für Kita, im Gegensatz zu 6 Stunden Betreuung mit mehr als 500 € monatlich und Schließzeiten über mehrere Wochen im Jahr in Niedersachsen.
Auch mit Blick auf die Steuergerechtigkeit ist eine Beitragsfreiheit nicht angezeigt.
Aus den besagten Gründen halte ich daher eine pauschale Kitagebührenfreiheit nicht für den richtigen Weg.
Beste Grüße
Stephan Meyer
CDU, zuletzt bearbeitet am 30.10.2018
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die kostenlose Kindergartenbetreuung ist sicherlich ein lohnenswertes Ziel. Nur möchte ich auch hinter die Entscheidung blicken. Die Elternbeiträge in Sachsen sind selten höher als 170 € pro Monat- ein Betrag, den sich gut situierte Eltern ohne Weiteres leisten können. Wer sozial schwach ist, kann die Beiträge über soziale Zuschüsse abfedern. Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir im Bereich Kindergarten eine Drittel-Finanzierung, Träger, Freistaat und Eltern teilen sich die Finanzierung, wobei die Elterbeiträge bei 21 % gedeckelt sind. Hier sollte man ersteinmal in Ruhe die Argumente abwägen, die Vertreter der Eltern und Träger hören - und dann entscheiden.
CDU, zuletzt bearbeitet am 26.10.2018
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Eltern, die ihre Kinder insbesondere in den ersten drei Jahren selber betreuen, tun ihren Kindern viel Gutes, denn sie schaffen Bindung als Voraussetzung für Bildung. Sozialisierung in der Gruppe findet in unseren Kindergärten erfolgreich statt, geeignet beginnt sie ab dem 3./4. Lebensjahr. Dass Eltern wãhrend ihrer Erziehungsaufgabe drei Jahre ein Recht auf Rückkehr in den Beruf haben, ist zu begrüßen, ebenso das sog. Elterngeld in den ersten 12/14 bzw. 24 Monaten.
Eltern sollen eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Eigen- und Fremdbetreuung haben. Die Möglichkeit, Kleinkinder zuhause zu erziehen, muss finanziell besser unterstützt werden. Das weit überdurchschnittlich breite Angebot an Kindergärten in den sächsischen Kommunen soll beibehalten werden. Richtig ist auch, dass die steuerliche Gemeinschaft die KiTa-Kosten für Familien mit geringem Einkommen weiterhin trägt.
CDU, zuletzt bearbeitet am 26.10.2018
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich kann den Inhalt der Petition nicht erkennen, da der Titel auf Englisch ist und ich diese Sprache nicht lesen und sprechen kann. Bitte senden Sie mir den Inhalt auf Deutsch zu.
Volker Tiefensee
fraktionslos
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Cornelia Blattner
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CDU
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fraktionslos
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Katja Meier
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Karin Wilke
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fraktionslos
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fraktionslos
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Andre Barth
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Silke Grimm
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Anja Klotzbücher
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Prof. Dr. Roland Wöller
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Georg-Ludwig von Breitenbuch
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
Wahlkreis: Leipzig Land 1
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Robert Clemen
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Andrea Dombois
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
CDU
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