Bürgerrechte

Erhalt der EUTB Bodenseekreis in Oberteuringen

Petition richtet sich an
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
151 Unterstützende 110 in Bodenseekreis

Sammlung beendet

151 Unterstützende 110 in Bodenseekreis

Sammlung beendet

  1. Gestartet September 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

16.11.2022, 13:17

Dokument anzeigen

Die Ablehnung der Weiterförderung hat nach unserer Auffassung eine Vorgeschichte, auch wenn das BMAS und das Landratsamtes dieses verneinen. Ohne, dass wir davon wussten, wurden Daten über den Verein und die Leitungs Personen zwischen diesen beiden Behörden ausgetauscht. Ohne dass wir benachrichtigt wurde, ohne dass wir Stellung dazu beziehen konnten und nach unserer Auffassung ohne gesetzlicher Grundlage. Wir werden nun mit einer gerichtlichen Auffarbeitung beginnen und dieses transparent und öffentlich machen. Hiermit veröffentlich wir die Klageschrift gegen das Landratsamt. Die unberechtigten Vorwürf, die vom Landratsamt erhoben wurden, tauchten plötzlich in jetzigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Berlin wieder auf und wurden von unserer Rechtsanwältin fundiert zurückgewiesen. Dieses zeigt aber auch die Verbindung zwischen diesen Vorgängen.





10.11.2022, 17:01

Die Gegenseite benötigt mehr Zeit auf unseren 28 seitigen Schriftsatz zu antworten. Sie dürfen nun bis zum 25.11.2022 antworten, wir
sind gespannt, was die zu den Antragsunterlagen von Ipebo sagen. Der Verein Ipebo hat nach unserer Auffassung eindeutig eine Gewinnerzielungsabsichten u.a. mit dem Weiterbildungsprogramm EX-In. Darüber hinaus möchte der Verein gerne Assistenzleistungen anbieten. Dieses hat der Vorstand von Ipebo gegenüber deren Mitgliederversammlung erklärt. Unsere Anwältin nannte dieses Verschleierung von Verpflechtungen mit Leistungserbringern. Leistungserbringer sind grundsätzlich von der Vergabe der Zuwendungen für die EUTB ausgeschlossen. Wer seine Beziehungen und Verpflechtungen zu Leistungserbringern nicht im Antrag offenbart, macht sich unter Umständen strafbar. Worüber man mal nachdenken sollte, wäre das Wort Subventionsbetrug. Dieses lassen wir gerade strafrechtlich durch einen Strafrechtler prüfen. Also warten wir alle gespannt darauf, was man dem Verwaltungsgericht zu diesem Thema zu sagen hat.


01.11.2022, 12:10

Paritätischer Wohlfahrtsverband Oberteuringen, 01.11.2022
Landesverband Baden-Württemberg
Vorstand
Hauptstraße 28
70563 Stuttgart

Compliance im Kreisverband Bodenseekreis
Beschwerde über den Kreisvorstand

Sehr geehrter Herr ,
der Vorstand und der neue Aufsichtsrat halten viel von Compliance, das durfte ich nun in diesem Jahr erfahren. Umso irritierter bin ich nun, dass dieser Grundsatz wohl nur für einige Mitglieder gilt und nicht für alle.
Auf der Homepage des Landesverbandes finde ich folgendes:
Ziel einer guten Compliance ist stets die Vermeidung von Rechtsverstößen jeglicher Art und von aus solchen Verstößen resultierenden Schadensfällen. Damit dient Compliance auch der Absicherung der handelnden Organe (Vorstände, Geschäftsführer). Denn im Zweifelsfall können die Verantwortlichen mit einem funktionierenden Compliance-Management-System ihr ordnungsgemäßes Handeln nachweisen und somit ihre persönliche Haftung vermeiden.
In dem folgenden beziehe ich mich insbesondere auf Deutscher Corporate Governance Kodex. Ich gehe davon aus, dass Funktionäre
auch auf Kreisebene eine Verpflichtung haben Schaden von Ihren Mitgliedern abzuwenden und auf Interessenskonflikte aufmerksam zu machen. Bei Interessenskonflikten sind diese transparent zu machen. Genau dieses, was dem alten Aufsichtsrat vorgeworfen wurde und der Kreisvorstand für sich selbst nicht sieht. Insbesondere hat der Kreisvorstand Bodenseekreis doch sehr aktiv an der Diskussion um den Kreisvorstand teilgenommen.
Von Anfang an hat der Kreisvorstand aktiv in Person Frau .... versucht, die Mitgliedschaft unseres Vereins im Paritätischen mit allerlei falschen Behauptungen zu verhindern. Nur der Intervention von Frau W. war es zu verdanken, dass wir aufgenommen wurden. Dieses ist aber nicht unser Thema.
Der Verein betreibt seit fünf Jahren die EUTB im Bodenseekreis. Mitte vergangenen Jahres bekamen wir den Hinweis, dass der Verein Ipebo sich auch für die neue Förderperiode bewerben wird und denen von einem Mitarbeiter im Sozialministerium Dr. ,,,versprochen wurde, dass sie diese Fördermittel bekommen würden, dafür würde er im Sozialministerium sorgen. Gleichzeitig nahm der Leiter des Sozialamtes Bodenseekreis Kontakt mit als Kreisvorstand des Paritätischen auf und beide haben sich über unsere EUTB ausgetauscht ohne, dass wir als betroffener Verein darüber von Herrn informiert wurden. Dieses Gespräch wurde schriftlich vom Landratsamt bestätigt. Kurz darauf erhielt Frau ein Schreiben vom Landratsamt zur Frage der Vertretungsberechtigung von unserem Verein. Frau war sicherlich nicht dem Sozialamt bekannt. Diese Information kann nur von Herrn Kannengießer gekommen sein. Auch die zeitliche Nähe spricht für diesen Vorgang.
Auf diese Tatsachen bin gestoßen, nachdem ich Akteneinsicht beim Landratsamt hatte.
Nun ist es so, dass Ipebo tatsächlich den Zuschlag bekommen hat. Wir haben gegen die Entscheidung der Nichtförderung einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt sowie Drittwiderspruch eingelegt.
Herr ... ist Geschäftsführer des GPZ Überlingen. Das GPZ Überlingen ist gemeinsam mit dem Landratsamt (Sozialamt) Mitglied im Gemeindepsychiatrischen Verbund. Natürlich gibt es enge persönliche Verpflechtungen mit dem Sozialamt als Leistungsträger des GPZ. Herr ... ist im Aufsichtsrat von Ipebo und Projektleiter für die EX-IN Ausbildung des Vereins und er ist im Kreisvorstand des Paritätischen. Ipebo ist auch Mitglied im Paritätischen. Hier besteht aus unserer Sicht schon ein struktureller Interessenskonflikt. Dieser Interessenskonflikt wurde aber nicht transparent gemacht.
Ganz im Gegenteil aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung von Ipebo 2022 geht eindeutig hervor, dass Herr... enge Absprachen zum EUTB Antrag mit dem Vorstand mit dem Vorstand von Ipebo abgegeben hat. Der Vorsitzende von Ipebo war jahrelang Vorsitzender des Gemeindepsychiatrischen Verbandes Bodenseekreis (GVB). Im GVB sind alle psychiatrischen Einrichtungen im Bodenseekreis vertreten.

Aus den Unterlagen der Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht Berlin ergibt sich, dass Ipebo seine Beratungsstellen im GPZ Überlingen und GPZ Friedrichshafen haben will. Die jetzige Geschäftsstelle von Ipebo ist auch im GPZ Überlingen. Dadurch ist die Unabhängigkeit nach § 32 SGB IX nicht gegeben und dieser Antrag ist rechtwidrig. Von einem Kreisvorstand des Paritätischen erwarten wir allen Mitgliedern gegenüber Loyalität, Transparenz und natürlich den Schutz der Mitglieder vor Nachteilen. Hier ist genau das Gegenteil passiert und dieses verstößt gegen die Compliance Regeln. Zur Zeit lassen wir daher Schadenersatzansprüche prüfen.
Alle diese beschriebenen Tatsachen können wir schriftlich belegen. Inwieweit diese Ereignisse im Zusammenhang mit den Turbulenzen um den Aufsichtsrat bestehen, kann ich derzeit noch nicht bemessen


31.10.2022, 09:02

Heute möchte ich auf einen "Nebenaspekt" eingehen. Wir hatten uns auch für die Landkreise Konstanz und Ravensburg beworben. In diesen Landkreisen sind EUTB von Leistungserbringern tätig (Diakonisches Werk, Arkade). Nun sind wir kein Leistungserbringer, sondern eine Selbshilfeorganisation. Wenn es nach dem Gesetz geht (§ 32 SGB IX) hätten wir für diese Landkreise den Zuschlag bekommen müssen. Wie man der Liste der neuen EUTB entnehmen konnte haben diese aber wieder den Zuschlag bekommen. Was war geschehen?
Naürlich war dieses der gsub bekannt und teilte uns mit, dass ggfls diese Anträge abgelehnt werden müssen, weil wir noch keine konkrete Anschrift für die Beratungsstelle haben. Nur zu erwähnen, dass wir uns erstmals auf diese Stellen beworben haben und natürlich noch keine Adresse haben können. Solche Maßnahmen dürfen nicht vor Genehmigungen begonnen werden. Also wurde uns empfohlen, die Anträge zurückzunehmen. Es folgten weitere Emails und Telefonanrufe, die den Druck erhöhten die Anträge zurückzunehmen. Da wir nicht wussen, dass sich nur diese Leistungserbringer beworben haben, haben wir dann die Anträge zurückgenommen. Die Akeneinsicht hat ergeben, dass Ipebo auch keinen Mievertrag für Friedrichshafen vorlegen konnte, sondern lapidar mitteilte, man würde verhandeln. Aus diesen Gründen haben wir unser Rücknahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB angefochten und eine Bescheidung unserer Anträge gefordert. Schauen wir mal wie die gsub reagiert.


22.10.2022, 13:20

Sehr geehrter Herr Heil,

im Auftrag der Mitgliedersammlung des Vereins Bürger für Bürger e.V. der Träger der EUTB Bodenseekreis schreibe ich Ihnen. Die gsub hat unseren Weiterförderungsantrag
abgelehnt und wir haben dagegen Widerspruch und einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt. Sie werden sicherlich schon, von dem einen oder anderen Mitglied einen Brief in dieser Sache bekommen haben bzw. bekommen werden. Dieses halten wir für einen legitimen demokratischen Vorgang der politischen Meinungsäußerung unserer Mitglieder.

Nun haben die Anwälte des Ministeriums erheblich Vorwürfe gegen meine Person und anderen Mitarbeiter der EUTB und des Vorstandes des Vereins erhoben, die jeder Wahrheit entbehren. Allein der Stil so mit Menschen mit Behinderung vorgehen zu müssen, zeigt unserem Verein einmal wieder, wie die gsub mit diesem Projekt vollständig überfordert ist. Da werden wir Mitarbeiter als unzuverlässig im Sinne des Zuwendungsrechtes dargestellt, weil der Verein auf seiner Homepage ein Protestbrief an das Ministerium als Muster eingestellt hat. Ein Datenschutzverstoß wird konstruiert weil Mitglieder des Vereins die Fachstelle angeschrieben haben. Ich möchte nicht auf die auf die juristische Dimension eingehen, dass wird unsere Anwältin machen. Die Mitgliederversammlung des Verein sieht aber auch eine politische Dimension. Wir halten sehr viel von Transparenz, insbesondere, wenn es um die Vergabe von Millionen von Steuergeldern gibt. Insofern ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum die gsub die Akteneinsicht verweigert und erst nach Aufforderung des Gerichts und unserer Anwältin nun endlich alle Unterlagen bekommen. Nach Akteneinsicht konnten wir nun feststellen, dass es massive Verstöße gegen Verwaltungsrecht zu unseren Lasten gegeben hat. Hierüber werden die Gerichte entscheiden.

Wenn es in diesem Staat nicht mehr möglich ist gegen Behördenentscheidungen zu protestieren und die Mitglieder unseres Verein an die Minister und die Behörden schreiben können, dann fragen wir uns, jedes einzelne Mitglied, wie es mit der Demokratie in diesem Land bestellt ist. Eine solche Schlammschlacht fällt politisch auf Sie und ihre Partei ,die SPD zurück. Die Mitglieder sind empört, dass Personen unseres Vereins als Unzuverlässig gelten, weil sie politische Aktivitäten der Mitglieder gegen die Ablehnung nicht unterbinden. Nach unserem Demokratieverständnis lebt unsere Demokratie gerade von solchem Engagement vom Menschen mit Behinderung. Gerade das ist Selbstbestimmung und Eigenverantwortung und kein Datenschutzverstoß oder Unzuverlässigkeit. Wir werden uns dadurch nicht einschüchtern lassen. Wir werden weiter protestieren, wie uns die UN Behindertenrechtskonvention das garantiert. Wir erwarten von Ihnen als Politiker und schon gar als SPD Politiker, dass Sie in Ihrem Hause der UN Behindertenrechtskonvention Geltung verschaffen. Unsere Mitglieder würden dieses sehr begrüßen.


21.10.2022, 09:25

Nachdem dreimal Akteneinsicht beantragt werden musste, sind nun endlich alle Unterlagen angekommen. Scheibchenaktik durch das Ministerium. Erst gab es nur eine Kopie unsere Antrages, dann waren ein paar mehr Unterlagen, aber nicht Unterlagen der anderen Bewerber und nach erneuter Intervenion haben wir auch die Unterlagen der Mitbewerber bekommen. Insbesondere scheint die Intervenion unseres Bundesverbandes ISL bei der Ministeriumsführung, zu einem Umdenken geführt zu haben. Und nun ist auch klar, warum die Unterlagen nicht herausgegeben werden sollten. Die Antragsunterlagen zeigen, dass die Mitbewerber schon an der Frage der Unabhängigkeit scheitern und diese keinen Zuschlag hätten bekommen können. Insbesondere, die Frage des Standortes, ist ein Witz, den der Mitbewerber hat keine Räumlichkeiten in Friedrichshafen, sondern nur eventuell welche in Aussicht und dieses dann in den Räumlichkeiten eines Leistungsträgers. Unsere Stellungnahme geht am 25.10.2022 heraus und wird dann hier veröffentlicht


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern