10.11.2022, 17:01
Die Gegenseite benötigt mehr Zeit auf unseren 28 seitigen Schriftsatz zu antworten. Sie dürfen nun bis zum 25.11.2022 antworten, wir
sind gespannt, was die zu den Antragsunterlagen von Ipebo sagen. Der Verein Ipebo hat nach unserer Auffassung eindeutig eine Gewinnerzielungsabsichten u.a. mit dem Weiterbildungsprogramm EX-In. Darüber hinaus möchte der Verein gerne Assistenzleistungen anbieten. Dieses hat der Vorstand von Ipebo gegenüber deren Mitgliederversammlung erklärt. Unsere Anwältin nannte dieses Verschleierung von Verpflechtungen mit Leistungserbringern. Leistungserbringer sind grundsätzlich von der Vergabe der Zuwendungen für die EUTB ausgeschlossen. Wer seine Beziehungen und Verpflechtungen zu Leistungserbringern nicht im Antrag offenbart, macht sich unter Umständen strafbar. Worüber man mal nachdenken sollte, wäre das Wort Subventionsbetrug. Dieses lassen wir gerade strafrechtlich durch einen Strafrechtler prüfen. Also warten wir alle gespannt darauf, was man dem Verwaltungsgericht zu diesem Thema zu sagen hat.