Nachdem dreimal Akteneinsicht beantragt werden musste, sind nun endlich alle Unterlagen angekommen. Scheibchenaktik durch das Ministerium. Erst gab es nur eine Kopie unsere Antrages, dann waren ein paar mehr Unterlagen, aber nicht Unterlagen der anderen Bewerber und nach erneuter Intervenion haben wir auch die Unterlagen der Mitbewerber bekommen. Insbesondere scheint die Intervenion unseres Bundesverbandes ISL bei der Ministeriumsführung, zu einem Umdenken geführt zu haben. Und nun ist auch klar, warum die Unterlagen nicht herausgegeben werden sollten. Die Antragsunterlagen zeigen, dass die Mitbewerber schon an der Frage der Unabhängigkeit scheitern und diese keinen Zuschlag hätten bekommen können. Insbesondere, die Frage des Standortes, ist ein Witz, den der Mitbewerber hat keine Räumlichkeiten in Friedrichshafen, sondern nur eventuell welche in Aussicht und dieses dann in den Räumlichkeiten eines Leistungsträgers. Unsere Stellungnahme geht am 25.10.2022 heraus und wird dann hier veröffentlicht
Bei der Antragstellung für die Weiterförderung haben wir uns auch in anderen Landkreisen beworben. Während die Bewerbungen liefen wurden wir von der gsub/Ministerium angerufen, ob wir schon Adressen für ein Büro in diesen Landkreisen hätten. Wir verneinten dass und nun wurde uns gesagt, dass daher der Antrag eh abgelehnt würde. Dann wurden wir mehrmals aufgefordert den Antrag zurückznehmen, der würde eh abgelehnt werden. Dieses verwunderte, da wenn man sich in einem Landkreis neu bewirbt, keine Adresse hat, man darf nicht vor der Genehmigung mit der Maßnahme beginnen. Also können wir keine Adresse haben, wollen wir dass der Antrag bewilligt wird. Noch haben wir erfahren, dass in diesen Kreis wieder einschlägige Wohlfahrtsverbände den Zuschlag bekommen haben. Hätte unsere Bewerbung bestand gehabt, hätten diese rechtlich nie den Zuschlag bekommen dürfen. Nun wurde der Weg aber freigeräumt. Hier veröffentlichen wir nun unser Schreiben in dieser Angelegenheit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufen wir unsere Erklärungen auf Zurücknahme der Anträge ETB.02.00929.23 sowie ETB 02.00881.23 auf Zuschuss für die nächste Förderperiode. Seit Veröffentlichung der Liste der bewilligten Antragsteller in Konstanz und Überlingen ist uns bekannt geworden, dass Leistungserbringer den Zuschlag bekommen haben. Hätten wir unsere Bewerbung aufrechterhalten, hätte kein Zuschlag erfolgen können. Die gsub hat in Anrufen und Emails den Eindruck erweckt, dass die Anträge sowieso abgelehnt würden, da die für die Standorte keine Adresse angegeben wurden. Durch das Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Förderung ist uns nun bekannt geworden, dass eine solches vorgehen rechtswidrig ist. Nach § 123 Abs. 1 BGB liegt. Eine arglistige Täuschung liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Täuschung über Tatsachen vorsätzlich erfolgt, der Täuschende also weiß und will, dass sein Verhalten zu einem Irrtum des Getäuschten führen werde. Die gsub wusste, dass eine Zurücknahme des Antrages die Folge hätte, dass
diesen Leistungsträgern dann der Zuschlag erteilt wird. Von dieser Tatsache wurde unserem Verein nichts dargelegt. Wir wurden daher arglistig getäuscht. Es verwundert im Beispiel von R. nicht, dass der dortige Träger aufgrund seiner Verpflechtungen mit dem Sozialminister L. erneut den Zuschlag erhalten hat. Im Landkeis R., der Wahlkreis des Ministers, mussten in der Förderperiode ab 2018 2 EUTBs eingerichtet werden, die nur 4-5 Kilometer auseinander waren. Fragt man sich, wieso. In diesem Zusammenhang lassen wir nun Amtshaftung wegen Falschberatung anwaltlich prüfen. Wir verweisen auf das OLG Zweibrücken Az.: 6 U 24/98
Dem entsprechende Ansprüche werden wir geltend machen. Darüber hinaus verlangen wir, dass über unsere Anträge entschieden wird. Hierzu haben wir uns eine Frist bis zum 30.10.2022 gesetzt
Sie können über die Internetplattform "Frag den Staat" fragdenstaat.de beim Bundesarbeitsministerium anfragen, warum die EUTB Bodenseekreis keine weitere Förderung bekommen hat:
Die EUTB Bodensee hat trotz erfolgreicher Arbeit keine weitere Förderung bekommen. Als Steuerzahler möchte ich wissen, warum
dieses nicht erfolgte. Bitte lassen Sie uns eine Liste zu kommen, aus der sich die bewilligten EUTBs ergeben.
Natürlich können Sie das so formulieren wie sie möchten
Nach Ansicht der Anwälte des Bundesarbeitsministerium sind wir als Verein und der Vorstand in Person unzuverlässig. Unzuverlässig heißt im Sinne des Zuwendungsrecht, dass wir uns nicht an die Gesetze halten, z.B. wir würden die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen etc. Was haben wir "kriminelles" gemacht. Laut BMAS haben wir keine Zuverlässigkeit weil wir ein Musterschreiben an Herrn Heil auf unsere Vereins Homepage veröffentlich und die Bürger gebeten haben, dieses an das BMAS zu senden. Das gleiche gilt für ein Schreiben welche unsere Mitglieder an die Fachstelle Teilhabeberatung gesendet haben. Hier veröffentlichen wir den Text:
Protest gegen die Schließung der EUTB Bodenseekreis in Oberteuringen
Sehr geehrte Frau ...,
wie Sie vielleicht schon wissen, hat die EUTB Bodenseekreis vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einen Ablehnungsbescheid bekommen. Das bedeutet, dass die EUTB in Oberteuringen zum 31.12.2022 schließen muss. 5 Jahre hat diese Beratungsstelle, die Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis und insbesondere auch in Oberteuringen kostenlos und kompetent beraten. Ich gehöre auch zu den Menschen, die von der Beratungsstelle kompetent und verlässlich beraten wurde. Wie ich sind viele Menschen im Bodenseekreis mit dieser Entscheidung nicht einverstanden.
Die EUTB im Bodenseekreis hat in dieser Zeit rund ca. 7000 Beratungen per Telefon, Online, Hausbesuch und im Büro durchgeführt. Der Grund für die Ablehnung ist laut Bescheid, dass das Büro in Oberteuringen ist und nicht in Friedrichshafen. Das sind 4 km Unterschied.
Der Trägerverein ganz bewusst für Oberteuringen entschieden. Oberteuringen ist aus meiner Sicht ein Leuchtturm für inklusives handeln im gesamten Landkreis. Hier gibt es viele Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und die Politik vor Ort sowie die Bürger unterstützen aktiv die Inklusion in dieser Gemeinde.
Dieses Konzept wurde durch die wissenschaftliche Begleitforschung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestätigt.
Ich möchte Sie bitten, die Entscheidung noch einmal zu überdenken.
Hier würde ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegen, da der Projektleiterin geantwortet wurde, wozu die Mitglierversammlung die Mitglieder eindeutig ermächtigt hat. Das wäre ja unmöglich und daraus würde man schließen, dass wir im Konflikfalle auch gegen unsere Klienten vorgehen würden. Dieses ist natürlich vollkommener Blödsinn. Eine Verwaltung muss es ertragen in der Öffentlichkeit kritisiert zu werden.
Hierin zeigt sich ein Demokratieverständnis, dass wir nicht teilen und werde unseren Protest weiter fortführen.
Weiterhin wird uns vorgeworfen, wir würden kein Beratungsleistungen erbringen, da wir eigene Unternehmen führen. Das ist natürlich Blödsinn und nehmen wir als Verleumndung und werden dementsprechend juristisch vorgehen. Die EUTB hat 1,49 Stellen. Eine Mitarbeiterin hat 0,49 Stellen, da sind bei einer 5 Tage Woche 4 Stunden pro Tag und ist in der Restzeit freiberufliche Pflegeberaterin. Natürlich kann sie in der Restzeit arbeiten, wo sie will, dass ist Teil der Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG. Laut BMAS geht das nicht, sie darf keine andere Tätigkeit ausüben. Das gleiche gilt für den Stelleninhaber der vollen Stelle. Dieser ist nebenberuflich als freiberuflicher Rentenberater stundenweise tätig und zwar nach der angestellten Tätigkeit. Beide Nebentätigkeit sind arbeitsrechtlich durch den Arbeitgeber genehmigt. Also alles rechtens. Kein Verstoß gegen ein Gesetz. Viele Berater in der EUTB müssen neben Ihrer Tätigkeit in der EUTB noch weitere Tätigkeiten ausüben. Es ist schon traurig, dass das BMAS Menschen mit Behinderung so schlecht zahlt, dass sie noch andere Arbeit machen müssen. Dieses ist ein politischer und gesellschaftlicher Skandal. Ein Projekt mit dem Inklusion gefördert werden soll, bezahlt Menschen mit Behinderung schlecht, so dass sie davon nicht leben können.
Demnächst folgt die Stellungnahme unserer Anwältin.
Hier die Antwort auf unser Schreiben an den Bundestagsabgeordneten Mayer-Lay
Sehr geehrter Herr Schalski,
im Folgenden möchte ich mich zum Sachverhalt der Neuvergabe der EUTB im Bodenseekreis an Sie wenden. Sie hatten sich diesbezüglich auf verschiedener Ebene an mich gewandt und zudem konnte ich mich vor Ort von Ihrer Arbeit für die Patientinnen und Patienten informieren.
Darüber hinaus wurde ich in den letzten Wochen von einigen Bürgerinnen und Bürgern unserer Region angeschrieben, die ebenfalls klar für den Erhalt der EUTB in Oberteuringen plädierten. Das Anliegen dieser Bürger habe ich auf deren Wunsch hin auch an die Landesebene mit der Bitte um Prüfung weitergegeben.
Das Bestreben, Ihre Beratungsstelle in Oberteuringen in der aktuellen Form weiterbetreiben zu können, kann ich absolut nachvollziehen. Insbesondere, da Sie einiges in diese investiert haben.
Sie selbst haben mich vor einigen Wochen außerdem darauf hingewiesen, dass eigentlich die Bundesebene für die letztliche Entscheidung zuständig ist. Da mir dieses Verfahren insgesamt als sehr schwer zu überblicken erschien, bat ich in einer schriftlichen Frage die Bundesregierung bzw. das dafür zuständige Ministerium um Auskunft über den Vergabeprozess. Inzwischen ist die Antwort auf diese Frage eingegangen - ich leite Sie Ihnen als Anlage weiter.
Wie aus der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, ist das Verfahren zur Neuregelung der EUTB in der so genannten Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV), insbesondere auch zu deren Finanzierung, geregelt worden. Das Ministerium spricht in diesem Zusammenhang von einem transparenten und rechtssicheren Verfahren. Einen Bestandschutz existierender Betreuungsangebote ist leider nicht vorgesehen worden - laut Ministerium aus Gründen der Gleichbehandlung hinsichtlich neuer Antragsteller. Für die Durchführung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens war letztlich die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH zuständig - die zuständigen Landesbehörden wurden ins Benehmen gesetzt.
Somit ist der Prozess meiner Meinung nach zumindest etwas besser zu durchblicken. Im Allgemeinen wird bei derartigen Vergaben darauf geachtet, die Einflussmöglichkeiten der Politik generell möglichst gering zu halten. Denn Einflussnahme von außen beeinträchtigt häufig die Neutralität von Entscheidungsprozessen und bietet zudem große Angriffsmöglichkeiten, z.B. bis hin zu politischen Skandalen. Somit ist eine Einflussnahme meinerseits faktisch nicht gegeben und auch nicht vorgesehen.
Somit sehe ich für mich als Bundestagsabgeordneter an dieser Stelle bedauerlicherweise keine Möglichkeit, für Sie positive Veränderungen zu erreichen.
Wie bereits oben beschrieben, habe ich den Sachverhalt aber an die Landesebene weitergegeben und erwarte von dort noch eine Einschätzung.
Ich bedauere, Ihnen keine positiveren Nachrichten geben zu können, wünsche Ihnen für Ihre Zukunft trotz allem alles Gute.
anliegend die Stellungnahme des Bundesministeriums zu unserer Einstweiligen Anordnung. Fehlen einem die Argumente, dann werden die handelnden Personen mit Dreck beworfen. Mehr ist an diesem Schriftsatz nicht dran. Es wird mit Unterstellungen und Verleumdungen gearbeitet, um eine nicht zu begründende Entscheidung zu rechtfertigen. Widerstand ist in diesem Staat nicht mehr erlaubt. Wer sich wehrt ist unzuverlässig. Zu dieser Argumentation fällt uns nichts mehr ein, außer weiter Widerstand zu leisten und den beschrittenen Weg zu gehen. In der nächsten Woche ist eine Pressekonferenz und wir werden die wahren Gründe dieser Entscheidung darlegen.
Am Dienstag klingelte das Telefon in der EUTB in Oberteuringen und die Redaktion der SWR Sendung zur "Sache Baden-Württemberg" war am Telefon. "Haben Sie morgen Zeit für einen Interview zum Umgang mit Depressionen", so die Frage .Natürlich wurde gleich zugesagt und Mittwoch um 15.00 stand das Kamerateam pünktlich vor dem Büro. Der Therapie Hund Lucky war auf Wunsch des Senders dabei. Das Mitglied unseres Vereins Daniel Neher stand ebenso bereit. Der Dreh dauert 2 Stunden und Lucky und Thomas Schalski mussten mehrmals die gleichen Strecken laufen. Was für ein Stress. Spannend für alle Beteiligten war, wie eine solche Sendung produziert wird. Am Mittwoch gedreht, am Abend in Stuttgart geschnitten und am Donnerstag gesendet. In einer Pause wurde noch ein Betrag für das Radio SWR 4 aufgenommen und ebenso am Donnerstag gesendet. Alles ging sehr fix.
Wir konnten heute ein Kamerateam in der EUTB Bodenseekreis in Oberteuringen begrüßen. Sie haben uns interviewt für die Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg" über den Umgang mit Depressionen. Gleichzeitig wurde wir für das Radio SWR 4 zur Situation der EUTB befragt. Das Interview mit mir und einem Klienten können Sie morgen nachmittag auf SWR 4 hören. Den Fernsehbericht zum Thema Depressionen und auch zur EUTB können Sie auf SWR morgen um 20.15 Uhr in dem Format "Zur Sache Baden-Württemberg" sehen. Bitte verbreiten Sie diese Tatsache
wir haben darüber Kenntnis, dass Sie nun die Bescheide der Administration zur Weiterbewilligung Ihrer EUTB®-Angebote ab 2023 erhalten haben.
Einige von Ihnen haben sich nicht für die Weiterführung beworben und andere unter Ihnen haben viel Arbeit in die Anträge zur Weiterbewilligung investiert. Mit dem Antrag waren auch der Wunsch und die Hoffnung verbunden, Ihr EUTB®-Angebot und Ihre Stelle als Berater*in weiterführen zu können.
Wir freuen uns, dass bereits einige Berater*innen mitteilten, dass ihre EUTB®-Angebote auch im Jahr 2023 weitergeführt werden. Einige Berater*innen teilten uns mit, dass ihr EUTB®-Angebot nicht weiter oder auf andere Weise fortbesteht. Ob nun aus eigenem Wunsch oder aufgrund des Bescheides. Dass der Austausch mit einigen von Ihnen enden wird, bedauern wir sehr. Für die engagierte und bereichernde Zusammenarbeit möchten uns an dieser Stelle schon jetzt bedanken.
Mit dieser Rundmail möchten wir Ihnen in Anbetracht eines Umbruches in der EUTB®-Landschaft nochmals nachdrücklich anbieten, den Kontakt mit uns bezugnehmend neuer Situationen zu suchen. Zum anderen möchten wir Ihnen unsere Unterstützung zusagen. Beispielsweise im Umgang mit bevorstehenden Beratungen unter Beachtung möglicher Veränderungen im EUTB®-Angebot. Oder der Umgang mit einer beruflichen und privaten Veränderung und den Auswirkungen auf die beraterische Tätigkeit (Haltung).
Gegebenenfalls gibt es organisatorische Veränderungen beispielsweise im Zusammenhang mit dem Qualitätsmanagement oder beim Erstellen und Löschen von Daten auf unserer Internetseite.
Selbstverständlich werden wir Sie auch weiterhin und insbesondere bei inhaltlichen Themen der Ratsuchenden unterstützen.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an unserer Umfrage zur Öffentlichkeitsarbeit Ihrer EUTB® bis zum 23. September 2022. Die Umfrage finden Sie im Austauschforum.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken!