Bürgerrechte

Erhalt der EUTB Bodenseekreis in Oberteuringen

Petition richtet sich an
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

151 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

151 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten



13.12.2022, 19:29

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anliegend übersende ich Ihnen die neuesten Schreiben aus den Verfahren. Der Druck des Verfahrens, die Verbreitung der Unwahrheiten durch das Ministerium und ihrer Anwälte hat am 04.12.2022 dazu geführt, dass der Leiter der EUTB einen Herzinfarkt erlitten hat und 8 Tage im Krankenhaus u.a. mehrere Tage auf der Intensivstation verbringen musste. Die Anwälte des Vereins prüfen nun zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen die gesub



27.11.2022, 09:07

Wir brauchen mehr Zeit für eine größere Durchschlagskraft


Neues Zeichnungsende: 30.12.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 132 (98 in Bodenseekreis)


26.11.2022, 11:31

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Wenn die Guten nicht kämpfen, siegen die Schlechten (Platon vor ca. 2400 Jahren).

Hiermit dokumentieren wir die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und unsere Replik darauf. Das Schreiben des Bundesministeriums ist als PDF beigefügt.

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.11.2022 . Hierzu möchte ein, zwei Bemerkungen machen. Zum einen ist es schon merkwürdig, dass alle EUTBs in der Bodenseeregion nun Leistungserbringer
sind und das alle EUTBs die der Lenkungsgruppe des Landesnetzwerktreffens nicht weitergefördert werden und das Sozialministerium schon im Januar 2022 wusste, dass die nicht mehr Ansprechpartner sind. Soviel
zu dem Thema die gsub hat es sich nicht einfach gemacht. In unserem Fall bewilligt Sie einem Leistungserbringer, der seine Beratungsstelle bei einem anderen Leistungsträger einrichten will, von der gsub gebeten wird,
das zu ändern, dies nicht tun und trotzdem den Zuschlag bekommen. Rechtswidriger geht es nicht. Und diese in unserem Fall nicht in der Lage sind, nachzufragen ob wir unsere Beratungsstelle nicht 4 km weiterreichen können. Und Ihre Anwälte frech vor dem
Verwaltungsgericht behaupten, dass es keine Nachbesserung gibt und wir in der Akte lesen müssen wie ipebo unterstützt wurde und nachbessern konnte.

Das ist die gsub Willkür, die wir seit Jahren kennen. Machen Sie doch mal eine anonyme Zufriedenheitsbefragung über das Gebaren der gsub bei den EUTBs .

Die zweite Anmerkungen zum Thema Meinungsfreiheit. Grundrechte hängen nicht davon ab, ob ein Ministerium oder ein Minister großzügig ist und diese einräumt. Ihre Anwälte halten uns für nicht zuverlässig, weil wir uns gegen Behördenwillkür wehren. Das haben wir schriftlich vorgetragen vor dem Verwaltungsgericht. Gleichzeitig werden wir mit Dreck beworfen, dass wir nicht zuverlässig sein sollten ,da wir angeblich gegen den Datenschutz verstoßen hätten, weil legitimierte Vertreter des Vereins die Fachstelle anschreiben. Wenn ich die massiven Verletzungen meiner Persönlichkeitsrechte durch den Landkreis und dem BMAS im letzten Jahr betrachte, empfinde ich dieses als Hohn. Aber die Sache wird nun auch gerichtlich aufgearbeitet werden. Leider ist scheinbar der Rechtsfrieden nur über Gerichte herzustellen. Dieses bedauere ich sehr, aber diesen Weg werden wir gehen, bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Bis dahin halte ich es mit Platon: Wenn die Guten nicht kämpfen, siegen die Schlechten


24.11.2022, 10:57

Als „Erster Diener seines Staates“ – als solcher sah sich Friedrich der Große vom ersten bis zu letzten Tag seiner Regierung. In der Bevölkerung als Erster Diener anerkannt wird er insbesondere nach dem Siebenjährigen Krieg, also ab 1763 bis zu seinem Tod im Jahr 1786. Denn Friedrich rackert und müht sich tatsächlich sichtbar für jedermann, das im Krieg heruntergekommene Preußen wieder aufzupäppeln und zu Wohlstand zu bringen, während er, durchaus beabsichtigt, öffentlichkeitswirksam in seiner schäbigen, geflickten Uniform als bescheidener Monarch auftritt.

Als erster Diener seine Staates sollten sich auch die Behördenmitarbeiter im demokratischen Staat sehen. Seit mehr als fünf Jahren haben wir in unserer Beratung dass so nicht erlebt. Nach § 2 SGB I sollen die Behörden die Menschen dabei helfen, ihre sozialen Rechte umzusetzen. Auch hiervon sind wir in der Praxis weiter davon entfernt. Immer häufiger drängt sich bei uns der Eindruck auf, dass die Bürger den Behörden dienen.
Des wegen ist eine EUTB nötig, die wirklich unabhängig ist, die die Rechte der Menschen mit Behinderung hilft durchzusetzen und die die Menschen empowert selbstbewusst ihre Rechte bei den Behörden einzufordern. Ein schlechtes Beispiel ist hier die Eingliederungshilfe des Landratsamtes. Wir möchten hier aus einer Email einer Klientin zitieren:
Sehr geehrter Hr. Schalski,

morgen wäre unser Gespräch mit dem Sozialamt.
Ich habe derartige Vorbehalte nochmals mit den Damen vom Sozialamt zu sprechen.
Es belastet mich zu sehr und ich habe den Termin morgen abgesagt, und möchte den Antrag zurückziehen.
Ich weiß schon das ich damit Nachgebe und sie gewähren lasse, und dem was entgegen zu setzen wäre wichtig, nicht nur für mich, auch für andere Betroffene.
Aber das letzte Gespräch mit denen hat mir schlaflose Nächte bereitet.
So unterschwellig unter Druck gesetzt zu werden mit doch heraushörbaren Androhungen ( Rentenbezug?, Behindertenstatus?)
ist irgendwie unerträglich.
Herr Schalski, ich bedanke mich trotzdem für Ihre Hilfe und Mühe.
Und wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute

Viele Grüße

Leider sind solche Rückmeldung bezüglich des Sozialamtes nicht selten. Umso mehr brauchen wir eine EUTB. die eindeutig parteilich ist und die Klienten unterstützt und nicht selbst am Tropf des Landratsamtes hängt.


20.11.2022, 14:36

Ab 2018 wurden innerhalb kurzer Zeit zahlreiche EUTB-Beratungsstellen eingerichtet und über Fördermittel zunächst bis Ende 2022 abgesichert. Für den Zeitraum ab 2023 mussten neue Förderanträge gestellt werden. Nun stellt sich heraus, dass über 50% der Anträge auf Fortführung der EUTB für gehörlose Menschen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgelehnt wurden. Diese EUTB-Beratungsstellen werden bis Ende 2022 schließen müssen.

Dieser Bericht lief am 19.11.2022 im BR www.br.de/mediathek/video/ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung-eutb-beratungsstellen-vor-dem-aus-av:637693ebda1b360008ddfda8


19.11.2022, 19:39

Presseerklärung
Selbstbestimmt Leben am Bodensee?
ZSL Bodenseeregion e.V. kritisiert Vergabe der Zuwendungen für EUTB im Bodenseekreis
„Am gesamten Bodensee betreiben ab 2023 nur noch Leistungserbringer die EUTB“, so kritisiert Thomas Schalski, Vorsitzender des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben Bodenseeregion die Vergabe der Zuwendungen für die Förderperiode 2023-2029 durch die gsub. So sind in Konstanz die Diakonie und in Friedrichshafen und Ravensburg zwei Psychiatrieanbieter dann Träger der EUTB. Dieses halten wir nicht nur für einen politische Skandal und sondern auch für rechtswidrig. § 32 SGB IX schreibt vor, dass nur Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderung mit der Beratung nach dem Peer Konzept betraut werden sollen. Nur wenn es keine solche Bewerbungen gibt, sollen auch Leistungserbringer zum Zug kommen. Leistungserbringer sollten laut Gesetzgeber bei der Beratung von Menschen mit Behinderung aufgrund von Interressenskollisionen außen vor gelassen werden. Es gab für alle drei Kreise aber eine Bewerbung von einer Selbsthilfe- und Selbstbestimmungsorganisation, dem Verein Bürger für Bürger Oberteuringen e.V. Die gsub hat in zwei Fällen auf die Rücknahme der Anträge gedrängt, damit die Diakonie und Psychiatrie Träger den Zuschlag bekommen konnten, wobei diese Information erst später an die Öffentlichkeit gelangte. Die EUTB in Oberteuringen, die seit 5 Jahren gute Arbeit macht, gut vernetzt ist und viel für ihre Klienten durchgesetzt, hat den Zuschlag nicht bekommen, da ihre Geschäftsstelle nicht in Friedrichshafen ist. Zwischen Oberteuringen und Friedrichshafen sind 4 Kilometer Fahrtweg. Die Zuschläge hätten nicht an diese Leistungserbringer vergeben werden dürfen.
Der wahre Grund ist, dass die EUTB Bodenseekreis konsequent die Interessen der Menschen mit Behinderung durchgesetzt hat. Schon letztes Jahr hat das Landratsamt Bodenseekreis versucht beim Ministerium den Widerruf der Förderung für die EUTB in Oberteuringen durchzusetzen. Aber nicht nur die Bodenseeregion ist betroffen. In Baden-Württemberg hat die „Selbstbestimmt Leben Bewegung“ ihre beiden einzigen EUTBs (Stuttgart und Oberteuringen) ab 2023 verloren. Eine weitere Tatsache ist, dass alle Mitglieder der Lenkungsgruppe des EUTB Landesnetzwerk Baden-Württemberg keine Förderung mehr bekommen haben. Die Lenkungsgruppe hatte für eine große Anzahl von EUTBs mit dem Sozialministerium und der Landespolitik über die Finanzierung einer Koordinierungsstelle verhandelt. Schon im Januar 2022 teilte das Sozialministerium in Stuttgart mit, dass man nicht mehr gesprächsbereit ist, da sowieso die Vergabe der Zuschüsse zu großen Veränderungen in der Beratungslandschaft führen wird. Wie kann man sowas wissen, bevor es überhaupt Bewerbung gegeben hat. Nur wenn es politisch gewollt war und das wäre ein behinderungspolitischer Skandal. Das Ergebnis bestätigt diese Befürchtungen. Damit wurde Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation" des Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Menschenrechte mit Behinderung: "Convention of the United Nations
on the rights of persons with disabilities" (UN-BRK) durch die Regierung zu Grabe getragen.
„Wir unterstützen den Widerstand der EUTB Bodenseekreis gegen das Ende der Förderung“, erklärt Thomas Schalski. Der Trägerverein „Bürger für Bürger“ hat Widerspruch und Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Mitglieder des Vereins haben eine Vielzahl von politischen Aktionen gestartet u.a. auch eine Onlinepetition:
www.openpetition.de/.../erhalt-der-eutb...
Den Weg des Widerstandes haben viele abgelehnte EUTBs aufgenommen und dieses ist gut so. Wir werden uns weiter für die Umsetzung der UN Konvention einsetzen !!!



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