01.11.2022, 12:10
Paritätischer Wohlfahrtsverband Oberteuringen, 01.11.2022
Landesverband Baden-Württemberg
Vorstand
Hauptstraße 28
70563 Stuttgart
Compliance im Kreisverband Bodenseekreis
Beschwerde über den Kreisvorstand
Sehr geehrter Herr ,
der Vorstand und der neue Aufsichtsrat halten viel von Compliance, das durfte ich nun in diesem Jahr erfahren. Umso irritierter bin ich nun, dass dieser Grundsatz wohl nur für einige Mitglieder gilt und nicht für alle.
Auf der Homepage des Landesverbandes finde ich folgendes:
Ziel einer guten Compliance ist stets die Vermeidung von Rechtsverstößen jeglicher Art und von aus solchen Verstößen resultierenden Schadensfällen. Damit dient Compliance auch der Absicherung der handelnden Organe (Vorstände, Geschäftsführer). Denn im Zweifelsfall können die Verantwortlichen mit einem funktionierenden Compliance-Management-System ihr ordnungsgemäßes Handeln nachweisen und somit ihre persönliche Haftung vermeiden.
In dem folgenden beziehe ich mich insbesondere auf Deutscher Corporate Governance Kodex. Ich gehe davon aus, dass Funktionäre
auch auf Kreisebene eine Verpflichtung haben Schaden von Ihren Mitgliedern abzuwenden und auf Interessenskonflikte aufmerksam zu machen. Bei Interessenskonflikten sind diese transparent zu machen. Genau dieses, was dem alten Aufsichtsrat vorgeworfen wurde und der Kreisvorstand für sich selbst nicht sieht. Insbesondere hat der Kreisvorstand Bodenseekreis doch sehr aktiv an der Diskussion um den Kreisvorstand teilgenommen.
Von Anfang an hat der Kreisvorstand aktiv in Person Frau .... versucht, die Mitgliedschaft unseres Vereins im Paritätischen mit allerlei falschen Behauptungen zu verhindern. Nur der Intervention von Frau W. war es zu verdanken, dass wir aufgenommen wurden. Dieses ist aber nicht unser Thema.
Der Verein betreibt seit fünf Jahren die EUTB im Bodenseekreis. Mitte vergangenen Jahres bekamen wir den Hinweis, dass der Verein Ipebo sich auch für die neue Förderperiode bewerben wird und denen von einem Mitarbeiter im Sozialministerium Dr. ,,,versprochen wurde, dass sie diese Fördermittel bekommen würden, dafür würde er im Sozialministerium sorgen. Gleichzeitig nahm der Leiter des Sozialamtes Bodenseekreis Kontakt mit als Kreisvorstand des Paritätischen auf und beide haben sich über unsere EUTB ausgetauscht ohne, dass wir als betroffener Verein darüber von Herrn informiert wurden. Dieses Gespräch wurde schriftlich vom Landratsamt bestätigt. Kurz darauf erhielt Frau ein Schreiben vom Landratsamt zur Frage der Vertretungsberechtigung von unserem Verein. Frau war sicherlich nicht dem Sozialamt bekannt. Diese Information kann nur von Herrn Kannengießer gekommen sein. Auch die zeitliche Nähe spricht für diesen Vorgang.
Auf diese Tatsachen bin gestoßen, nachdem ich Akteneinsicht beim Landratsamt hatte.
Nun ist es so, dass Ipebo tatsächlich den Zuschlag bekommen hat. Wir haben gegen die Entscheidung der Nichtförderung einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt sowie Drittwiderspruch eingelegt.
Herr ... ist Geschäftsführer des GPZ Überlingen. Das GPZ Überlingen ist gemeinsam mit dem Landratsamt (Sozialamt) Mitglied im Gemeindepsychiatrischen Verbund. Natürlich gibt es enge persönliche Verpflechtungen mit dem Sozialamt als Leistungsträger des GPZ. Herr ... ist im Aufsichtsrat von Ipebo und Projektleiter für die EX-IN Ausbildung des Vereins und er ist im Kreisvorstand des Paritätischen. Ipebo ist auch Mitglied im Paritätischen. Hier besteht aus unserer Sicht schon ein struktureller Interessenskonflikt. Dieser Interessenskonflikt wurde aber nicht transparent gemacht.
Ganz im Gegenteil aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung von Ipebo 2022 geht eindeutig hervor, dass Herr... enge Absprachen zum EUTB Antrag mit dem Vorstand mit dem Vorstand von Ipebo abgegeben hat. Der Vorsitzende von Ipebo war jahrelang Vorsitzender des Gemeindepsychiatrischen Verbandes Bodenseekreis (GVB). Im GVB sind alle psychiatrischen Einrichtungen im Bodenseekreis vertreten.
Aus den Unterlagen der Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht Berlin ergibt sich, dass Ipebo seine Beratungsstellen im GPZ Überlingen und GPZ Friedrichshafen haben will. Die jetzige Geschäftsstelle von Ipebo ist auch im GPZ Überlingen. Dadurch ist die Unabhängigkeit nach § 32 SGB IX nicht gegeben und dieser Antrag ist rechtwidrig. Von einem Kreisvorstand des Paritätischen erwarten wir allen Mitgliedern gegenüber Loyalität, Transparenz und natürlich den Schutz der Mitglieder vor Nachteilen. Hier ist genau das Gegenteil passiert und dieses verstößt gegen die Compliance Regeln. Zur Zeit lassen wir daher Schadenersatzansprüche prüfen.
Alle diese beschriebenen Tatsachen können wir schriftlich belegen. Inwieweit diese Ereignisse im Zusammenhang mit den Turbulenzen um den Aufsichtsrat bestehen, kann ich derzeit noch nicht bemessen