31.10.2022, 09:02
Heute möchte ich auf einen "Nebenaspekt" eingehen. Wir hatten uns auch für die Landkreise Konstanz und Ravensburg beworben. In diesen Landkreisen sind EUTB von Leistungserbringern tätig (Diakonisches Werk, Arkade). Nun sind wir kein Leistungserbringer, sondern eine Selbshilfeorganisation. Wenn es nach dem Gesetz geht (§ 32 SGB IX) hätten wir für diese Landkreise den Zuschlag bekommen müssen. Wie man der Liste der neuen EUTB entnehmen konnte haben diese aber wieder den Zuschlag bekommen. Was war geschehen?
Naürlich war dieses der gsub bekannt und teilte uns mit, dass ggfls diese Anträge abgelehnt werden müssen, weil wir noch keine konkrete Anschrift für die Beratungsstelle haben. Nur zu erwähnen, dass wir uns erstmals auf diese Stellen beworben haben und natürlich noch keine Adresse haben können. Solche Maßnahmen dürfen nicht vor Genehmigungen begonnen werden. Also wurde uns empfohlen, die Anträge zurückzunehmen. Es folgten weitere Emails und Telefonanrufe, die den Druck erhöhten die Anträge zurückzunehmen. Da wir nicht wussen, dass sich nur diese Leistungserbringer beworben haben, haben wir dann die Anträge zurückgenommen. Die Akeneinsicht hat ergeben, dass Ipebo auch keinen Mievertrag für Friedrichshafen vorlegen konnte, sondern lapidar mitteilte, man würde verhandeln. Aus diesen Gründen haben wir unser Rücknahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB angefochten und eine Bescheidung unserer Anträge gefordert. Schauen wir mal wie die gsub reagiert.