Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
nun liegt die Berufungsbegründung vor. Zunächst meint die gsub, die Verlagerung des Vereinssitz zu nutzen, um eine Unzulässigkeit der Klage zu kreieren. Was für ein Blödsinn. Erst soll die Beratung von Friedrichshafen aus durchgeführt werden und dann nicht, dann wieder in Oberteuringen. Dieses kann kein Menschen mehr nachvollziehen. Im ürigen stimmt dieses auch nicht, denn wir haben nur den Vereinssitz verlegt und eine Beratung kann auch weiterhin von Oberteuringen aus durchgeführt werden. Was anderes haben wir nicht erklärt. Wir sind da flexibel. Im übrigen ist es schon eine Frechheit zu verlangen ein Büro weiter zu finanzieren, ohne nutzen und dieses von einem kleinen Verein. Nicht als Verzögerungstaktik.
Zur Frage, ob Ipebo ein Leistungserbringer ist, sollte man einfach mal den Verein selbst fragen. Zwar hat der Vorsitzende in einer eidesstaatlichen Versicherung erklärt, kein Leistungserbringer zu sein. Nun haben wir Protokolle der Mitgliederverammlung von Ipebo vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Vorstand den Verein als Leistungserbringer definiert. So wurde auch der Antrag für die EUTB von Ipebo ausgfüllt. Dann hat die gsub dort angerufen, dass das so nicht geht und sie nicht den Zuschlag als Leistungserbringer bekommen würde und dann den Antrag dementsprechend geändert. Filz lässt grüßen. Wir lassen diesen Vorgang nun anwaltlich rechtlich bewerten und dann entsprechende Schritte einleiten. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar.
hiermit möchte ich noch einige Infos zum Stand der Sache geben. Nachdem wir erstinstanzlich gegen die gsub gewonnen haben und das VG Berlin angeordnet hat, dass uns die gsub die Förderung weiter zubewilligen hat, hat die gsub Berufung eingelegt. Nun müssen wir weiter warten und die Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis sind weiterhin ohne Beratung. Die EUTB von Ravensburg und Konstanz weigern sich nach Auskunft von Klienten die Beratung vertretungsweise zu übernehmen. Dieses geht zu Lasten von Menchen mit Behinderung. Zu diesem Thema haben wir eine Petition beim Bundestag eingereicht, damit die politisch Verwantwortlichen über die Situation bescheid wissen. In der Bodenseeregion gibt es nur Leistungserbringer, die EUTB Beratung machen. Dieses ist ein ganz klarer Verstoß gegen die EUTB V und die UN Behindertenrechtskonvention. Hinzu kommt, dass wir uns auch für Ravensburg und Konstanz beworben haben, aber durch arglistige Täuschung gezwungen wurden, diese Anträge zurückzuziehen. Hiergegen werden wir nach unserem Urlaub vors Verwaltungsgericht ziehen,
Am 24. Mai 2023 haben wir durch Urteil des VG den Zuschlag bekommen. Am 23.05.2023 hat die gsub Berufung eingelegt und am 20.06. hat die gsub eine Verlängerung der Berufungsbegründung beantragt und vom OVG bewilligt bekommen. Seit über drei Monaten zieht sich nun dieser Prozess hin. Die gsub wird durch eine Kanzlei vertreten, die über 20 Anwälte u.a. in London und New York hat, aber nicht in der Lage ist, eine Begründung in der Urlaubszeit zu schreiben, ist aus unserer Sicht eine bewusste Verschleppung des Prozesses. Begründung für die Fristverlängerung Urlaubszeit und Arbeitsüberlastung. Dieses geht aber alles zu Lasten der Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis.
Wir lassen uns dadurch aber nicht abschrecken und wenn wir bis zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht gehen müssen.
wir hätten am 01.07.2023 wieder mit der Beratung im Bodenseereis beginnen und Menschen mit Behinderung wieder unterstützen können . Nun hat die gsub und damit das Bundesministerium Berufung an das Oberverwaltungsgericht eingelegt. Nachdem die Gegenpartei das Verfahren zur einstweiligen Anordnung und nun auch dass Hauptsacheverfahren verloren hat, hätte man Ruhe geben können. Mit diesem Schritt zeigen die politisch Verantwortlichen einmal mehr, dass Ihnen die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis nichts wert ist. Es geht der gsub nur um Machtspielchen. So reitet man ein sinnvolles Projekt zumindest im Bodenseekreis kaputt. Aber das scheint der Wille der Verantwortlichen zu sein. Hierfür haben viele Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis kein Verständnis mehr.
Verwaltungsgericht Berlin gibt dem Verein Bürger für Bürger e.V. recht
In seinem Urteil vom 10.05.2023 bestätigt das Verwaltungsgericht (VG) Berlin die Rechtsauffassung des Vereins, wonach die Ablehnung der Weiterbewilligung rechtswidrig war. Damit folgt das Gericht dem Beschluss vom Ende des Jahres, wonach das VG Berlin schon einmal dem Verein recht gab und die Bewilligung der Mittel für den Verein Ipebo aussetzte. Schon damals zeichnete sich das Urteil ab. Der Vorstand des Vereins nahm die Entscheidung aus Berlin freudig auf. „Auf diese Entscheidung haben wir gewartet“ so Thomas Schalski Vorsitzender des Vereins Bürger für Bürger.“ Wann wir wieder mit der EUTB, dann in Friedrichshafen weitermachen können, muss noch mit unserer Anwältin geklärt werden, denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. „Wir sind aber sicher, dass das Urteil auch in höheren Instanzen weiterhin bestand haben wird.“ GGfls werden wir die vorläufige Vollstreckbarkeit beantragen und dann beginnen
Das Urteil ist beigefügt.
unsere Anwältin teilte uns gerade mit, dass uns das Verwaltungsgericht Berlin recht gegeben hat.
Die gsub ist verpflichtet wurden, dass wir die EUTB weiter betreiben dürfen. Heute abend liegt uns das Urteil vor und wir werden es dann hier veröffentlichen.
ich hoffe Sie haben alle Weihnachten gut verbracht. Ich konnte mich von meinem Herzinfarkt gut über die Feiertage erholen. Vor Weihnachten haben wir gute Signale vom Verwaltungsgericht bekommen. Ipebo darf nicht am 01.01.2023 anfangen. Spannende Frage ist, ob die nun Beschwerde einlegen. Die Begründung des Gerichts ist gut. Die Frage der Zuverlässigkeit ist nun vom Tisch. Die Rechtsanwälte der Gegenseite hören aber nicht auf, mit schmutzigen Tricks zu arbeiten. So haben Sie nun die gemeldeten Beratungszahlen ausgewertet und dem Gericht zu kommen zu lassen, obwohl per Bescheid zugesichert wurde, dass diese Daten nur für wissenschaftliche Zwecke gebraucht werden dürfen und explizit nicht die Leistungsauswertung.. Wir haben daher die gsub und ihre Anwälte beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz angezeigt. Wir hoffen, dass die gsub dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Das Gericht hat einen Termin für den 3. März 2023 benannt. Das Gericht hat damit signalisiert, dass es das Hauptsacheverfahren schnell entscheiden möchte. Unsere Anwältin sieht inzwischen gute Chancen den Prozess zu gewinnen. Wir gehen optimistisch in das neue Jahr. Der Vorstand wünscht allen Unterstützer/innen ein gutes neues Jahr
Der Verein Bürger für Bürger hat nun einen Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht Berlin errungen. Die einstweilige Anordnung für den Widerspruch gegen die Ablöehnung der Förderung durch das BMAS wurde abgelehnt, mit der Begründung das kein Eilbedarf besteht, da die Mitarbeiter sozial abgesichert sind. Hiergegen werden wir Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen. Anonsten muss der Widerspruch entschieden werden und geklagt werden. Inhaltlich hat sich das Verwaltungsgericht noch nicht geäußert.
Unsere einstweilige Anordnung betreffend des Dtrittwiderspruchs wurde statt gegeben.. Damit darf ipebo am 01.01.2023 nicht mit der EUTB anfangen und muss das Klageverfahren abwarten. Sehr wichtig ist die Begründung. Zunächst stellt das Gericht klar, dass das Gericht den Träger für Zuverlässig hält und weist den Vorwurf des BMAS zurück, dass die Mitarbeiter nicht zuverlässig sind. Das Gericht ist sich nicht sicher, ob ipebo ein Leistungserbringer ist und hält das Ergebnis im Hauptsacheverfahren für offen,, daher darf ipebo auch nicht anfangen. Das hört sich nicht so schlecht aus.
Dieses bedeutet, dass wir ab 01.01.2023 erstmal nicht gefördert werden., aber wir machen weiter.