Stellungnahmen: Stadtrat Neuwied

Ich lehne ab (21) 41,2%
Ich stimme zu / überwiegend zu (16) 31,4%
Unbeantwortet (11) 21,6%
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar (3) 5,9%

27 %

27% unterstützen einen Antrag im Parlament.

21% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

23% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Dennis Mohr

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

FDP, zuletzt bearbeitet am 11.08.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich habe bereits im Stadtrat gegen diese maßlose Steuererhöhung meine Stimme erhoben indem ich nicht nur dagegen gestimmt, sondern auch eine Gegenrede im gehalten habe, die nachträglich bei Facebook veröffentlicht wurde. Meine Argumente sind in dieser Rede deutlich gemacht. Diese Haltung von mir hat sich nicht geändert.

P.S.: Lediglich die Aussage, der Antragsteller könne nicht nachvollziehen, wofür das Geld gebraucht würde, muss ich relativieren. Da die Grundsteuererhöhung Teil des Haushaltes ist, der öffentlich ersichtlich ist und über den in den lokalen Medien berichtet wurde, sollte es an Möglichkeiten der Nachvollziehbarkeit nicht mangeln.


Hans-Dieter Funk

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

AfD, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Wir waren uns sehr schnell einig in der AfD-Stadtratsfraktion, dass wir den Haushalt 2021 mit der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes von 420% auf 610%, was einer Anhebung von 45% entspricht, sowohl im entsprechenden Ausschuss und im Stadtrat geschlossen ablehnen werden.
Unsere Entscheidung wurde sehr ausführlich in der Begründung durch unseren Fraktionsvorsitzenden René Bringezu aufgeführt. Ich verweise gerne auf unsere Pressemitteilung und auf meine Haushaltsrede in der Stadtratssitzung vom Dezember 2020 (afd-stadtrat-neuwied.de/post/haushaltsrede-von-hans-dieter-funk-afd)
Wenn jetzt aktuell die Stadt Mainz "vor einem enormen Steuereinbruch" warnt und Bund und Land auffordert, zu helfen, dann besagt dies die aktuelle Situation für alle Kommunen in diesem Land.

Wir wollen nach wie vor, dass diese massive Grundsteuererhöhung rückgängig gemacht wird.

Hans-Dieter Funk, AfD-Stadtratsmitglied


Lana Horstmann

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt. Die Erhöhung trifft nicht nur Eigenheimbesitzer, denn die Kosten werden komplett auf die Mieter umgelegt.
Inmitten einer Corona-Krise, die viele finanzielle Belastungen für viele Betroffene mit sich bringt, ist die Höhe und der Zeitpunkt der Steuererhöhung der Papaya absolut unangebracht.


Fred Kutscher

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Ich tu´s, zuletzt bearbeitet am 08.07.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Als Stadtrat der Neuwieder Bürgerliste habe ich gegen die Erhöhung der Grundsteuer B gestimmt. Einen derartigen Sprung auf 610 % halte ich für nicht vertretbar. Eine moderate Erhöhung in mehreren Schritten, wäre angebrachter gewesen. Zudem stand zum Zeitpunkt der Abstimmung noch das Urteil zum kommunalen Finanzausgleich aus.


Tobias Härtling

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 07.07.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.

DIE LINKE Stadtratsfraktion hat sich von Anfang an gegen diese Steuerhöhung ausgesprochen. Es kann nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern in die Tasche gegriffen wird, insbesondere nicht in diesem Ausmaß, nicht in diesen Zeiten mit den besonderen auch finanziellen Belastungen für viele Menschen, um finanzielle Löcher in der Stadtkasse zu stopfen, die sie nicht verursacht haben! Und da sehen wir insbesondere die Landesregierung in der Verantwortung, die seit Jahren - bestätigt durch zwei Urteile des Landesverfassungsgerichthofes RLP 2012 und 2020 - Kommunen nur unzureichend finanziell ausstattet. Das bedeutet die Landesregierung wäre zunächst mal gefordert, die wesentlich durch sie entstandenen Haushaltslöcher zu stopfen, statt die Stadt durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu dieser Steuererhöhung zu zwingen, indem gedroht wird, sonst den Haushalt nicht zu genehmigen!

Nachtrag 07.07.21: Ganz aktuell berichtet der SWR über eine Studie der Bertelmann-Stiftung, dass 2019 von den 100 meist verschuldeten Städten und Kommunen in Deutschland der Anteil aus RLP jetzt auf 30 gestiegen ist. Zehn Jahre zuvor waren es noch 24. Von den 20 meist verschuldeten Städten und Kreisen kommen weiterhin elf aus RLP. Dass die Kommunen in RLP im bundesweiten Vergleich seit Jahren abrutschen, hat nach Einschätzung der Bertelsmann-Stiftung u.a. den Grund, dass andere Länder ihren Kommunen bei der Schuldentilgung deutlich mehr geholfen hätten.
Weiter heißt es, dass den Preis für diese Schuldenpolitik immer mehr die Rheinland-Pfälzer zahlen. Allein in den kreisfreien Städten sind die Hebesätze für die Grundsteuer nach Zahlen des Landesrechnungshofs zwischen 2009 und 2019 im Schnitt um 72 Prozentpunkte gestiegen. In den Kreisen lag die Steigerung im Schnitt bei 64 Prozentpunkten. Einzelne Kommunen haben zum Teil noch deutlicher erhöht. Und an dieser Stelle wird dann auch Neuwied genannt, wo der Hebesatz für die Grundsteuer deutlich überdurchschnittlich sogar um 190 Prozentpunkte angehoben wurde.
Um da dann noch einen drauf zu setzen, prognostiziert man, dass als nächstes in den Städten saftige Steigerungen der Anwohnerparkgebühren drohen.
Deutlicher lässt sich das Versagen der Landesregierung - aber auch der Bundesregierung - nicht belegen. Und wie man hört, scheint man trotz des Urteils des Verfassungsgerichtshofs im Dezember 2020 nicht wirklich gewillt, daran etwas entscheidend zu verändern! Es ist ein Drama!


Dr. Jutta Etscheidt

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Ich tu´s, zuletzt bearbeitet am 07.07.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Die Neuwieder Bürgerliste hat die Grundsteuererhöhung von CDU, GRÜNEN und FWG auf 610% bereits in den Vorberatungen zum Haushalt und später im Stadtrat konsequent abgelehnt. Sowohl die Höhe selbst, als auch den Zeitpunkt fanden wir völlig inakzeptabel.

Begründet wurde die Steuererhöhung damit, den Schuldenberg zu verringern und die Stadt wieder handlungsfähig zu machen. Vor unserer Ablehnung hat sich die Bürgerliste deshalb eingehend mit der Entstehung der Schulden und der Verteilung von Steuereinnahmen beschäftigt. Tatsache ist, dass in den Kommunen durch ihre Bürger und Unternehmen alle Steuern erwirtschaftet werden, aber nur ein geringer Teil dort verbleibt. Diese stehen den Kommunen aber nicht zur freien Verfügung, sondern müssen zum überwiegenden Teil für vom Land übertragene Pflichtaufgaben ausgegeben werden, z.B. für Soziales und Bildung. Diese Pflichtausgaben nehmen ständig zu und verteuern sich zudem, werden aber in Rheinland-Pfalz von unserer Landesregierung nicht ausreichend ausgeglichen. Selbst die Zahlung von Teilbeträgen lässt oft viele Jahre auf sich warten. In der Zwischenzeit türmen sich die Pflichtausgaben zu enormen Schuldenbergen auf und nehmen den Kommunen jeden Handlungsspielraum für andere Investitionen.

Die neuen Kitagesetze mit Neu- und Umbau, Erweiterung oder Sanierung, die Digitalisierung der Schulen oder so einfache, vom Land beschlossene Veränderungen wie die Barrierefreiheit der Bushaltestellen - so sinnvoll auch alles sein mag - stellen uns an der Basis vor die Frage, wo wir das Geld dafür hernehmen sollen. Die sprudelnden Steuereinnahmen der letzten Jahre haben Bund und Länder zur Sanierung ihrer eigenen Haushalte benutzt - Stichwort schwarze Null - anstatt einen angemessenen Teil davon nach unten zu den Kommunen durchzureichen.

Die Gerichte in Rheinland-Pfalz haben bereits zweimal die Finanzierung der Kommunen durch das Land Rheinland-Pfalz als verfassungswidrig verurteilt. Das scheint dieser Regierung aber nicht im mindesten peinlich zu sein, denn sie überlegt jetzt bereits, wie sie trotz des Schuldspruches um diese Mehrausgaben herumkommt.

Die Entwicklung unserer Stadt wird also systematisch ausgebremst, weil wir unsere für den Haushalt zur Verfügung stehenden Gelder für vom Land auferlegte Pflichtaufgaben ausgeben müssen, deren Gegenfinanzierung uns die Landesregierung verweigert. Stattdessen verweist sie darauf, dass wir unsere Einnahmenseite verbessern sollen. Durch ihre Aufsichtsbehörde zwingt sie die Kommunen deshalb zu Steuererhöhungen mit der Drohung, ansonsten den Haushaltsplan nicht zu genehmigen, wodurch wir wiederum handlungsunfähig würden. Zudem sollen wir zur Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen neue Gewerbegebiete ausweisen, eine Maßnahme, die durch die damit einhergehende Naturzerstörung in Zeiten des Klimawandels und Artensterbens sehr fraglich erscheint.

Als Gegenleistung zur der jetzigen Erhöhung der Grundsteuer um 45% wurde mit der Aufsichtsbehörde verhandelt, dass die Kosten für den Neu- und Umbau von Kindertagesstätten sowie die Erschließung von Gewerbegebieten in der Betrachtung des Haushaltsplans außen vor bleiben. Hierbei dürfen wir also Schulden machen, ohne dafür andere Vorhaben, wie z.B. Stadtentwicklung, Sanierung von Straßen, Gebäuden, Schulen und Turnhallen, Bau von Radwegen, Unterstützung von Vereinen, dem Zoo, der Kultur oder der Feuerwehr u.v.m. streichen zu müssen. Ob für dieses Verhandlungsergebnis die Grundsteuer unbedingt auf den Spitzenwert von 610% schnellen musste, sei einmal dahingestellt. Ich war bei den Verhandlungen nicht dabei und hätte dies auch nicht akzeptiert.

Bezüglich der Millionenausgaben für Kitas erscheint uns das Verhandlungsergebnis allerdings eher als gelungener Schachzug der Aufsichtsbehörde. Zunächst einmal sind uns die Ausgaben nur durch die Aufgabenübertragung und die neuen Gesetze des Landes entstanden und müssten deshalb auch von diesem bezahlt werden. Zum anderen verschwinden die dafür aufgenommenen Schulden ja nicht einfach, sondern belasten unsere Kommune weiterhin. Der einzige Vorteil besteht darin, diese Pflichtaufgabe schneller umsetzen zu können. Es sähe für das Land auch schlecht aus, Gesetze zu erlassen, die auf kommunaler Ebene gar nicht ermöglicht werden könnten.

Zusammengefasst haben diese Überlegungen mich als Fraktionsvorsitzende der Bürgerliste bei der entscheidenden Abstimmung im Stadtrat dazu veranlasst, gegen die Erhöhung der Grundsteuer auf 610% und damit gegen den Haushaltsentwurf zu stimmen. Natürlich führen die Mehreinnahmen zu größerem Handlungsspielraum bei den Ausgaben. Aber ich war nicht bereit, die Landesregierung von Rheinland-Pfalz aus ihrer Verantwortung zu entlassen und die Folgen des verfassungswidrigen kommunalen Finanzausgleichs einseitig den Einwohnern von Neuwied aufzubürden.

Wir hatten bis zuletzt gehofft, dass sich dafür eine Mehrheit im Stadtrat findet, zumal die Fraktion der FWG in den letzten Jahren den Haushaltsentwurf immer abgelehnt hatte mit dem Hinweis auf die fehlende Finanzierung durch das Land. Nur diesmal hat sie leider zugestimmt. Die CDU hatte die Erhöhung vorgeschlagen, weshalb ihre Zustimmung absehbar war. Bei den GRÜNEN hatten wir zumindest auf vereinzelte Gewissensbisse gehofft.

Rückgängig machen lässt sich ein mit der Erhöhung genehmigter Haushalt nicht, zumal Ausgaben daraus bereits getätigt wurden. Er ist erstmal rechtens, weshalb auch Widersprüche gegen den neuen Grundsteuerbescheid erfolglos bleiben werden. Es ist immer besser, wenn Bürger aktiv werden, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, ein Grund übrigens, warum die Bürgerliste gegründet wurde. Wir hätten uns sehr gewünscht, dass es auf die Presseartikel, die die Erhöhung angekündigt bzw. im Vorfeld kritisiert haben, bereits Reaktionen aus der Bürgerschaft gegeben hätte. Vielleicht wäre die Abstimmung dann anders verlaufen.

In Hinblick auf die Vorhaben der Stadtentwicklung und in Zeiten gestiegener Preise hätte die Bürgerliste eine moderate Erhöhung mitgetragen und den Bürgern sicher auch erklären können. Aber eine Steigerung um 45% auf den Spitzenplatz in Rheinland-Pfalz, zudem in den schwierigen Zeiten der Coronakrise, war für uns nicht akzeptabel.
Dr. Jutta Etscheidt, Fraktionsvorsitzende der Neuwieder Bürgerliste im Stadtrat


Sven Lefkowitz

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 01.07.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Auch in Neuwied ist bezahlbarer und günstiger Wohnraum leider knapp. Die Nachfrage steigt. In Zeiten der Corona-Pandemie sind viele Mieter zudem durch starke Einschnitte beim Einkommen belastet. Es kann nicht sein, dass man ihnen einen derartigen Griff ins Portemonnaie zumutet. Die Steuererhöhung trifft nicht nur die Eigenheimbesitzer, sondern wird auch über die Nebenkosten direkt an Mieter weitergegeben. Das führt unweigerlich zu sozialen Härten bei gleichzeitig steigenden Mietkosten in Neuwied. Die SPD-Fraktion im Neuwieder Stadtrat stellt sich klar gegen den Versuch die Bürgerinnen und Bürger von Neuwied mit dieser exorbitanten Steuererhöhung durch die Fraktionen von CDU, Grüne und Freien Wählern zusätzlich zu belasten. Durch die Corona-Umstände und die damit verbundenen Probleme für die Betroffenen sind diese finanzielle Mehrbelastungen von der Papaya-Koalition (CDU/ Grüne/ FWG) absolut unverständlich und unzumutbar


Fredi Winter

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 28.06.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Auch in Neuwied ist bezahlbarer und günstiger Wohnraum knapp. Die Nachfrage steigt. In Zeiten der Corona Pandemie sind viele Mieter zudem durch starke Einschnitte beim Einkommen belastet. Es kann nicht sein, dass man ihnen einen derartigen Griff ins Portemonnaie zumutet. Die Steuererhöhung trifft nicht nur die Eigenheimbesitzer, sondern wird auch über die Nebenkosten direkt an Mieter weitergegeben. Das führt unweigerlich zu sozialen Härten bei gleichzeitig steigenden Mietkosten in Neuwied. Meine SPD Ratsfraktion stellt sich klar gegen den Versuch, die Bürgerinnen und Bürger von Neuwied mit dieser exorbitanten Steuererhöhung durch die Fraktionen von CDU, Grünen und Freien Wählern zusätzlich zu belasten. Durch die Corona Umstände und die damit verbundenen Probleme für die Betroffenen sind diese finanziellen Mehrbelastungen von der Papaya-Koalition absolut unverständlich und unzumutbar.


Hannelore Gröhbühl

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 28.06.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Für mich als SPD-Ratsmitglied ist die Entscheidung der Papaya-Koalition absolut unzumutbar, für Vermieter und später auch für Mieter, die Grundsteuer um 45% anzuheben. Das führt unweigerlich zu sozialen Härten bei gleichzeitig steigenden Mietkosten in Neuwied. Die SPD-Fraktion stellt sich klar gegen diese exorbitante Steuererhöhung durch die Fraktionen von CDU, Grüne und Freie Wähler. Mit nur einer Stimme Mehrheit im Rat werden hohe finanzielle Mehrbelastungen für die Betroffenen ausgelöst.


Uwe Siebenmorgen

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 26.06.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

• Die Steuererhöhung trifft nicht nur die Eigenheimbesitzer, sondern wird auch über die Nebenkosten direkt an Mieter weitergegeben. Das führt unweigerlich zu sozialen Härten bei gleichzeitig steigenden Mietkosten in Neuwied.
• SPD-Fraktion stellt sich klar gegen den Versuch die Bürgerinnen und Bürger von Neuwied mit dieser exorbitanten Steuererhöhung durch die Fraktionen von CDU, Grüne und Freien Wählern zusätzlich zu belasten.
• Durch die Corona-Umstände und die damit verbundenen Probleme für die Betroffenen sind diese finanzielle Mehrbelastungen von der Papaya-Koalition absolut unverständlich und unzumutbar.


Janick Helmut Schmitz

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 26.06.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Auch in Neuwied ist bezahlbarer und günstiger Wohnraum knapp und das bei steigender Nachfrage. In Zeiten der Corona-Pandemie sind viele Mieter zudem durch starke Einschnitte beim Einkommen belastet. Es kann nicht sein, dass man ihnen einen derartigen Griff ins Portemonnaie zumutet.
Die Steuererhöhung trifft nicht nur die Eigenheimbesitzer, sondern wird auch über die Nebenkosten direkt an Mieter weitergegeben. Das führt unweigerlich zu sozialen Härten bei gleichzeitig steigenden Mietkosten in Neuwied.
Die SPD-Fraktion stellt sich klar gegen den Versuch die Bürgerinnen und Bürger von Neuwied mit dieser exorbitanten Steuererhöhung durch die Fraktionen von CDU, Grüne und Freien Wählern zusätzlich zu belasten.
Durch die Corona-Umstände und die damit verbundenen Probleme für die Betroffenen sind diese finanziellen Mehrbelastungen von der Papaya-Koalition absolut unverständlich und unzumutbar.


Dietrich G. Rühle

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

FDP, zuletzt bearbeitet am 24.06.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verweise auf unsere ausfürhlichen Stellungnhamen im Blick aktuell vom 7. Mai 2021 und in der RZ vom 15.Mai 2021.


Ute Kutcher

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

AfD, zuletzt bearbeitet am 20.06.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die Grundsteuerbescheide sind eine Frechheit die man in keinster Weise hinnehmen kann. Die Bürger und Bürgerinnen bekommen nun die Rechnung für die zahlreichen politischen Fehlentscheidungen präsentiert.
Man kann den Ärger und Frust der Bürger nachvollziehen. Erschwerend kommt hinzu , dass der Verfassungsgerichtshof mittlerweile entschieden hat, dass der Rheinlandpfälzische kommunale Finanzausgleich
verfassungswidrig ist. Der Stadtrat hat die Möglichkeit seine Beschlüsse jederzeit wieder aufzuheben oder abzuändern, und das genau sollten wir tun.Denn die geplante Grundsteuererhöhung ist rechtswidrig.


Peter Schmalenbach

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Fraktionslos, zuletzt bearbeitet am 17.06.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Es ist unerträglich, dass die "Sozialausgaben" der Stadt Neuwied (besonders für die Wohnungsbeschaffung und die Alimentierung der Zugewanderten) explodieren und auf der anderen Seite die Grundsteuer und andere Gebühren erhöht werden.
Außerdem ist es unerträglich, dass junge Personen, die erst kurze Zeit in Deutschland leben, tagsüber mit teuren Oberklassewagen beim Lidl, Aldi usw. vorfahren, während deutsche Rentner nach Pfandflaschen im Abfalleimer suchen müssen.


Tsiko Amesse

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 16.06.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.

Meine Fraktion hat die Erhöhung der Grundsteuer B bereits in der Stadtratssitzung am 10.12.2020 abgelehnt, die aber leider mit der Mehrheit der Papaya-Koalition beschlossen wurde. Mein Fraktionskollege, Tobias Härtling, hat unsere Argumentation bereits in seiner Stellungnahme zusammengefasst. Dem schließe ich mich an.

Tsiko Amesse


Rene Bringezu

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

AfD, zuletzt bearbeitet am 15.06.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

„Die Corona-Krise hat bereits viele Deutsche in finanzielle Schwierigkeiten getrieben. Die Menschen haben mit Gehaltseinbußen und Jobverlust zu kämpfen. Corona kommt den Krankenkassen sehr teuer, auch hier müssen die Bürger mit knackigen Beitragserhöhungen rechnen. Als wäre das nicht genug Belastung, beschloss die Bundesregierung in der Krise eine nutzlose CO2-Steuer auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas, die in Deutschland ab Januar 2021 gelten soll. Dass gerade jetzt die Papaya-Koalition die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt noch mehr schröpfen möchte, ist absolut bürgerfern und verantwortungslos. Die geplante Erhöhung wird natürlich auch zur Finanzierung von grünen Ideologie-Projekten, wie dem Klimaschutz-Manager sowie für die vorzeitige Mang-Entlassung verwendet. Die Stadtratsfraktion der AfD hatte sich stets gegen widersinnige Entscheidungen, die unsere Stadtkasse unnötig belasten, gestemmt. Jetzt werden die Steuerzahler für die zahlreichen politischen Fehlentscheidungen der Vergangenheit zur Kasse gebeten. Dass Bürger für Ideologie und politisches Missmanagement zahlen sollen, ist für uns nicht akzeptabel.“, ließen wir bereits im Oktober 2020 in unserer Pressemitteilung wissen.

„Wir können den Frust über die exorbitante Steuererhöhung, der sich derzeit in den sozialen Netzwerken entlädt, nachvollziehen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Verfassungsgerichtshof mittlerweile entschieden hat, dass der rheinland-pfälzische kommunale Finanzausgleich verfassungswidrig ist. In ihrem Urteil verlangen die Richter, dass ein neues Finanzierungsmodell, welches sich an den tatsächlichen Ausgaben der Kommunen orientiert, geschaffen werden soll. Die Landesregierung will angeblich schnell mit der Neuausrichtung des Finanzausgleichs beginnen. Mehrfach hatte unsere Fraktion darauf hingewiesen, dass das in Rede stehende Urteil unbedingt abgewartet werden soll. Entgegen aller vorgebrachten Einwände wollte die Papaya-Spitze auf Biegen und Brechen nicht von ihrem Kurs abrücken und ‚lieber jetzt einmal richtig‘ erhöhen. Mittlerweile werden auch Bedenken an der Rechtmäßigkeit der vorgenommen Grundsteuererhöhung lauter. Wir befürchten, dass auf die Stadt nun eine Klagewelle zurollt. Wir haben mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Corona-Krise unverantwortlich ist, Steuern zu erhöhen und Bürger und Unternehmer noch stärker zu belasten. Zudem ist die Ausgangslage heute eine andere, denn durch die kommende Reform des Finanzausgleichs fließt künftig mehr Geld in die kommunalen Kassen. Der Stadtrat hat die Möglichkeit, seine Beschlüsse jederzeit wieder aufzuheben oder abzuändern, und genau das sollten wir nun tun.“, appellierten wir im April 2021 in Richtung der im Stadtrat vertretenen Parteien.

Wir wollen nach wie vor, dass die Steuererhöhung rückgängig gemacht wird.

+++ AfD will Beschluss zur Grundsteuererhöhung rückgängig machen +++
www.afd-stadtrat-neuwied.de/post/afd-will-beschluss-zur-grundsteuererhöhung-rückgängig-machen

Haushaltsrede von Hans-Dieter Funk, AfD
www.afd-stadtrat-neuwied.de/post/haushaltsrede-von-hans-dieter-funk-afd

+++ Geplante Steuererhöhung der Papaya ist bürgerfern und verantwortungslos +++
www.afd-stadtrat-neuwied.de/post/geplante-steuererhöhung-der-papaya-ist-bürgerfern-und-verantwortungslos


Joachim Adler

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 13.07.2021

Ich lehne ab.

Die Begründung für die Ablehnung steht in der gemeinsamen Stellungnahme der Koalition von CDU, Bündnis 90/Die grünen und FWG


Jan Einig

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 13.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Peter Jung

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Parteilos, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt.

Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren, so dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus, für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio Euro für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 Euro für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je höher die Einheitsbewertung durch das Finanzamt je Wohnung oder Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Alle Mitglieder des Stadtvorstandes stehen gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Georg Schuhen

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Karl-Heinz Wilhelmy

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Pascal Badziong

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Markus Blank

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Marco Kappelmaier

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Ruth Köfer

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Christoph Menzenbach

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Andrea Monzen

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Frank Nink

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Jan Oliver Petry

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Jörg Röder

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Jörg Röttgen

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 09.07.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Wolfgang Rahn

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 30.06.2021

Ich lehne ab.

Stellungnahme zur Erhöhung der Grundsteuer B für die Fraktion Bündnis 90 DIE GRUENEN im Neuwieder Stadtrat

Wir, die Kolleginnen und Kollegen der Ratsfraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FWG, haben großes Verständnis dafür, dass für jeden Bürger eine Erhöhung von Abgaben und Steuern eine persönliche Belastung bedeutet.

Wir verstehen, dass die von uns gemeinsam ergriffene Initiative zur Erhöhung der Grund-steuer B in unserer Stadt zu Diskussionen führt und auf Widerstand stößt.

Uns ist die Entscheidung nicht leichtgefallen. Wir haben sie getroffen im Sinne des Gemeinwesens unserer Stadt. Politisch gab und gibt es Widerstand zu unserem Vorgehen, Alternativvorschläge gibt es bis heute aber leider nicht. Wir sind in 2019 angetreten, um Verantwortung zu übernehmen und wollen dieser Verantwortung gerecht werden, auch wenn unsere Entscheidungen manchmal unpopulär sein mögen. Wir halten die Erhöhung der Grundsteuer B aus folgenden Gründen für notwendig:

Zwänge zum Handeln
Der städtische Haushalt ist seit Jahren in einem desolaten Zustand – insbesondere wegen zusätzlicher Aufgaben, die den Städten und Gemeinden von Land und Bund aufge-bürdet werden. Zudem ist die Finanzausstattung der Kommunen in Land Rheinland-Pfalz nachweislich verfassungswidrig. Das hat das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht festgestellt. Würde das Land seiner Verantwortung gerecht, könnten auch die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirekten (ADD) hat immer wieder damit gedroht, den Haushalt nicht zu genehmigen. Diese Genehmigung ist aber zwingend erforderlich, um als Stadt arbeiten zu können.

Bereits in den letzten Jahren haben wir über alle Fraktionsgrenzen hinweg Sparanstrengungen unternommen und gemeinsam umgesetzt. Auch sie wurden immer wieder kritisiert, waren aber mit Blick auf die Drohung eines nicht genehmigten Haushalts notwendig. Nur unter großen und einschneidenden Auflagen haben wir diese Genehmigung der Aufsichtsbehörde erhalten.

Im Jahr 2020 haben wir aufgrund der Corona-Pandemie – trotz massivem Druck der Auf-sichtsbehörde und des Landesrechnungshofes – auf eine Erhöhung der Grundsteuer verzichtet. Bis September 2020 hatten wir dadurch keinen genehmigten Haushalt und waren nahezu handlungsunfähig.

Wichtige Investitionsprojekte müssen seit Jahren durch die Verzögerungen in der Haushaltsgenehmigung und drastische Auflagen der Aufsichtsbehörde immer wieder verschoben werden. Wir sahen uns zum Handeln gezwungen.

Ohne die beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B hätten wir für 2021 keine Genehmigung der ADD für unseren Haushalt mit einem geplanten Defizit von 13 Mio. Euro erhalten. Bis zum Jahr 2030 würde der Schuldenstand unserer Stadt auf 180 bis 200 Mio. Euro anwachsen. Dringend nötige Maßnahmen wie die Sanierung und Digitalisierung unserer Schulen, die Schaffung von Kindertagesstätten-Plätzen, Investitionen in Gewerbeflächen, die Ansiedlung von Betrieben, die Schaffung von Arbeitsplätzen und in unsere Infrastruktur in der Innenstadt und in den Stadtteilen hätten wir nicht leisten können.

Genau diese Negativ-Spirale einer immer höheren Verschuldung und einer nicht vorhandenen Handlungsfähigkeit für elementar wichtige Zukunftsprojekte durchbrechen wir.

Wir haben die klare Erwartungshaltung, dass wir im Gegenzug zu der uns alle belastenden und letztlich von der ADD erzwungenen Erhöhung der Grundsteuer vom Land nachhaltig und spürbar unterstützt werden. Das hat uns die stellvertretende Präsidentin der ADD, Begona Herrmann, fest zugesagt.

Wirkung der Maßnahme
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Urteil des Verfassungsgerichts bereits in naher Zukunft zu einer spürbaren Verbesserung unserer Finanzsituation führen wird. Mit der Weiterentwicklung unserer Stadt, mit elementar wichtigen Projekten und mit notwendigen Investitionen können wir nicht mehr länger warten. Wir sehen doch alle, wo in Neuwied der Schuh drückt.

Wir schaffen zunächst die Grundlage für zwei zentrale Anliegen: den KITA-Ausbau (uns fehlen mindestens 500 Plätze über die gesamte Stadt verteilt – Investitionsvolumen: 15-20 Mio. Euro) und den Erwerb und die Erschließung von Gewerbeflächen (Investitionskosten ca. 10 Mio. Euro). Die Ansiedlung von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen wollen wir vorantreiben. Damit werden wir einen Aufschwung für die ganze Stadt erreichen.

Darüber hinaus werden wir in den kommenden Jahren Investitionen in Schulsanierungen (u. a. Wülfersberg-Grundschule Gladbach), in den dringend notwendigen Ausbau des Radwegenetzes, in die Infrastruktur der Sportanlagen und weitere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt angehen können. Das Netzwerk Innenstadt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern hat hierzu wertvolle Impulse gegeben, die wir umsetzen wollen.

Die Digitalisierung der Verwaltung und unserer Schulen ist ein weiterer Schwerpunkt. Ebenfalls werden wir in Oberbieber und Heimbach-Weis (Rommersdorf-Hauptschule, Festhalle, Feuerwehr, Studienseminar, KiTa) Grundlagen zu einer nachhaltigen Entwicklung zentraler Projekte legen und diese dann auch finanzieren.

Über zwei Förderprogramme des Bundes (90 % der zuschussfähigen Kosten) werden wir versuchen, die Deichkrone (Sanierung, Herrichtung und Nutzbarmachung) und die Sporthalle Engers (Neubau), die beide bekanntermaßen in katastrophalem Zustand sind, schnellstmöglich in Angriff zu nehmen.

Insgesamt haben wir ein schlüssiges und zukunftsweisendes Paket an Maßnahmen und Projekten entwickelt. Wir verfolgen eine Strategie, die uns mittelfristig zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen lässt und die uns eine in den letzten zwanzig Jahren ungekannte Handlungsfähigkeit zurückgibt.

Seit Herbst 2019 arbeiten wir in unserer Koalition gemeinsam mit dem Oberbürgermeister Jan Einig, Bürgermeister Peter Jung und Beigeordnetem Ralf Seemann und unseren Unternehmen Stadtwerke Neuwied GmbH, Servicebetriebe Neuwied AÖR und der Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft hart an Verbesserungen in und für unsere Stadt.

Wir können, wollen und werden nicht weiter zusehen, wie wir die Zukunft unserer Kinder und Enkel durch eine weiter steigende Schuldenlast und eine sich immer schneller drehende Abwärtsspirale aufs Spiel setzen.

Wir appellieren an Sie alle, an jeden Einzelnen von Ihnen:

Gehen Sie diesen Weg mit uns gemeinsam. Für eine positive Entwicklung unserer Stadt, ihrer Infrastruktur. Für mehr Lebensqualität in der Innenstadt, Heddesdorf und in den Stadtteilen. Und für ein partnerschaftliches und solidarisches Zusammenleben in Neuwied. Wir laden Sie dazu ein.


Martin Hahn

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 29.06.2021

Ich lehne ab.

Stellungnahme zur Erhöhung der Grundsteuer B

Wir, die Kolleginnen und Kollegen der Ratsfraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FWG, haben großes Verständnis dafür, dass für jeden Bürger eine Erhöhung von Abgaben und Steuern eine persönliche Belastung bedeutet.

Wir verstehen, dass die von uns gemeinsam ergriffene Initiative zur Erhöhung der Grundsteuer B in unserer Stadt zu Diskussionen führt und auf Widerstand stößt.

Uns ist die Entscheidung nicht leichtgefallen. Wir haben sie getroffen im Sinne des Gemeinwesens unserer Stadt. Politisch gab und gibt es Widerstand zu unserem Vorgehen, Alternativvorschläge gibt es bis heute aber leider nicht. Wir sind in 2019 angetreten, um Verantwortung zu übernehmen und wollen dieser Verantwortung gerecht werden, auch wenn unsere Entscheidungen manchmal unpopulär sein mögen. Wir halten die Erhöhung der Grundsteuer B aus folgenden Gründen für notwendig:

Zwänge zum Handeln
Der städtische Haushalt ist seit Jahren in einem desolaten Zustand – insbesondere wegen zusätzlicher Aufgaben, die den Städten und Gemeinden von Land und Bund aufgebürdet werden. Zudem ist die Finanzausstattung der Kommunen in Land Rheinland-Pfalz nachweislich verfassungswidrig. Das hat das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht festgestellt. Würde das Land seiner Verantwortung gerecht, könnten auch die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirekten (ADD) hat immer wieder damit gedroht, den Haushalt nicht zu genehmigen. Diese Genehmigung ist aber zwingend erforderlich, um als Stadt arbeiten zu können.

Bereits in den letzten Jahren haben wir über alle Fraktionsgrenzen hinweg Sparanstrengungen unternommen und gemeinsam umgesetzt. Auch sie wurden immer wieder kritisiert, waren aber mit Blick auf die Drohung eines nicht genehmigten Haushalts notwendig. Nur unter großen und einschneidenden Auflagen haben wir diese Genehmigung der Aufsichtsbehörde erhalten.

Im Jahr 2020 haben wir aufgrund der Corona-Pandemie – trotz massivem Druck der Aufsichtsbehörde und des Landesrechnungshofes – auf eine Erhöhung der Grundsteuer verzichtet. Bis September 2020 hatten wir dadurch keinen genehmigten Haushalt und waren nahezu handlungsunfähig.

Wichtige Investitionsprojekte müssen seit Jahren durch die Verzögerungen in der Haushaltsgenehmigung und drastische Auflagen der Aufsichtsbehörde immer wieder verschoben werden. Wir sahen uns zum Handeln gezwungen.

Ohne die beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B hätten wir für 2021 keine Genehmigung der ADD für unseren Haushalt mit einem geplanten Defizit von 13 Mio. Euro erhalten. Bis zum Jahr 2030 würde der Schuldenstand unserer Stadt auf 180 bis 200 Mio. Euro anwachsen. Dringend nötige Maßnahmen wie die Sanierung und Digitalisierung unserer Schulen, die Schaffung von Kindertagesstätten-Plätzen, Investitionen in Gewerbeflächen, die Ansiedlung von Betrieben, die Schaffung von Arbeitsplätzen und in unsere Infrastruktur in der Innenstadt und in den Stadtteilen hätten wir nicht leisten können.

Genau diese Negativ-Spirale einer immer höheren Verschuldung und einer nicht vorhandenen Handlungsfähigkeit für elementar wichtige Zukunftsprojekte durchbrechen wir.

Wir haben die klare Erwartungshaltung, dass wir im Gegenzug zu der uns alle belastenden und letztlich von der ADD erzwungenen Erhöhung der Grundsteuer vom Land nachhaltig und spürbar unterstützt werden. Das hat uns die stellvertretende Präsidentin der ADD, Begona Herrmann, fest zugesagt.

Wirkung der Maßnahme
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Urteil des Verfassungsgerichts bereits in naher Zukunft zu einer spürbaren Verbesserung unserer Finanzsituation führen wird. Mit der Weiterentwicklung unserer Stadt., mit elementar wichtigen Projekten und mit notwendigen Investitionen können wir nicht mehr länger warten. Wir sehen doch alle, wo in Neuwied der Schuh drückt.

Wir schaffen zunächst die Grundlage für zwei zentrale Anliegen: den KITA-Ausbau (uns fehlen mindestens 500 Plätze über die gesamte Stadt verteilt – Investitionsvolumen: 15-20 Mio. Euro) und den Erwerb und die Erschließung von Gewerbeflächen (Investitionskosten ca. 10 Mio. Euro). Die Ansiedlung von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen wollen wir vorantreiben. Damit werden wir einen Aufschwung für die ganze Stadt erreichen.

Darüber hinaus werden wir in den kommenden Jahren Investitionen in Schulsanierungen (u. a. Wülfersberg-Grundschule Gladbach), in den dringend notwendigen Ausbau des Radwegenetzes, in die Infrastruktur der Sportanlagen und weitere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt angehen können. Das Netzwerk Innenstadt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern hat hierzu wertvolle Impulse gegeben, die wir umsetzen wollen.

Die Digitalisierung der Verwaltung und unserer Schulen ist ein weiterer Schwerpunkt. Ebenfalls werden wir in Oberbieber und Heimbach-Weis (Rommersdorf-Hauptschule, Festhalle, Feuerwehr, Studienseminar, KiTa) Grundlagen zu einer nachhaltigen Entwicklung zentraler Projekte legen und diese dann auch finanzieren.

Über zwei Förderprogramme des Bundes (90 % der zuschussfähigen Kosten) werden wir versuchen, die Deichkrone (Sanierung, Herrichtung und Nutzbarmachung) und die Sporthalle Engers (Neubau), die beide bekanntermaßen in katastrophalem Zustand sind, schnellstmöglich in Angriff zu nehmen.

Insgesamt haben wir ein schlüssiges und zukunftsweisendes Paket an Maßnahmen und Projekten entwickelt. Wir verfolgen eine Strategie, die uns mittelfristig zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen lässt und die uns eine in den letzten zwanzig Jahren ungekannte Handlungsfähigkeit zurückgibt.

Seit Herbst 2019 arbeiten wir in unserer Koalition gemeinsam mit dem Oberbürgermeister Jan Einig, Bürgermeister Peter Jung und Beigeordnetem Ralf Seemann und unseren Unternehmen Stadtwerke Neuwied GmbH, Servicebetriebe Neuwied AÖR und der Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft hart an Verbesserungen in und für unsere Stadt.

Wir können, wollen und werden nicht weiter zusehen, wie wir die Zukunft unserer Kinder und Enkel durch eine weiter steigende Schuldenlast und eine sich immer schneller drehende Abwärtsspirale aufs Spiel setzen.

Wir appellieren an Sie alle, an jeden Einzelnen von Ihnen:

Gehen Sie diesen Weg mit uns gemeinsam. Für eine positive Entwicklung unserer Stadt, ihrer Infrastruktur. Für mehr Lebensqualität in der Innenstadt, Heddesdorf und in den Stadtteilen. Und für ein partnerschaftliches und solidarisches Zusammenleben in Neuwied. Wir laden Sie dazu ein.


Karl-Josef Heinrichs

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

FWG, zuletzt bearbeitet am 28.06.2021

Ich lehne ab.

Stellungnahme zur Erhöhung der Grundsteuer B

Wir, die Kolleginnen und Kollegen der Ratsfraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FWG, haben großes Verständnis dafür, dass für jeden Bürger eine Erhöhung von Abgaben und Steuern eine persönliche Belastung bedeutet.

Wir verstehen, dass die von uns gemeinsam ergriffene Initiative zur Erhöhung der Grundsteuer B in unserer Stadt zu Diskussionen führt und auf Widerstand stößt.

Uns ist die Entscheidung nicht leichtgefallen. Wir haben sie getroffen im Sinne des Gemeinwesens unserer Stadt. Politisch gab und gibt es Widerstand zu unserem Vorgehen, Alternativvorschläge gibt es bis heute aber leider nicht. Wir sind in 2019 angetreten, um Verantwortung zu übernehmen und wollen dieser Verantwortung gerecht werden, auch wenn unsere Entscheidungen manchmal unpopulär sein mögen. Wir halten die Erhöhung der Grundsteuer B aus folgenden Gründen für notwendig:

Zwänge zum Handeln
Der städtische Haushalt ist seit Jahren in einem desolaten Zustand – insbesondere wegen zusätzlicher Aufgaben, die den Städten und Gemeinden von Land und Bund aufgebürdet werden. Zudem ist die Finanzausstattung der Kommunen in Land Rheinland-Pfalz nachweislich verfassungswidrig. Das hat das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht festgestellt. Würde das Land seiner Verantwortung gerecht, könnten auch die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirekten (ADD) hat immer wieder damit gedroht, den Haushalt nicht zu genehmigen. Diese Genehmigung ist aber zwingend erforderlich, um als Stadt arbeiten zu können.

Bereits in den letzten Jahren haben wir über alle Fraktionsgrenzen hinweg Sparanstrengungen unternommen und gemeinsam umgesetzt. Auch sie wurden immer wieder kritisiert, waren aber mit Blick auf die Drohung eines nicht genehmigten Haushalts notwendig. Nur unter großen und einschneidenden Auflagen haben wir diese Genehmigung der Aufsichtsbehörde erhalten.

Im Jahr 2020 haben wir aufgrund der Corona-Pandemie – trotz massivem Druck der Aufsichtsbehörde und des Landesrechnungshofes – auf eine Erhöhung der Grundsteuer verzichtet. Bis September 2020 hatten wir dadurch keinen genehmigten Haushalt und waren nahezu handlungsunfähig.

Wichtige Investitionsprojekte müssen seit Jahren durch die Verzögerungen in der Haushaltsgenehmigung und drastische Auflagen der Aufsichtsbehörde immer wieder verschoben werden. Wir sahen uns zum Handeln gezwungen.

Ohne die beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B hätten wir für 2021 keine Genehmigung der ADD für unseren Haushalt mit einem geplanten Defizit von 13 Mio. Euro erhalten. Bis zum Jahr 2030 würde der Schuldenstand unserer Stadt auf 180 bis 200 Mio. Euro anwachsen. Dringend nötige Maßnahmen wie die Sanierung und Digitalisierung unserer Schulen, die Schaffung von Kindertagesstätten-Plätzen, Investitionen in Gewerbeflächen, die Ansiedlung von Betrieben, die Schaffung von Arbeitsplätzen und in unsere Infrastruktur in der Innenstadt und in den Stadtteilen hätten wir nicht leisten können.

Genau diese Negativ-Spirale einer immer höheren Verschuldung und einer nicht vorhandenen Handlungsfähigkeit für elementar wichtige Zukunftsprojekte durchbrechen wir.

Wir haben die klare Erwartungshaltung, dass wir im Gegenzug zu der uns alle belastenden und letztlich von der ADD erzwungenen Erhöhung der Grundsteuer vom Land nachhaltig und spürbar unterstützt werden. Das hat uns die stellvertretende Präsidentin der ADD, Begona Herrmann, fest zugesagt.

Wirkung der Maßnahme
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Urteil des Verfassungsgerichts bereits in naher Zukunft zu einer spürbaren Verbesserung unserer Finanzsituation führen wird. Mit der Weiterentwicklung unserer Stadt., mit elementar wichtigen Projekten und mit notwendigen Investitionen können wir nicht mehr länger warten. Wir sehen doch alle, wo in Neuwied der Schuh drückt.

Wir schaffen zunächst die Grundlage für zwei zentrale Anliegen: den KITA-Ausbau (uns fehlen mindestens 500 Plätze über die gesamte Stadt verteilt – Investitionsvolumen: 15-20 Mio. Euro) und den Erwerb und die Erschließung von Gewerbeflächen (Investitionskosten ca. 10 Mio. Euro). Die Ansiedlung von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen wollen wir vorantreiben. Damit werden wir einen Aufschwung für die ganze Stadt erreichen.

Darüber hinaus werden wir in den kommenden Jahren Investitionen in Schulsanierungen (u. a. Wülfersberg-Grundschule Gladbach), in den dringend notwendigen Ausbau des Radwegenetzes, in die Infrastruktur der Sportanlagen und weitere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt angehen können. Das Netzwerk Innenstadt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern hat hierzu wertvolle Impulse gegeben, die wir umsetzen wollen.

Die Digitalisierung der Verwaltung und unserer Schulen ist ein weiterer Schwerpunkt. Ebenfalls werden wir in Oberbieber und Heimbach-Weis (Rommersdorf-Hauptschule, Festhalle, Feuerwehr, Studienseminar, KiTa) Grundlagen zu einer nachhaltigen Entwicklung zentraler Projekte legen und diese dann auch finanzieren.

Über zwei Förderprogramme des Bundes (90 % der zuschussfähigen Kosten) werden wir versuchen, die Deichkrone (Sanierung, Herrichtung und Nutzbarmachung) und die Sporthalle Engers (Neubau), die beide bekanntermaßen in katastrophalem Zustand sind, schnellstmöglich in Angriff zu nehmen.

Insgesamt haben wir ein schlüssiges und zukunftsweisendes Paket an Maßnahmen und Projekten entwickelt. Wir verfolgen eine Strategie, die uns mittelfristig zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen lässt und die uns eine in den letzten zwanzig Jahren ungekannte Handlungsfähigkeit zurückgibt.


Ralf Seemann

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Bündnis 90 / Die Grünen, zuletzt bearbeitet am 21.06.2021

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren, so dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus, für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio Euro für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 Euro für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je höher die Einheitsbewertung durch das Finanzamt je Wohnung oder Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Alle Mitglieder des Stadtvorstandes stehen gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Andrea Ley

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 12.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Gudrun Vielmuth

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 12.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Jan Einig. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrte Unterstützer*innen,

mit Ihrer Petition wenden Sie sich gegen die durch den Stadtrat am 10. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B. Als Stadtvorstand der Stadt Neuwied beziehen wir gerne Stellung zu Ihrer Eingabe.

Die Stadt Neuwied ist seit vielen Jahren nicht mehr in der Lage, die laufenden Ausgaben zu decken und erwirtschaftet so Jahr für Jahr ein Defizit, das mittlerweile zu einem Schuldenberg von etwa 150 Millionen Euro geführt hat. Fast 95 Millionen der Kredite sind kurzfristige Kassenkredite, die zur Deckung der laufenden Ausgaben benötigt werden.

Seitens der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wird deshalb schon seit mehreren Jahren die Erhöhung der Steuereinnahmen angemahnt. Das wurde in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung, unter Hinweis auf die fehlende Finanzausstattung durch das Land für die Kommunen, meist abgelehnt. Die Folge waren langwierige Auseinandersetzungen mit der ADD im Rahmen der Genehmigungsverfahren. So dass die letztendlich genehmigten Haushaltsmittel meist erst spät zur Verfügung standen und die Projekte oft nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden konnten.

Der Haushaltsplan 2020 wurde am 14. April 2020 ohne eine Anhebung der Steuerhebesätze, auch bereits der Corona-Pandemie geschuldet, vom Rat beschlossen. Die ADD hat die Genehmigung mit Schreiben vom 10. Juni 2020 versagt. Von einer Forderung zur Anhebung der Hebesätze der Steuern wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch von Seiten der ADD abgesehen. Auf dem Höhepunkt dieser Auseinandersetzung für den Haushaltsplan des Jahres 2020 erhielt der Oberbürgermeister, Jan Einig, vom Landesrechnungshof im Mai ein Schreiben mit der Aufforderung, den Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Punkte auf 814 Punkte anzuheben, um das Defizit auszugleichen. Damit verbunden war die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Diesem Ansinnen, den Beschluss vom April 2020 aufzuheben, haben weder der OB noch der Stadtrat entsprochen. Es folgten langwierige Verhandlungen mit der ADD. Diese endeten damit, dass am 10. September 2020 eine geänderte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie war weiterhin keine Steuererhöhung vorgesehen

Die Folgen dieser Haushaltspolitik spüren wir seit Jahren an vielen Stellen:

- Aufgrund fehlender Finanzmittel wurden viele Bereiche der Verwaltung personell verkleinert oder nicht den steigenden Aufgaben entsprechend angepasst, so dass in manchen Fachbereichen neben der Aufrechterhaltung des Mindeststandards keine wirkliche Entwicklungsarbeit mehr geleistet werden kann.

- Der Ausbau unserer Kindertagesstätten stagnierte nach einigen Jahren des Aufbaus durch die GSG, nachdem der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für dieses Modell gestrichen hatte. Aus eigenen Mitteln war der weitere Ausbau der noch fehlenden 850 Plätze nicht möglich.

- Die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind noch nicht beziffert - auch hier gehen wir von weiterem Fehlbedarf aus für den wir ebenfalls keine angemessene Förderung bzw. Erstattung durch das Land erwarten.

- An den Grundschulen herrscht ein teilweise dramatischer Sanierungsstau. Nur drei der Schulen sind in einem akzeptablen Zustand, die anderen 9 Schulen müssen dringend saniert und teilweise für die Aufnahme der steigenden Schülerzahlen bereits in den nächsten Jahren erweitert werden.

- Dazu belastet uns der Digitalpakt mit dem der digitale Anschluss der Schulen sichergestellt werden soll, was insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich wurde. Aus den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln erhält die Stadt etwa 950.000 Euro. Nach den ersten Planungen werden wir jedoch in den nächsten 5 Jahren etwa 4,3 Millionen Euro (1,9 Mio für die Erstellung der Infrastruktur, 2,4 Mio für Endgeräte und Personal für den Support) benötigen, danach weiterhin jedes Jahr ca. 500.000 für den Support und Beschaffung von Ersatzgeräten.

- Unberücksichtigt ist derzeit noch die verpflichtende Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die wir ab dem Jahr 2026 umsetzen sollen. Klar ist aber, dass die vorhandenen Strukturen bei weitem nicht ausreichen, um diesen Anspruch zu erfüllen und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig werden.

- Die Unterhaltung der meisten anderen städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Finanzmittel ebenfalls nur unzureichend ausgeführt, so dass für viele Immobilien ein Sanierungsstau und mithin hoher Investitionsbedarf besteht, teilweise sind Sanierungen aus wirtschaftlicher Betrachtung überhaupt nicht mehr möglich.

- Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte, Stichwort Onlinezugangsgesetz, wird schon seit Jahren gefordert, konnte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur in Teilbereichen umgesetzt werden. Oftmals fehlen noch wichtige Schnittstellen, um die die möglichen Effizienzgrade tatsächlich auszuschöpfen.

- Der hohe Investitionsstau an den Straßen und Gebäuden der Stadt sollte notwendigerweise durch einen Prioritätenplan bestimmt und sukzessive abgearbeitet werden. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten und Spielräume wurden aber oftmals Projekte minderer Priorität vorgezogen, weil es für diese Projekte Fördermittel gab.

Betrachten wir die vorgenannten Punkte als IST-Zustand, ohne Bewertung oder Schuldzuweisung. Sicher kann man über die eine oder andere Investition der Vergangenheit unterschiedlicher Meinung sein – in der Regel sprechen auch immer gute Gründe (Fördermittel, Gesetzesänderungen, Brandschutzauflagen o.ä.) für die Entscheidung(en) des Stadtrates. Aber vor diesem Hintergrund musste für die Haushaltsplanung 2021 eine wesentliche Entscheidung getroffen werden. Ob wir die nächsten Jahre so weitermachen und den Schuldenstand erhöhen – bis zum Jahr 2030 wären das 180-200 Millionen Euro. Oder ob wir versuchen unseren Handlungsspielraum zurückzugewinnen um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wieder selbst zu entscheiden, wo und wie wir in dieser Stadt investieren.

Nach unserer Meinung ist uns dieser Schritt mit der Erhöhung der Grundsteuer B gelungen und wir können erste Erfolge verzeichnen:

- Die Genehmigung unseres Haushalts für das Jahr 2021 (Beschluss im Dezember 2020) erfolgte prompt und ohne weitere Auflagen bereits im Februar 2021, so dass wir die geplanten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.

- Bereits in der Stadtratssitzung im Juli legen wir einen Plan für den Neubau und die Erweiterung von 4 Kindertagesstätten vor, eine weitere Kita wurde bei der städtischen Wohnbaugesellschaft in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung dieser Projekte wird die Versorgungslücke im Angebot von Kita-Plätzen nahezu geschlossen.

- Das Amt für IT hat in den letzten Monaten in einem Kraftakt in allen Grundschulen ein provisorisches W-LAN Netzwerk aufgebaut, damit mit den bereits vorhandenen Endgeräten gut gearbeitet werden kann – dies war ein wichtiger Baustein für die Schulen um während der Corona-Pandemie ein gutes Unterrichtsangebot aufrecht halten zu können. Gleichzeitig arbeitet das Hochbauamt an der Planung der Infrastruktur für den Anschluss an das Glasfasernetz und der notwendigen Neuverkabelung aller 80 Klassenräume in unseren Grundschulen.

- Für die Entwicklung der Gewerbeflächen werden wir noch in diesem Jahr die nötigen Stellen besetzen können, um den Grundstücksankauf zu beschleunigen. Sowohl im Amt für Immobilienmanagement wie im Bauamt werden je zwei zusätzliche Stellen geschaffen um die zusätzlichen Aufgaben so schnell als möglich voran zu treiben. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wird bereits intensiv an den Planungen und Vorbereitungen gearbeitet.

- Die Mittelbereitstellungen für den Ausbau der Digitalisierung und die Einführung der E-Akte können bereits im Haushaltsjahr 2022 deutlich erhöht werden.

Wie Sie sehen, sprechen viele gute Gründe für die Verbesserung der Einnahmen der Stadt, damit notwendige Maßnahmen durchgeführt werden können und wir alle gemeinsam positiv an der guten und nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten können. Dabei ist uns bewusst, dass diese Steuererhöhung zu einer Mehrbelastung für fast alle Bürgerinnen und Bürgern Neuwieds führt – aber eben dadurch auch zu einer gerechten Verteilung auf ALLE Schultern und nicht zur einseitigen Belastung von Wenigen.

Pauschal zu bewerten, ob die Belastung tragbar ist, oder nicht, ist schwierig und wir möchten uns das nicht anmaßen oder gar schön reden. Wir gehen aber für Mieter von einer monatlichen Mehrbelastung zwischen 2 und 5 € aus, bei Immobilienbesitzern zwischen 5 und 30 € im Monat. In der Regel gilt dabei, je größer die Wohnung oder das Grundstück, umso höher steigt die Belastung. Das sollte in den meisten Fällen eine gerechte Verteilung sicherstellen, aber bei nahezu 25.000 Grundsteuerobjekten wird es auch ungerechte Fälle geben, das lässt sich nicht vermeiden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz im Dezember in den beiden Musterklagen der Städte Pirmasens und Kaiserslautern festgestellt hat, dass der Landesfinanzausgleich (LFAG) nicht rechtmäßig ist und bis zum 01.01.2023 neu aufgestellt werden muss, wurde die Forderung laut, dass wir die Neuordnung des LFAG abwarten sollten, bevor wir zu dem Mittel der Steuererhöhung greifen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass mit der Neuordnung des LFAG nicht automatisch mehr Mittel in das System fließen und Neuwied in der Sonderrolle als größte, kreisangehörige Stadt mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr kämpfen muss um am Ende das bisherige Niveau der zu erhaltenden Einnahmen zu halten. Auch diese Entwicklung unterstreicht den Handlungsdruck, mit einem Eigenbeitrag die Ertragssituation der Stadt zu verbessern.

Im Prozess der Haushaltsplanung, zum Stadtratsbeschluss und auch während der Diskussionen zur Grundsteuererhöhung in der jüngsten Zeit, haben wir immer ein Gesprächsangebot an interessierte Bürgerinnen und Bürger gemacht, das manche auch gerne wahrgenommen haben. Ralf Seemann als Finanzdezernent, aber auch Oberbürgermeister Jan Einig und Bürgermeister Peter Jung, sind immer zu einem persönlichen Gespräch bereit. Derzeit arbeiten wir übrigens daran, den Haushalt der Stadt Neuwied ganz transparent im Internet, bzw. auch als APP zur Verfügung zu stellen. Mit wenigen Mausklicks lassen sich die Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis in das letzte Detail darstellen und zuordnen. Damit können Sie jederzeit sehen, woher unsere Einnahmen stammen und wie das Geld ausgegeben wird. Nach einem Probelauf in diesem Jahr soll das Programm ab 2022 allen Interessierten zur Verfügung stehen.

Wir haben in Neuwied noch viele und große Aufgaben zu bewältigen, das ist unbestritten. Dafür werden aber auch Finanzmittel benötigt, die wir auf absehbare Zeit wahrscheinlich nicht vom Land oder Bund im erforderlichen Umfang erhalten werden. Der Beitrag durch die Grundsteuer B ist deshalb auch ein Appell an den solidarischen Gedanken, den unser Gemeinwesen einfach braucht und der am Ende unsere Gemeinschaft stärkt und trägt. Wir bitten als Stadtvorstand deshalb auch an dieser Stelle noch einmal um Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für diesen notwendigen Schritt.


Jörg Niebergall

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

FWG

zuletzt angeschrieben am 09.07.2021
Unbeantwortet


Lars Ebert

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

FWG

zuletzt angeschrieben am 09.07.2021
Unbeantwortet


Inge Rockenfeller

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 09.07.2021
Unbeantwortet


Regine Wilke

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 09.07.2021
Unbeantwortet


Joachim Hoppen

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

AfD

zuletzt angeschrieben am 09.07.2021
Unbeantwortet


Petra Jonas

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD

zuletzt angeschrieben am 09.07.2021
Unbeantwortet


Wenning Wirges

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD

zuletzt angeschrieben am 09.07.2021
Unbeantwortet


Peter Buchholz

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 09.07.2021
Unbeantwortet


Elisabeth Freise

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 09.07.2021
Unbeantwortet


Judith Klaes

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 09.07.2021
Unbeantwortet


Petra Grabis

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD

zuletzt angeschrieben am 09.07.2021
Unbeantwortet


Sigurd Remy

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Fraktionslos

Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar


Robert Raab

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD

Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar


Christian Scheidgen

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD

Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern