der aktuelle Stand der Dinge ist, dass die Rechtsanwältin Regina Rick täglich eine Entscheidung des OLG München auf die Beschwerde der Wiederaufnahmeablehnung aus Dezember 2020 und deren Begründung aus April 2021 erwartet.
Darf ich Sie auf einen aktuellen Artikel von Hans Holzhaider in DIE ZEIT
vom 2. Juni 2021 zum Rechtsfall Manfred Genditzki hinweisen,
der die Geschehnisse und den Stand der Dinge noch einmal sehr gut zusammen fasst:
ZUSAMMENFASSUNG
Presse Konferenz zum 13-04-2021, 14.10-14.45 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Begründung der Beschwerde zum Entscheid des Landgerichts München I
Sehr geehrte Unterstützer*innen,
Frau RA Regina Rick erläuterte heute in der digitalen PK den Inhalt ihrer Beschwerdebegründung vom 01.04.2021 gegen den ablehnenden Bescheid des Landgerichts München I (LGMI) vom 01.12.2020 zum Wiederaufnahmegesuch vom 12.06.2019 und gab auf Fragen der digital Anwesenden ausführliche Antworten.
Die aktuelle Situation ist die, dass jetzt das OLG entscheiden muß, ob es der Beschwerde stattgibt und das Verfahren wiederaufgenommen wird oder nicht.
Wird der Beschwerde stattgegeben, so ordnet das OLG die Wiederaufnahme an und das LGMI muss das Verfahren durchführen. Also das LGMI, welches selbst die Annahme des Verfahrens abgelehnt hat. Es ist leicht verständlich, was dies für das Verfahren bedeutet.
Entscheidet das OLG, einem Wiederaufnahmeverfahren nicht zuzustimmen, so besteht innerhalb eines Monats Zeit, eine bereits ausführlich begründete Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Zur Information: der Gerichtssprecher des OLG ist der ehemalige Staatsanwalt, der den Fall Manfred Genditzki durch beide Instanzen mit zwei komplett unterschiedlichen Vorwürfen vorgetragen hat.
Aktuell wichtige Themen / Aufgaben sind:
• juristische Unterstützung von einem Verfassungsexperten / ehemaligen Verfassungsrichter zur Begleitung einer möglichen, kurzfristigen Verfassungsbeschwerde
• juristische Unterstützung zur Klärung der Frage, welche Dokumente veröffentlichungsfähig sind,
• Spendenakquisition für die weitere Unterstützung der kommenden Rechtsschritte (u.a. von Herrn Völkl durch Crowdfunding / Fundraising vorgeschlagen) – weitere Ideen sind willkommen.
Auf Anfrage werden Dokumente, auf die Frau RA Regina Rick Bezug genommen hat, zur Verfügung gestellt.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
PRESSE Mitteilung vom 07-04-2021 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Begründung der Beschwerde zum Entscheid des Landgerichts München I
Sehr geehrte Unterstützerinnen,
sehr geehrte Unterstützer,
die Begründung der Beschwerde vom 07.12.2020 der RA Regina Rick zum ablehnenden Bescheid des Landgerichts München I vom 02.12.2020 ist am Dienstag, dem 06. April 2021 beim Oberlandesgericht München eingereicht worden.
Die sechs Kernpunkte der Beschwerde finden Sie unten.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
Stanislaus Benecke
Anlage - Die sechs Kernpunkte der Beschwerde
Das Landgericht München I setzt sich in dem angegriffenen Beschluss in Widerspruch zu höchstrichterlicher und verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung:
1. Das LG München I ist der Auffassung, dass, wenn die Urteilsfeststellungen auf einer Vielzahl von Indizien beruhen, es dem Wiederaufnahmegericht gestattet sei, den Beweiswert eines neuen Beweismittels oder einer neuen Tatsache so gering zu veranschlagen, dass es an der Geeignetheit fehle, das Wiederaufnahmevorbingen zu belegen. Tatsächlich ist das Verfahren bei Wegfall auch nur eines wesentlichen Indizes durch das Wiederaufnahmevorbringen wieder aufzunehmen.
2. Das LG München I ist weiterhin der Auffassung, durch die Ermittlung der Wassertemperatur und eine dadurch mögliche Eingrenzung des Todeszeitpunkts auf einen Zeitpunkt, als Herr Genditzki die Wohnung bereits verlassen hatte, seien neue Tatsachen nicht beigebracht, weil das erkennende Gericht durch die Eingrenzung des Todeszeitpunkts auf 14:57 Uhr bis 15:09 Uhr denknotwendig ausgeschlossen habe, dass Frau Kortüm zu einem späteren Zeitpunkt verstorben sei. Diese Aussage ist tautologisch und zirkelschlüssig.
3. Das LG München I hält den Beweis dafür, dass ein Sturzgeschehen möglich ist - was das erkennende Gericht ausgeschlossen hatte - für nicht geeignet, das Verfahren wiederaufzunehmen, da der Beweis dafür, dass ein Sturzgeschehen tatsächlich stattgefunden hat, nicht erbracht sei. Es verlangt also faktisch den Vollbeweis für die Unschuld von Herrn Genditzki und überspannt damit die Anforderungen, die an den Vortrag im Wiederaufnahmeverfahren zu stellen sind.
4. Das LG München I setzt seine eigene Beweiswürdigung an die Stelle der Beweiswürdigung des erkennenden Gerichts, indem es ausschließt, dass dieses bei Kenntnis der neuen Tatsachen und Beweismittel anders entschieden hätte. Den vom erkennenden Gericht zugrunde gelegten Sachverhalt, dass Frau Kortüm nie Wäsche in der Badewanne eingeweicht hat - was durch die neue Zeugin widerlegt ist - wechselt es kurzerhand aus, indem es behauptet, die Aussage „nie“ beziehe sich nur auf die Zeit um den Sterbetag herum.
5. Das LG München I setzt sich umfassend mit den beigebrachten Gutachten auseinander und verwirft diese ohne eigene sachverständige Beratung und ohne auch nur eine einzige Frage an einen der Gutachter gerichtet zu haben. Es stellt damit seine eigene Sachkunde über die von ausnahmslos habilitierten, (international) anerkannten Spezialisten und nimmt Beweiswürdigungen vor, die im jetzigen Verfahrensabschnitt unzulässig sind, da sie ihrer Natur nach der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben müssen.
6. Letztlich verwirft das Landgericht München I das gesamte Wiederaufnahmevorbringen, indem es sich auf die Feststellung zurückzieht, dass Frau Kortüm kein Wasser in ihre eigene Badewanne gelassen hätte und deshalb das behauptete Sturzgeschehen mit anschließendem Ertrinken nicht stattgefunden habe könne.
Hinweis:
Die Veröffentlichung oder Zitierung des ablehnenden Beschlusses des Landgerichts München I könnte im Hinblick auf § 353 b Nr. 3 StGB rechtlich problematisch sein.
PRESSEMITTEILUNG 10-03-2021
Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Zum aktuellen Timing
Sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
die Begründung der Beschwerde der Rechtsanwältin Regina Rick an das OLG wird sich deshalb noch etwas herauszögern, da noch zwei von vier Gutachten zur Erläuterung der Beschwerde ausstehen.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist mit einer Abgabe im April zu rechnen.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
PRESSEMITTEILUNG 11-01-21 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Erwiderung zum Entscheid des Landgericht München I steht noch aus
Sehr geehrte Petentinnen,
sehr geehrte Petenten,
die Begründung der Beschwerde der RA Regina Rick zum ablehnenden Bescheid des Landgericht München I vom 02.12.2020 ist in Arbeit.
Wir werden die Begründung möglichst umfänglich veröffentlichen, um Sie, die Journalisten und Unterstützer, möglichst ausführlich über beide Argumente zu informieren.
PRESSEMITTEILUNG 14-12-20 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Beschwerde-Einreichung gegen die Entscheidung des Landgericht München I
Sehr geehrte Petent/en*innen,
sehr geehrte Unterstützer*innen,
die Rechtsanwältin Regina Rick hat sofortige Beschwerde beim Landgericht München I gegen die Ablehnung der Annahme des Antrages auf Verfahrenswiederaufnahme eingelegt. Die Begründung der Beschwerde wird in den kommenden vier Wochen nach Akteneinsicht nachgeliefert. Die Entscheidung hierzu wird beim OLG München fallen.
Im positiven Falle hebt das OLG München auf Basis der Beschwerde die Entscheidung des LGM I auf, dann muss das Landgericht München I die Wiederaufnahme zulassen.
Im negativen Fall verwirft das OLG die Argumentation der Beschwerde, dann kann nur noch Verfassungsbeschwerde erhoben werden.
Ist diese erfolgreich, muss das LGM I die Wiederaufnahme zulassen.
Ist auch das Ergebnis der Wiederaufnahme negativ, bleibt nur noch die Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als juristischer Weg offen.
Hierzu ist allerdings zu sagen, dass schon das Verfassungsgericht oft Jahre braucht um zu entscheiden. Noch länger würde es dauern, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet. Manfred Genditzki sitzt jetzt bereits seit 12 Jahren in Haft.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung im Rechtsfall Manfred Genditzki
auf dem Laufenden halten.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
PRESSEMITTEILUNG 06-12-20 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Das Landgericht München I entschied am 02-12-2020:
Ein Wiederaufnahmeverfahren ist nicht zulässig.
Sehr geehrte Petent*en*innen,
sehr geehrte Unterstützer*innen,
fast 18 Monate nach Einreichung des - durch neue Beweismittel wohlbegründeten - Antrags auf Verfahrenswiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki, hat das Landgericht München I nun entschieden, den Antrag abzulehnen.
Die Begründung des Landgerichts München I ist z.Z. nicht für Veröffentlichungen frei gegeben.
Das Landgericht München I verweist in der Begründung explizit darauf, dass zum Wohle der Rechtssicherheit nur in ganz begrenztem Umfang und aufgrund von neuer Argumentation und neuen Beweismitteln das Infragestellen einer einmal beschlossenen Verurteilung überhaupt zulässig ist.
Weiter argumentiert das Gericht, dass, wenn die Verurteilung allein auf Indizien beruht*, das Gericht neue Beweismittel oder Tatsachen, die die Begründung des Urteils in Frage stellen, als gering erachten kann.
*(wie im Rechtsfall Manfred Genditzki geschehen. Indizien sind weder Beweise noch Tatsachen, sondern mehr oder minder plausible Ableitungen einer Möglichkeit)
Mit anderen Worten:
1. Die Rechtssicherheit - aber vielmehr damit einhergehend - die Unangreifbarkeit des Gerichts ist wichtiger als einem Menschen gerecht zu werden.
2. Indizien werden rechtlich in ihrer Bedeutsamkeit höher eingestuft als neue Beweise und Tatsachen. Und auch hier bedeutet das: die Meinung, die Ansicht des Gerichts ist höher zu bewerten, als neue Beweise und Tatsachen.
Frau RA Regina Rick wird das Rechtsmittel der „sofortigen Beschwerde“ einlegen.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung im Rechtsfall Manfred Genditzki
auf dem Laufenden halten.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
PRESSEMITTEILUNG 02-12-20 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Seit nunmehr 17 Monaten steht eine Antwort des Landgerichts München I auf den Antrag zur Verfahrenswiederaufnahme aus
Sehr geehrte Petenten,
gegen das Vergessen antreten:
Das ist das Anliegen der aktuellen Pressemitteilung - denn seit nunmehr 17 Monaten steht die Antwort des Landgerichts München I auf den Antrag zur Verfahrenswiederaufnahme aus.
Es könnte so einfach sein, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, wenn die deutsche Justiz sich Selbstreflektion und die Frage erlauben würde, ob sie denn wirklich immer alles richtig entscheidet.
Clausing* schrieb hierzu in einem Aufsatz:
„Ein Blick auf die angelsächsische Rechtsprechung hilft hier weiter.
In den USA und in Großbritannien gibt es immer wieder Freisprüche nach langer Haft.
In diesen Ländern wurden (…) in den letzten Jahrzehnten (vor allem als Folge des Aufkommens von DNA-Nachweisen) neue Abteilungen der Staatsanwaltschaft eingerichtet, welche ausschließlich mit der Überprüfung von rechtskräftig gewordenen Strafurteilen befasst sind.
In England gibt es seit 1997 die Criminal Cases Review Commission (CCRC):
"Wir untersuchen potentielle Justizirrtümer und fördern dadurch das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem", heißt es auf ihrer Webseite. Die Kommission hat einen Millionenetat, beschäftigt etwa 40 Juristen und kann Gerichten die Wiederaufnahme längst abgeschlossener Fälle auferlegen.
In den USA unterhalten etwa 50 Gerichtsbezirke eigene Staatsanwaltschaften mit vergleichbaren Kompetenzen, oft Conviction Integrity Unit genannt. Sie sind in den letzten zwanzig Jahren entstanden, noch immer werden neue gegründet. Hunderte zu Unrecht Verurteilter verdanken ihnen ihre Freilassung.“
Das ist Selbstreflektion, wie sie dem deutschen Justizsystem gut zu Gesicht stünde.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
Stanislaus Benecke
*Prof. Dr. Achim Clausing, Münster, „Gehe in das Gefängnis! – Justiz ohne Fehlerkultur“
PRESSEMITTEILUNG 03-11-20 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Seit nunmehr 16 Monaten steht eine Antwort des Landgericht München I auf den Antrag zur Verfahrenswiederaufnahme aus.
Sehr geehrte Journalist/en/innen,
sehr geehrte Unterstützer/innen,
gegen das Vergessen:
dass ist das Anliegen der aktuellen Pressemitteilungen und darauf hinzuweisen, dass nunmehr seit 16 Monaten eine Antwort des Landgerichts München I zum Antrag der Verfahrenswiederaufnahme aussteht.
Der Satz von Ruth Bader Ginsburg, von 1993 bis 2020 Beisitzende Richterin am Supreme Court der Vereinigten Staaten steht auch für die Hoffnung, dass sich die Justiz aus der Justiz heraus entwickelt und verändert
„Ich glaube, wir lernen aus unseren Fehlern:
diese Fehler werden wir nie wieder machen…
Natürlich ist Sicherheit wichtig, aber es gilt, unsere individuellen Freiheitsrechte zu schützen. Sonst sind wir nicht besser als die Mächte, gegen die wir kämpfen.“
Ruth Bader Ginsburg, University of Colorado Law School , 19-09-2012
Das ist auch die Hoffnung an die Bayerische Justiz!
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung,
Stanislaus Benecke
Hinweis:
Anbei finden Sie alle aktuellen Pod-Casts zum Rechtsfall Manfred Genditzki:
09-08-2020 Nadja Malak: Die Spur der Täter - Der True Crime Podcast
Unfall oder Mord? Mysteriöser Todesfall in der Badewanne audiothek.ardmediathek.de/items/70498808
28.05.1960 Manfred Genditzki wird in Mecklenburg-Vorpommern geboren.
1987 Geburt der Tochter aus 1. Ehe.
ab 1996 arbeitet Manfred Genditzki hauptberuflich (vorher nebenberuflich) als Hausmeister in
einer Wohnanlage in Rottach-Egern am Tegernsee, in der auch die Eheleute Kortüm wohnen; Herr Genditzki kümmert sich um die beiden.
2006 Geburt des Sohnes aus 2. Ehe.
seit 2007 Nach dem Tod von Herrn Kortüm kümmert sich Manfred Genditzki verstärkt um
Lieselotte Kortüm.
28.10.2008 Todestag von Frau Kortüm. Herr Genditzki hatte sie mittags aus dem Krankenhaus
abgeholt, in das sie wegen starker Durchfälle eingeliefert worden war. Gegen 18:30 Uhr wird Frau Kortüm von einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes leblos in der Badewanne gefunden.
29.10.2008 Die Leiche wird obduziert. Der Rechtsmediziner Prof. Keil stellt Tod durch Ertrinken
fest, mutmaßlich durch einen Sturz in die Badewanne und notiert: „keine zwingenden Anhaltspunkte für die Mitwirkung fremder Hand in Bezug auf das Hineinkommen ins Wasser“. Tags darauf wird die Leiche eingeäschert.
17.11.2008 Der Rechtsmediziner Prof. Keil kommt nach einer „Tatortbesichtigung“, zu der er von
der Polizei eingeladen worden war, nunmehr zu dem Ergebnis, dass ein Sturz in die Badewanne die Kopfschwartenhämatome nicht verursacht haben kann
24.11.2008 Der zuständige Staatsanwalt bejaht einen Anfangsverdacht. Genditzki ist nun offiziell
Beschuldigter.
26.02.2009 Manfred Genditzki wird verhaftet.
18.08.2009 Manfred Genditzki wird angeklagt: er habe Geld von Frau Kortüm unterschlagen und
sie dann ermordet.
25.11.2009 Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht München II beginnt.
11.05.2010 Da Manfred Genditzki den Vorwurf der Unterschlagung vollständig entkräften konnte,
kommt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer mit einer neuen Version: Manfred Genditzki habe die alten Dame nach einem Streit niedergeschlagen und anschliessend ertränkt.
12.05.2010 1. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.
12.01.2011 Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil aus verfahrensrechtlichen Gründen auf und
verweist die Sache zurück an das Landgericht München II.
15.03.2012 2. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird erneut vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt.
2012 Die gegen das Urteil des LGM II eingelegte Revision bleibt erfolglos.
2013 RA Regina Rick nimmt das Mandat zur Erarbeitung eines Antrag auf
Verfahrenswiederaufnahme an. Dies bedeutet, neue Beweismittel zu finden, die die Vermutung der Unschuld des Verurteilten unterstützen.
27.07.2018 Presse Konferenz zu Manfred Genditzki durch Bayerische Landtags SPD.
12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki am LGM I.
16.09.2019 Petitionsübergabe im Bayerischen Justizministerium, München Unterschriften von 1.000 Petenten.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München.
PRESSEMITTEILUNG 06-10-20 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Seit nunmehr 15 Monaten steht eine Antwort des Landgericht München I
auf den Antrag zur Verfahrenswiederaufnahme aus.
Sehr geehrte Unterstützer/innen,
es ist ein menschliches Schicksal und eine menschliche Tragödie, die die Familie des Inhaftierten, seine Freunde und Bekannten,
aber auch die Unterstützer im Rechtsfall Manfred Genditzki miterleben.
Die bayerische Justiz – nach eigener Mitteilung überlastet - findet auf einen so elementaren Antrag auf Beendigung
einer sehr wahrscheinlichen Freiheitsberaubung keine Antwort.
Es kann nur spekuliert werden, warum die Justiz mit dem Leben eines lebenslänglich Verurteilten so achtlos umgeht.
Ist es die Angst vor Gesichtsverlust und interner Kritik, wenn das aktuelle Gericht nun doch zu dem Entschluss kommt,
dem Wiederaufnahmeantrag zuzustimmen?
Oder ist es die Furcht vor der Öffentlichkeit, wenn das aktuelle Gericht weiterhin den bisher schwer nachvollziehbaren Begründungen
der früheren Gerichte folgt und dem inhaltlich stimmigen Wiederaufnahmeantrag nicht zustimmt?
Das bayerische Justizsystem steht in diesem Rechtsfall – nach den Fällen Mollath oder Rupp – erneut auf dem Prüfstand der Fairness und Menschlichkeit.
Was wir aktuell brauchen, sind aktive Mitstreiter, die die Presse Deutschland weit weiterhin über das Thema informieren.
Bitte melden Sie sich unter stanislaus.benecke@benecke.de
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung,
Stanislaus Benecke
Hinweis:
Anbei finden Sie alle aktuellen Pod-Casts zum Rechtsfall Manfred Genditzki:
09-08-2020 Nadja Malak: Die Spur der Täter - Der True Crime Podcast
Unfall oder Mord? Mysteriöser Todesfall in der Badewanne audiothek.ardmediathek.de/items/70498808