Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
sehr geehrte Petenten und Petentinnen,
sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
es ist nunmehr gute 1 ½ Jahre her, dass Manfred Genditzki am 12. August 2022 nach über 13 Jahren unschuldiger Haft aus dem Gefängnis frei kam.
Und erst gut ein halbes Jahr sind vergangen, das er in einem 3. Prozess gänzlich frei gesprochen wurde und erst nach dem Freispruch Zeit fand, sich in sein neues ziviles Lebens mit seiner Familie und seinem Beruf zurecht zu finden.
Nicht vergessen sind Sie, die Unterstützerinnen und Unterstützer und Ihnen möchte Herr Genditzki mit dem anbei liegenden Schreiben noch einmal sehr herzlich für Ihre zum Teil sehr langjährige Unterstützung und Mutmachung danken.
PRESSEMITTEILUNG 29-11-2023 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki
NACHTRAG
Das Gerichtsurteil des Landgerichts München III vom 07-07-23
Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
gut und gerne 60 Seiten lang, das Gerichtsurteil im 3. Strafprozess gegen Herrn Manfred Genditzki
vom 07. Juli 2023 und es steht in vielen Punkten den beiden vorangegangenen Urteilen diametral gegenüber.
Hier stellen sich nach meinem Verständnis grundsätzliche Fragen an die Ermittlungsbehörden
und an die Strafprozessordnung und somit an die Gesetzgebung, Aspekte der möglichen Fehlerhaftigkeit
z.B. durch eine Interne Revision zu hinterfragen.
Ihnen noch einmal mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit, diesen Prozess zu begleiten
und Ihre Unterstützung in so unterschiedlicher Weise, auf jeden Fall moralisch.
Mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
pro bon und unabhängig im Rechtsfall Manfred Genditzki die RA Regina Rick kommunikativ begleitend
Nach diesem Schreiben bis auf Weiteres nicht mehr erreichbar.
Anhang - PDF
Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de
Sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
nach fast 14 Jahren Haft (Februar 2009 – August 2022)
und annähernd einem weiteren Jahr der Ungewissheit bis zum Beginn des 3. Gerichtsprozesses Anfang Juni 2023, ist Manfred Genditzki endlich von schwersten strafrechtlichen Anklagen freigesprochen worden.
Das Gericht hatte sich bereits im Mai 2022 in fünf Anhörungstagen (Probationsverfahren) über die Argumente der Sachverständigen beider Seiten einen Überblick verschafft, warum der ihm unterstellte Mord mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Unfall gewesen ist.
Diesen Argumenten der Verteidigung von RA Regina Rick ist es einerseits zu verdanken, dass das Gericht nunmehr zu einer neuen, diametral anderen Entscheidung, einem Freispruch, gekommen ist.
Andererseits hatte das Gericht auch nochmals durch Vernehmung von Zeugen aus den beiden ersten Prozessen deren Aussagen neu bewertet.
Bei einer genaueren Hinterfragung der Behauptungen der Zeugen stellten sich nunmehr viele Aussagen als unhaltbar dar. Es fehlten bei den allermeisten Aussagen die Belege für die Behauptungen. Erstaunlicher Weise hat erst das dritte Gericht fein zwischen Behauptung und Tatsache unterschieden und Behauptungen nicht mehr als hinreichend akzeptiert.
Dies war in den beiden ersten Prozessen nicht der Fall.
Und so kam es dann, dass die Staatsanwaltschaft, die bisher jegliche Infragestellung der Urteile oder eine Verfahrenswiederaufnahme abgelehnt hatte und selbst die Probationsergebnisse in Frage stellte, den Argumenten der Verteidigung und den der Sachverständigen zustimmen mußte und am Montag, dem 3. Juli auf Freispruch plädierte.
Am Freitag, dem 7. Juli verkündete nun die Vorsitzende Richterin des LGM I Frau Ehrl den Freispruch und begründete ihn u.a. mit neuen technischen Analyse-Möglichkeiten, stellte allerdings auch die Beweisführung der beiden ersten Urteile in Frage.
Kritisch zu sehen ist sicherlich ihre heutige Selbstentlastung bei der Ablehnung des Wiederaufnahmeantrages im Dezember 2020, in dem sie sagte, dass sie durch das sogenannte Additionsverfahren (Vorliegen der gesetzlichen Grundlage) gebunden gewesen sei.
Wie es dann jedoch zu einer Anordnung der Wiederaufnahme durch das OLG München kommen konnte, u.a. mit der Begründung, die Argumente der Verteidigung müßte sich das LGMI schon genauer anschauen, entzieht sich einer allgemeinen Logik.
Richterin Ehrls persönliche Entschuldigung an den nunmehr freigesprochenen Manfred Genditzki für sein und das seiner Familie erlittene Leid, als auch ihre Anerkennung von RAin Rick für ihr eindrucksvolles, 10-jähriges Durchhaltevermögen, war dann aber doch noch ihr Versuch, das enorme juristische Desaster wenigstens verbal abzufedern.
Das gesamte Verfahren zeigte erhebliche Defizite der Strafprozessordnung in Deutschland auf:
Das LGMI hatte zuvor die Wiederaufnahme des Verfahrens im Dezember 2020 nach 1 ½ Jahren der Prüfung schlicht abgelehnt, ohne sich die Begründung der Verteidigung von RAin Rick genauer anzuschauen. Erst der Beschluss des OLG vom September 2021 auf Beschwerde der RAin Rick führte dazu, dass es durch das LGMI überhaupt zur Probation kam. Beim gleichen Gericht LGMI. Am gleichen Gerichtsstandort wie in den beiden vorangegangenen Prozessen. Unabhängigkeit als eine der Voraussetzungen für so etwas wie Objektivität sieht anders aus.
Wenn es eine Hoffnung gibt, dann die, dass, bei aller Freude über die singuläre Gerechtigkeit und Freilassung von Manfred Genditzki, die bei den Juristen wohl bekannten Mängel der Strafprozessordnung sukzessive korrigiert werden. Damit Fehlurteile künftig immer weniger stattfinden und die Justiz über ihre eigene Fehlerhaftigkeit nachdenkt, damit, wie von der Gesellschaft allgemein verlangt, Lern- und Veränderungsprozesse stattfinden können.
Hierzu gehört auch eine Entschuldigungs- und Entschädigungskultur zugunsten der von Justiz-Irrtümern betroffenen Menschen, die wahrlich menschlich großzügiger und schneller entschädigt werden sollten. Für Strafverfolgung und Bestraffung werden hohe Aufwendungen vorgenommen, für Entschädigungen minimalste. Dies ist für eine sich fair und anständig bemühende Justiz-Politik in Deutschland ein nicht akzeptables Ungleichgewicht.
Zum Abschluss möchte ich mich sehr herzlich bei Ihnen bedanken für Ihr Interesse und Engagement, den Rechtsfall Manfred Genditzki zu verfolgen, zu begleiten, finanziell zu unterstützen und ihn so nicht in Vergessenheit fallen zu lassen.
Nur in einer engagierten, offenen, teilhabenden Gesellschaft gelingen Veränderungen zu mehr Gerechtigkeit, auch wenn der Weg häufig lang, mühsam und zäh und keineswegs sicher ist.
Bitte verfolgen Sie das große Thema „Gerechtigkeit“ unbedingt weiterhin, denn Ihr Einsatz für eine funktionierende Gewaltenteilung ist eine der Demokratie Grundlagen und Voraussetzung für eine „gute“ Gesellschaft.
PRESSEMITTEILUNG 03-07-23 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki
ACHTUNG TERMIN DIENSTAG 04-07-23 FÄLLT AUS!
Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
wie soeben von Frau RA Regina Rick mitgeteilt wurde,
wird der morgen angesetzte 2 Plädoyer-Termin ausfallen,
da nach dem kurzen Plädoyer des Staatsanwaltes Michael Schönauer, der auf Freispruch für den im 3. Prozess angeklagten Manfred Genditzki plädierte, die Verteidigung dann doch schon zu ihrem Plädoyer kam und somit der 2. Plädoyer Tag, morgen am Dinestag, dem 4. Juli, ausfallen kann.
Die Urteilsverkündung wird am Freitag,
dem 7. Juli 2023 ab 10.00 (zuvor immer 09.30) stattfinden!
Nach der Urteilsverkündung ist es geplant, dass die Journalisten & Journalistinnen, Unterstützer & Unterstützerinnen, Petenten & Petentinnen im Augustiner (Neuhauser Strasse 27) mit der Verteidigung zusammenkommen können (Konsumation auf jeweils eigene Rechnung).
Noch ausstehende Termine der Verhandlungen:
Gerichtsort
Nymphenburger Str. 16
80797 München
Ihnen mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de
PRESSEMITTEILUNG 27-06-23 A – Der Rechtsfall Manfred Genditzki
ERGÄNZUNG: VERHANDLUNG AM MITTWOCH 28.06.2023 FÄLL AUS!
Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
wie zusätzlich von Frau RA Regina Rick (19.00) mitgeteilt wurde,
wird der morgige Termin ersatzlos gestrichen.
Noch ausstehende Termine der Verhandlungen:
JULI
Montag; 03.07.2023 die Plädoyers der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft
Dienstag, 04.07.2023 die Plädoyers der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft
Freitag, 07.07.2023 mit Urteilsverkündung
jeweils in der
Nymphenburger Str. 16
80797 München.
Nach der Urteilsverkündung ist es geplant, dass die Journalisten & Journalistinnen, Unterstützer & Unterstützerinnen, Petenten & Petentinnen im Augustiner (Neuhauser Strasse 27) mit der Verteidigung zusammenkommen können (Konsumation auf jeweils eigene Rechnung).
Ihnen mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de
Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
wie von Frau RA Regina Rick gestern mitgeteilt wurde, ist folgender Terminverlauf zu erwarten:
Am 27.6. werden noch die Sachverständigen Prof. Schmitt und Prof. Bajanowski gehört.
Am 28.6. werden die Plädoyers gehalten
und
am 3. oder 4.7. - das wird erst am 27. bekannt gegeben –
wird das Urteil verkündet.
Nach der Urteilsverkündung ist es geplant, dass die Journalisten & Journalistinnen, Unterstützer & Unterstützerinnen, Petenten & Petentinnen im Augustiner (Neuhauser Strasse 27) mit der Verteidigung zusammenkommen können (Konsumation auf jeweils eigene Rechnung).
Noch ausstehende Termine der Verhandlungen:
JUNI
Dienstag, 27.06.2023
Mittwoch, 28.06.2023
JULI
Montag; 03.07.2023 mit Urteilsverkündung
oder aber
Dienstag, 04.07.2023 mit Urteilsverkündung
jeweils in der
Nymphenburger Str. 16
80797 München.
Ihnen mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
Phone +49(0)89-37919498
Mobile +49(0)172-4127866
stanislaus.benecke@benecke.de
PRESSEMITTEILUNG 13-06-23 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki - 2.Teil
12 & 13. Juni 2023 - der 11. & 12. Verhandlungstag im 3. Straf-Prozess
Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
nachfolgend ein kurzer Einblick in die Verhandlungen.
13. Juni Vormittags von 09.30 bis 14.30
09.40-09.55
Der Zeuge Matthias Brand, in 2008 FSJler für Rettungssanitäter im Einsatz, konnte zum Thema Feststellung des Todes und Auffindesituation keine erhellenden Aussagen machen, obwohl er am Ort des Geschehens gegen 18.30 des 28. Oktober 2008 war.
Ab 10.30
berichtete Frau Jana Utsch, Kriminalbeamtin KPI 83022 Rosenheim ausführlich von Ihrer Aufgabe und Rolle mit den sich zunehmend entwickelnden Vermutungen, Annahmen aber auch latenten Unterstellungen gegenüber dem Angeklagten im Zusammenhang mit dem Tod der alten Dame.
Für Frau Utsch gab es zwei Treiber, ein Tötungsdelikt anstelle des Unfalltodes der alten Dame zu unterstellen: der von Manfred Genditzki in die Wohnungstür von außen gesteckten Schlüssels, als auch die Aussage des Pflegedienstes, dass die alte Damen aus Angst nicht duschen würde (wobei es wohl um das Vorwaschen von schmutziger Wäsche ging).
Grundlage für die Polizistin, daran mitzuwirken, dass der Rechtsmediziner, der in ihrer Anwesenheit die Obduktion in München mit dem Befund durchgeführt hatte, das kein Fremdverschulden erkennbar gewesen sei, diesen Rechtsmediziner, als auch einen Staatsanwalt und einen zweiten Polizisten zu einer „Tatortbegehung“ am 17. November 2008 zu bitten.
Diese führte dann zu dem Urteil des Rechtsmediziners, dass die alte Dame nicht durch Sturzgeschehen hat in die Badewanne fallen können, ergo: ein Tötungsdelikt musste vorliegen.
Das Ergebnis der Obduktion wurde massiv, auch inhaltlich (u.a. Hämatome) umgeschrieben.
Grundlage für die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft Landgericht München II.
Die ausführlichen Schilderungen der Polizistin brachten keine greifbaren neuen Erkenntnisse in Sachen Verbleib von Wert-Gegenständen der alten Damen (Uhr, Schmuck & „Familien“-Schmuck).
Ein vom in 2007 verstorbenen Ehemann der alten Damen genutztes Fahrzeug, welches angeblich einen Wert von 16T€ gehabt haben soll, wurde, laut Aufzeichnungen Frau Utsch, für 2T€ in 2008 durch den Angeklagten verkauft, ohne das hierfür Dokumente, Nachweise oder Überprüfungen durch die Polizei vorliegen. Frau Utsch entschuldige sich beim Gericht für Behauptung und Unterlassung.
Die Konten Geldbewegungen zwischen der alten Dame und dem Angeklagten wurden noch einmal von der Polizistin skizziert, ohne dass diese nachvollziehbarer wurden, u.a. auf Grund fehlender sachgemäßer Dokumentierung.
Auch die weitgehende Telefonüberwachung mit Einbeziehung von Manfred Genditzki, Frau, seiner Schwester, Tochter, sowie eines ehemaligen Arbeitskollegen, brachten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, damals als auch heute.
Zwei intensiv hintereinander geführte stundenlange Verhöre von Manfred Genditzki Anfang 2009 führten bei ihm zu einem Zusammenbruch und einer Krankenhausbehandlung – ohne weitere Erkenntnisse, jedoch sein Unschuldsbekundung.
Die Vorsitzende Richterin stellte in ihrer Befragung von Frau Utsch das Thema der unterschwelligen Unterstellung gut anhand des Kfz-Verkaufs dar. Mutmaßungen sind keine hinreichenden Beweise, diese hätte die Polizei durch Nachermittlungen z.B. beim Käufer, dokumentieren müssen.
Der Gesamteindruck vom Gericht ist eine möglichst genaue, auch in Details (Farb-Kodierung einer Verpackung, die vom Angeklagten eingekauft wurde) gehende Aufarbeitung der Geschehnisse aus 2008/2009 bei einem sehr zurückhaltenden Staatsanwalt.
Aus zeitlichen Gründen konnte die Verhandlung nur bis 14.30 besucht werden;
die Befragung der Frau Utsch durch die Verteidigung stand da noch aus.
PRESSEMITTEILUNG 05-05-23 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
05. Mai 2023 - Der fünfte Verhandlungstag im 3. Straf-Prozess
Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
eine Prozessbeobachterin berichtete mir, dass der damalige Chefarzt von Agatharied (2008), dem zuletzt von Frau Lieselotte Kortüm aufgesuchtem Krankenhaus, am Donnerstag, dem 04.04.23 befragt wurde, der sich an Frau Kortüm, u.a. auf Grund dessen erinnern konnte, weil sie gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verließ und sie immer wieder zu Stürzen neigte, entgegen den Annahmen der Gerichte aus dem 1. und 2. Prozess.
Zudem konnte eine Krankenhausmitarbeiterin bestätigen, dass eine Tüte auf einem erst später aufgetauchten Foto aus der Wohnung von Frau Kortüm vom Typ die selbige ist, wie sie damals vom Krankenhaus für die Mitgabe von schmutziger Wäsche genutzt wurde. Somit ist sehr wahrscheinlich, dass sich schmutzige Wäsche von Frau Kortüm in der Wohnung befand, was die damaligen Gerichtsentscheidungen verworfen hatten.
Am heutigen Freitag konnte ich nunmehr erstmals dem Prozess von der Besucherbühne beiwohnen. Im Gericht sitzen Frau Rick & Herr Wittmann als verteidigende Anwählte hinter dem Angeklagten Manfred Genditzki, davor die drei Richter und drei Schöffen, daneben der Staatsanwalt, dazwischen, in der Mitte des Gerichtssaals, die Zeugen. Davor – zwischen Richter & Zeugen – die Protokollantin und hinter dem Zeugenplatz zwei Sachverständige (von mehreren, die im weiteren Verlauf noch auftreten werden).
Auf der Besucherbühne, die ca. 60 Personen fassen kann, saßen ca. 15 Beobachter incl. der Journalisten zuzüglich 2 Polizisten.
Die Eingangskontrollen ins Gerichtsgebäude sind für Besucher sehr genau und bedürfen sicherlich pro Person bis zu 5 Minuten, durchgeführt von ca. 10 Sicherheitsmitarbeiter/innen.
Drei Zeugen der Anklage wurden heute gehört:
Ein Sanitäts-Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes, der bei Fahrten zu Frau Kortüm mitfuhr und keine erhellenden Hinweise geben konnte.
Eine langjährige, sehr viel jüngere Freundin (ca. 82 Jahre alt) von Frau Kortüm, die nach Hamburg verzog, von wo aus sie regen telefonischen Kontakt zu Frau Kortüm hielt und diese am Tegernsee auf Grund von Kindern vor Ort auch zwei Mal im Monat besuchte, berichtete von einem letzten Telefonat zu Frau Kortüm am Todestag, von dem sie erst am 22.12.2008 von Manfred Genditzki erfuhr.
Ihre Aussagen waren zu denen im polizeilichen Protokoll vom 13.02.2009 widersprüchlich, z.T. ergänzend (Fahrzeugverkauf) und beschreibenden Inhalts, ohne Überprüf- oder Belegbarkeit (Spaziergang, Schmuck).
Schließlich die Friseurin von Frau Kortüm, die von Sturzneigungen und Kopfhämatome ihrer Klientin berichtete.
Die Atmosphäre erschien von Seiten des Gerichts eher angespannt zu sein, vermutlich lastet doch ein großer Druck auf diesem.
Da der Besucher-Raum am Freitag (05.05.23) noch nicht voll belegt war, besteht wohl die Möglichkeit an den noch ausstehenden Sitzungen teilzunehmen, die jeweils um 09.30 starten:
MAI
Dienstag, 23.05.2023
Mittwoch, 24.05.2023
Donnerstag, 25.05.2023
Pressemitteilung des OLG vom 27-02-23
Termine im Rechtsfall und 3. Strafprozess gegen Manfred Genditzki
Presse Akkreditierung 13. bis 17. März 2023
Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
mit der Bitte um Ihre Aufmerksamkeit für die nachfolgenden wichtigen Termine im Zusammenhang mit dem 3. Strafprozess gegen Manfred Genditzki durch das LGM I.
Ihnen mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
Anhang - PDF Pressemitteilung OLG 27-02-23 – 7. Seiten
Stanislaus Benecke
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