PRESSEMITTEILUNG 22-04-2022 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki -
Die Zusammenfassung zum Stand der Dinge kurz vor dem
Start der Sachverständigen Anhörung am 02. Mai 2022
PRESSEMITTEILUNG 25-02-2022 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki -
Neue Termine für die Sachverständigen Anhörung ab 02. Mai 2022
Sehr geehrte Petent/en/innen,
sehr geehrte Unterstützer/innen,
Ihnen zur Info
die traurige Nachricht, dass nach dem Tod der Zeugin Christiana Eyssele, deren Anhörungstermin für den 19. April 2022 vom LGM I angesetzt war, nunmehr die nicht öffentliche Sachverständigenanhörung am Montag, dem 02. Mai 2022 beginnen wird.
PRESSEMITTEILUNG 08-02-2022 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki -
Termine für die Sachverständigen Anhörung April / Mai 2022
Sehr geehrte Journalist*innen,
sehr geehrte Unterstützer*innen,
nachdem das OLG mit Beschluss vom 23.09.2021 den Antrag der RA Regina Rick auf Zulassung der Wiederaufnahme für zulässig erklärte und den abschlägigen Beschluss des Landgericht München I (LGM I) vom 01.12.2020 aufgehoben hat, wurden vom LGM I nunmehr folgende Termine zur Anhörung der Sachverständigen beider Seiten genannt:
Start der Sachverständigen Anhörung ist Dienstag, der 19.04.2022
mit weiteren Terminen bis Ende Mai 2022
im Landgericht München I, Nymphenburger Straße 16, 80335 München.
Die Anhörungen werden im Beisein von Herrn Genditzki, Frau Rechtsanwältin Rick sowie der mit dem Antrag auf Wiederaufnahme angebotenen Sachverständigen und der Zeugin C. E. und weiteren vom Landgericht München I bestellten Sachverständigen stattfinden.
Die von der RA Regina Rick angebotenen Sachverständigen sind:
Die Termine der Sachverständigen Anhörungen sowie der Entscheid des LGM I werden nicht öffentlich sein.
Im Falle einer zweiten Ablehnung einer Verfahrenswiederaufnahme durch das LGM I ist nochmalige Beschwerde beim OLG München einzulegen.
Die Ergebnisse der nicht öffentlichen Anhörung der Sachverständigen werden somit in einem „geschützten“ juristischen Raum verhandelt und nimmt das Ergebnis einer möglichen, folgenden öffentlichen Hauptverhandlung vorweg. Aus unserem Verständnis entzieht sich die Justiz hiermit dem Gebot der Öffentlichkeit im Strafprozess.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
PRESSEMITTEILUNG 25-01-2022 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Neuigkeiten auf der Website www.manfred-genditzki.eu
Sehr geehrte Journalist*innen,
sehr geehrte Unterstützer*innen,
immer noch warten wir auf die Termine des Landgericht München I für die Anhörungen der Sachverständigen,
wie es das Oberlandgericht München am 23.09.2021 angeordnet hat.
Derweil gab es zwei berührende Nachrichten von Weggefährten Manfred Genditzkis, die nunmehr
auf der Website unter der Rubrik „Wegbegleiter/innen zu Manfred Genditzki“ zu lesen sind.
Haben Sie gemeinsame Erlebnisse mit Manfred Genditzki, so schreiben Sie uns bitte!
Neu auf der Website ist ebenso ein Hinweis zu einem Forschungsprojekt von Prof. Dr. Carsten Momsen & Team von der Freien Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft zu Fehlurteilen und dem Versuch der Verfahrenswiederaufnahme. www.wiederaufnahme.com
Wir bleiben dran!
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
Dafür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen, dass ich nicht im Detail die Vorgehensweise der Plattform überprüft habe. Hier mußte ich mich auf die Organisation hinter der Absenderadresse verlassen, die ebenfalls nicht operativ tätig war.
Folgende Erklärung ist mir nunmehr für den Schritt der Plattform genannt worden, die Spenden zurückzuführen:
Die Plattform „gofundme“ gestattet keine Spendensammlungen im Kontext „Gewaltverbrechen“, auch nicht im Zusammenhang mit deren Rechtsverteidigung.
Wir haben gute Erfahrungen mit dem Verein Monte Christo www.montechristo-ev.de gemacht, der auch schon zuvor für den Rechtsfall Manfred Genditzki Spenden sammelte und diese dann 1:1 u.a. an die Rechtsanwaltskanzlei Regina Rick und deren externe Auslagen (u.a. Gutachten usw.) weiter gegeben hat:
Empfänger: Monte Christo e.V. Westring 9 64832 Babenhausen
IBAN: DE54796655400000057380
Verwendung: Rechtsfall Manfred Genditzki
Bank: Raiffeisenbank Elsavatal
BLZ: 796 655 40
Konto-Nr.: 57380
Papierform: DE54 7966 5540 0000 0573 80
BIC: GENODEF1EAU (Eschau, Unterfr)
Der Verein ist berechtigt, Spenden-Quittungen auszustellen.
Alternative Überweisungen:
Unterkonto der Rechtsanwältin Regina Rick, Neuhauser Strasse 27, 80331 München
Verwendung „Manfred Genditzki Unterstützung“
Konto IBAN DE05 7212 0078 0017 6488 37
Bank BIC HYVEDEMM426
Die Inhaberin des Kontos ist nicht berechtigt, für Einzahlungen Spendenquittungen auszugeben.
Ihnen mit herzlichem Gruß
Stanislaus Benecke
(ehrenamtlicher Unterstützer)
Anhang – Beispiel Überweisung an Verein Monte Christo vom 12-11-21
MITTEILUNG & BITTE 09-11-2021
Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Ihre Unterstützung ist wichtig!
Sehr geehrte Unterstützer*innen,
es kann noch sehr, sehr lange dauern, bis das LGM I den Beschluss des OLG München aufnimmt und sich mit dem Rechtsfall Manfred Genditzki ein weiteres Mal beschäftigt.
Denn nachdem das LGM I im Dezember 2019 (!) eine Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt hat und Frau RA Regina Rick postwendend sehr wohl begründend ihre Beschwerde erfolgreich am OLG München einlegte, liegen die Akten wieder beim LGM I.
Und die Zeit – die Lebenszeit von Manfred Genditzki - vergeht.
Zeit, die der nunmehr 61jährige Manfred Genditzki weiterhin im Gefängnis sitzen muß.
Zeit, die der sehr wahrscheinlich Unschuldige getrennt von seiner Familie,
seiner Frau und seinen heranwachsenden Kindern ist.
Unvorstellbar für Menschen, die derartiges Leid nicht erlebt haben und hoffentlich nie erleben werden.
Die Hoffnung, die Herr Manfred Genditzki hat, ist nicht nur die auf eine juristische Gerechtigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme durch RAin Rick.
Hoffnung besteht vor allen Dingen für Herrn Genditzki über Sie, die vielen Menschen, die bisher sich für ihn eingesetzt haben.
Nun die Bitte an Sie:
die Schwester von Herrn Genditzki, Sybille Ockert, hat das nachfolgende „Crowdfunding“ organisiert:
bei dem es darum geht, die Kosten des zukünftigen Verfahrens, insbesondere die externen Ausgaben für Sachverständige wenigstens ansatzweise zu honorieren!
PRESSEMITTEILUNG 23-09-2021 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Entscheidung des OLG München vom 23.09.2021:
Ablehnender Bescheid des Landgericht München I vom 01.12.2020 aufgehoben!
Sehr geehrte Petentinnen, sehr geehrte Petenten,
sehr geehrte Unterstützer*innen,
das OLG hat mit Beschluss vom 23.09.2021 im Rechtsfall Manfred
Genditzki den Antrag auf Zulassung der Wiederaufnahme für zulässig erklärt und den abschlägigen Beschluss des Landgericht München I vom 01.12.2020 aufgehoben.
Das Landgericht München I muss nunmehr zumindest Beweis erheben durch Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. Syn Schmitt von der Universität Stuttgart, und darüber hinaus prüfen, inwieweit auch die anderen angebotenen Beweise zu erheben sind.
Entscheidend war aus Sicht des OLG München das Computersimulationsgutachten von Prof. Dr. Syn Schmitt der Universität Stuttgart, welches die hohe Wahrscheinlichkeit eines Sturzgeschehen belegt. Ein solches hatte das Landgericht München II seinerzeit kategorisch ausgeschlossen.
Grundlage hierfür die StPO
„§ 359 - Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
wenn 1. … 4.
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein
oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung
des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine
geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über
eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
6. …“
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
immer noch steht die Entscheidung des Oberlandesgerichtetes München zur Beschwerde von RAin Regina Rick aus Dezember 2020 (mit Begründung aus dem Frühjahr 2021) im Rechtsfall Manfred Genditzki aus (Stand der Dinge zum 31.08.2021).
Sobald Neuigkeiten in diesem traurigen Rechtsfall vorliegen, werden Sie über die Entwicklungen zeitnah informiert.
Mit der Bitte um Ihre Aufmerksamkeit für den nachfolgenden Anhang:
DIE ZEIT Artikel "Das Gericht hat immer recht"* von Hans Holzhaider
vom 02. Juni 2021.
Ihnen mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
* durch freundliche Freigabe von Herrn Holzhaider.