13.12.2020, 17:27
PRESSEMITTEILUNG 14-12-20 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki.
Beschwerde-Einreichung gegen die Entscheidung des Landgericht München I
Sehr geehrte Petent/en*innen,
sehr geehrte Unterstützer*innen,
die Rechtsanwältin Regina Rick hat sofortige Beschwerde beim Landgericht München I gegen die Ablehnung der Annahme des Antrages auf Verfahrenswiederaufnahme eingelegt. Die Begründung der Beschwerde wird in den kommenden vier Wochen nach Akteneinsicht nachgeliefert. Die Entscheidung hierzu wird beim OLG München fallen.
Im positiven Falle hebt das OLG München auf Basis der Beschwerde die Entscheidung des LGM I auf, dann muss das Landgericht München I die Wiederaufnahme zulassen.
Im negativen Fall verwirft das OLG die Argumentation der Beschwerde, dann kann nur noch Verfassungsbeschwerde erhoben werden.
Ist diese erfolgreich, muss das LGM I die Wiederaufnahme zulassen.
Ist auch das Ergebnis der Wiederaufnahme negativ, bleibt nur noch die Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als juristischer Weg offen.
Hierzu ist allerdings zu sagen, dass schon das Verfassungsgericht oft Jahre braucht um zu entscheiden. Noch länger würde es dauern, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet. Manfred Genditzki sitzt jetzt bereits seit 12 Jahren in Haft.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung im Rechtsfall Manfred Genditzki
auf dem Laufenden halten.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
Stanislaus Benecke