02.12.2020, 08:57
PRESSEMITTEILUNG 02-12-20 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Seit nunmehr 17 Monaten steht eine Antwort des Landgerichts München I auf den Antrag zur Verfahrenswiederaufnahme aus
Sehr geehrte Petenten,
gegen das Vergessen antreten:
Das ist das Anliegen der aktuellen Pressemitteilung - denn seit nunmehr 17 Monaten steht die Antwort des Landgerichts München I auf den Antrag zur Verfahrenswiederaufnahme aus.
Es könnte so einfach sein, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, wenn die deutsche Justiz sich Selbstreflektion und die Frage erlauben würde, ob sie denn wirklich immer alles richtig entscheidet.
Clausing* schrieb hierzu in einem Aufsatz:
„Ein Blick auf die angelsächsische Rechtsprechung hilft hier weiter.
In den USA und in Großbritannien gibt es immer wieder Freisprüche nach langer Haft.
In diesen Ländern wurden (…) in den letzten Jahrzehnten (vor allem als Folge des Aufkommens von DNA-Nachweisen) neue Abteilungen der Staatsanwaltschaft eingerichtet, welche ausschließlich mit der Überprüfung von rechtskräftig gewordenen Strafurteilen befasst sind.
In England gibt es seit 1997 die Criminal Cases Review Commission (CCRC):
"Wir untersuchen potentielle Justizirrtümer und fördern dadurch das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Justizsystem", heißt es auf ihrer Webseite. Die Kommission hat einen Millionenetat, beschäftigt etwa 40 Juristen und kann Gerichten die Wiederaufnahme längst abgeschlossener Fälle auferlegen.
In den USA unterhalten etwa 50 Gerichtsbezirke eigene Staatsanwaltschaften mit vergleichbaren Kompetenzen, oft Conviction Integrity Unit genannt. Sie sind in den letzten zwanzig Jahren entstanden, noch immer werden neue gegründet. Hunderte zu Unrecht Verurteilter verdanken ihnen ihre Freilassung.“
Das ist Selbstreflektion, wie sie dem deutschen Justizsystem gut zu Gesicht stünde.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
Stanislaus Benecke
*Prof. Dr. Achim Clausing, Münster, „Gehe in das Gefängnis! – Justiz ohne Fehlerkultur“