04.12.2020, 20:55
PRESSEMITTEILUNG 06-12-20 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Das Landgericht München I entschied am 02-12-2020:
Ein Wiederaufnahmeverfahren ist nicht zulässig.
Sehr geehrte Petent*en*innen,
sehr geehrte Unterstützer*innen,
fast 18 Monate nach Einreichung des - durch neue Beweismittel wohlbegründeten - Antrags auf Verfahrenswiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki, hat das Landgericht München I nun entschieden, den Antrag abzulehnen.
Die Begründung des Landgerichts München I ist z.Z. nicht für Veröffentlichungen frei gegeben.
Das Landgericht München I verweist in der Begründung explizit darauf, dass zum Wohle der Rechtssicherheit nur in ganz begrenztem Umfang und aufgrund von neuer Argumentation und neuen Beweismitteln das Infragestellen einer einmal beschlossenen Verurteilung überhaupt zulässig ist.
Weiter argumentiert das Gericht, dass, wenn die Verurteilung allein auf Indizien beruht*, das Gericht neue Beweismittel oder Tatsachen, die die Begründung des Urteils in Frage stellen, als gering erachten kann.
*(wie im Rechtsfall Manfred Genditzki geschehen. Indizien sind weder Beweise noch Tatsachen, sondern mehr oder minder plausible Ableitungen einer Möglichkeit)
Mit anderen Worten:
1. Die Rechtssicherheit - aber vielmehr damit einhergehend - die Unangreifbarkeit des Gerichts ist wichtiger als einem Menschen gerecht zu werden.
2. Indizien werden rechtlich in ihrer Bedeutsamkeit höher eingestuft als neue Beweise und Tatsachen. Und auch hier bedeutet das: die Meinung, die Ansicht des Gerichts ist höher zu bewerten, als neue Beweise und Tatsachen.
Frau RA Regina Rick wird das Rechtsmittel der „sofortigen Beschwerde“ einlegen.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung im Rechtsfall Manfred Genditzki
auf dem Laufenden halten.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
Stanislaus Benecke