Zwei Pod-Casts und ein TAZ Artikel vom 15-08-20 zum Rechtsfall Manfred Genditzki
Sehr geehrte Petenten
Sehr geehrte Unterstützer/in
zu Ihrer Information:
anbei finden Sie einen aktuellen Pod-Cast zum Rechtsfall Manfred Genditzki der renommierten Pod-Cast Produktion, die sich auf das Genre mysteriöser Rechtsfälle spezialisiert hat: www.funk.net/channel/mordlust-12008/52-im-zweifel-ueber-bord-1703482
Die beiden Produzentinnen dieser mittlerweile mehr als 50 Doppel-Folgen, Laura Wohlers und Paulina Krasa, gehen recht ungewöhnlich an die dramatischen Fälle ran.
Sehr Detail interessiert und gewissenhaft, dann aber auch fast unbekümmert distanziert in der Darstellung und in der gemeinsamen Diskussion. Hörenswert!
28.05.1960 Manfred Genditzki wird in Mecklenburg-Vorpommern geboren.
1987 Geburt der Tochter aus 1. Ehe.
ab 1996 arbeitet Manfred Genditzki hauptberuflich (vorher nebenberuflich) als Hausmeister in einer Wohnanlage in Rottach-Egern am Tegernsee, in der auch die Eheleute Kortüm wohnen; Herr Genditzki kümmert sich um die beiden.
2006 Geburt des Sohnes aus 2. Ehe.
seit 2007 Nach dem Tod von Herrn Kortüm kümmert sich Manfred Genditzki verstärkt um Lieselotte Kortüm.
28.10.2008 Todestag von Frau Kortüm. Herr Genditzki hatte sie mittags aus dem Krankenhaus abgeholt, in das sie wegen starker Durchfälle eingeliefert worden war. Gegen 18:30 Uhr wird Frau Kortüm von einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes leblos in der Badewanne gefunden.
29.10.2008 Die Leiche wird obduziert. Der Rechtsmediziner Prof. Keil stellt Tod durch Ertrinken fest, mutmaßlich durch einen Sturz in die Badewanne und notiert: „keine zwingenden Anhaltspunkte für die Mitwirkung fremder Hand in Bezug auf das Hineinkommen ins Wasser“. Tags darauf wird die Leiche eingeäschert.
17.11.2008 Der Rechtsmediziner Prof. Keil kommt nach einer „Tatortbesichtigung“, zu der er von der Polizei eingeladen worden war, nunmehr zu dem Ergebnis, dass ein Sturz in die Badewanne die Kopfschwartenhämatome nicht verursacht haben kann.
24.11.2008 Der zuständige Staatsanwalt bejaht einen Anfangsverdacht. Genditzki ist nun offiziell Beschuldigter.
26.02.2009 Manfred Genditzki wird verhaftet.
18.08.2009 Manfred Genditzki wird angeklagt: er habe Geld von Frau Kortüm unterschlagen und sie dann ermordet.
25.11.2009 Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht München II beginnt.
11.05.2010 Da Manfred Genditzki den Vorwurf der Unterschlagung vollständig entkräften konnte, kommt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer mit einer neuen Version: Manfred Genditzki habe die alten Dame nach einem Streit niedergeschlagen und anschliessend ertränkt.
12.05.2010 1. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.
12.01.2011 Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil aus verfahrensrechtlichen Gründen auf und verweist die Sache zurück an das Landgericht München II.
15.03.2012 2. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird erneut vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt.
2012 Die gegen das Urteil des LGM II eingelegte Revision bleibt erfolglos.
2013 RA Regina Rick nimmt das Mandat zur Erarbeitung eines Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme an. Dies bedeutet, neue Beweismittel zu finden, die die Vermutung der Unschuld des Verurteilten unterstützen.
27.07.2018 Presse Konferenz zu Manfred Genditzki durch Bayerische Landtags SPD.
12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki am LGM I.
16.09.2019 Petitionsübergabe im Bayerischen Justizministerium, München Unterschriften von 1.000 Petenten.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München.
2020 Im Lauf des Jahres wird ein Beschluss des LGM I zum Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens erwartet.
12.06.2020 Der Antrag auf Wiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki ist vom LGM I unbeantwortet geblieben. Auf Nachfrage wird die bisherige Antwortlosigkeit mit der allgemeinen, erheblichen Arbeitsbelastung erklärt.
PRESSEMITTEILUNG 22-06-2020
Der Rechtsfall Manfred Genditzki – „Justiz ohne Fehlerkultur“
Sehr geehrte Journalist/en/innen,
sehr geehrte Unterstützer/innen,
zu Ihrer Information:
anbei finden Sie einen noch nicht veröffentlichten und deshalb als private Information zu behandelnden Text zum Thema „Justiz ohne Fehlerkultur“ von Prof. Dr. Achim Clausing, Münster. Der Text zeigt die Defizite im deutschen Rechtssystem auf, die z.B. im Rechtsfall Manfred Genditzki tragische Konsequenzen haben.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung,
Anlage
- PDF Justiz ohne Fehlerkultur
- Chronik im Rechtsfall Manfred Genditzki bis 2020
Chronik im Rechtsfall Manfred Genditzki bis 2020
28.05.1960 Manfred Genditzki wird in Mecklenburg-Vorpommern geboren.
1987 Geburt der Tochter aus 1. Ehe.
ab 1996 arbeitet Manfred Genditzki hauptberuflich (vorher nebenberuflich) als Hausmeister in einer Wohnanlage in Rottach-Egern am Tegernsee, in der auch die Eheleute Kortüm wohnen; Herr Genditzki kümmert sich um die beiden.
2006 Geburt des Sohnes aus 2. Ehe.
seit 2007 Nach dem Tod von Herrn Kortüm kümmert sich Manfred Genditzki verstärkt um Lieselotte Kortüm.
28.10.2008 Todestag von Frau Kortüm. Herr Genditzki hatte sie mittags aus dem Krankenhaus abgeholt, in das sie wegen starker Durchfälle eingeliefert worden war. Gegen 18:30 Uhr wird Frau Kortüm von einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes leblos in der Badewanne gefunden.
29.10.2008 Die Leiche wird obduziert. Der Rechtsmediziner Prof. Keil stellt Tod durch Ertrinken fest, mutmaßlich durch einen Sturz in die Badewanne und notiert: „keine zwingenden Anhaltspunkte für die Mitwirkung fremder Hand in Bezug auf das Hineinkommen ins Wasser“. Tags darauf wird die Leiche eingeäschert.
17.11.2008 Der Rechtsmediziner Prof. Keil kommt nach einer „Tatortbesichtigung“, zu der er von der Polizei eingeladen worden war, nunmehr zu dem Ergebnis, dass ein Sturz in die Badewanne die Kopfschwartenhämatome nicht verursacht haben kann
24.11.2008 Der zuständige Staatsanwalt bejaht einen Anfangsverdacht. Genditzki ist nun offiziell Beschuldigter.
26.02.2009 Manfred Genditzki wird verhaftet.
18.08.2009 Manfred Genditzki wird angeklagt: er habe Geld von Frau Kortüm unterschlagen und sie dann ermordet.
25.11.2009 Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht München II beginnt.
11.05.2010 Da Manfred Genditzki den Vorwurf der Unterschlagung vollständig entkräften konnte, kommt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer mit einer neuen Version: Manfred Genditzki habe die alten Dame nach einem Streit niedergeschlagen und anschliessend ertränkt.
12.05.2010 1. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.
12.01.2011 Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil aus verfahrensrechtlichen Gründen auf und verweist die Sache zurück an das Landgericht München II.
15.03.2012 2. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird erneut vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt.
2012 Die gegen das Urteil des LGM II eingelegte Revision bleibt erfolglos.
2013 RA Regina Rick nimmt das Mandat zur Erarbeitung eines Antrag auf
Verfahrenswiederaufnahme an. Dies bedeutet, neue Beweismittel zu finden, die die Vermutung der Unschuld des Verurteilten unterstützen.
27.07.2018 Presse Konferenz zu Manfred Genditzki durch Bayerische Landtags SPD.
12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki am LGM I.
16.09.2019 Petitionsübergabe im Bayerischen Justizministerium, München Unterschriften von 1.000 Petenten.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München.
2020 Im Lauf des Jahres wird ein Beschluss des LGM I zum Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens erwartet.
12.06.2020 Der Antrag auf Wiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki ist bisher vom LGM I unbeantwortet geblieben. Auf Nachfrage ist die bisherige Antwortlosigkeit mit der allgemeinen, erheblichen Arbeitsbelastung erklärt worden.
DER RECHTSFALL MANFRED GENDITZKI
11. JUNI 2020 - EIN JAHR ANTRAG AUF WIEDERAUFNAHME
UND KEINE ANTWORT VOM LANDGERICHT MÜNCHEN I
Sehr geehrte Unterstützer/innen,
Hintergrund:
Manfred Genditzki sitzt seit bereits seit Anfang 2009 (Verurteilung erst am 12.05.2010) in Haft, zunächst in München Stadelheim, nach der 2. Verurteilung 2012 zu lebenslänglich wegen Mordes durch das Landgericht München II in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, ohne dass es für den Mord Beweise, Zeugen oder ein Motiv gibt und der Verurteilte seine Unschuld beteuert.
Die Rechtsanwältin Regina Rick hat am 11. Juni 2019 beim Landgericht München I (LGMI) einen ausführlichen Antrag auf Zulassung der Wiederaufnahme des Verfahrens auf der Grundlage neuer Tatsachen und Beweismittel eingereicht. Das Landgericht München I hat bis heute immer noch keine Antwort hierzu gegeben.
Das ist angesichts der menschlichen Tragödie der vorangegangenen Haftzeit eine unfassbare Verlängerung dieser und das LGMI scheint sich mit diesem sehr wahrscheinlichen Justizirrtum nicht zu befassen.
Was aber ist für ein Gericht wichtiger, als unschuldig verurteiltes und weggesperrtes Leben zu schützen?
Szenarien:
Nachfolgend möchten wir Ihnen die möglichen rechtlichen Folgeszenarien aufzeigen, die aktuell denkbar sind:
1. Das LGMI fällt eine positive Entscheidung: das wäre die Zulassung der Wiederaufnahme:
a. Manfred Genditzki wird freigelassen oder
b. Manfred Genditzki wird nicht freigelassen (wogegen sofortige Beschwerde einlegt werden kann);
danach gibt es aber weitere zwei Möglichkeiten:
c. entweder das Gericht führt ein sog. Probationsverfahren durch, d. h. die neuen Gutachter und die neue Zeugin würde außerhalb der Hauptverhandlung vernommen werden
d. oder das Gericht beraumt gleich eine neue Hauptverhandlung an.
2. Das LGMI fällt eine negative Entscheidung: das LGMI lehnt den Antrag ab.
a. Hiergegen wäre das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet.
Danach gibt es wieder 2 Möglichkeiten:
a. Im positiven Falle hebt das OLG München auf die sofortige Beschwerde die Entscheidung des LGMI auf, dann muss das LG München I die Wiederaufnahme zulassen und es gilt das oben Gesagte
b. Im negativen Fall verwirft das OLG die sofortige Beschwerde, dann kann nur noch Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Ist diese erfolgreich, muss das LGMI die Wiederaufnahme zulassen, dann gilt das unter 1. Gesagte. Wird sie verworfen kann nur noch Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben werden
Hierzu ist allerdings zu sagen, dass schon das Verfassungsgericht oft Jahre braucht um zu entscheiden. Manfred Genditzki sitzt jetzt seit über 11 Jahren in Haft. Noch länger würde es dauern, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden würde.
Das LGMI trifft auf unabsehbare Zeit keine Entscheidung: generell sieht das Gesetz keine Fristen für die Entscheidung über ein Wiederaufnahmegesuch vor. Es ist zu prüfen, ob eine außerordentliche Beschwerde zum OLG oder ein Eilantrag beim Verfassungsgericht möglich ist.
Unterstützung:
Nun möchte ich Sie um Ihre Unterstützung bitten.
Wir brauchen für die weitere Entwicklung Unterstützung, damit wir sehr viel mehr Gehör für den Rechtsfall Manfred Genditzki und die grundsätzliche juristische Handhabung finden:
1. juristische
2. journalistische
3. mediale
4. politische (auch gesellschaftliche)
5. finanzielle.
Wir bitten Sie, sich hierzu mit mir – bitte auch mit Ihren Vorschlägen - in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stanislaus Benecke
Stanislaus Benecke
Unertlstraße 17
80803 München
stanislaus.benecke@benecke.de
PRESSEMITTEILUNG 27-05-2020
Der Rechtsfall Manfred Genditzki
BR Sendung zum Thema: Mittwoch, 27-05-2020, 21.00
Sehr geehrte Unterstützer/innen,
aus aktuellem Grund – der Jahrestag des Antrages auf Verfahrenswiederaufnahme – der 11. Juni 2019 – rückt immer näher, ohne das es vom Landgericht München I eine Antwort auf den Antrag gibt.
Das ist angesichts der menschlichen Tragödie eine unfassbar lange Zeit und es ist vollkommen offen, wann eine Antwort des LGMII erfolgen wird.
Deshalb der Hinweis auf eine heutige – Mittwoch, 27-05-2020, 21.00 - BR Sendung:
"Badewannenmord" (?): der Kampf um Gerechtigkeit
Manfred G. sitzt seit über zehn Jahren in Haft, weil er eine 87-jährige Frau umgebracht haben soll.
Er selbst beteuert seine Unschuld, auch Gerichtsbeobachter haben Zweifel. Es fehlt ein Motiv, die Beweislage ist dünn.
Nun hoffen der Verurteilte und seine Familie auf eine Wiederaufnahme. www.br.de/br-fernsehen/programmkalender/ausstrahlung-2130698.html
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung,
auf vielfachen Wunsch war nach dem ersten Gerichtsurteil im Rechtsfall Manfred Genditzki vom 12. Mai 2010 gefragt worden. Dies ist nunmehr unter diesem Datum und mit namentlicher Schwärzung – auf der Website www.manfred-genditzki.eu als PDF eingestellt worden.
Es ist mit 66 Seiten kürzer als das 2. Urteil, aber die vielen Parallelen mit dem 2. Urteil (111 Seiten) sind einer Diskussion würdig.
Zum aktuellen Stand der Dinge kann ich Ihnen nur mitteilen, dass es keine Neuigkeiten vom Landgericht München II gibt. Angesichts der aktuellen Belastung auch der Gerichte durch die Corona-Virus-Krise, erwarten wir aktuell auch keine kurzfristige Entscheidung.
Wir möchten Sie weiterhin im Rechtsfall Manfred Genditzki auf dem Laufenden halten und bitten um Ihre Zustimmung.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung,
Anlage - Chronik im Rechtsfall Manfred Genditzki bis 2020
Chronik im Rechtsfall Manfred Genditzki bis 2020
28.05.1960 Manfred Genditzki wird in Mecklenburg-Vorpommern geboren.
1987 Geburt der Tochter aus 1. Ehe.
ab 1996 arbeitet Manfred Genditzki hauptberuflich (vorher nebenberuflich) als Hausmeister in einer Wohnanlage in Rottach-Egern am Tegernsee, in der auch die Eheleute Kortüm wohnen; Herr Genditzki kümmert sich um die beiden.
2006 Geburt des Sohnes aus 2. Ehe.
seit 2007 Nach dem Tod von Herrn Kortüm kümmert sich Manfred Genditzki verstärkt um Lieselotte Kortüm.
28.10.2008 Todestag von Frau Kortüm. Herr Genditzki hatte sie mittags aus dem Krankenhaus abgeholt, in das sie wegen starker Durchfälle eingeliefert worden war. Gegen 18:30 Uhr wird Frau Kortüm von einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes leblos in der Badewanne gefunden.
29.10.2008 Die Leiche wird obduziert. Der Rechtsmediziner Prof. Keil stellt Tod durch Ertrinken fest, mutmaßlich durch einen Sturz in die Badewanne und notiert: „keine zwingenden Anhaltspunkte für die Mitwirkung fremder Hand in Bezug auf das Hineinkommen ins Wasser“. Tags darauf wird die Leiche eingeäschert.
17.11.2008 Der Rechtsmediziner Prof. Keil kommt nach einer „Tatortbesichtigung“, zu der er von der Polizei eingeladen worden war, nunmehr zu dem Ergebnis, dass ein Sturz in die Badewanne die Kopfschwartenhämatome nicht verursacht haben kann
24.11.2008 Der zuständige Staatsanwalt bejaht einen Anfangsverdacht. Genditzki ist nun offiziell Beschuldigter.
26.02.2009 Manfred Genditzki wird verhaftet.
18.08.2009 Manfred Genditzki wird angeklagt: er habe Geld von Frau Kortüm unterschlagen und sie dann ermordet.
25.11.2009 Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht München II beginnt.
11.05.2010 Da Manfred Genditzki den Vorwurf der Unterschlagung vollständig entkräften konnte, kommt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer mit einer neuen Version: Manfred Genditzki habe die alten Dame nach einem Streit niedergeschlagen und anschliessend ertränkt.
12.05.2010 1. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.
12.01.2011 Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil aus verfahrensrechtlichen Gründen auf und verweist die Sache zurück an das Landgericht München II.
15.03.2012 2. Gerichtsurteil: Manfred Genditzki wird erneut vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt.
2012 Die gegen das Urteil des LGM II eingelegte Revision bleibt erfolglos.
2013 RA Regina Rick nimmt das Mandat zur Erarbeitung eines Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme an. Dies bedeutet, neue Beweismittel zu finden, die die Vermutung der Unschuld des Verurteilten unterstützen.
27.07.2018 Presse Konferenz zu Manfred Genditzki durch Bayerische Landtags SPD.
12.06.2019 Antrag auf Wiederaufnahme im Fall Manfred Genditzki am LGM I.
16.09.2019 Petitionsübergabe im Bayerischen Justizministerium, München Unterschriften von 1.000 Petenten.
10.10.2019 Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München für das LGM I.
26.11.2019 Entgegnung von RA Regina Rick zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft München.
2020 Im Lauf des Jahres wird ein Beschluss des LGM I zum Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens erwartet.
nachdem Herr Jansen, Rechtsanwalt aus Tegernsee, am Montag, dem 16. September 2019 1.025 Unterschriften der Petition und über 400 Kommentare hierzu im Justizministerium übergeben hat, waren nur ganz wenige weitere Petenten bis zum Ablauf der Petition am 31.12.2019 hinzugekommen, weshalb wir keine 2. Petitionsübergabe, mit den nunmehr 1.075 Petenten, im Ministerium angefragt haben.
Augenblick warten wir auf die Entscheidung des Landgerichts München auf den Antrag zur Verfahrenswiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki.
Sobald sich hier etwas Neues tut, werde ich Sie sogleich unterrichten.
zum 31.12.2019 ist die oben genannte Petition mit insgesamt 1.295 Petenten (oder Unterstützern, davon 12 durch Sammelbögen) beendet worden.
Da wir bereits am Montag, 16. September 2019 im Bayerischen Justizministerium die erste Petitionsübergabe mit 1.000 Unterschriften vorgenommen haben, werden wir nunmehr kein keinen weiteren Termin angehen, da die Petenten-Zuwachs für eine aufmerksamkeitswirksame Übergabe nicht gegeben ist.
Wir danken Ihnen sehr, dass Sie diese Petition unterstützt haben und möchten sie nachfolgend kurz über den aktuellen Stand der Dinge informieren:
am 27. November 2019 hat Frau RA Regina Rick dem Landgericht München I im Rechtsfall Manfred Genditzki die Erwiderung auf die Stellungnahme der Münchner Staatsanwaltschaft im Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren eingereicht.
Hintergrund:
am 11. Juni 2019 reichte RA Regina Rick beim Landgericht München I (LGM I) den Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren im Rechtsfall Manfred Genditzki ein.
Das LGM I gab diesen Antrag der Staatsanwaltschaft München zu Stellungnahme weiter, diese beantragte am 10. Oktober 2019 bei dem LGM I die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zuzulassen.
Nun wiederum konnte sich RA Rick zu den Inhalten der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft äußern, das Schreiben ist mit Datum 27.11.2019 beim LGM I gegangen.
Das LGM I entscheidet nun, ob in diesem bereits abgeschlossenen Verfahren die in dem Antrag vorgebrachten neuen Tatsachen und Beweismittel hinreichender Anlass für die Wiederaufnahme des Verfahrens bieten.
Für die Entscheidung ist keine Frist gesetzt, es kann davon ausgegangen werden, dass diese im Laufe des Jahres 2020 fallen wird.
Wir möchten Sie weiterhin im Rechtsfall Manfred Genditzki auf dem Laufenden halten und bitten um Ihre Zustimmung.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung,
Sehr geehrte Petenten,
anlässlich der Überschreitung von über 1.000 Unterschriften übergab Peter Janssen im Namen der Initiatoren und Unterzeichner der Online-Petition für die Verfahrenswiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki 1.025 Unterschriften und über 400 Kommentaren.
Empfänger im Münchner Justizpalast war der für Strafrecht zuständige Abteilungsleiter im Bayerischen Justizministerium Ministerialdirigent Wilfried Krames.
In dem halbstündigen Gespräch bei der Übergabe betonte Krames, dass die Staatsanwaltschaft schon vor dem Eingang des Wiederaufnahmeantrags durch Rechtsanwältin Regina Rick aus eigenem Antrieb mit der Prüfung dieses Rechtsfalls begonnen habe.
Die Prüfung dauere wegen der umfangreichen Unterlagen noch an.
Anschließend nimmt die Staatsanwaltschaft Stellung gegenüber dem Landgericht München I.
Dieses Gericht entscheidet dann über den Wiederaufnahmeantrag und führt – bei positiver Entscheidung – auch das neue Gerichtverfahren durch.
Die Petition ist noch bis zum 31.10.2019 geöffnet und kann auch unter www.openpetion.de mit den Stichworten „Lebenslang unschuldig“ im Internet aufgerufen und unterschrieben werden.
Das nächste Petitionsziel sind 2.000 Unterschriften.
Mit bestem Gruß
Stanislaus Benecke
(auf dem Bild links Peter Janssen, rechts Herr Krames, Justizministerium Bayern
Sehr geehrte Petenten,
am Montag, dem 16. September 2019 ist die Übergabe der Petition, der Unterschriften-Listen und Ihrer z.T. umfangreichen Kommentare (über 25% der Petenten hat kommentiert!) im Bayerischen Justizministerium in München geplant.
Wir werden zeitnah von der Übergabe berichten.
Noch eine Bitte an Sie:
kommunizieren Sie in Ihrem Umfeld über den Fall mit dem Hinweis auf die Petition und die Website www.manfred-genditzki.eu für Details!
Herzlichen Gruß Ihnen
Stanislaus Benecke