14.04.2021, 09:58
ZUSAMMENFASSUNG
Presse Konferenz zum 13-04-2021, 14.10-14.45 - Der Rechtsfall Manfred Genditzki
Begründung der Beschwerde zum Entscheid des Landgerichts München I
Sehr geehrte Unterstützer*innen,
Frau RA Regina Rick erläuterte heute in der digitalen PK den Inhalt ihrer Beschwerdebegründung vom 01.04.2021 gegen den ablehnenden Bescheid des Landgerichts München I (LGMI) vom 01.12.2020 zum Wiederaufnahmegesuch vom 12.06.2019 und gab auf Fragen der digital Anwesenden ausführliche Antworten.
Die aktuelle Situation ist die, dass jetzt das OLG entscheiden muß, ob es der Beschwerde stattgibt und das Verfahren wiederaufgenommen wird oder nicht.
Wird der Beschwerde stattgegeben, so ordnet das OLG die Wiederaufnahme an und das LGMI muss das Verfahren durchführen. Also das LGMI, welches selbst die Annahme des Verfahrens abgelehnt hat. Es ist leicht verständlich, was dies für das Verfahren bedeutet.
Entscheidet das OLG, einem Wiederaufnahmeverfahren nicht zuzustimmen, so besteht innerhalb eines Monats Zeit, eine bereits ausführlich begründete Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Zur Information: der Gerichtssprecher des OLG ist der ehemalige Staatsanwalt, der den Fall Manfred Genditzki durch beide Instanzen mit zwei komplett unterschiedlichen Vorwürfen vorgetragen hat.
Aktuell wichtige Themen / Aufgaben sind:
• juristische Unterstützung von einem Verfassungsexperten / ehemaligen Verfassungsrichter zur Begleitung einer möglichen, kurzfristigen Verfassungsbeschwerde
• juristische Unterstützung zur Klärung der Frage, welche Dokumente veröffentlichungsfähig sind,
• Spendenakquisition für die weitere Unterstützung der kommenden Rechtsschritte (u.a. von Herrn Völkl durch Crowdfunding / Fundraising vorgeschlagen) – weitere Ideen sind willkommen.
Auf Anfrage werden Dokumente, auf die Frau RA Regina Rick Bezug genommen hat, zur Verfügung gestellt.
Ihnen mit bestem Gruß und Dank für Ihre Unterstützung
Stanislaus Benecke