Umwelt

Keine Mauern in Schrobenhausen für den Hochwasserschutz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Horst Seehofer, Abgeordneter unseres Stimmkreises

205 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

205 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


17.11.2015, 10:57

Mein Kommentar:

Grundwasserproblem ist Angelegenheit des Grundeigentümers
Auszug aus dem Schreiben:
Negative Auswirkungen auf die Grundwasserführung gegenüber dem bestehenden Zustand sind daher nicht zu erwarten. Jedoch kann in den von Hochwasser geschützten Bereichen das Grundwasser nach wie vor bis auf Geländeoberkante ansteigen. Der Schutz vor hohen Grundwasserständen bleibt daher Aufgabe des Grundeigentümers.
(Wenn man so etwas schreibt, dann sollte man wissen, dass beim letzten Hochwasser das Grundwasser ca. 1,20m unter GOK war. Hier wird das Hochwasser zum Grundwasser gemacht und somit zum Problem des Grundeigentümers. Eine größere Verarsche gibt es wohl kaum.)
Das 5 seitige Schreiben der Staatsregierung ist zum Teil von der Realität sowie der Plausibilität meilenweit entfernt.
Zudem schreibt das Ministerium Gegebenheiten, die vom Regierungsmitglied im Ausschuss vollkommen anders interpretiert wurden.
Alle aufgeführten 6 Themenbereiche sind im Inhalt uns bekannt und stammen aus dem Schriftverkehr der letzten 10 Jahre. Sie sind den heutigen Gegebenheiten nicht angepasst.
Bei der Doktorarbeit spricht man von „ Plagiats“

Fazit: Solche Verfahrensweisen fördern die Verdrossenheit der Bürger und tragen zum Vertrauenslust zur Politik und dessen Vertreter bei.
Ein kleiner Lichtblick im gesamten Vorgang war die Tätigkeit von Herrn Dr. Magerl (GRÜNE) der seine Aufgabe gründlich und neutral erledigte.


17.11.2015, 10:55

-4-

4. Verbesserung des Naturschutzes im "Goachat"

Als ökologische Ausgleichsmaßnahme zu den Hochwasserschutzmaßnahmen
soll die Alte Paar als Fließgewässerlebensraum reaktiviert werden, was zu einer
deutlichen Verbesserung des Naturschutzes im "Goachat" beiträgt. Es ist
beabsichtigt, diese Ausgleichsmaßnahmen vorzuziehen und schnellstmöglich
umzusetzen, sobald ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt. Diese ökologischen
Maßnahmen im "Goachat" haben jedoch keine Auswirkungen auf den Hochwasserschutz.

5. Betrieb einer Grundwassersicherung

Grundsätzlich dürfen sich die Jetzt vorhandenen Verhältnisse bzgl. des
Grundwassers durch Hochwasserschutzmaßnahmen nicht verschlechtern. Die
Auswirkungen des Hochwassers auf das Grundwasser wurden in der Planung
ausreichend untersucht. Negative Auswirkungen auf die Grundwasserführung
gegenüber dem bestehenden Zustand sind daher nicht zu erwarten. Jedoch
kann in den von Hochwasser geschützten Bereichen das Grundwasser nach
wie vor bis auf Geländeoberkante ansteigen. Der Schutz vor hohen Grundwasserständen
bleibt daher Aufgabe des Grundeigentümers.

6. Beseitigung des Nadelöhrs in Mühlried

Die Auswirkungen der hier geforderten Verlegung der Einmündung des Rollgrabens
und des Schönewiesgrabens wurden im Rahmen der Planungen zum
Hochwasserschutz in Schrobenhausen untersucht. Die hydraulische Berechnung
ergab jedoch, dass die Auswirkungen insbesondere in den bebauten Bereichen
sehr gering sind, aber zusätzliche kostenintensive Maßnahmen verur-
sachen würden. Aus diesem Grund wurde dieser Aspekt nicht weiter in der
Planung verfolgt.

-5-

7. Flutung der ursprünglichen Paar

Wie unter Punkt IV dargelegt, soll die "Alte Paar" reaktiviert werden. Dazu soll
oberhalb einer alten und zwischenzeitlich aufgelassenen Wehranlage eine
Ausleitung von Wasser aus dem Paarkanal erfolgen. Die Alte Paar soll bei
Mittelwasser der Paar zusätzlich mit einer Wassermenge von 500 1/s beaufschlagt
werden. Das Wasser wird über eine Ausleitung mit Dammbalkenverschluss
in einen Graben zur Alten Paar geleitet. Der zwischenzeitlich verlan-
dete Graben wird zu diesem Zweck entsprechend ausgebaut. Dieses Vorhaben
stellt einen Gewässerausbau dar, der im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens
wasserrechtlich mit behandelt wird.

Wesentliche Auswirkungen auf die Hochwassersituation in Schrobenhausen
sind durch diese Maßnahme jedoch nicht zu erwarten, da bereits Jetzt die
Paar bei größeren Hochwasserereignissen unterhalb von Hörzhausen über
die Ufer tritt und breitflächig in der ursprünglichen Paaraue abfließt.

8. Ausräumung des Flussbetts der Paar

Grundsätzlich ist festzustellen, dass an der Paar eine ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung
im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der fachlichen
Notwendigkeit erfolgt. Für eine über die ursprüngliche Gewässerbetttiefe hinausgehende
"künstliche" Eintiefung der Paar wäre ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren
durchzuführen. Die zusätzliche Eintiefung hätte u. a. zur
Folge, dass die Standsicherheit der Brückenbauwerke sowie der Ufermauern
in Schrobenhausen nicht mehr gewährleistet wäre. Da das Paarwasser bei
großen Hochwasserereignissen ohnehin breitflächig in der Paaraue abläuft,
und von dem verhältnismäßig flachen Abflussgefälle unterhalb von Schrobenhausen
beeinflusst wird, sind durch kostspielige Räumungsmaßnahmen im
Flussschlauch zudem keine wesentlichen Auswirkungen auf die Hochwasser-
Situation in Schrobenhausen zu erwarten.

-6-

9. Regulierung der Weilach durch ein Wehr an der Pfaffenhofenerstraße

Auch diese Möglichkeit der Ableitung des Hochwassers der Weilach über eine
Flutmulde wurde von Seiten des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt untersucht.
Aus zwei Gründen musste diese Alternative jedoch abgelehnt werden.

Die Weilach macht an dieser Stelle einen Knick nach Nord-West, da eine Hügelkette
den direkten Abfluss nach Norden behindert. Dies bedeutet aber,
dass für die geforderte Ableitung die Hügelkette durchquert werden müsste,
was technisch zwar möglich, aber sehr aufwendig ist. Im Vergleich zum Ausbau
im Ort ist diese Variante absolut unwirtschaftlich und wegen der benötigten
Grundstücke (Länge der Flutmulde ca. 3 km, Breite der Flutmulde ca.
40 m) auch unrealistisch.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Scharf MdL
Staatsministerin

Mein Kommentar:

Grundwasserproblem ist Angelegenheit des Grundeigentümers
Auszug aus dem Schreiben:
Negative Auswirkungen auf die Grundwasserführung gegenüber dem bestehenden Zustand sind daher nicht zu erwarten. Jedoch kann in den von Hochwasser geschützten Bereichen das Grundwasser nach wie vor bis auf Geländeoberkante ansteigen. Der Schutz vor hohen Grundwasserständen bleibt daher Aufgabe des Grundeigentümers.
(Wenn man so etwas schreibt, dann sollte man wissen, dass beim letzten Hochwasser das Grundwasser ca. 1,20m unter GOK war. Hier wird das Hochwasser zum Grundwasser gemacht und somit zum Problem des Grundeigentümers. Eine größere Verarsche gibt es wohl kaum.)
Das 5 seitige Schreiben der Staatsregierung i


17.11.2015, 10:46

Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz

StMUV - Postfach 81 01 40 - 81901 München

Präsidentin
des Bayerischen Landtags
Frau Barbara Stamm MdL
Maximilianeum
81627 München

Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon +49 89 9214-00 München 28.04.2015
55C-U4441,2-2005/156-24
poststelle@stmuv.bayem.de

Eingabe des Herrn Gerhard Beck in Schrobenhausen vom 19.02.2015
betreffend Hochwasserschutz an den Flüssen Paar und Weilach in Schrobenhausen

Anlagen:

3 Abdrucke dieses Schreibens

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
zu der oben bezeichneten Eingabe nehme ich aus der Sicht des Bayerischen
Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt Stellung:

Sachverhalt

In der Vergangenheit kam es bei Hochwasserereignissen der Paar und der
Weilach immer wieder zu schadträchtigen Überschwemmungen von Bebauung
und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtbereich von Schrobenhausen.
Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat daraufhin mehrere PIanungs-
varianten für einen Hochwasserschutz untersucht. Die aktuelle Planung be-


-2-

rücksichtigt dabei das Ergebnis detaillierter und umfangreicher Untersuchungen zu
den verschiedenen Hochwasserrückhaltemöglichkeiten oberstromig von Schrobenhausen
im sog. "Goachat". Grundsätzlich ist der Hochwasserschutz von Schrobenhausen
mit Hochwasserrückhaltebecken zwar möglich, verursacht jedoch deutlich
höhere Kosten und fordert einen erheblichen Eingriff in das naturschutzfachlich sensible
Gebiet des "Goachat". Der dazu notwendige Ausgleich nach dem Naturschutzgesetz
kann jedoch nicht ausreichend umgesetzt werden.

Die zur erneuten Planfeststellung eingereichten Planungsunterlagen zum Hochwasserschutz
von Schrobenhausen berücksichtigen nun die Ideen einer Bürgerinitiative.
Danach beinhaltet der Hochwasserschutz von Schrobenhausen einen Hochwasserrückhalt
durch eine Wegerhöhung im "Goachat" (entspricht der modifizierten Lösung
der Bürgerinitiative) als Retentionsraumausgleich in Kombination mit Schutzbauwerken
entlang der Weilach und der Paar unterhalb der Weilachmündung. Diese Lösung
wird auch von den Naturschutzbehörden mit getragen.

Anliegen des Herrn Beck

Herr Beck beklagt die derzeitigen Planungen zum Hochwasserschutz von Schrobenhausen.
Danach berücksichtigt der geplante Hochwasserschutz zu wenig die Möglichkeiten
einer Retention oberhalb der Stadt Schrobenhausen.
Zudem wünscht er eine Beteiligung der Oberlieger an den Hochwasserschutzmaßnahmen.

Stellungnahme zu den einzelnen Punkten

1. Überregionaler Hochwasserschutz

Hochwasser ist ein Naturereignis, das zum Problem wird, wenn der Mensch
durch nicht angepasste Nutzung in die Gewässeraue eingreift und so Schadenspotential
schafft. Oberstes Ziel der Hochwasserschutzpolitik ist es deshalb,
hochwassergefährdete Bereiche von Bebauung frei zu halten. Die Gemeinden
oberhalb von Schrobenhausen haben sich weitgehend an diesen
Grundsatz gehalten, so dass die Talaue der Weilach für den natürlichen
Hochwasserrückhalt zur Verfügung steht. Zudem wurde bei der Errichtung
neuer Baugebiete darauf geachtet, anfallendes Niederschlagswasser soweit


-3-

wie möglich vor Ort zu versickern bzw. gedrosselt in den Vorfluter einzuleiten.
Einer Abflussverschärfung in der Weilach wurde so bereits effektiv entgegen
gewirkt.

2. Keine bis zu 2m.hohen Betonmauern entlang der beiden Flüsse

Die durchgeführten umfangreichen und detaillierten Untersuchungen zum
Hochwasserrückhalt oberhalb von Schrobenhausen haben gezeigt, dass allein
durch Rückhaltung im Oberlauf, technische Hochwasserschutzmaßnahmen im
Stadtgebiet von Schrobenhausen nicht ersetzt werden können. Bauwerke entlang
der Weilach und unterhalb ihrer Mündung in die Paar sind immer erforderlich.
Die notwendige Kombination von Rückhaltemaßnahmen oberstrom
und einem Hochwasserschutz entlang der beiden Gewässer verursacht deutlich
höhere Baukosten. Zudem kann der erhebliche Eingriff in das naturschutzfachlich
sensible Gebiet des "Goachat" durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen
nicht kompensiert werden.

3. Hochwasserrückhalt vor Schrobenhausen im "Goachat"

Im Rahmen der landesplanerischen Beurteilung zum Raumordnungsverfahren
für die Hochwasserfreilegung der Stadt Schrobenhausen aus dem Jahr 2000
wurde festgestellt, dass der Aufstau der Paar mittels Rückhaltedämmen nicht
der Raumordnung entspricht und somit nicht genehmigungsfähig ist. Dennoch
wurden unterschiedliche Möglichkeiten des Hochwasserrückhalts in diesem
Gebiet untersucht. Die Planungsvarianten sind jedoch aus naturschutzfachlichen
Gründen nicht realisierbar.

Die in der aktuellen Planung vorgesehene Rückhaltung mit einer Wegerhöhung
zum Ausgleich von Retentionsraum stellt mit dem hierfür relativ kleinen
Eingriff aus naturschutzfachlicher Sicht bereits die Grenze des Vertretbaren
dar.


-4-

4. Verbesserung des Naturschutzes im "Goachat"

Als ökologische Ausgleichsmaßnahme zu den Hochwasserschutzmaßnahmen
soll die Alte Paar als Fließgewässerlebensraum reaktiviert werden, was zu einer
deutlichen Ver


17.11.2015, 10:29

Hochwasserschutz an den Flüssen Paar und Weilach in Schrobenhausen
Eingabe vom 19.02.2015

Sehr geehrter Herr Beck,

der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat Ihre Eingabe in der öffentlichen
Sit2ung vom 22.10.2015 beraten und beschlossen,

die Eingabe aufgrund der Erklärung der Staatsregierung als erledigt zu betrachten
(§ 80 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag).

Der Ausschuss hat zu Ihrer Eingabe eine Stellungnahme des Staatsministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz eingeholt. Die Überprüfung kam zu dem
Ergebnis, dass Ihrem Anliegen aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht entsprochen werden kann.

Der Ausschuss hält nach eingehender Beratung diese Stellungnahme für zutreffend
und sieht deshalb kerne Möglichkeit, Ihrer Eingabe zum Erfolg zu verhelfen.
Die Stellungnahme, die die Grundlage für das Beratungsergebnis darstellte,
und den Auszug aus dem Sitzungsprotokoll fügen wir zu Ihrer näheren Information
bei.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Haag
Regierungsrätin

Anlagen: 1 Protokollauszug
1 Stellungnahme

37. UV, 22.10.2015
Str/Mt
- Anhang Eingaben "
Kein Wortprotokoll - vom Redner nicht autorisiert

Gerhard Beck in 86529 Schrobenhausen (UV.0103.17)
- Hochwasserschutz an den Flüssen Paar und Weilach in Schrobenhausen
55C-U4441.2-2005/156-24 -Umwelt-

Vorsitz: Dr. Christian Magerl (GRÜNE)
Berichterstattung: Dr. Christian Magerl (GRÜNE)
Mitberichterstattung: Dr. Martin Huber (CSU)

Vorsitzender Dr. Christian Magerl (GRÜNE) teilt mit, es habe eine umfassende Ortsbesichtigung
stattgefunden. Den Berichterstattern liege auch eine umfangreiche
Materialsammlung zum Thema vor. Es gehe um Hochwasserschutz vor und innerhalb des
Ortes Schrobenhausen. Der Petent schlage zahlreiche Maßnahmen und Möglichkeiten vor
und spreche sich gegen einzelne geplante Vorhaben aus. Einige seiner Vorschläge hätten
sich inzwischen erledigt. Insgesamt gesehen sollte die Eingabe der Staatsregierung aber
als Material zur Verfügung gestellt werden, damit die Überlegungen des Patenten in das
Verfahren einfließen könnten.

Abg. Dr. Martin Huber (CSU) steht auf dem Standpunkt, die Vorschläge seien bereits eingearbeitet
worden. Das Wasserwirtschaftsamt habe gut gearbeitet. Die Eingabe sei für
erledigt zu erklären. Dem Petenten seien die Stellungnahme der Staatsregierung und ein
Protokollauszug zu übersenden.

Abg. Florian von Brunn (SPD) möchte wissen, was es mit den zwei Meter hohen Mauern
im Ort auf sich habe, die der Petent moniere. Bei einer Ortsbesichtigung in Regensburg
habe sich gezeigt, dass die Behörden dort das Problem in sehr schöner Art und Weise gelöst
hätten. Dafür seien unter anderem auch städtische Zuschüsse verwendet worden. In
Regensburg gebe es keine Sichtbarriere, die Bürger könnten an den Fluss. Es werde mit
mobilen Elementen gearbeitet. Teilweise stünden auch noch Bäume im Uferbereich. Vor
diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, die Eingabe als Material an die Staatsregierung zu
überweisen.


37. UV, 22.10.2015
Str/Mt
- Anhang Eingaben "
Kein Wortprotokoll - vom Redner nicht autorisiert

BDin Carmen Roth (Umweltministerium) erläutert, die Maßnahme zum Hochwasserschütz
in Schrobenhausen befinde sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Die
Detailausführungen seien noch nicht enthalten, denn es gehe um Linienführung und die
grundsätzlichen Höhen. Über die Details könne mit Sicherheit noch gesprochen werden.
Es gelte die Rechtskräftigkeit des Bescheids. Derzeit könne das Wasserwirtschaftsamt
noch nicht in die weitere Planung einsteigen.

Vorsitzender Dr. Christian Magerl (GRÜNE) möchte die Wasserwirtschaftsbehörden
nicht kritisieren und regt an, zur weiteren Planung die Überlegungen des Patenten mit heranzuziehen.
Die Behörden könnten dann prüfen, ob sie den Bürgerwillen umsetzen
könnten oder nicht.

Vorsitzender Dr. Christian Magerl hält fest, sein Vorschlag, die Eingabe der Staatsregierung
als Material zu überweisen, sei mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der
SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN abgelehnt.

Beschluss:

Die Eingabe wird aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt.

Dem Petenten sind die Stellungnahme der Staatsregierung und ein Protokollauszug
zu übersenden.

(mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD, der FREIEN WÄHLER
und der GRÜNEN)


14.09.2015, 13:10

Sehr geehrter Herr Dr. Magerl,

ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihren Besuch mit Herrn Dr. Huber zum Ortstermin am 01.07.2015 in Schrobenhausen.

Leider konnten wir Ihnen nicht alle vorgesehenen, neuralgischen Bereiche und unsere damit verbundenen Bedenken aufzeigen. Trotzdem hat das Treffen bei mir einen sehr positiven Eindruck hinterlassen.

Ich möchte jedoch noch einige Informationen zum bereitgestellten Material nachschieben.

Die erste Station des Ortstermins war die Brücke der Alten Dorf Straße in Mühlried:

Nach dem Ortstermin haben wir die Durchlass-Querschnitte der Paarbrücken im Mühlrieder Bereich a) Alte Dorf Straße und b) Arnolfmühle /Regensburger Str. (das ist die nächste Brücke flussaufwärts) ermittelt. Das Ergebnis bestätigt, dass beide Brücken den identischen Durchlass-Querschnitt haben.
Der Vergleich zeigt im Ernstfall doch einen wesentlichen Unterschied.
Ab Meldestufe 4 steht das Wasser an der Brücke Alte Dorf Straße am Unterzug an, wohingegen das Hochwasser bisher noch nie den Unterzug der Brücke Arnolfmühle erreicht hat.
Nach der Brücke Arnolfmühle mündet der Rollgraben mit dem Schönwiesgraben vor der Brücke Alte Dorf Straße in die Paar ein.
Diese zusätzliche Belastung von 13 bis 15 m³/s bei HQ 50 verursacht wegen dem zu geringen Durchlass-Querschnitt den Rückstau in das Siedlungsgebiet Mühlried.

Daraus entsteht meine eindringliche Bitte, die Einmündung des Rollgrabens sowie des Schönwiesgraben wieder in den ursprünglichen Zustand hinter der Brücke rück zu verlegen und somit den Zustand vor dem Brückenneubau wieder herzustellen.

Weilach:

Die Erläuterung des WWA zu einem Rückhalteraum war meines Erachtens vollkommen an der Notwendigkeit vorbei argumentiert.

Wir sind für einen Rückhalt mit gesteuertem Abfluss nach Bedarf, abgestimmt auf die Anwohnerbelastung sowie auf das Nadelöhr an der Paarbrücke Alte Dorf Straße.
Ziel der Rückhaltung kann nur sein, die Scheitelspitzen auszugleichen.


Zwei Bilder als Anhang:

Diese Bilder zeigen, dass die pflegerischen Maßnahmen des Flussbetts in diesem neuralgischen Bereich (größte Schwachstelle im Schrobenhausener HWS) noch sehr stark ausbaufähig ist.
Der Bürger zahlt im Ernstfall die Zeche für solche Versäumnisse.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Beck


09.07.2015, 19:07

Betroffenen Bürgern der Stadt steht das Wasser bis zum Hals, wenn sie an den geplanten Hochwasserschutz in Schrobenhausen denken. Viele können sich mit dem, was da auf sie zukommen wird, nicht anfreunden. Gerhard Beck will, obwohl er selbst nicht betroffen ist, den Bürgern soweit es ihm möglich ist helfen. Er brachte sein Anliegen in einer Petition dem Bayerischen Landtag vor. Unter dem Titel „Breite vor Höhe beim Hochwasserschutz in Schrobenhausen“ sammelte er Unterschriften und reichte diese ein.
Vergangenen Mittwoch, dem 01.07.2015 fand daraufhin ein Ortstermin in Schrobenhausen statt. Unter Leitung der Petitionsausschussvorsitzenden Herrn Dr. Magerl und Dr. Huber waren sowohl das Landratsamt, das Wasserwirtschaftsamt, die Stadt Schrobenhausen als auch die Regierung von Oberbayern zur Besichtigungsrunde geladen. Herr Beck stellte den beiden Mitgliedern des Landtags gemeinsam mit dem DU e.V. eine umfangreiche Akte mit Informationen zur Hochwasserschutzplanung in Schrobenhausen zu Verfügung.
Die Paarbrücke an der Alten Dorfstraße war die erste Station der Besichtigung. Dort wurden etliche Probleme im Mühlrieder Bereich angeprangert und unter anderem auch die Frage an das Wasserwirtschaftsamt gestellt, wie es möglich sein sollte, 80m³ pro Sekunde durch die Brücke zu zwängen, wenn bereits bei 50m³/s das Wasser an den Unterzügen der Brücke ansteht. Zudem wurde gefordert, die Einmündung des Roll- und Schönwiesengrabens wieder hinter die Staatsstraße 2046 zu verlegen. Auch sollte die Wohnbebauung besser geschützt werden, da das Geplante nicht ausreichend sei. Ein Blick von der Regensburger bzw. Ingolstädter Straße über das Maisfeld des Leinfelderhofes sollte den Betrachtern zeigen, mit welchem Ausmaß die Anwohner bei einer Flutung ab HQ 20 zu rechnen haben werden: nicht nur das geflutete Gelände, sondern auch die zu erwartende Anhebung des Grundwasserspiegels, welcher sich dann in Spatentiefe befinden wird, werden enorme Probleme mit sich bringen. Ein weiteres Anliegen des Antragstellers ist es, einen Rückhalteraum für die Weilach vor der Pfaffenhofener Straße zu schaffen. An der nächsten Station des Ortstermins zeigte Herr Beck den möglichen Bereich, der nach seinen Unterlagen hierfür geeignet wäre. Aus Zeitmangel war es den Beteiligten nicht mehr möglich, die beiden letzten Punkte der Besichtigung zu besuchen. Auf die Sachlage in der Fischergasse und im Goachat konnte deshalb leider nicht mehr hingewiesen werden.
Abschließend versprach Herr Dr. Magerl, das Anliegen nach den Ferien zu bearbeiten und Herrn Gerhard Beck dann erneut einzuladen.


27.04.2015, 22:24

Sehr geehrter Herr Enghuber,
besten Dank für Ihr Antwortschreiben vom 04.04.2015 zum Thema Petition „Hochwasserschutz für Schrobenhausen“.
Leider kann ich den Inhalt bzw. die Begründung nicht nachvollziehen.
Es erweckt den Eindruck, dass Sie sich mit der Thematik wohl leider nicht auseinander gesetzt haben, sondern nur wieder geben, was Ihnen die Schreibtischtäter vom Landratsamt ND auf den Tisch gelegt haben.
Es stimmt uns als Bürger sehr traurig, dass unsere gewählten Volksvertreter sich nicht für die Sorgen und Probleme aller Bürger interessieren und einsetzen.
Haben Sie doch den Mut und schauen Sie sich vor Ort das Planungsvorhaben an. Wir würden Ihnen gerne die Schwachstellen des Hochwasserschutzkonzeptes im Detail erläutern.
In Ihrem Schreiben stellen Sie fest, dass sich die vorliegende Planung einer breiten Zustimmung der Schrobenhausener Bürger erfreut.
Dies ist unverständlich und entspricht nicht der Realität, da bei der letzten Anhörung am 23.09. 2014 über 200 Einwände gegen diese Planung im LA eingegangen sind. Die Bürger sind nur desinteressiert, weil es sie nicht selber betrifft. Vergleichen Sie die Zahl der Einwände mit der Zahl der betroffenen Anlieger, so stellen Sie fest, dass sich mehr als die Hälfte der betroffenen Anlieger gegen die vorgesehene Planung ausspricht, von „breiter Zustimmung“ kann hier nicht die Rede sein.
Zeigen Sie Verantwortung die Sie mit Ihrem Mandat übernommen haben und tragen Sie bei, dass Steuergelder nur sinnvoll in störungsfreie, sichere und zukunftsweisende Projekte einfließen.
Für Ihre Rückantwort bedanken wir uns im vorab.

Mit freundlichen Grüße

Gerhard Beck


12.04.2015, 16:18

Anbei die Antwort von Seehofer‘s Lakaien.
Die brauchen sich nicht zu wundern, dass keiner mehr zur Wahl geht, wenn Sie die Leute nur verarschen.
Hier kann man mal sehen wie die Ängste und Nöte der Bürger in unserem sogenannten Freistaat von den gewählten Volksvertretern abgehandelt werden.

Sehr geehrter Herr Beck,

im Auftrag unseres Stimmkreisabgeordneten, Ministerpräsident Horst Seehofer, MdL danke ich Ihnen für Ihre Bemühungen um den Hochwasserschutz in Schrobenhausen. Nach den teils verheerenden Hochwasserereignissen der zurückliegenden Jahre wurden in ganz Bayern und auch in unserer Region umfassende Maßnahmen zum natürlichen und technischen Hochwasserschutz in die Wege geleitet.
So wurden auch im Stadtgebiet und im Umland von Schrobenhausen alle Möglichkeiten eines wirkungsvollen und verträglichen Hochwasserschutzes geprüft. Auch die von Ihnen vorgeschlagenen Punkte sind Bestandteil der Planung oder wurden auf Realisierbarkeit überprüft. Die vorliegende Planung erfreut sich breiter Zustimmung und steht für eine intensive Abwägung der Bedürfnisse von Mensch und Umwelt.
Im Auftrag unseres Heimatabgeordneten danke Ihnen und Ihren Mitstreitern für die konstruktive Begleitung des Prozesses und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Enghuber, M.A.
Stimmkreisreferent



Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern