17.11.2015, 10:29
Hochwasserschutz an den Flüssen Paar und Weilach in Schrobenhausen
Eingabe vom 19.02.2015
Sehr geehrter Herr Beck,
der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat Ihre Eingabe in der öffentlichen
Sit2ung vom 22.10.2015 beraten und beschlossen,
die Eingabe aufgrund der Erklärung der Staatsregierung als erledigt zu betrachten
(§ 80 Nr. 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag).
Der Ausschuss hat zu Ihrer Eingabe eine Stellungnahme des Staatsministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz eingeholt. Die Überprüfung kam zu dem
Ergebnis, dass Ihrem Anliegen aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht entsprochen werden kann.
Der Ausschuss hält nach eingehender Beratung diese Stellungnahme für zutreffend
und sieht deshalb kerne Möglichkeit, Ihrer Eingabe zum Erfolg zu verhelfen.
Die Stellungnahme, die die Grundlage für das Beratungsergebnis darstellte,
und den Auszug aus dem Sitzungsprotokoll fügen wir zu Ihrer näheren Information
bei.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Haag
Regierungsrätin
Anlagen: 1 Protokollauszug
1 Stellungnahme
37. UV, 22.10.2015
Str/Mt
- Anhang Eingaben "
Kein Wortprotokoll - vom Redner nicht autorisiert
Gerhard Beck in 86529 Schrobenhausen (UV.0103.17)
- Hochwasserschutz an den Flüssen Paar und Weilach in Schrobenhausen
55C-U4441.2-2005/156-24 -Umwelt-
Vorsitz: Dr. Christian Magerl (GRÜNE)
Berichterstattung: Dr. Christian Magerl (GRÜNE)
Mitberichterstattung: Dr. Martin Huber (CSU)
Vorsitzender Dr. Christian Magerl (GRÜNE) teilt mit, es habe eine umfassende Ortsbesichtigung
stattgefunden. Den Berichterstattern liege auch eine umfangreiche
Materialsammlung zum Thema vor. Es gehe um Hochwasserschutz vor und innerhalb des
Ortes Schrobenhausen. Der Petent schlage zahlreiche Maßnahmen und Möglichkeiten vor
und spreche sich gegen einzelne geplante Vorhaben aus. Einige seiner Vorschläge hätten
sich inzwischen erledigt. Insgesamt gesehen sollte die Eingabe der Staatsregierung aber
als Material zur Verfügung gestellt werden, damit die Überlegungen des Patenten in das
Verfahren einfließen könnten.
Abg. Dr. Martin Huber (CSU) steht auf dem Standpunkt, die Vorschläge seien bereits eingearbeitet
worden. Das Wasserwirtschaftsamt habe gut gearbeitet. Die Eingabe sei für
erledigt zu erklären. Dem Petenten seien die Stellungnahme der Staatsregierung und ein
Protokollauszug zu übersenden.
Abg. Florian von Brunn (SPD) möchte wissen, was es mit den zwei Meter hohen Mauern
im Ort auf sich habe, die der Petent moniere. Bei einer Ortsbesichtigung in Regensburg
habe sich gezeigt, dass die Behörden dort das Problem in sehr schöner Art und Weise gelöst
hätten. Dafür seien unter anderem auch städtische Zuschüsse verwendet worden. In
Regensburg gebe es keine Sichtbarriere, die Bürger könnten an den Fluss. Es werde mit
mobilen Elementen gearbeitet. Teilweise stünden auch noch Bäume im Uferbereich. Vor
diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, die Eingabe als Material an die Staatsregierung zu
überweisen.
37. UV, 22.10.2015
Str/Mt
- Anhang Eingaben "
Kein Wortprotokoll - vom Redner nicht autorisiert
BDin Carmen Roth (Umweltministerium) erläutert, die Maßnahme zum Hochwasserschütz
in Schrobenhausen befinde sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Die
Detailausführungen seien noch nicht enthalten, denn es gehe um Linienführung und die
grundsätzlichen Höhen. Über die Details könne mit Sicherheit noch gesprochen werden.
Es gelte die Rechtskräftigkeit des Bescheids. Derzeit könne das Wasserwirtschaftsamt
noch nicht in die weitere Planung einsteigen.
Vorsitzender Dr. Christian Magerl (GRÜNE) möchte die Wasserwirtschaftsbehörden
nicht kritisieren und regt an, zur weiteren Planung die Überlegungen des Patenten mit heranzuziehen.
Die Behörden könnten dann prüfen, ob sie den Bürgerwillen umsetzen
könnten oder nicht.
Vorsitzender Dr. Christian Magerl hält fest, sein Vorschlag, die Eingabe der Staatsregierung
als Material zu überweisen, sei mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der
SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN abgelehnt.
Beschluss:
Die Eingabe wird aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt.
Dem Petenten sind die Stellungnahme der Staatsregierung und ein Protokollauszug
zu übersenden.
(mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD, der FREIEN WÄHLER
und der GRÜNEN)