17.11.2015, 10:55
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4. Verbesserung des Naturschutzes im "Goachat"
Als ökologische Ausgleichsmaßnahme zu den Hochwasserschutzmaßnahmen
soll die Alte Paar als Fließgewässerlebensraum reaktiviert werden, was zu einer
deutlichen Verbesserung des Naturschutzes im "Goachat" beiträgt. Es ist
beabsichtigt, diese Ausgleichsmaßnahmen vorzuziehen und schnellstmöglich
umzusetzen, sobald ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt. Diese ökologischen
Maßnahmen im "Goachat" haben jedoch keine Auswirkungen auf den Hochwasserschutz.
5. Betrieb einer Grundwassersicherung
Grundsätzlich dürfen sich die Jetzt vorhandenen Verhältnisse bzgl. des
Grundwassers durch Hochwasserschutzmaßnahmen nicht verschlechtern. Die
Auswirkungen des Hochwassers auf das Grundwasser wurden in der Planung
ausreichend untersucht. Negative Auswirkungen auf die Grundwasserführung
gegenüber dem bestehenden Zustand sind daher nicht zu erwarten. Jedoch
kann in den von Hochwasser geschützten Bereichen das Grundwasser nach
wie vor bis auf Geländeoberkante ansteigen. Der Schutz vor hohen Grundwasserständen
bleibt daher Aufgabe des Grundeigentümers.
6. Beseitigung des Nadelöhrs in Mühlried
Die Auswirkungen der hier geforderten Verlegung der Einmündung des Rollgrabens
und des Schönewiesgrabens wurden im Rahmen der Planungen zum
Hochwasserschutz in Schrobenhausen untersucht. Die hydraulische Berechnung
ergab jedoch, dass die Auswirkungen insbesondere in den bebauten Bereichen
sehr gering sind, aber zusätzliche kostenintensive Maßnahmen verur-
sachen würden. Aus diesem Grund wurde dieser Aspekt nicht weiter in der
Planung verfolgt.
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7. Flutung der ursprünglichen Paar
Wie unter Punkt IV dargelegt, soll die "Alte Paar" reaktiviert werden. Dazu soll
oberhalb einer alten und zwischenzeitlich aufgelassenen Wehranlage eine
Ausleitung von Wasser aus dem Paarkanal erfolgen. Die Alte Paar soll bei
Mittelwasser der Paar zusätzlich mit einer Wassermenge von 500 1/s beaufschlagt
werden. Das Wasser wird über eine Ausleitung mit Dammbalkenverschluss
in einen Graben zur Alten Paar geleitet. Der zwischenzeitlich verlan-
dete Graben wird zu diesem Zweck entsprechend ausgebaut. Dieses Vorhaben
stellt einen Gewässerausbau dar, der im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens
wasserrechtlich mit behandelt wird.
Wesentliche Auswirkungen auf die Hochwassersituation in Schrobenhausen
sind durch diese Maßnahme jedoch nicht zu erwarten, da bereits Jetzt die
Paar bei größeren Hochwasserereignissen unterhalb von Hörzhausen über
die Ufer tritt und breitflächig in der ursprünglichen Paaraue abfließt.
8. Ausräumung des Flussbetts der Paar
Grundsätzlich ist festzustellen, dass an der Paar eine ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung
im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der fachlichen
Notwendigkeit erfolgt. Für eine über die ursprüngliche Gewässerbetttiefe hinausgehende
"künstliche" Eintiefung der Paar wäre ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren
durchzuführen. Die zusätzliche Eintiefung hätte u. a. zur
Folge, dass die Standsicherheit der Brückenbauwerke sowie der Ufermauern
in Schrobenhausen nicht mehr gewährleistet wäre. Da das Paarwasser bei
großen Hochwasserereignissen ohnehin breitflächig in der Paaraue abläuft,
und von dem verhältnismäßig flachen Abflussgefälle unterhalb von Schrobenhausen
beeinflusst wird, sind durch kostspielige Räumungsmaßnahmen im
Flussschlauch zudem keine wesentlichen Auswirkungen auf die Hochwasser-
Situation in Schrobenhausen zu erwarten.
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9. Regulierung der Weilach durch ein Wehr an der Pfaffenhofenerstraße
Auch diese Möglichkeit der Ableitung des Hochwassers der Weilach über eine
Flutmulde wurde von Seiten des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt untersucht.
Aus zwei Gründen musste diese Alternative jedoch abgelehnt werden.
Die Weilach macht an dieser Stelle einen Knick nach Nord-West, da eine Hügelkette
den direkten Abfluss nach Norden behindert. Dies bedeutet aber,
dass für die geforderte Ableitung die Hügelkette durchquert werden müsste,
was technisch zwar möglich, aber sehr aufwendig ist. Im Vergleich zum Ausbau
im Ort ist diese Variante absolut unwirtschaftlich und wegen der benötigten
Grundstücke (Länge der Flutmulde ca. 3 km, Breite der Flutmulde ca.
40 m) auch unrealistisch.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Scharf MdL
Staatsministerin
Mein Kommentar:
Grundwasserproblem ist Angelegenheit des Grundeigentümers
Auszug aus dem Schreiben:
Negative Auswirkungen auf die Grundwasserführung gegenüber dem bestehenden Zustand sind daher nicht zu erwarten. Jedoch kann in den von Hochwasser geschützten Bereichen das Grundwasser nach wie vor bis auf Geländeoberkante ansteigen. Der Schutz vor hohen Grundwasserständen bleibt daher Aufgabe des Grundeigentümers.
(Wenn man so etwas schreibt, dann sollte man wissen, dass beim letzten Hochwasser das Grundwasser ca. 1,20m unter GOK war. Hier wird das Hochwasser zum Grundwasser gemacht und somit zum Problem des Grundeigentümers. Eine größere Verarsche gibt es wohl kaum.)
Das 5 seitige Schreiben der Staatsregierung i