17.11.2015, 10:46
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
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Präsidentin
des Bayerischen Landtags
Frau Barbara Stamm MdL
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Eingabe des Herrn Gerhard Beck in Schrobenhausen vom 19.02.2015
betreffend Hochwasserschutz an den Flüssen Paar und Weilach in Schrobenhausen
Anlagen:
3 Abdrucke dieses Schreibens
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
zu der oben bezeichneten Eingabe nehme ich aus der Sicht des Bayerischen
Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt Stellung:
Sachverhalt
In der Vergangenheit kam es bei Hochwasserereignissen der Paar und der
Weilach immer wieder zu schadträchtigen Überschwemmungen von Bebauung
und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtbereich von Schrobenhausen.
Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat daraufhin mehrere PIanungs-
varianten für einen Hochwasserschutz untersucht. Die aktuelle Planung be-
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rücksichtigt dabei das Ergebnis detaillierter und umfangreicher Untersuchungen zu
den verschiedenen Hochwasserrückhaltemöglichkeiten oberstromig von Schrobenhausen
im sog. "Goachat". Grundsätzlich ist der Hochwasserschutz von Schrobenhausen
mit Hochwasserrückhaltebecken zwar möglich, verursacht jedoch deutlich
höhere Kosten und fordert einen erheblichen Eingriff in das naturschutzfachlich sensible
Gebiet des "Goachat". Der dazu notwendige Ausgleich nach dem Naturschutzgesetz
kann jedoch nicht ausreichend umgesetzt werden.
Die zur erneuten Planfeststellung eingereichten Planungsunterlagen zum Hochwasserschutz
von Schrobenhausen berücksichtigen nun die Ideen einer Bürgerinitiative.
Danach beinhaltet der Hochwasserschutz von Schrobenhausen einen Hochwasserrückhalt
durch eine Wegerhöhung im "Goachat" (entspricht der modifizierten Lösung
der Bürgerinitiative) als Retentionsraumausgleich in Kombination mit Schutzbauwerken
entlang der Weilach und der Paar unterhalb der Weilachmündung. Diese Lösung
wird auch von den Naturschutzbehörden mit getragen.
Anliegen des Herrn Beck
Herr Beck beklagt die derzeitigen Planungen zum Hochwasserschutz von Schrobenhausen.
Danach berücksichtigt der geplante Hochwasserschutz zu wenig die Möglichkeiten
einer Retention oberhalb der Stadt Schrobenhausen.
Zudem wünscht er eine Beteiligung der Oberlieger an den Hochwasserschutzmaßnahmen.
Stellungnahme zu den einzelnen Punkten
1. Überregionaler Hochwasserschutz
Hochwasser ist ein Naturereignis, das zum Problem wird, wenn der Mensch
durch nicht angepasste Nutzung in die Gewässeraue eingreift und so Schadenspotential
schafft. Oberstes Ziel der Hochwasserschutzpolitik ist es deshalb,
hochwassergefährdete Bereiche von Bebauung frei zu halten. Die Gemeinden
oberhalb von Schrobenhausen haben sich weitgehend an diesen
Grundsatz gehalten, so dass die Talaue der Weilach für den natürlichen
Hochwasserrückhalt zur Verfügung steht. Zudem wurde bei der Errichtung
neuer Baugebiete darauf geachtet, anfallendes Niederschlagswasser soweit
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wie möglich vor Ort zu versickern bzw. gedrosselt in den Vorfluter einzuleiten.
Einer Abflussverschärfung in der Weilach wurde so bereits effektiv entgegen
gewirkt.
2. Keine bis zu 2m.hohen Betonmauern entlang der beiden Flüsse
Die durchgeführten umfangreichen und detaillierten Untersuchungen zum
Hochwasserrückhalt oberhalb von Schrobenhausen haben gezeigt, dass allein
durch Rückhaltung im Oberlauf, technische Hochwasserschutzmaßnahmen im
Stadtgebiet von Schrobenhausen nicht ersetzt werden können. Bauwerke entlang
der Weilach und unterhalb ihrer Mündung in die Paar sind immer erforderlich.
Die notwendige Kombination von Rückhaltemaßnahmen oberstrom
und einem Hochwasserschutz entlang der beiden Gewässer verursacht deutlich
höhere Baukosten. Zudem kann der erhebliche Eingriff in das naturschutzfachlich
sensible Gebiet des "Goachat" durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen
nicht kompensiert werden.
3. Hochwasserrückhalt vor Schrobenhausen im "Goachat"
Im Rahmen der landesplanerischen Beurteilung zum Raumordnungsverfahren
für die Hochwasserfreilegung der Stadt Schrobenhausen aus dem Jahr 2000
wurde festgestellt, dass der Aufstau der Paar mittels Rückhaltedämmen nicht
der Raumordnung entspricht und somit nicht genehmigungsfähig ist. Dennoch
wurden unterschiedliche Möglichkeiten des Hochwasserrückhalts in diesem
Gebiet untersucht. Die Planungsvarianten sind jedoch aus naturschutzfachlichen
Gründen nicht realisierbar.
Die in der aktuellen Planung vorgesehene Rückhaltung mit einer Wegerhöhung
zum Ausgleich von Retentionsraum stellt mit dem hierfür relativ kleinen
Eingriff aus naturschutzfachlicher Sicht bereits die Grenze des Vertretbaren
dar.
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4. Verbesserung des Naturschutzes im "Goachat"
Als ökologische Ausgleichsmaßnahme zu den Hochwasserschutzmaßnahmen
soll die Alte Paar als Fließgewässerlebensraum reaktiviert werden, was zu einer
deutlichen Ver