Bürgerrechte

Erhalt der EUTB Bodenseekreis in Oberteuringen

Petition richtet sich an
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
151 Unterstützende 110 in Bodenseekreis

Sammlung beendet

151 Unterstützende 110 in Bodenseekreis

Sammlung beendet

  1. Gestartet September 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

13.10.2022, 12:13

Nach Ansicht der Anwälte des Bundesarbeitsministerium sind wir als Verein und der Vorstand in Person unzuverlässig. Unzuverlässig heißt im Sinne des Zuwendungsrecht, dass wir uns nicht an die Gesetze halten, z.B. wir würden die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen etc. Was haben wir "kriminelles" gemacht. Laut BMAS haben wir keine Zuverlässigkeit weil wir ein Musterschreiben an Herrn Heil auf unsere Vereins Homepage veröffentlich und die Bürger gebeten haben, dieses an das BMAS zu senden. Das gleiche gilt für ein Schreiben welche unsere Mitglieder an die Fachstelle Teilhabeberatung gesendet haben. Hier veröffentlichen wir den Text:

Protest gegen die Schließung der EUTB Bodenseekreis in Oberteuringen

Sehr geehrte Frau ...,
wie Sie vielleicht schon wissen, hat die EUTB Bodenseekreis vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einen Ablehnungsbescheid bekommen. Das bedeutet, dass die EUTB in Oberteuringen zum 31.12.2022 schließen muss. 5 Jahre hat diese Beratungsstelle, die Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis und insbesondere auch in Oberteuringen kostenlos und kompetent beraten. Ich gehöre auch zu den Menschen, die von der Beratungsstelle kompetent und verlässlich beraten wurde. Wie ich sind viele Menschen im Bodenseekreis mit dieser Entscheidung nicht einverstanden.
Die EUTB im Bodenseekreis hat in dieser Zeit rund ca. 7000 Beratungen per Telefon, Online, Hausbesuch und im Büro durchgeführt. Der Grund für die Ablehnung ist laut Bescheid, dass das Büro in Oberteuringen ist und nicht in Friedrichshafen. Das sind 4 km Unterschied.
Der Trägerverein ganz bewusst für Oberteuringen entschieden. Oberteuringen ist aus meiner Sicht ein Leuchtturm für inklusives handeln im gesamten Landkreis. Hier gibt es viele Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und die Politik vor Ort sowie die Bürger unterstützen aktiv die Inklusion in dieser Gemeinde.
Dieses Konzept wurde durch die wissenschaftliche Begleitforschung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestätigt.
Ich möchte Sie bitten, die Entscheidung noch einmal zu überdenken.

Hier würde ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegen, da der Projektleiterin geantwortet wurde, wozu die Mitglierversammlung die Mitglieder eindeutig ermächtigt hat. Das wäre ja unmöglich und daraus würde man schließen, dass wir im Konflikfalle auch gegen unsere Klienten vorgehen würden. Dieses ist natürlich vollkommener Blödsinn. Eine Verwaltung muss es ertragen in der Öffentlichkeit kritisiert zu werden.
Hierin zeigt sich ein Demokratieverständnis, dass wir nicht teilen und werde unseren Protest weiter fortführen.

Weiterhin wird uns vorgeworfen, wir würden kein Beratungsleistungen erbringen, da wir eigene Unternehmen führen. Das ist natürlich Blödsinn und nehmen wir als Verleumndung und werden dementsprechend juristisch vorgehen. Die EUTB hat 1,49 Stellen. Eine Mitarbeiterin hat 0,49 Stellen, da sind bei einer 5 Tage Woche 4 Stunden pro Tag und ist in der Restzeit freiberufliche Pflegeberaterin. Natürlich kann sie in der Restzeit arbeiten, wo sie will, dass ist Teil der Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG. Laut BMAS geht das nicht, sie darf keine andere Tätigkeit ausüben. Das gleiche gilt für den Stelleninhaber der vollen Stelle. Dieser ist nebenberuflich als freiberuflicher Rentenberater stundenweise tätig und zwar nach der angestellten Tätigkeit. Beide Nebentätigkeit sind arbeitsrechtlich durch den Arbeitgeber genehmigt. Also alles rechtens. Kein Verstoß gegen ein Gesetz. Viele Berater in der EUTB müssen neben Ihrer Tätigkeit in der EUTB noch weitere Tätigkeiten ausüben. Es ist schon traurig, dass das BMAS Menschen mit Behinderung so schlecht zahlt, dass sie noch andere Arbeit machen müssen. Dieses ist ein politischer und gesellschaftlicher Skandal. Ein Projekt mit dem Inklusion gefördert werden soll, bezahlt Menschen mit Behinderung schlecht, so dass sie davon nicht leben können.

Demnächst folgt die Stellungnahme unserer Anwältin.


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