Bürgerrechte

Erhalt der EUTB Bodenseekreis in Oberteuringen

Petition richtet sich an
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
151 Unterstützende 110 in Bodenseekreis

Sammlung beendet

151 Unterstützende 110 in Bodenseekreis

Sammlung beendet

  1. Gestartet September 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

11.10.2022, 17:38

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Hier die Antwort auf unser Schreiben an den Bundestagsabgeordneten Mayer-Lay

Sehr geehrter Herr Schalski,

im Folgenden möchte ich mich zum Sachverhalt der Neuvergabe der EUTB im Bodenseekreis an Sie wenden. Sie hatten sich diesbezüglich auf verschiedener Ebene an mich gewandt und zudem konnte ich mich vor Ort von Ihrer Arbeit für die Patientinnen und Patienten informieren.

Darüber hinaus wurde ich in den letzten Wochen von einigen Bürgerinnen und Bürgern unserer Region angeschrieben, die ebenfalls klar für den Erhalt der EUTB in Oberteuringen plädierten. Das Anliegen dieser Bürger habe ich auf deren Wunsch hin auch an die Landesebene mit der Bitte um Prüfung weitergegeben.

Das Bestreben, Ihre Beratungsstelle in Oberteuringen in der aktuellen Form weiterbetreiben zu können, kann ich absolut nachvollziehen. Insbesondere, da Sie einiges in diese investiert haben.

Sie selbst haben mich vor einigen Wochen außerdem darauf hingewiesen, dass eigentlich die Bundesebene für die letztliche Entscheidung zuständig ist. Da mir dieses Verfahren insgesamt als sehr schwer zu überblicken erschien, bat ich in einer schriftlichen Frage die Bundesregierung bzw. das dafür zuständige Ministerium um Auskunft über den Vergabeprozess. Inzwischen ist die Antwort auf diese Frage eingegangen - ich leite Sie Ihnen als Anlage weiter.

Wie aus der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, ist das Verfahren zur Neuregelung der EUTB in der so genannten Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV), insbesondere auch zu deren Finanzierung, geregelt worden. Das Ministerium spricht in diesem Zusammenhang von einem transparenten und rechtssicheren Verfahren. Einen Bestandschutz existierender Betreuungsangebote ist leider nicht vorgesehen worden - laut Ministerium aus Gründen der Gleichbehandlung hinsichtlich neuer Antragsteller. Für die Durchführung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens war letztlich die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH zuständig - die zuständigen Landesbehörden wurden ins Benehmen gesetzt.

Somit ist der Prozess meiner Meinung nach zumindest etwas besser zu durchblicken. Im Allgemeinen wird bei derartigen Vergaben darauf geachtet, die Einflussmöglichkeiten der Politik generell möglichst gering zu halten. Denn Einflussnahme von außen beeinträchtigt häufig die Neutralität von Entscheidungsprozessen und bietet zudem große Angriffsmöglichkeiten, z.B. bis hin zu politischen Skandalen. Somit ist eine Einflussnahme meinerseits faktisch nicht gegeben und auch nicht vorgesehen.

Somit sehe ich für mich als Bundestagsabgeordneter an dieser Stelle bedauerlicherweise keine Möglichkeit, für Sie positive Veränderungen zu erreichen.

Wie bereits oben beschrieben, habe ich den Sachverhalt aber an die Landesebene weitergegeben und erwarte von dort noch eine Einschätzung.

Ich bedauere, Ihnen keine positiveren Nachrichten geben zu können, wünsche Ihnen für Ihre Zukunft trotz allem alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin


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