Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Sächsischer Landtag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Sächsischer Landtag Sachsen
15% unterstützen einen Antrag im Parlament.
23% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
15% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
SPD, zuletzt bearbeitet am 29.09.2022
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die drohende Abschiebung der Familie Pham/Nguyen sorgt völlig zurecht für große Empörung und Verärgerung in weiten Teilen der Bevölkerung. Niemand versteht, warum diese Familie abgeschoben werden soll. Niemand versteht, warum Menschen, die integriert sind und schon lange in Deutschland leben, nicht die Chance bekommen, hier auch dauerhaft und ohne Angst vor Abschiebungen bleiben zu können. Herr Pham lebt seit 35 Jahren in unserem Land. Niemand versteht, warum die zuständigen Behörden ihre Ermessensspielräume nicht nutzen. Das sollten sie unserer Auffassung nach auch endlich tun.
Die Ampel-Regierung plant, das Aufenthaltsrecht anzupassen. Das Bundeskabinett hat entsprechende Änderungen in Form eines Chancen-Aufenthaltsrechts schon beschlossen.
Jetzt noch bittere Fakten zu schaffen ist unmenschlich!
Andere Bundesländer haben im Vorgriff auf das anstehende Chancen-Aufenthaltsrecht Anweisungen an die Ausländerbehörden ausgegeben, wonach bei Menschen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Voraussetzungen für dieses erfüllen, Abschiebungen ausgesetzt werden. Ich appelliere an den Innenminister, den Beispielen anderer Länder zu folgen und die Abschiebepraxis entsprechend anzupassen.
Dieser Fall darf nicht dazu führen, dass sich andere Menschen in ähnlichen Lebenslagen unsicher in Sachsen fühlen. Denn all das sind Menschen, die sich im Freistaat eine Existenz aufgebaut haben und die ein aktiver Teil dieser Gesellschaft sind. Wir brauchen jede und jeden einzelnen von ihnen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 20.09.2022
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die drohende Abschiebung der Familie Pham/Nguyen sorgt völlig zurecht für große Empörung und Verärgerung in weiten Teilen der Bevölkerung. Niemand versteht, warum diese Familie abgeschoben werden soll. Niemand versteht, warum Menschen, die integriert sind und schon lange in Deutschland leben, nicht die Chance bekommen, hier auch dauerhaft und ohne Angst vor Abschiebungen bleiben zu können. Herr Pham lebt seit 35 Jahren in unserem Land. Niemand versteht, warum die zuständigen Behörden ihre Ermessensspielräume nicht nutzen. Das sollten sie unserer Auffassung nach auch endlich tun.
Die Ampel-Regierung plant, das Aufenthaltsrecht anzupassen. Das Bundeskabinett hat entsprechende Änderungen in Form eines Chancen-Aufenthaltsrechts schon beschlossen. Jetzt noch bittere Fakten zu schaffen ist unmenschlich!
Andere Bundesländer haben im Vorgriff auf das anstehende Chancen-Aufenthaltsrecht Anweisungen an die Ausländerbehörden ausgegeben, wonach bei Menschen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Voraussetzungen für dieses erfüllen, Abschiebungen ausgesetzt werden. Ich appelliere an den Innenminister, den Beispielen anderer Länder zu folgen und die Abschiebepraxis entsprechend anzupassen.
Dieser Fall darf nicht dazu führen, dass sich andere Menschen in ähnlichen Lebenslagen unsicher in Sachsen fühlen. Denn all das sind Menschen, die sich im Freistaat eine Existenz aufgebaut haben und die ein aktiver Teil dieser Gesellschaft sind. Wir brauchen jede und jeden einzelnen von ihnen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 08.09.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Franziska Schubert.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Für uns als BÜNDNISGRÜNE FRAKTION im Sächsischen Landtag steht außer Frage: Familie Pham hat ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen, Sachsen ist ihre Heimat. Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten, sie dürfen es aber aufgrund der Gesetzeslage nicht und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten.
Mit einer Abschiebung können wir BÜNDNISGRÜNEN uns nicht abfinden. Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht. Das muss zu heilen sein - und hier muss abgewogen werden.
Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Dabei sind alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. Menschen, die hier leben wollen und sich aktiv einbringen, dürfen nicht an Formalia scheitern. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft und gehören hierher.
Wir erwarten hier auch vom Sächsischen Innenministerium, sich in diesen Fall einzuschalten und ein Bleiben für die Familie zu ermöglichen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 07.09.2022
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Für uns als BÜNDNISGRÜNE FRAKTION im Sächsischen Landtag und für mich persönlich steht außer Frage: Familie Pham hat ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen, Sachsen ist ihre Heimat. Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten, sie dürfen es aber aufgrund der Gesetzeslage nicht und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten.
Mit einer Abschiebung wollen wir BÜNDNISGRÜNE uns nicht abfinden. Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht.
Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Dabei sind alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. Menschen, die hier leben wollen und sich aktiv einbringen, dürfen nicht an Formalia scheitern. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft und gehören hier her.
Petra Cagalj Sejdi
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 02.09.2022
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Für mich steht außer Frage: Familie Pham hat ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen, Sachsen ist ihre Heimat - eine Abschiebung ist unmenschlich.
Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten, sie dürfen es aber aufgrund der Gesetzeslage nicht und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten.
Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht.
Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Dabei sind alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. Für mich ist es völlig unverständlich wie im Fall der Familie Pham für eine Abschiebung plädiert werden kann oder warum der sächsische Ausländerbeauftragten und Vorsitzenden der Härtefallkommission, den Fall nicht als Härtefall vor die Kommission holen wollte. Menschen, die hier leben wollen und sich aktiv einbringen, dürfen nicht an Formalia scheitern. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft und gehören hier her.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 29.08.2022
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die drohende Abschiebung der Familie ist für mich nicht hinnehmbar. Wir müssen Menschen eine Bleibeperspektive geben, die in Sachsen seit vielen Jahren ihr Zuhause gefunden haben. Formalien dürfen das nicht verhindern sondern vielmehr ist die Ausländerbehörde in die Pflicht zu nehmen, hier zu unterstützen und die Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts zu nutzen. Die bereits erfolgreich erbrachte Integrationsleistung muss gewürdigt werden.
Als bündnisgrüne Fraktion haben wir uns deshalb auch gemeinsam mit der SPD-Fraktion gegen diese Abschiebung ausgesprochen: www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2022/buendnisgruene-und-spd-fuer-eine-bessere-bleibeperspektive/
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 25.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Kein Mensch ist illegal und in diesem Fall ist eine Abschiebung aus formalen Gründen nicht nur menschlich unanständig sondern eines demokratisch verfassten Rechtsstaates unwürdig. Menschen die 35 Jahre hier leben, gut integriert sind und Steuern zahlen abzuschieben zeigt, wie grundlegend rassistisch die Abschiebepraxis ist. Es wird nicht wirklich nach Integrationsgrad, Dauer des Aufenthaltes o.ä. entschieden. Sondern auch nach 35 Jahren wird geschaut wo du geboren bist und ob du aus einem "weißen Partnerstaat" kommst oder eben nicht. Die ganze Doppelzüngigkeit beim Thema Menschenrechte und Menschlichkeit der regierenden Parteien kulminiert hier an einem Punkt.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
Ines Kummer
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Franziska Schubert.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Für uns als BÜNDNISGRÜNE FRAKTION im Sächsischen Landtag steht außer Frage: Familie Pham hat ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen, Sachsen ist ihre Heimat. Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten, sie dürfen es aber aufgrund der Gesetzeslage nicht und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten.
Mit einer Abschiebung können wir BÜNDNISGRÜNEN uns nicht abfinden. Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht. Das muss zu heilen sein - und hier muss abgewogen werden.
Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Dabei sind alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. Menschen, die hier leben wollen und sich aktiv einbringen, dürfen nicht an Formalia scheitern. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft und gehören hierher.
Wir erwarten hier auch vom Sächsischen Innenministerium, sich in diesen Fall einzuschalten und ein Bleiben für die Familie zu ermöglichen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Franziska Schubert.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Für uns als BÜNDNISGRÜNE FRAKTION im Sächsischen Landtag steht außer Frage: Familie Pham hat ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen, Sachsen ist ihre Heimat. Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten, sie dürfen es aber aufgrund der Gesetzeslage nicht und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten.
Mit einer Abschiebung können wir BÜNDNISGRÜNEN uns nicht abfinden. Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht. Das muss zu heilen sein - und hier muss abgewogen werden.
Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Dabei sind alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. Menschen, die hier leben wollen und sich aktiv einbringen, dürfen nicht an Formalia scheitern. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft und gehören hierher.
Wir erwarten hier auch vom Sächsischen Innenministerium, sich in diesen Fall einzuschalten und ein Bleiben für die Familie zu ermöglichen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Franziska Schubert.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Für uns als BÜNDNISGRÜNE FRAKTION im Sächsischen Landtag steht außer Frage: Familie Pham hat ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen, Sachsen ist ihre Heimat. Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten, sie dürfen es aber aufgrund der Gesetzeslage nicht und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten.
Mit einer Abschiebung können wir BÜNDNISGRÜNEN uns nicht abfinden. Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht. Das muss zu heilen sein - und hier muss abgewogen werden.
Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Dabei sind alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. Menschen, die hier leben wollen und sich aktiv einbringen, dürfen nicht an Formalia scheitern. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft und gehören hierher.
Wir erwarten hier auch vom Sächsischen Innenministerium, sich in diesen Fall einzuschalten und ein Bleiben für die Familie zu ermöglichen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Franziska Schubert.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Für uns als BÜNDNISGRÜNE FRAKTION im Sächsischen Landtag steht außer Frage: Familie Pham hat ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen, Sachsen ist ihre Heimat. Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten, sie dürfen es aber aufgrund der Gesetzeslage nicht und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten.
Mit einer Abschiebung können wir BÜNDNISGRÜNEN uns nicht abfinden. Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht. Das muss zu heilen sein - und hier muss abgewogen werden.
Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Dabei sind alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. Menschen, die hier leben wollen und sich aktiv einbringen, dürfen nicht an Formalia scheitern. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft und gehören hierher.
Wir erwarten hier auch vom Sächsischen Innenministerium, sich in diesen Fall einzuschalten und ein Bleiben für die Familie zu ermöglichen.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
Anna Gorskih
ist Mitglied im Parlament Sächsischer Landtag
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Franziska Schubert.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Für uns als BÜNDNISGRÜNE FRAKTION im Sächsischen Landtag steht außer Frage: Familie Pham hat ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen, Sachsen ist ihre Heimat. Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten, sie dürfen es aber aufgrund der Gesetzeslage nicht und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten.
Mit einer Abschiebung können wir BÜNDNISGRÜNEN uns nicht abfinden. Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht. Das muss zu heilen sein - und hier muss abgewogen werden.
Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Dabei sind alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. Menschen, die hier leben wollen und sich aktiv einbringen, dürfen nicht an Formalia scheitern. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft und gehören hierher.
Wir erwarten hier auch vom Sächsischen Innenministerium, sich in diesen Fall einzuschalten und ein Bleiben für die Familie zu ermöglichen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Franziska Schubert.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Für uns als BÜNDNISGRÜNE FRAKTION im Sächsischen Landtag steht außer Frage: Familie Pham hat ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen, Sachsen ist ihre Heimat. Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten, sie dürfen es aber aufgrund der Gesetzeslage nicht und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten.
Mit einer Abschiebung können wir BÜNDNISGRÜNEN uns nicht abfinden. Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht. Das muss zu heilen sein - und hier muss abgewogen werden.
Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Dabei sind alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. Menschen, die hier leben wollen und sich aktiv einbringen, dürfen nicht an Formalia scheitern. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft und gehören hierher.
Wir erwarten hier auch vom Sächsischen Innenministerium, sich in diesen Fall einzuschalten und ein Bleiben für die Familie zu ermöglichen.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Franziska Schubert.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Für uns als BÜNDNISGRÜNE FRAKTION im Sächsischen Landtag steht außer Frage: Familie Pham hat ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen, Sachsen ist ihre Heimat. Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten, sie dürfen es aber aufgrund der Gesetzeslage nicht und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten.
Mit einer Abschiebung können wir BÜNDNISGRÜNEN uns nicht abfinden. Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht. Das muss zu heilen sein - und hier muss abgewogen werden.
Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Dabei sind alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. Menschen, die hier leben wollen und sich aktiv einbringen, dürfen nicht an Formalia scheitern. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft und gehören hierher.
Wir erwarten hier auch vom Sächsischen Innenministerium, sich in diesen Fall einzuschalten und ein Bleiben für die Familie zu ermöglichen.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Franziska Schubert.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Für uns als BÜNDNISGRÜNE FRAKTION im Sächsischen Landtag steht außer Frage: Familie Pham hat ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen, Sachsen ist ihre Heimat. Der Familienvater lebt seit 35 Jahren in Deutschland, beide Eltern können und wollen arbeiten, sie dürfen es aber aufgrund der Gesetzeslage nicht und die kleine Tochter geht hier in den Kindergarten.
Mit einer Abschiebung können wir BÜNDNISGRÜNEN uns nicht abfinden. Eine Formalie hat dazu geführt, dass die Niederlassungserlaubnis erloschen ist und Ausreisepflicht besteht. Das muss zu heilen sein - und hier muss abgewogen werden.
Menschen, die hier in Sachsen ein Zuhause gefunden haben und Teil unserer Gesellschaft sind, müssen eine Bleibeperspektive erhalten. Die zuständige Ausländerbehörde hat hier die Pflicht, dieser Familie alle mögliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Dabei sind alle Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts auszunutzen und die Integrationsleistungen angemessen zu würdigen. Menschen, die hier leben wollen und sich aktiv einbringen, dürfen nicht an Formalia scheitern. Sie sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft und gehören hierher.
Wir erwarten hier auch vom Sächsischen Innenministerium, sich in diesen Fall einzuschalten und ein Bleiben für die Familie zu ermöglichen.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 24.08.2022
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marco Böhme.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Das Innenministerium muss mit der Chemnitzer Ausländerbehörde eine Lösung für die Familie Son finden. Es kann nicht sein, dass durch einen nicht selbst verschuldeten Fehler - in dem Fall ein längerer Aufenthalt
im Herkunftsland - das Aufenthaltsrecht entfällt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die zuständigen Behörden in Sachsen nicht konstruktiv an Lösungen suchen und stattdessen das Leben einer Familie
so massiv beeinträchtigen und sie in die Illegalität drängen. Eine Abschiebung muss dringend verhindert werden, auch weil ein Kind im Spiel ist. Ich erwarte auch vom Sächsischen Ausländerbeauftragten, dass er
sich mindestens für eine Einzelfalllösung einsetzt, ob mit oder ohne Härtefallkommission. Wir haben als Linksfraktion gefordert, dass der Innenminster als Chef der obersten Landesbehörde von seiner Möglichkeit
Gebrauch macht und einen Aufenthaltstitel vergibt, zum Beispiel nach § 7 Aufenthaltsgesetz. Das ist möglich. Mindestens aber muss der Fall erneut in der Härtefallkommission verhandelt werden.
Wir fordern als Linksfraktion im Landtag immer wieder eine humanistische, bleiberechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Andere Bundesländer machen es vor. Helfen Sie mit in Sachsen endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten, im Sinne der hier lebenden zugewanderten Menschen!
Zu Petitionen besteht im Sächsischen Landtag keine Möglichkeit der Anhörung - weder im Fachausschuss noch im Landtag. Wenn es so was gäbe, so würde ich für eine Anhörung im Fachausschuss stimmen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 25.11.2022
Ich lehne ab.
Bei allem Verständnis für die sehr komplizierte Situation der Familie Pham, der Bescheid der Stadt Chemnitz zur Abschiebung ist bestandskräftig. Das gesamte Verfahren zieht sich bereits über mehrere Jahre und unter Beteiligung zahlreicher Behörden und Ämter. Ebenso wurde der Fall im Jahr 2019 von der sächsischen Härtefallkommission behandelt. Die erforderliche Mehrheit für ein Ersuchen an den Staatsminister des Innern kam damals nicht zustande. Aktuell sind auch keine gerichtlichen Verfahren mehr anhängig. Aktuell ist auch nicht ersichtlich, dass sich die Härtefallkommission erneut mit dem Fall befassen könnte. Eine Voraussetzung dafür wäre, dass sich die Sach- und Rechtslage zugunsten der Betroffenen geändert hat. Das ist nicht erkennbar. Die CDU-Fraktion hat immer betont, dass sie für eine konsequente Asylpolitik steht. Dazu gehört die Integration derjenigen, die einen Anspruch auf Schutz und eine klare Bleibeperspektive haben genauso wie die konsequente Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen, denen jeglicher Anspruch auf Asyl verwehrt ist.
AfD
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