Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

06.08.2021, 23:20

Dringend !!!

Liebe Unterstützer*innen,

heute hat uns ein Schreiben des Amtsleiters des Amtes für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken, Herr Bersin, erreicht. Er schreibt wortwörtlich:
-"Zu Ihrem immer wieder vorgebrachten Punkt, die Stadttauben könnten sich nicht selbst ernähren kann ich nur negieren. Die Stadttauben sind in der Lage sich „artgerecht“ zu ernähren.
Obwohl durch die zahlreichen Maßnahmen wie z.B. Lockdown die Innenstädte in den letzten 1,5 Jahren oft verwaist waren, haben die Stadttaubenschwärme sich alternative Futterquellen gesucht. So haben ganze Schwärme zum Beispiel Samen auf Wiesenflächen als Nahrung genutzt und ihr Überleben selbst gesichert. Und eine Fütterung in diesen Bereichen würde geringere Probleme nach sich ziehen als dort wo die Fütterung nicht nur für Tauben sondern auch für Kakerlaken und Ratten als „Kunden“ sorgt."- Zitat Ende.
???
Diese falsche Behauptung von Herrn Bersin spricht direkt gegen die Taubenhäuser in Saarbrücken und sonstwo. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller an Taubenhäusern tätigen Ehrenamtler und widerspricht dem bewährten Augsburger Konzept.
Bitte schreibt zahlreich und sachlich und klärt Herrn Bersin und Herrn Oberbürgermeister Conradt über die Tatsachen auf. Bitte setzt auf CC: die Sachbearbeiterin Frau Flesch, das Umweltamt Poststelle und den Saarländischen Tierschutzbeauftragten Dr. Willimzik sowie den Saarländischen Umweltminister, Reinhold Jost sowie die Geschäftstelle der Saarl. Tierschutzstiftung, Frau Behnisch-Hartz.

Hier die Kontaktadressen:

christian.bersin@saarbruecken.de,
oberbuergermeister@saarbruecken.de,
silke.flesch@saarbruecken.de,
umweltamt@saarbruecken.de,
h.fr.willimzik@t-online.de,
minister@umwelt.saarland.de
c.behnisch-hartz@umwelt.saarland.de

Gebt den Tauben Eure Stimme !

Herzlichen Dank für Eure großzügige und mutige Unterstützung und liebe Grüße aus dem Saarland


06.08.2021, 10:59

Hallo liebe Unterstützer*innen,

eine Bitte an Euch. Würdet Ihr die Petition:

www.openpetition.de/petition/online/staatliche-foerderung-von-gnaden-bzw-lebenshoefen#petition-main

mit Eurer Unterschrift wieder etwas "anstupsen", damit auch diese Thematik bei Politik und Verwaltung Beachtung und Umsetzung findet.

Oftmals findet man auf solchen Höfen auch Taubenvolieren, in denen kranke und gehandicapte Tauben aufgenommen und gepflegt werden.

Herzlichen Dank an Euch.
Jutta und Andreas Goldschmidt


05.08.2021, 13:29

Liebe Unterstützer*innen,

nachdem nunmehr 6 Wochen seit Verschicken der Wahlprüfsteine vergangen sind, haben wir bisher 2 Antworten bekommen:
Umgehend geantwortet haben uns Frau Dr. Susanne Wittmann von der Tierschutzpartei, sowie Herr Prof. Dr. Claus Jacob von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).
Beide sind Kandidaten für die Bundestagswahl 2021 für Ihre Partei.
Vorab: beide haben sich sehr positiv über betreute Taubenhäuser geäußert.
Wir sind gespannt ob von den anderen angeschriebenen Parteien noch etwas kommt.

Herzliche Grüße aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt


03.08.2021, 18:59

Liebe Unterstützer`*innen,
nachfolgende Email der DB ( nach unten scrollen ) sowie die Antwort von uns an den bekannten Verteiler geben wir Euch/Ihnen zur Kenntnis:

Sehr geehrte Frau Fiedler,

vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort und der Rücksprache mit Ihrem zuständigen Fachbereich.
Wir freuen uns sehr, dass Ihnen das Wohl der Tauben am Herzen liegt und die DB sich an die tierschutzrechtlichen Bestimmungen verbindlich hält.

Wir würden es dennoch begrüßen, wenn die DB den Tierschützern, den Zugang zu der Liegenschaft ermöglichen würde bzw. das Betretungsrecht zum Gebäude einräumen würde um die dort gelegten Taubeneier gegen Eiattrappen austauschen zu können. Nur diese Maßnahme gewährleistet ein tierschutzkonformes Management, welches nachhaltig und im Interesse der Öffentlichkeit ist. Ansonsten lassen Sie einen unkontrollierten Populationsanstieg zu, verursacht durch die Bereitstellung von Nist- bzw. Brutgelegenheit in dem Gebäude.
Die Zusammenarbeit mit den Tierschützern ist in diesem Falle und bei den derzeitigen Gegebenheiten unumgänglich.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Andreas Goldschmidt

---Ursprüngliche Mitteilung---
Von: zentralerkundendialog@bahn.de
Verschickt: Di, 3. Aug. 2021 15:57
Betreff: Tauben im Hauptbahnhof München

Unser Zeichen: 1-141603439144

Sehr geehrter Herr Goldschmidt,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Juli an unseren Vorstand. Wir wurden gebeten, Ihnen zu antworten.

Ihre Sorge um die Tauben im Hauptbahnhof München nehmen wir ernst. Daher haben wir mit dem zuständigen Fachbereich Rücksprache gehalten.

Das Netz befindet sich schon seit längerer Zeit an besagter Stelle und wurde kürzlich erneuert. Die Tauben können den Bereich jederzeit durch eine Tür und zwei geöffnete Fenster verlassen.

Den Tieren geht es gut – keines war oder ist gefangen. Dies hat auch das Veterinäramt, das sich ein Bild von der Lage verschafft hat und mit dem wir im ständigen Austausch stehen, bestätigt.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen verdeutlichen, dass auch uns das Wohl der Tauben am Herzen liegt. Alles Gute für Sie!

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Ulrike Fiedler
Deutsche Bahn AG
Zentraler Kundendialog
Vorstandsangelegenheiten
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel +49 30 644 97 882, Fax +49 69 265 -53 974
___
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier >> www.deutschebahn.com/de/konzern/datenschutz
Internetauftritt der Deutschen Bahn AG >> www.db.de

Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Berlin-Charlottenburg, HRB 50 000
USt-IdNr.: DE 811569869
Vorstand: Dr. Richard Lutz, Dr. Levin Holle, Berthold Huber, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Ronald Pofalla, Martin Seiler
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Odenwald


02.08.2021, 20:14

Liebe Unterstützer*innen,

bezüglich des Taubenhauses, welches letztes Jahr abgerissen wurde, habe wir nachfolgendes Schreiben an die Bahn, Münchens OB, das Veterinäramt, die Süddeutsche, etc.verschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren der DB,

Ihrem derzeitigen Verhalten im Bezug auf die Lage der Stadttauben sowie gegenüber den Tierschützern kann aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden.
Zumal die damalige Schließung des Taubenhauses ohne vorherige Ankündigung und Benachrichtigung der Taubenhausbetreuer für die derzeitige Lage maßgeblich verantwortlich ist und ein kausaler Zusammenhang zur derzeitigen Situation besteht.
So hat die plötzliche Schließung des betreuten Taubenschlages den Stadttauben:
1) die bisherige gesicherte Fütterung und Schlaf- und Brutstätte entzogen und daher den Tieren wegen ihrer Standorttreue anhaltenden Stress und erhebliche Leiden bis hin zum Tod ausgesetzt.
2) gleichzeitig eine unkontrollierte Vermehrung der Stadttauben verursacht, die das öffentliche Interesse für die Begrenzung der Population dauerhaft missachtet.
Eine tierschutzrechtlich angemessene Alternative, wie etwa ein Quartier in der Nähe des Taubenschlages, wurde den Tieren nicht geboten.
Zudem wurden die Tierschützer vom Abriss nicht in Kenntnis gesetzt um vorsorgliche Maßnahmen zu treffen.

Folgende Rechtsgründe führe ich an:

a) die Stadttauben, die im Taubenhaus lebten, sind verwilderte Haustiere, die seit langer Zeit im Taubenhaus in menschlicher Obhut gefüttert wurden. Die ersatzlose Schließung des Standortes entzieht den Tauben nicht nur die geschützte Bleibe, sondern führt entgegen dem Verbot des § 3 Nr. 3 TierSchG zu einer "Aussetzung" der Tiere, weil die weitere Betreuung vereitelt wurde. Es gilt der allgemeine Grundsatz: "Was man sich vertraut gemacht hat, dafür ist man auch verantwortlich".
b) durch die Schließung wurde vielen Stadttauben aller Wahrscheinlichkeit nach auch in strafbarer Weise Tierquälerei und Hungertod zugeführt, da im gesetzlichen Sinne ( § 17 Nr. 2 b TierSchG ) der dauerhafte Entzug des geschützten Zuhauses unter der Fütterung als Zufügung "länger anhaltender erheblicher Leiden" und die Tötung als unvernünftig gelten.
c) Die Schließung widersprach der staatlichen Schutzpflicht für unserer Obhut anvertrauten Tiere Tiere ( § 1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20 a GG, BT-Dr. 14 14/8860, dazu Kluge - v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ). Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20 a GG "der Staat schützt die Tiere ..." - seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das gesamte Rechtssystem geschaffen wurde ( siehe Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, Art 20 a GG, 3. Aufl. 2015 ).
Nach geltender Rechtsprechung kann solcher Missstand geahndet werden. Denn auch für Stadttauben gilt das Tierschutzgesetz: "Zweck des Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Es stellt sich aktuell auch die Frage, warum das Netz gespannt worden ist, wenn die Tauben laut den Verantwortlichen der Bahn rein und rausfliegen können. Dies macht überhaupt keinen Sinn.

Ich bitte Sie die Missstände umgehend zu beseitigen und mit den Tierschützern den Dialog zur Zusammenarbeit zu suchen. Man wird bestimmt einen Konsens finden.


01.08.2021, 22:01

Hallo liebe Unterstützer*innen,

hier eine Email, die uns soeben erreicht hat:

Ich habe heute mit einer Aktivistin der Münchner Taubengruppe telefoniert, die in den letzten Tagen auch wieder vor Ort am Hauptbahnhof waren:
Die Bahn und das KVR weisen in ihren Antwortmails auf geöffnete Fenster und eine Tür an der Außenwand hin. Die offenstehenden Fenster und Türen
sind tatsächlich nicht vernetzt.
Die Tauben können theoretisch rein- und raus fliegen.
Die Aktivistin der Taubengruppe hat seit vielen Jahren Erfahrung mit Tauben und sagt, die Öffnungen sind zu klein und es ist nicht gewährleistet,
dass alle Tauben wirklich wieder herausfinden. Es fliegen aber immer wieder welche rein und fangen auch an zu brüten.
Es ist also nach wie vor eine Gefährdung der Tiere gegeben und die Taubengruppe kämpft weiterhin für eine gute Lösung für die Tiere.
Der Bahn wurde von der Taubengruppe vorgeschlagen, dass jemand von der Gruppe in den Bereich rein geht und die Gelege bzw. Küken
und auch verletze oder schwache Tiere sichert bzw. Fangkörbe mit Futter und Wasser aufstellt, damit auch alle Tauben hinter dem Netz rausgebracht
werden können.
Wenn alle Tiere draußen sind, könnten die Fenster wieder geschlossen werden. Auf diesen Vorschlag sind die Verantwortlichen am
Münchner Hauptbahnhof nicht eingegangen, mit dem Argument, es gäbe ja keine Gefährdung der Tauben, da die Fenster offen sind.
Jeder, der über einigermaßen gesunden Menschenverstand verfügt, muss sich nun aber fragen: Wozu dann das Netz, wenn die Fenster offen sind
und die Tauben rein und raus können wie sie wollen und dort fleißig brüten?
Falls sich die Bahn in der Antwortmail auf die offenen Fenster bezieht, also bitte diese Frage zurückschreiben.
Ich verstehe das Problem der Bahn nicht, warum man nicht auf den Vorschlag der Tierschützer eingeht.
Die Tauben würden in Sicherheit gebracht. Die Bahn hätte ihr Netz weiter da hängen, die Fenster blieben zu und die Tauben kämen nicht
mehr dahin, wo die Bahn sie offensichtlich nicht haben will.

Viele Grüße
M.

Bitte schreibt an:
buero.ob@muenchen.de, r.rku@muenchen.de,
rathaus@muenchen.de, buergerberatung.dir@muenchen.de,
forum-region@sueddeutsche.de, forum@sueddeutsche.de, debatte@sz.de,
redaktion@sz.de redaktion@sz.de,
feedback@bahnhof.de, kundendialog@bahn.de


27.07.2021, 14:10

Der Gesetzgeber beschreibt den rechtlichen Status der Stadttaube folgendermaßen:
Das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz regelt die rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit Wirbeltieren und gibt keinen Spielraum für eine landesspezifische Regelung.
Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( siehe Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierschG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).
Ein Aushungern - Lassen von Tauben widerspricht dem strafrechtlichen Qualverbot: Menschenschutz und ethisch begründeter Tierschutz sind seit jeher unteilbar. Allein wirtschaftliche Aspekte stellen nach einem BVerwG - Urteil von 2019 keinen "vernünftigen Grund" für eine Tiertötung dar.
Ein geregelter und sicherer Bahnbetrieb wird so oder so durch die derzeit vor Ort befindlichen Tauben nicht behindert.
Ein Verschließen von Bausubstanz ohne vorherige Räumung und Sicherung der Tauben und Taubenküken mit anschl. artgerechter Unterbringung ist pflichtwidrig und wird strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Durch ein Verschließen ohne vorherige Nachschau und komplette Räumung würde den Tauben in strafbarer Weise Tierquälerei und Hungertod zugefügt und muss durch den dauerhaften Entzug der Fütterung der Küken als Zufügung "länger anhaltender erheblicher Leiden" und die Tötung als unvernünftig gelten.
Auch das strafrechtliche Verbot unterlassener Hilfeleistung nach § 323c STGB muss spätestens seit der Neufassung des Art. 20a GG mit staatlicher Schutzpflicht jetzt auch für "die Tiere" als leidensfähige Mitgeschöpfe zum Zuge kommen. Die einschlägige Fachliteratur anerkennt das.
- Im BPOLG sowie im BBSG wird auf die Verantwortlichkeit von Polizei und Feuerwehr im Tiernotfall hingewiesen und dieser geregelt.
- Ortansässige Stadttaubenvereine und auch der Tiernotruf müssen daher bei einer Räumung verständigt werden.
- Amtsveterinäre haben eine gesetzliche Garantenstellung für Tiere, also auch für Stadttauben und sind in jedem Fall hinzuzuziehen. Sie sind nach § 16 a TSchG sog. "Beschützergaranten" für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts.
- § 1 des TSCHG besagt: " Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."
- Laut § 4 des Bundesartenschutzverordnung ( BArtSCHV ) unterliegt die Stadttaube dem allgemeinen Artenschutz.
- Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatschG ) unterliegen Stadttauben als frei lebende Tiere ( Wirbeltiere ) ebenso dem allgemeinen Schutz von Wirbeltieren.
- Stadttauben sind keine Wildtiere ( sondern "frei lebende Tiere" ) und dürfen deshalb nicht bejagt werden.
- Stadttauben sind keine Gesundheitsschädlinge nach dem Infektionsschutzgesetz.
- Stadttauben sind keine Überträger von Krankheiten, sog. Zoonosen:
"Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier - und Wildvögel sowie durch Nutz - und Liebhabertiere." (Quelle: Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus)
Von Stadttauben geht also keine Gefahr für die menschliche Gesundheit aus !
Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin seit Ende 2002: Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.
Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.
Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren.
Stadttauben sind regelmäßig Nachkommen der von Züchtern freigesetzten Haus - und Rassetauben sowie ausgebliebene Brieftauben ( TiHo Forschung fürs Leben, Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/96, S. 20 ).
Dies führt hiernach zur Anwendung des Fundrechts ( BVerwG, Urteil v. 26.04.2018 ), das auch für die Nachkommen mit "praktisch tierschützender Wirkung" ( BVerwG ) gilt.
Es muss eine Güterabwägung sowohl das grundgesetzliche Menschenrecht auf Nothilfe für Tiere ( Art. 4 Abs. 1 GG, Art 20a GG, § 323c STGB ) einbeziehen als auch das Urteil des BVerG v. 13.06.2019 beachten, dass es 2002 der Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat entsprach, den Schutz der Tiere nachhaltig zu stärken. Leben und Wohlbefinden der Tiere ( § 1 TierSchG ) und die verfassungsgebotene Vermeidung ihrer Leiden und ihres qualvollen Sterbens sind ein ungleich höherwertiges Rechtsgut in unserer Werteordnung als die dem gegenüberstehende Verschmutzung von Sachwerten. In einer Studie, bei der das Institut für Massivbau der Technischen Universität Darmstadt Taubenkot untersucht hat, lag der pH Wert im nur "schwach sauren" Bereich.


27.07.2021, 13:30

Liebe Unterstützer*innen,

bezüglich des aktuellen Taubennotstandes in München, schreibt bitte.
Im Link der Zeitungsartikel.

www.sueddeutsche.de/muenchen/ludwigsvorstadt-isarvorstadt-neues-netz-gegen-tauben-1.5363123

Kontakt:
veterinaeramt.kvr@muenchen.de
marketing-bahnhoefe@deutschebahn.com
feedback@bahnhof.de
kundendialog@bahn.de
konzernportal@deutschebahn.com
presse.m@deutschebahn.com
bernd.koch@deutschebahn.com
heike.foelster@deutschebahn.com
sven.hantel@deutschebahn.com
ralf.thieme@deutschebahn.com
martin.seiler@deutschebahn.com
oliver.schumacher@deutschebahn.com
jens-oliver.voß@deutschebahn.com
anja.broeker@deutschebahn.com
nicole.knapp@deutschebahn.com
katharina.junge@deutschebahn.com
andrea.brand@deutschebahn.com
richard.lutz@deutschebahn.com
ronald.pofalla@deutschebahn.com
levin.holle@deutschebahn.com
berthold.huber@deutschebahn.com
sigrid.nikutta@deutschebahn.com
michael.odenwald@deutschebahn.com

Mit herzlichen Grüßen aus dem Saarland


25.07.2021, 22:30

Online -Veranstaltungstipp Tierschutzbeauftragte Berlin
Erste Hilfe Maßnahmen für Stadttauben Mon, 9 August 2021 19:00 – 21:00 Uhr
8. Berliner Online-Tierschutzforum am 9. August 2021 - Kostenlose Anmeldung über Eventbrite !

Abstract des Vortrags „Erste Hilfe bei Tauben – Hilflose, erschöpfte und verletzte Stadttauben fachgerecht erstversorgen und gesund pflegen“

Taubenfreunde finden eine junge oder verletzte Stadttaube, möchten ihr Erste Hilfe leisten und sie gesund pflegen. Was ist dabei zu beachten? Wann sollte man unbedingt einen Tierarzt einschalten und in welchen Fällen ist es möglich, selbst zu behandeln?

Der Vortrag bietet zu folgenden Themen physiologische und anatomisches Grundwissen sowie praktische Anleitungen und Tipps zur Erstversorgung und Pflege:

- Richtiges Handling einer Taube

- Stabilisierung der Körpertemperatur

- Erschöpfung

- Blutmenge und Blutstillung

- Wundversorgung

- Verbände

- Durchfall

- Atemnot

- Befall von Fliegenmaden und Hirschlausfliegen

- Artgerechte Fütterung und Aufzucht von Jungtieren

- Unterbringung und Auswilderung

Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit, Fragen an Frau Dr. Quinten zu dem Thema zu stellen.

Links
Eventbrite
www.eventbrite.co.uk/e/8-berliner-tierschutzforum-erste-hilfe-manahmen-fur-stadttauben-tickets-161604077145
und
www.berlin.de/lb/tierschutz/tierschutzforum/artikel.1108030.php?fbclid=IwAR3h64QtetYAb3N6QC4vh0q5d_cyLhlf8Z5Py1ne8fwXBfJ3HgR95uq4dQ0

Herzliche Grüße aus dem Saarland



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