Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund

3.307 Unterschriften

Sammlung beendet

3.307 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Städte - und Gemeindebund

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser
Stadttauben sind in urbanen Bereichen, dort wo sich viele Menschen aufhalten, allgegenwärtig. Zwischen den tierschutzrechtlichen Aspekten und den städtischen Interessen gilt es deshalb ein Gleichgewicht herzustellen. Betreute Taubenhäuser spielen im öffentlichen Interesse bei einer zunehmend "sensibilisierten Gesellschaft" eine zentrale Rolle.
Wir fordern deshalb: Es braucht mehr betreute Taubenhäuser in unseren Städten !
Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen."
(Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20)
Sie sind also keine Wildtiere. Sie treten meist in Schwärmen auf und vermehren sich schnell. Als Haustiere fallen sie nicht unter das Jagdgesetz.
Biologen gehen davon aus, dass die frei lebenden Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht.
Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf, weil es für sie in der Stadt so gut wie keine Körner zu finden gibt. Dies führt bei den Tauben zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt. ( Aktuell: während den Lockdowns in der Corona - Pandemie finden die Tauben in den menschenleeren Straßen überhaupt nichts mehr ! )
Stadttauben in Taubenhäusern verbringen ca. 80% ihrer Lebenszeit im Taubenhaus und setzen dort den Kot ab, der von dort problemlos entsorgt werden kann.
Die Population kann im Taubenhaus tierschutzkonform durch Eieraustausch reguliert werden. Die artgerechte Fütterung in den Taubenhäusern ergibt eine insgesamt gesündere Taubenpopulation und erspart den Tauben die Futtersuche in den Einkaufsmeilen und Bahnhöfen.
Betreute Taubenhäuser sind ein Gewinn für Mensch und Tier. Sie bieten die Möglichkeit, die Population nachhaltig und tierschutzkonform zu verringern. Betroffene Bürger können sich zwecks Rat an die Helfer des Stadttaubenprojekts wenden. Alle Städte in denen es Probleme mit Tauben gibt, sollten sich im Rahmen eines tierschutzgerechten und nachhaltigen Gesamtskonzepts zur Populationskontrolle von Stadttauben für betreute Taubenhäuser entscheiden.
( Derzeit wird juristisch geprüft, ob städtische Fütterungsverbote, also ein sog. vorsätzliches Herbeiführen des Aushungerns einer Art, überhaupt mit dem TierSchG vereinbar ist. )

Begründung

"Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier - und Wildvögel sowie durch Nutz - und Liebhabertiere." (Quelle: Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus)
Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin seit Ende 2002: Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.
Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.
Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren. Sie können verletzte Stadttauben ohne Bedenken anfassen und einem Tierschutzverein oder Stadttaubenverein in ihrer Nähe übergeben.
"Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen ergab, dass der Taubenkot nicht zur Veränderung an mineralischen Baustoffen führt." (Quelle: Gutachten der technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004)
Auch das bayrische Amt für Denkmalpflege stellte fest, dass der pH-Wert des Nasskots im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt.
Da die Stadttaube im Ursprung von der Felsentaube (Columba Livia) abstammt, bevorzugt sie genetisch bedingt, steinige Vorsprünge, Mauernischen etc. - Wälder meidet sie.
Hauseigentümer sollten ihre Häuser vor allem in den Innenstädten baulich in Ordnung halten, da es sonst zur ungewollten Nistplatzbereitstellung für die Stadttauben kommen kann. Sind zu viele Stadttauben an einem Ort an dem kein betreutes Taubenhaus zur Verfügung steht, führt dies zur Verelendung der Tiere (sog. Tauben-Hotspots machen Probleme). Man spricht von "... slumartigen" Bedingungen unter denen die Tauben leben müssen (Quelle: Zur Ethologie der Taube Columba Livia, Tierärztl. Praxis 22, 358-363 / 1994). Stadttauben können in einem Jahr bis zu 6 mal brüten, weil Ihnen das vom Menschen seinerzeit angezüchtet wurde - ebenfalls ein Haustiermerkmal.
"Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit,.."(Quelle: Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1990)
Saurer Regen durch Abgase und Emissionen sind zum überwiegenden Teil für die Schäden an Gebäuden und Denkmälern verantwortlich. Der Mensch hat sich die Taube durch Zuchtwahl, die auf hohe Nachkommenschaft zielte, als Nutztier zu Eigen gemacht.
Das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz regelt die rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit Wirbeltieren und gibt keinen Spielraum für eine landesspezifische Regelung.
Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).
Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).
§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."
Stadttauben fallen als Wirbeltiere unter den Allgemeinen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes.
Laut § 4 des Bundesartenschutzverordnung ( BArtSCHV ) unterliegt die Stadttaube dem allgemeinen Artenschutz.
Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatschG ) unterliegen Stadttauben als frei lebende Tiere ( Wirbeltiere ) ebenso dem allgemeinen Schutz von Wirbeltieren.
Stadttauben sind keine Wildtiere ( sondern "frei lebende Tiere" ) und dürfen deshalb nicht bejagt werden.
Die gesetzlich bestellten Amtsveterinäre haben für alle Tiere die sog. "Garantenstellung". Sie können als Sachverständige herangezogen werden.
In den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Feuerwehren sowie den Polizeigesetzen der Länder besteht die Verpflichtung Tieren in Not zu helfen.
Grundsätzlich sind Städte dazu angehalten, Fundtiere - also auch kranke, verletzte bzw. gehandicapte sowie verwaiste Stadttauben - aufzunehmen und gem. § 2 des TierSchG entsprechend im Tierheim oder einer Pflegestelle unterzubringen.
Als ehemalige Haustiere obliegen sie unserer Obhut und unserem Schutz genau wie Hunde und Katzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Andreas Goldschmidt aus Völklingen
Frage an den Initiator

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.01.2021
Petition endet: 31.12.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    ich bitte Euch anl. des heutigen "Welttages der Wissenschaft", das nachfolgende Schreiben zu kopieren und an die Geschäftsführung von SciVii labs GmbH per Email zu senden bzw. mit der Post zu senden. Bitte macht alle mit und teilt auch die Petition weiter. Es sind nur ein paar Klicks.

    Die Email lautet:
    info@scivii-labs.de

    Die postalische Anschrift lautet:
    SciVii labs GmbH
    Campus A1.1
    66123 Saarbrücken
    Deutschland

    Sehr geehrte Frau Dr. Pia Empting, sehr geehrter Dr. Daniel Havel,

    globale Herausforderungen wie der Klimawandel, die Ressourcenknappheit oder die Eindämmung von Krankheiten können nur mithilfe von Wissenschaft, Technik und Innovation bewältigt werden.
    Um gerechte Lebensbedingungen weltweit... weiter

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    bitte unterschreibt und verteilt die Petition im Link, damit die Enztauben endlich betreute Taubenhäuser bekommen:

    www.openpetition.de/petition/online/enztauben-e-v-und-buergerverein-nordstadt-fordern-betreute-taubenhaeuser-fuer-stadttauben-in-pf-2

    Herzliche Grüße aus dem Saarland
    Andreas und Jutta

  • Liebe Unterstützende,

    die Petition wurde vom deutschen Petitionsausschuss an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft weitergeleitet. Dieser wird sich gegenüber dem Petitionsausschuss zu der Petition äußern und eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Mehr dazu finden Sie in der angehängten PDF.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

Diese Petition soll aufzeigen, dass Städte und Kommunen verpflichtet sind, die geltende Gesetzgebung, hier namentlich das Tierschutzgesetz, einzuhalten. Was die Stadttaubenthematik angeht, geht dies derzeit nur mit betreuten Taubenhäusern. Sie stehen im Fokus dieses Diskurses.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern