Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

14.07.2024, 16:25

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Stadttaubenprojekte,

die aktuellen Meldungen von eingemauerten Stadttauben bei Dachanierungen haben die Taubenfreunde bundesweit erschüttert. Damit vorbeugend Maßnahmen getroffen werden können, die eine solche Situation bereits im Vorfeld verhindern könnten, haben wir den Link der einzelnen Landesverbände über die Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ( dachdecker.org/ ) ausfindig gemacht.
So kann sich jedes Stadttaubenprojekt mit dem jeweiligen Landesverband in Verbindung setzen:
dachdecker.org/betriebsinhaber/leistungen-der-berufsorganisation/die-landesverbaende/liste-der-landesverbaende/
Bitte macht davon Gebrauch !!!
Im Saarland haben wir bereits die Zusage der Dachdeckerinnung, uns bei relevanten Stadttaubennotfällen zu informieren. Ebenso wird in Kürze ein Artikel in der Bauzeitschrift AGV Bau-Saar e.V. veröffentlicht und es ist beabsichtigt entsprechende Flyer in den Ausbildungsstätten verteilen zu lassen.
So kann Tierleid im Vorfeld effektiv und in Kooperation verhindert werden !!!

Hier ein Musterschreiben, welches Ihr gerne benutzen könnt:

Verhalten und Maßnahmen bei Stadttauben-Gelegefund während Dachstuhlarbeiten

Der Tierschutz hat seit 2002 Verfassungsrang und ist Staatsziel ( Artikel 20 a Grundgesetz ).

Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen ( §1 Tierschutzgesetz )

Dieser Schutzauftrag erstreckt sich auch auf die einzelnen Tiere und erfordert ein ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten.

Sollten im Rahmen von Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten an Gebäuden, Gelege von Stadttauben festgestellt werden, sind diese dem Tierschutz zu melden.

Insbesondere betrifft dies hilflose Küken und flugunfähige Jungvögel. Ein Verschließen der Bausubstanz mit Gelegen, ohne vorherige Sicherung der Tiere, stellt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, weil die Elternvögel ihre Jungen nicht mehr versorgen können und diese dann einen langanhaltenden und qualvollen Tod durch Verhungern sterben (Tierschutzrechtliches Qualverbot).

Das Tierschutzgesetz gilt nicht nur im öffentlichen Raum sondern auch auf Privatgelände. Insofern kann der Gebäudeverwalter/Eigentümer bzw. Auftraggeber sich nicht über die tierschutzrechtlichen Aspekte hinwegsetzen. Er hat die Pflicht im Tier-Notfall Hilfe zu leisten und dem Tierwohl Rechnung zu tragen.

Rechtliche Quellen: Qualverbot § 17 Nr. 2 und Tötungsverbot nach § 17 Nr. 1 TierSchG und Art. 20a GG „Schutz vor vermeidbaren Leiden, Achtung der Tauben als Mitgeschöpfe“, siehe Urt. BVerwG v. 13.6.2019 mit Berufung auf amtliche Verfassungsbegründung BT-Drs. 14/8860 S. 1 und 3.

In einem solchen Tier-Notfall benachrichtigen Sie für den Raum ... umgehend den Verein:
Name des Vereins mit Kontakt.


12.07.2024, 16:18

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nachfolgende Meldung hat bundesweit für Entsetzen gesorgt:
Tauben sterben qualvollen Hitzetod in Worms
Worms, 28.06.2024 - Bei Dachdeckerarbeiten in Worms wurden ca. 600 Stadttauben in einem Dach eingeschlossen, nachdem kaputte Ziegel zahlreiche Tauben auf dem Dachboden nisten ließen. Die Tauben waren gefangen und versuchten vergeblich, der Hitzehölle zu entkommen. Am Freitag startete der Arbeitskreis Stadttaube Worms eine Rettungsaktion, bei der 80-100 Tauben befreit werden konnten. Für ca. 500 Tauben kam jede Hilfe zu spät, sie verstarben an Dehydration und Hitzetod. Eine Strafanzeige wurde über das Umweltamt gestellt.
Der Arbeitskreis Stadttaube Worms und die Berufstierrettung Rhein Neckar konnten gemeinsam mit Freiwilligen einen Teil der gefangenen Tauben aus dem Dachboden retten. Die Rettungsaktion fand unter schweißtreibenden Bedingungen statt, jedoch konnten nur eine begrenzte Anzahl an Tauben gerettet werden.
Diese tragische Situation wirft ein Licht auf das Leiden von Stadttauben und die Notwendigkeit, Maßnahmen zum Schutz dieser Tiere zu ergreifen. Der Vorfall hat auch die Frage nach der Verantwortung von Baufirmen und Behörden aufgeworfen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Bitte schreibt an :
info@dach-rlp.de, stadtverwaltung@worms.de, veterinaeramt@alzey-worms.de
info@SWR.de, impressum@vrm.de, stadttaubeworms@gmx.de
vorstand@tierschutzbeirat-rlp.de, info@tierschutzbeirat-rlp.de
RP-Tier@mkuem.rlp.de

Argumentiert sachlich:
Bundesweit war das Entsetzen groß, nachdem bekannt wurde, dass 500 Tauben bei einer Dachsanierung in Worms elendig zu Tode kamen.
Dieses Tierdrama wäre vermeidbar gewesen, wenn eine entsprechende Koordination bzw. Zusammenarbeit mit den Tierschützern vor Ort stattgefunden hätte.
Diese tierquälerische und unmenschliche Handlung des Einmauerns der Tiere stellt einen schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar und muss strafrechtlich verfolgt werden.
Als Verantwortungsträger kommen staatliche Amtsträger wie Veterinäramt, pflichtwidrig untätige Mitwisser der Stadt, Hauseigentümer sowie die Baufirma und der Auftraggeber in Betracht.
Maßstäbe sind Qualverbot § 17 Nr. 2 und Tötungsverbot nach § 17 Nr. 1 TierSchG und Art. 20a GG „Schutz vor vermeidbaren Leiden, Achtung der Tauben als Mitgeschöpfe“, siehe Urt. BVerwG v. 13.6.2019 mit Berufung auf amtliche Verfassungsbegründung BT-Drs. 14/8860 S. 1 und 3.




13.06.2024, 10:49

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

heute - 13. Juni - wird weltweit der Internationale Tag der Stadttauben gefeiert. Dieser Tag soll auch an das Leid und Elend der Tiere erinnern, welches ihnen in unseren Städten widerfährt.
Dass es nun eine Stadt wie Limburg schändlicherweise geschafft hat, mit einem rechtswidrigen Bürgerentscheid, die Bürgerschaft zu einem Rechtsbruch, nach dem Motto "Die Todesstrafe ist abgeschafft, wer stimmt für die Hinrichtung" zu bewegen, ist unerhört und kommt einer Anstiftung zur Straftat gleich. Das Ergebnis dürfen Tierschützer und Tierrechtler auf gar keinen Fall akzeptieren.
Es gibt keinen erforderlichen "vernünftigen Grund" zur Tötung.
"Maisack DjGT" Straßentauben dürfen nicht einfach in Fallen weggefangen werden - denn sie haben Nestlinge, die dann versterben. Das widerspricht dem tierschutzrechtlich vorgeschriebenen Qualverbot.
Straßentauben sind erwiesenermaßen ausgesetzte, freilebende Haustiere. Stoppt den Haustiermord in Limburg ! Hier wird Tierschutzrecht untergraben bzw. auf übelste Weise umgangen und dann noch als demokratischster aller Wege bezeichnet.
Zudem haben die Stadtvertreter die Fragestellungen so verschachtelt, dass irrtümliches Ankreuzen vorprogrammiert war:
Auf der Limburg-Seite bei Instagram sollen ganz viele schreiben, dass sie das nicht verstanden haben.
Abstimmung:
Nein = Ja zum Taubentöten
Ja = Nein zum Taubentöten
Die Leute sagen auch, dass ihre älteren Angehörigen das auch nicht verstanden hätten. Diese wollten nicht, dass die Tauben sterben!

stoppt-das-taubentoeten.de/buergerentscheid/

Hier der aktuelle Brief der Stadt Limburg zum Bürgerentscheid.

Betreff: Ihre E-Mail zum Beschluss der Taubentötung in Limburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich mit einer Mail an die Stadt Limburg gewandt und dabei Ihren Unmut und Ihr Unverständnis gegenüber dem Ergebnis des Bürgerentscheids zur Reduktion der Taubenpopulation geäußert. Dazu gibt es verständlicherweise sehr unterschiedliche Auffassungen und Ihre Kritik gegen die beabsichtigte Tötung der Tiere ist bei uns angekommen.

Die nun getroffene Entscheidung ist auf dem demokratischsten aller Wege, einer direkten Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger, zustande gekommen. Der Stimmenunterschied ist deutlich und beträgt fast 1000 Stimmen. Wir können nur an Sie appellieren, dieses Ergebnis zu akzeptieren.

Bevor der Bürgerentscheid und damit der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat der Stadt umgesetzt wird, ist im Einzelfall zu klären, ob die Voraussetzungen, die der Verwaltungsgerichtshof Kassel in seinem Urteil von 2011 an die Tötung von Tauben geknüpft hat (Höhe der Population oder Gebäudeschäden oder Gesundheitsschäden), in Limburg vorliegen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite www.limburg.de.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Pressestelle der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn

Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Amt für Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und Kommunikation
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon: 06431 203-0
www.limburg.de

Bitte schreibt und hält den Protest aufrecht. Akzepiert nicht den Bescheid. Es darf auf keinen Fall zu Taubentötungen kommen:
Marius.hahn@stadt.limburg.de
Peter.Rompf@spd-limburg.de
info@cdu-limburg.de
marion@schardt-sauer.de
kreis@gruene-limburg-weilburg.de
info@limburg-weilburg.de
40.50@limburg-weilburg.de

hzs@hr.de
info@swr.de
themen-news@stern.de
spiegel@spiegel.de
Info@faz.net
redaktion@rhein-zeitung.net
redaktion@sueddeutsche.de



03.06.2024, 21:17

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer,
die vorgesehene Taubentötung in der Stadt Limburg ist rechtswidrig. Wie die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz zusammen mit dem Bundesverband Menschen für Tierrechte am 19.02.204 angekündigt hatten, wurde ein Rechtsgutachten zur Taubentötung in Auftrag gegeben, dass den Tierschutzorganisationen nun vorliegt.
Hier der Link:
www.erna-graff-stiftung.de/rechtsgutachten-bestaetigt-taubentoetung-in-limburg-rechtswidrig/
Insofern wäre auch die Abstimmung am kommenden Sonntag rechtswidrig.

Bitte schreibt kopiert die Adressen und schreibt an:
Marius.hahn@stadt.limburg.de
Peter.Rompf@spd-limburg.de
info@cdu-limburg.de
marion@schardt-sauer.de
kreis@gruene-limburg-weilburg.de
info@limburg-weilburg.de
40.50@limburg-weilburg.de

hzs@hr.de
info@swr.de
themen-news@stern.de
spiegel@spiegel.de
Info@faz.net
redaktion@rhein-zeitung.net
redaktion@sueddeutsche.de

Wir müssen den Protest aufrechterhalten und den Tauben unsere Stimmen geben !!!


02.06.2024, 19:16

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

aus der Türkei erreichen uns besorgniserregende Nachrichten. Bitte unterschreibt und verteilt diese Petition großflächig - siehe Link.
Unten ist der Petitionstext auf Deutsch übersetzt, nachzulesen:

www.change.org/p/katliama-bar%C4%B1naklara-toplamaya-hayir-sokakhayvanlar%C4%B1sahipsizde%C4%9Fil

Nach den Nachrichten in der Presse, so der Artikel, sind für streunende Tiere Tötungs- und Sammelpläne vorgesehen, keine wissenschaftlichen und ethischen Wege.

Das Töten von Tieren oder das Einsammeln in Tierheimen wird das Populationsproblem nicht lösen, und es ist auch keine Methode, die zu unserem Land passt.

Eine in Rumänien durchgeführte Studie, die versucht, Tiere durch Schlachtung loszuwerden, zeigt, dass die Zahl der Tiere nur durch Sterilisation und nicht durch Tötung reduziert werden kann, und betont, dass die Reproduktionsrate mit der Tötung steigt. Das 2004 erlassene Tierschutzgesetz wurde nie richtig umgesetzt, und die tierfreundlichen Artikel des Gesetzes, das 2021 geändert wurde, wurden leider nicht umgesetzt. Mit dieser letzten Änderung wurden Großstadtgemeinden, Provinzgemeinden und Gemeinden mit mehr als 75 Tausend Einwohnern verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2022 Pflegeheime einzurichten, aber die Zahl der Pflegeheime hat sich nicht erhöht und ihre Bedingungen haben sich nicht verbessert. An diesem Punkt ist es sinnlos, über eine neue Gesetzesänderung zu sprechen, da die bestehenden Gesetze nicht umgesetzt werden.

WIR SIND GEGEN SCHLACHTUNG UND KEULUNG. Unschuldige Tiere sollten nicht für das Verbrechen von Gemeinden zahlen, die nicht sterilisieren.

Wir appellieren an den Herrn Präsidenten: Gemeinden, die dies seit 20 Jahren nicht getan haben, sind schuldig. Das Töten von Tieren oder das Einsammeln in Tierheimen wird das Problem nicht lösen.

Wir brauchen dringend dauerhafte Lösungen und keine Massaker.

Bitte hören Sie sich diese Lösungen an:

Eine dringende Sterilisationskampagne, um eine gesunde Sterilisation zu gewährleisten

Verbot des Verkaufs von Haustieren

Solange es keine ordnungsgemäße Sterilisation gibt und weiterhin Tiere für den Verkauf produziert werden, ist das Schlachten oder Einsammeln in Tierheimen keine Lösung und stellt für uns alle eine große Belastung dar.

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

Im Link noch eine Panorama - Berichterstattung zur Thematik:

www.gmx.net/magazine/panorama/plan-regierung-erdogan-stoesst-widerstand-tierschuetzern-39717332


01.06.2024, 15:30

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

der Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen schreibt anl. einer Petition der Petentin lapidar folgende Zeilen: "Die Annahme der Petentin, dass es sich bei Stadttauben generell nicht um herrenlose Wildtiere, sondern um Haustiere und mithin um Fundtiere handele, wird nicht geteilt."

Das kann man unkommentiert so nicht stehen lassen. Eine solche unsachliche Behauptung stellt schließlich alle gut geführten Stadttaubenprojekte in Frage.
Die Behauptung des Petitionsauschusses ist schlichtweg falsch und zeigt die Unwissenheit und das Unvermögen der Politik in tierschutzrechtlichen Sachfragen. Man könnte es fast als eine Blockadehaltung der politisch Verantwortlichen bezeichnen.

Bitte schreibt an den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen: petitionsausschuss@landtag.nrw.de
Geschäftszeichen: I.A.4/18-P-2024-07495-00
Schreiben vom 27.05.2024

Hier ein Musterschreiben ( Quelle: Dr. jur. Christian Arleth )

Bei sogenannten „Stadttauben“ (Columba livia forma domestica) handelt es sich in Deutschland immer um
Haus-, d.h. domestizierte Tiere. Dies gilt nicht nur für Brief-, Hochzeits- oder sonstige Haustauben, die aus
vielfältigen Gründen nicht mehr zu ihrem Ursprungstaubenschlag beim Haltenden zurückgefunden und sich
einer Stadttaubenpopulation angeschlossen haben; es gilt auch für deren Nachkommen, da auch diese nach
zahlreichen weiteren Generationen das ihnen typische angezüchtete Verhalten nicht verlieren und sich auch
nicht mit den in Deutschland vorkommenden Wildtaubenarten paaren und genetisch vermischen. Auch die
Nachkommen gezüchteter Tauben „verwildern“ also genetisch und verhaltensbiologisch gesehen über die
Zeit nicht. Dies lässt sich durch Analysen des Erbguts von Stadttaubenpopulationen1 sowie ihrer Verhaltens-
und Fortpflanzungsbiologie2 wissenschaftlich beweisen:
● Stadttauben stammen wie die Haustauben von der Felsentaube ab.
● DNA-Muster von zumeist lokalen Haustaubenrassen finden sich bei Stadttauben wieder, entweder
nahezu identisch (Neuzugänge aus menschlicher Obhut) oder als gemischte Muster verschiedener
Rassen (Paarung jeweils mit Neuzugängen aus menschlicher Obhut über Generationen).
● Stadttauben sind in Deutschland von Haustauben nicht als Art oder Unterart abgrenzbar. Der Gen-
pool der Stadttaubenpopulationen ist nicht isoliert. Eine Dedomestikation hat nicht stattgefunden.
● Stadttauben haben – im Unterschied zu Wildtauben wie Ringel- oder Felsentauben – eine geringe
Scheu vor dem Menschen, zeigen eine hohe Toleranz gegenüber menschlichen Aktivitäten und las-
sen sich beispielsweise mit dem Taubenhaltergriff fixieren, der für Wildtauben ungeeignet ist.
(Quelle: Gutachten Dr. jur. Christian Arleth )



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