Tierschutz

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen im gesamten Landkreis Karlsruhe

Petition richtet sich an
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Kreistag des Landkreis Karlsruhe

2.773 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Kreistag des Landkreis Karlsruhe

Petition zur Kastrationspflicht für den Landkreis Karlsruhe

Baden-Württemberg (BW) gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung (§ 13b TierSchG) schon 2013 vom Land auf die Kommunen übertragen wurde. Bis heute ist nichts passiert! Gerade mal 55 von 1101 Kommunen in BW (Stand Juli 2023) haben eine Kastrationspflicht umgesetzt. 
Problemerläuterung:
Jedes Jahr werden unzählige ungewollte Katzenbabys geboren. Dies kann nur die Kastration der Elterntiere verhindern. Zusätzlich zu dem Leid, das die Katzenjungen erfahren (Verhungern, Fehlbildungen wegen Inzucht oder Seuchen), kommt das Leid der adulten Katzen. Unkastrierte Kater kämpfen auch mit Beschädigungs- und Tötungsabsicht um Reviere und Weibchen. Sie machen den Großteil aller Totfunde aus, da sie weite Strecken auf der Suche nach paarungswilligen Weibchen zurücklegen und überfahren werden. Die verwilderten Kater greifen immer öfter auch kastrierte Freigänger an, was derzeit mit sehr hohen Tierarztkosten für die verantwortungsbewussten Tierbesitzer einher geht, ganz zu schweigen von dem Leid der Tiere. Dazu kommt natürlich die enorme Ansteckungsrate mit tödlichen Viren wie FIV und FelV. Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können laut PETA rein rechnerisch in 7 Jahren 370.092 Nachkommen bekommen. Rund 2 Millionen registrierte Katzen leben in BW. Die unkontrollierte Vermehrung muss zwingend gestoppt werden! 
Das Elend dieser ausgesetzten, verstoßenen, streunenden und teils schwer kranken Katzen ist unbeschreiblich. Ehrenamtliche Helfer von Tierschutzorganisationen und Vereinen leisten Enormes, um den Tieren zu helfen. Sie sind auf Spenden angewiesen, um die Tiere medizinisch und anderweitig versorgen zu können. Katzenhalter*innen müssen verpflichtet werden, Katzen schon vor regelmäßigem Zugang ins Freie von Tierärzt*innen kastrieren, durch einen Transponder kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren zu lassen. Die Arbeit des Tierschutzes soll alle Tiere vor vermeidbarem Leid schützen. Leider wird dieses Ziel immer wieder durch die große Masse an unkastrierten Katzen und der damit verbundenen Flut an Jungkatzen unmöglich. Das Tierschutzgesetz greift für diese Tiere schon lange nicht mehr. 
Die rechtliche Situation in Deutschland 
Werden freilebende Katzenpopulationen entdeckt, so sind die Tiere als Fundsache zu behandeln (BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 -). Für Fundsachen ist das lokale Fundbüro zuständig. Die Katzen sind also dem Fundbüro zu melden. Werden solche Katzenpopulationen gemeldet, dürfen sie nach geltendem Tierschutzrecht nicht sich selbst überlassen werden, denn es ist davon auszugehen, dass die Tiere leiden. Das zuständige Fundbüro hat sich also um die Tiere zu kümmern. Der Deutsche Tierschutzbund führt hierzu aus: „Laut § 1 TierSchG trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Er hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Die Gesetzgebung stellt mit dem Instrument der Katzenschutzverordnung ein geeignetes Mittel bereit, das Kommunen zum Schutz dieser Tiere einsetzen können. Eine Katzenschutzverordnung kann das Leiden freilebender Katzen erheblich verringern. Der Landkreis Karlsruhe mit seinen Kommunen nutzt diese seit 2013 bestehende rechtliche Möglichkeit allerdings immer noch nicht! Somit wird das im Grundgesetz verankerte Staatsziel „Tierschutz“ ignoriert. 
Die Situation der Tierschützer*innen
Ehrenamtliche Tierschützer*innen leisten ihre Arbeit mit großem Engagement und freiwillig. Fast immer ist für sie damit ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand verbunden. Die praktische Arbeit der ehrenamtlichen Tierschützer*innen birgt stets Gefahr, weil sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Eine Katzenschutzverordnung stellt eine konkrete Grundlage für eine rechtssichere Arbeit der Tierschützer*innen dar und ist somit ein wichtiger Schritt zu besserem Katzenschutz.

Begründung

Die positiven Auswirkungen einer Katzenschutzverordnung
Die Kastrationspflicht einer Katzenschutzverordnung hat weniger Katzennachwuchs zur Folge. Daraus ergeben sich mehrere positive Auswirkungen:

  • Weniger Katzennachwuchs sorgt dafür, dass die Tierheime und Pflegestellen von Tierschutzvereinen entlastet werden. Dadurch werden Kosten auf Seiten der Stadt als auch bei den Vereinen und privaten Tierschützer*innen gesenkt.
  • Bei weniger Katzen reduziert sich das Risiko der Übertragung von Krankheiten.
  • Insgesamt wird durch eine Reduktion der freilebenden Katzenpopulation der Leidensdruck verringert. Weniger Revierkämpfe sind die Folge.
  • Die gesetzliche Grundlage schafft einen größeren Entscheidungsspielraum für beteiligte Organisationseinheiten.
  • Unkastrierte, freilaufende, domestizierte Hauskatzen verpaaren sich mit ihren wilden Artgenossen. Diese Hybride gefährden den Artbestand und Lebensräume der Wildkatzen. Dies gilt es zu verhindern.
  • Laut NABU kann eine hohe Katzendichte in kommunalen Randgebieten bei ohnehin bestandsgefährdeten Vogelarten zum Artensterben beitragen. Kastrationspflicht bedeutet auch Artenschutz!
  • Die in einer Katzenschutzverordnung enthaltene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sorgt dafür, dass entlaufene Tiere schneller zu ihren Eigentümer*innen zurückkehren können. Das bedeutet für diese Katzen nicht nur weniger Stress, die kürzere Verweildauer der Katzen bedeutet auch geringere Kosten für die Stadt und die Vereine.

Nachhaltigkeit im Tierschutz darf nicht mehr nur ein Schlagwort bleiben: Die Einführung der Katzenschutzverordnung ist die aktuell einfachste und nachhaltigste Methode, Tierleid langfristig und effektiv zu verhindern. Sie hilft dabei, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz konkret umzusetzen. Nur die flächendeckende und konsequente Kastration freilaufender und verwilderter Hauskatzen kann zu sinkenden Populationen und dem Weg aus dem Elend führen. 
Wir fordern deshalb eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen im gesamten Landkreis Karlsruhe!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Folgende Tierschutzvereine und Tierärzte des Landkreises Karlsruhe sind Unterstützer dieser Petition:

  • StreunerKatzen Bruchsal und Umland e.V. und die Initiatorin Ellen Wachter
  • Tierschutz Bruchsal und Umgebung e.V. Tierheim Bruchsal
  • Katzenhilfe Karlsruhe e.V.
  • Katzenstimme Rheinstetten e.V. 
  • Katzenschutzverein Karlsruhe und Umgebung e.V.
  • Tierschutzverein Bretten e.V. 
  • Tierschutzverein Karlsruhe und Umgebung e.V. Tierheim Karlsruhe
  • Tierschutzhof Karlsruhe e.V.
  • Tierschutzverein Ettlingen e.V. Tierheim
  • AG Tierschutz Pferde & co. e.V. Tierschutzhof Berghausen
  • Tierschutzverein Pfotenliebe e.V. Philippsburg
  • Hundeheim Karlsruhe, Begegnungsstätte Mensch- Hund e.V.
  • Tierärztin Anne Teutschbein- Licha, Ubstadt- Weiher
  • Tierärztin Christine Graf, Ubstadt- Weiher
  • Tierärztin Dr. Katherina de Rossi, Karlsruhe
  • Tierärztin Dr. Dorit Gramberg
  • Tierarzt Dr. Markus Vogelbacher, Forst
  • Tierärztin Anne Brümmer, Forst
  • Tierärztin Nathalie Zitsch, Bretten
  • Tierschutzverein Pforzheim und Umgebung e.V. 
  • Tierheim Sinsheim u. Umgebung e.V.
  • Tierheim Tom Tatze Tierschutzverein Wiesloch u. Umgebung e.V.
  • TERRA MATER e.V. Umwelt- und Tierhilfe Tierauffangstation Lustadt, Graben-Neudorf
  • Bundesvorstand der Tierschutzpartei Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz
  • Landesvorstand Ba/Wü der Tierschutzpartei, Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz

Quellen: https://www.landestierschutzverband-bw.de/Katzenschutz-VO-BW.html, https://www.peta.de/themen/kastrationspflicht-katzen/, https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht, https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/strassenkatzen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Die Tierschutzvereine Landkreis Karlsruhe aus Bruchsal
Frage an den Initiator

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.10.2023
Petition endet: 02.09.2024
Region: Regierungsbezirk Karlsruhe
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Sehr geehrte Gemeindevertreter des Landkreises Karlsruhe,

    die Petition zur Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen im Landkreis Karlsruhe ist beendet.
    Leider wurde mir in einer Email vom Landratsamt Karlsruhe mitgeteilt dass, Herr Dr. Schnaudigel als Landrat und Vorsitzender des Kreistages nicht zuständig ist das Problem anzugehen, nun wende ich mich hier an alle Gemeinden und ihre Vertreter.

    2773 Menschen fordern eine Kastrationspflicht für den Landkreis Karlsruhe, dazu kommen die Unterstützenden Tierschutzorganisationen des Landkreises und einige Tierärzte.
    In den Kommentaren der Petition und auch in der Petition selbst, wird sehr deutlich erklärt warum eine Katzenschutzverordnung dringend auf den Weg gebracht... weiter

Unkontrollierte Vermehrung führt zu mehr leid, da die Katzen nicht ausreichend versorgt werden können. Außerdem steigt die Gefahr der Übertragung von Krankheiten wie Katzen-Aids. Der Sexualtrieb bedeutet permanenten Stress für den Katzenkörper

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