Tierschutz

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Deutscher Städte - und Gemeindebund
3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

3.307 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

17.07.2021, 15:49

Warum darf man solchen Schund, der tausendfaches Tierleid mit sich bringt, überhaupt in Deutschland auf den Markt bringen und verkaufen ?

nopaloma.net/

www.plastoform.de/?lang=1&zuid1=36&zuid2=127&ID=33&direktID=379&pos=354&conprodID=354

Hier duckt die Politik mal wieder vor der mächtigen Wirtschaftslobby.
Wirtschaftsinteressen gehen immer vor Natur - und Artenschutz.
Was wir davon haben, sehen wir gerade auf erschreckende Art und Weise.

Herzliche Grüße aus dem Saarland


13.07.2021, 14:19

Der Deutsche Städtetag hat jüngst 2,5 Milliarden Euro zur Sanierung der Innenstädte gefordert. In diesem Zusammenhang sollte Verwaltung und Politik auf jeden Fall auch das Stück Restnatur, insbesondere die in den Städten lebenden Tiere ( wie Stadttauben etc ) im Auge behalten. Es kann nicht sein, dass das "tierische Stadtleben" nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert wird und wie ein Annex behandelt wird. Respekt und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements sowie die Notwendigkeit solcher Projekte im urbanen Raum sollten hierbei immer im Fokus stehen:
www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/25-milliarden-fuer-wandel-der-innenstaedte
Herzliche Grüße aus dem Saarland


11.07.2021, 13:00

Aufgrund mehrerer Anfragen von Unterstützer*innen, die Petition zwecks Generierung von Unterschriften zu verlängern, haben wir uns entschieden die Laufzeit der Petition um 4 Wochen zu verlängern. In diesen 4 Wochen wollen wir dann die 3.000 Marke knacken. Je mehr Unterzeichner um so größer das Gehör bei Politik und Verwaltung.
Vielen Dank schon jetzt für Eure / Ihre großartige Unterstützung.
Denkt bitte daran - pro Haushalt sind insgesamt 5 Unterschriften mit einer Email-Adresse möglich. Diese Option sollte man auf jeden Fall nutzen.
Herzliche Grüße aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt


Neues Zeichnungsende: 12.08.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2548


09.07.2021, 18:55

Liebe Unterstützer*innen,

unsere Petition befindet sich auf der Zielgeraden. Nur noch 3 Tage bis zum Petitionsende. Bitte macht noch einmal kräftig Werbung für die Stadttauben und die Taubenhäuser damit wir die 2.500 Marke erreichen. Es fehlen nur noch wenige Unterschriften.

Herzliche Grüße aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt


07.07.2021, 12:13

Liebe Unterstützer`*innen,

wir haben die Wahlprüsteine an 14 Parteien geschickt.
Zurückmeldungen bzw. Eingangsbestätigungen haben wir bereits von der Tierschutzpartei, der SPD, Volt, V3 sowie der ÖDP.
Mitte August werden wir die Ergebnisse der Rückläufe bekanntgeben.

Eine außergewöhnliche aktuelle Rettungsaktion wollen wir Euch nicht vorenthalten:

Die ehrenamtlichen Helfer des Stadttaubenvereins fanden anläßlich der Vorarbeiten zur Bergung des Schwimmschiffes "Vaterland" gleich mehrfach positive Erwähnung.
Die Zusammenarbeit mit den vor Ort Tätigen vom Wasserschifffahrtsamt, den Tauchern, der Polizei sowie der Feuerwehr war sehr gut.
Unser Anliegen wurde sehr Ernst genommen. Darüber haben sich die Ehrenamtler sehr gefreut.

Einsatz auf dem Wasser für Stadttauben bei der Schiffshebung des Schwimmschiffes Vaterland" am Saarsteg in Saarbrücken:

www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/schwimmschiff-restaurant-shisha-bar-die-wechselhafte-geschichte-der-vaterland_bid-56874529#2

mit einem Foto (3/9): "Tauben auf der Vaterland" ( Becker & Bredel )

Dieser Link ist mit Audiodatei. Helga Ehretsmann wird vom SR interviewt.:

www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/vorbereitung_bergung_schwimmende_shisha-bar_saarbruecken_100.html

Bericht von SZ - Redakteur M. Rolshausen:

www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/saarbruecken/saarbruecken-bergung-des-shisha-schiffs-vaterland-aus-der-saar-gestartet_aid-60714071

Herzliche Grüße aus dem Saarland


29.06.2021, 22:25

Liebe Stadttaubenfreunde, liebe Unterstützer*innen,

nachfolgendes Wahlprüfsteine - Muster stellen wir Euch hiermit als Anregung und zur Übersendung an die politisch Verantwortlichen ( Parteien, Fraktionen, politische Vereinigungen, Mandatsträger, etc. ) zur Verfügung. Ihr könnt es gerne abändern und bearbeiten.
Die Infos ( Petitionstext am Ende ) können als Anlage den Wahlprüfsteinen beigefügt werden ( einfach kopieren und in Euer Anschreiben einfügen ).
Macht bitte ausgiebig Gebrauch davon !
Viel Erfolg !

Herzliche Grüße aus dem Saarland
Jutta und Andreas Goldschmidt

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Adressat

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgende Fragen zur Stadttaubenthematik bitte ich Sie zu beantworten und bis spätestens 01. September 2021 an mich zurückzusenden.
Sollte ich von Ihnen bis dahin keine Rückmeldung erhalten haben, so wird dies als ablehnende Haltung zur Stadttaubenthematik gewertet.
Auf eine Antwort von Ihnen freue ich mich.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

10 WAHLPRÜFSTEINE ZUR STADTTAUBENTHEMATIK FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL 2021

1. Wie steht Ihre Partei / Sie zu dem tierschutzkonformen Konzept der Populationsregulierung in betreuten Taubenhäusern ( Taubenzimmern / Taubenwagen etc. ) ?
a) Zustimmung
b) Ablehnung
c) Bemerkung

2. Wie steht Ihre Partei / Sie zu den tierschutzrechtlich bedenklichen Fütterungsverboten ( Aushungernlassen ) ?
a) Zustimmung
b) Ablehnung
c) Bemerkung

3. Wie steht Ihre Partei / Sie zu kontrollierten Futterplätzen auf öffentlichem Gelände in Städten/Gemeinden ohne Taubenhäuser ?
a) Zustimmung
b) Ablehnung
c) Bemerkung

4. Wie steht Ihre Partei / Sie zur Einstellung eines Taubenbeauftragten in Städten und Gemeinden an den sich die Bürger wenden können und der das Stadttaubenprojekt koordiniert ?
a) Zustimmung
b) Ablehnung
c) Bemerkung

5. Sollen Stadttaubenprojekte öffentliche Gelder bzw. über den städtischen Haushalt finanziert werden ?
a) Zustimmung
b) Ablehnung
c) Bemerkung

6. Wie steht Ihre Partei / Sie dem Brieftaubensport gegenüber ?
a) Zustimmung
b) Ablehnung
c) Bemerkung

7. Sollen Brieftaubenzüchter an den Kosten für Taubenhäuser gesetzlich verpflichtend beteiligt werden ?
a) Zustimmung
b) Ablehnung
c) Bemerkung

8. Soll der Brauch des sog. "Hochzeitstauben fliegen lassen" abgeschafft werden ?
a) Zustimmung
b) Ablehnung
c) Bemerkung

9. Sollen Stadtverwaltungen über die Polizeiverordnungen die Immobilienbesitzer verpflichend auffordern die Gebäudesubstanz in Ordnung zu halten ?
a) Zustimmung
b) Ablehnung
c) Bemerkung

10. Sollen Stadtverwaltungen bei der Standortsuche für Taubenhäuser behilflich sein und auch eigene Liegenschaften hierfür zur Verfügung stellen ?
a) Zustimmung
b) Ablehnung
c) Bemerkung

Welche Ziele und Wünsche haben Sie bezüglich der Stadttaubenthematik ?

INFOS ZU STADTTAUBEN

Stadttauben sind in urbanen Bereichen, dort wo sich viele Menschen aufhalten, allgegenwärtig. Zwischen den tierschutzrechtlichen Aspekten und den städtischen Interessen gilt es deshalb ein Gleichgewicht herzustellen. Betreute Taubenhäuser spielen im öffentlichen Interesse bei einer zunehmend "sensibilisierten Gesellschaft" eine zentrale Rolle.
Bei der öffentlichen NABU - Wahl zum Vogel des Jahres erreichte die Stadttaube unter 307 Konkurrenten den 1. Platz. Im Finale, landete sie schließlich mit 31.453 Stimmen (9,2 % der abgegebenen Gesamtstimmen) auf einem respektablen 5. Platz.
Bundesweit gibt es bereits mehr als 100 Stadttaubenprojekte und immer mehr kommen hinzu. Tausende Menschen engagieren sich für einen positiven Imagewechsel dieses Vogels.

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser:
Stadttauben sind in urbanen Bereichen ... ( Petitionstext kopieren und in Euer Schreiben einfügen ).


25.06.2021, 13:42

Liebe Unterstützer*innen

heute morgen hat das Veterinäramt München auf mein Schreiben ( unten abgedruckt ) folgendes geantwortet:

Sehr geehrter Herr Goldschmidt,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir können Ihnen mitteilen, dass das Netz zeitnah entfernt wurde, darüber hinaus waren ausreichende Zugänge vorhanden, so dass die Tauben nicht eingeschlossen waren.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Altmann

Sehr geehrte Damen und Herren des Veterinäramtes München,

heute erreichte mich ein Tiernotruf, die tierschutzwidrige Vernetzung der Karstadt-Kaufhof Galeria
am Marienplatz, Kaufinger Str. 1-5, 80331 München betreffend:

"Die Galeria Karstadt Kaufhof Filiale in München am Marienplatz hat die Fa. Rentokil beauftragt, Netze gegen Tauben vor der Fassade anzubringen. Das Befestigen der Netze ist bereits durch einen Mitarbeiter der Fa. Rentokil erfolgt.
Es konnte eindeutig festgestellt werden, daß viele Tauben - besonders Jungtiere - nach dem Anbringen hinter den Netzen festsaßen und dem qualvollen Tod durch Verdursten und Verhungern ausgeliefert waren und sind. Einige erwachsene Tauben konnten noch rechtzeitig wegfliegen, aber alle ihre Jungtiere konnten und können durch ihre Elterntiere nicht mehr erreicht und gefüttert werden!!! Auch erwachsene Tauben waren hinter den Netzen zu sehen, ohne Chance, herauszukommen,"
so die hier eingegangene Schilderung eines Augenzeugen vor Ort.

Das Anbringen des Netzes ohne vorherige Sicherung der flugunfähigen Küken bzw. das Festsetzen der Elterntiere bewirkt ein Aushungern der Tiere.

Das Aushungern-Lassen der Tauben widerspricht dem strafrechtlichen Qualverbot: Menschenschutz und ethisch begründeter Tierschutz sind seit jeher unteilbar.

Tierschutz hat seit 2002 Verfassungsrang. Das qualvolle Aushungern-Lassen der Stadttauben durch das Anbringen des Netzes durch besagte Modehauskette sowie der damit beauftragten Firma Rentokill ist tierschutzwidrig. Kommt es durch das Aushungern-Lassen zugleich zum Hungertod der Tiere, wird die Tötung durch unterlassene Hilfe ohne "vernünftigen Grund" begangen, strafbar nach § 17 Nr. 1 TierSchG.

Die einschlägige Fachliteratur erkennt ferner an: Wer Tieren, also auch Tauben, in akuter Not die gebotene zumutbare Hilfe nicht leistet, riskiert eine Strafverfolgung nach § 323 c STGB wegen unterlassener Hilfeleistung. Jedenfalls seit der Aufwertung der Tierethik in den Verfassungsrang muss diese Verbotsnorm auch für leidensfähige Mitgeschöpfe zum Zuge kommen, denn es gilt: "Der Staat schützt ... die Tiere" ( Art. 20a GG ).

Ich möchte Sie daher bitten, sich im Rahmen Ihrer gesetzliche festgeschriebenen Garantenstellung für die Tiere, für die betroffenen Stadttauben einzusetzen und die Karstadt Kaufhof Galeria Filiale aufzufordern das Netz sofort zu entfernen.

Ich bitte Sie mich über den Ausgang der Angelegenheit zeitnah zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Goldschmidt


24.06.2021, 23:30

Dieser NOTRUF erreichte uns heute mit der Bitte um Hilfe und Unterstützung:
"Die Galeria Karstadt Kaufhof Filiale in München am Marienplatz hat die Fa. Rentokil beauftragt, Netze gegen Tauben vor der Fassade anzubringen. Das Befestigen der Netze ist bereits durch einen Mitarbeiter der Fa. Rentokil erfolgt.
Es konnte eindeutig festgestellt werden, daß viele Tauben - besonders Jungtiere - nach dem Anbringen hinter den Netzen festsaßen und dem qualvollen Tod durch Verdursten und Verhungern ausgeliefert waren und sind. Einige erwachsene Tauben konnten noch rechtzeitig wegfliegen, aber alle ihre Jungtiere konnten und können durch ihre Elterntiere nicht mehr erreicht und gefüttert werden!!! Auch erwachsene Tauben waren hinter den Netzen zu sehen, ohne Chance, herauszukommen. Die noch eingesperrten Tauben brauchen UNBEDINGT Eure Hilfe in vielfältiger Form":

Galeria Kaufhof München am Marienplatz, Kaufinger Str. 1-5, 80331 München, Telefon: 089/23185-1, Fax 089/23185-281

Zentrale Essen: Galeria Karstadt Kaufhof GmbH, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, Telefon 0201/97797977, Mail: service@galeria.de
(Unternehmenskommunikation für Presseanfragen: 0201/7272030 )

www.galeria.de/on/demandware.store/Sites-Galeria-Site/default/CustomerService-ContactUs?contact=website

m.facebook.com/GaleriaKarstadtKaufhof/

Veterinäramt München: Mail: veterinaeramt.kvr@muenchen.de Telefon: 089/23336313

Bitte schreibt, dass das Netz sofort entfernt werden soll. Ein Aushungern der Tauben ist tierschutzwidrig und strafbar.

Danke und liebe Grüße aus dem Saarland



22.06.2021, 16:18

Die Petition wurde nach Anmerkungen, Ratschlägen und Erfahrungen von Unterzeichnern geringfügig abgeändert.


Neuer Petitionstext:

Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Stadttauben sind in urbanen Bereichen, dort wo sich viele Menschen aufhalten, allgegenwärtig. Zwischen den tierschutzrechtlichen Aspekten und den städtischen Interessen gilt es deshalb ein Gleichgewicht herzustellen. Betreute Taubenhäuser spielen im öffentlichen Interesse bei einer zunehmend "sensibilisierten Gesellschaft" eine zentrale Rolle.

Wir fordern deshalb: Es braucht mehr betreute Taubenhäuser in unseren Städten !

Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen."

(Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20)

Sie sind also keine Wildtiere. Sie treten meist in Schwärmen auf und vermehren sich schnell. Als Haustiere fallen sie nicht unter das Jagdgesetz.

Biologen gehen davon aus, dass die frei lebenden Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht.

Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf, weil es für sie in der Stadt so gut wie keine Körner zu finden gibt. Diesgibt. Dies führt bei den Tauben zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt. ( Aktuell: während den Lockdowns in der Corona - Pandemie finden die Tauben in den menschenleeren Straßen überhaupt nichts mehr ! )

Stadttauben in Taubenhäusern verbringen ca. 80% ihrer Lebenszeit inim ihren BrutregalenTaubenhaus und setzen dort den Kot ab, der von dort problemlos entsorgt werden kann.

Die Population kann im Taubenhaus tierschutzkonform durch Eieraustausch reguliert werden. Die artgerechte Fütterung in den Taubenhäusern ergibt eine gesundeinsgesamt gesündere Taubenpopulation und erspart den Tauben die Futtersuche in den Einkaufsmeilen und Bahnhöfen. Die Tauben sind also in der öffentlichen Wahrnehmung nicht mehr so präsent. Beschwerden aus der Bürgerschaft nehmen ab.

Betreute Taubenhäuser sind ein Gewinn für Mensch und Tier. Sie sindbieten effektivdie Möglichkeit, die Population nachhaltig und billigertierschutzkonform alszu teureverringern. Vergrämungsmaßnahmen.Betroffene FütterungsverboteBürger sindkönnen nichtsich zwecks zielführend,Rat weilan die Helfer des Stadttaubenprojekts wenden. Alle Städte in denen es Probleme mit Tauben gibt, sollten sich im Rahmen eines tierschutzgerechten und nachhaltigen Gesamtskonzepts zur Populationskontrolle von Stadttauben auchfür beibetreute StreßTaubenhäuser brüten und ihr biologischer Selbsterhaltungstrieb sogar eine stärkere Brutaktivität hervorruft.entscheiden.

( Derzeit wird juristisch geprüft, ob städtische Fütterungsverbote (Fütterungsverbote, also ein sog. vorsätzliches Herbeiführen des Aushungerns einer Art )Art, überhaupt mit dem TierSchG vereinbar ist. )

Alle Städte sollten sich für betreute Taubenhäuser entscheiden.

Neue Begründung:

"Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier - und Wildvögel sowie durch Nutz - und Liebhabertiere." (Quelle: Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus)Von Stadttauben geht also keine Gefahr für die menschliche Gesundheit aus !

Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin seit Ende 2002: Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.

Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.

Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren.Stadttauben sind nicht in den Schädlingsverordnungen der Länder aufgenommen, da sie nicht als Schädlinge eingestuft werden.Stadttauben sind also keine Krankheitsüberträger (Zoonosen sind äußerst selten). Sie können verletzte Stadttauben ohne Bedenken anfassen und einem Tierschutzverein oder Stadttaubenverein in ihrer Nähe übergeben.

"Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen ergab, dass der Taubenkot nicht zur Veränderung an mineralischen Baustoffen führt." (Quelle: Gutachten der technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004)

Auch das bayrische Amt für Denkmalpflege stellte fest, dass der pH-Wert des Nasskots im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt.

Da die Stadttaube im Ursprung von der Felsentaube (Columba Livia) abstammt, bevorzugt sie genetisch bedingt, steinige Vorsprünge, Mauernischen etc. - Wälder meidet sie.

Hauseigentümer sollten ihre Häuser vor allem in den Innenstädten baulich in Ordnung halten, da es sonst zur ungewollten Nistplatzbereitstellung für die Stadttauben kommen kann. Sind zu viele Stadttauben an einem Ort an dem kein betreutes Taubenhaus zur Verfügung steht, führt dies zur Verelendung der Tiere (sog. Tauben-Hotspots machen Probleme). Man spricht von "... slumartigen" Bedingungen unter denen die Tauben leben müssen (Quelle: Zur Ethologie der Taube Columba Livia, Tierärztl. Praxis 22, 358-363 / 1994). Stadttauben können in einem Jahr bis zu 6 mal brüten, weil Ihnen das vom Menschen seinerzeit angezüchtet wurde - ebenfalls ein Haustiermerkmal.

"Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit,.."(Quelle: Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1990)

Saurer Regen durch Abgase und Emissionen sind zum überwiegenden Teil für die Schäden an Gebäuden und Denkmälern verantwortlich. Der Mensch hat sich die Taube durch Zuchtwahl, die auf hohe Nachkommenschaft zielte, als Nutztier zu Eigen gemacht. Der Mensch hat sie im industriellen Zeitalter in die Städte verbannt.

Das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz regelt die rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit Wirbeltieren und gibt keinen Spielraum für eine landesspezifische Regelung.

Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).

Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).

§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."

Stadttauben fallen als Wirbeltiere unter den Allgemeinen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes.

Laut § 4 des Bundesartenschutzverordnung ( BArtSCHV ) unterliegt die Stadttaube dem allgemeinen Artenschutz.

Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatschG ) unterliegen Stadttauben als frei lebende Tiere ( Wirbeltiere ) ebenso dem allgemeinen Schutz von Wirbeltieren.

Stadttauben sind keine Wildtiere ( sondern "frei lebende Tiere" ) und dürfen deshalb nicht bejagt werden.

Die gesetzlich bestellten Amtsveterinäre haben für alle Tiere die sog. "Garantenstellung". Sie können als Sachverständige herangezogen werden.

In den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Feuerwehren sowie den Polizeigesetzen der Länder besteht die Verpflichtung Tieren in Not zu helfen.

Grundsätzlich sind Städte dazu angehalten, Fundtiere - also auch kranke, verletzte bzw. gehandicapte sowie verwaiste Stadttauben - aufzunehmen und gem. § 2 des TierSchG entsprechend im Tierheim oder einer Pflegestelle unterzubringen.

Als ehemalige Haustiere obliegen sie unserer Obhut und unserem Schutz genau wie Hunde und Katzen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.614


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