Umwelt

Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Jens-Peter Vogel

1.546 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

1.546 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

05.03.2022, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


04.03.2020, 19:29

Dokument anzeigen

Sachstandsbericht => Nachricht/Teil 1 v. 04.03.2020, Hessisches Innenministerium

Nachricht/Teil 1:
Hessisches Innenministerium
Auskunftsersuchen über Petitionsrecht auf kommunaler Ebenen
=> Signiertes Antwort des Hessischen Staatsminister Herrn Peter Beuth, signiert am 14.01.2020
Unterlagen können Sie als PDF-Datei hochladen.

xxxx----xxxx---xxxx----xxxx----xxxx---
=> Ende der heutigen Übertragung!
xxxx----xxxx---xxxx----xxxx----xxxx---

Liebe Mitzeichner der Petition!

! Achtung ! => Die drei Nachrichten, die Sie heute (04.03.2020) über OpenPetition erhalten, haben unterschiedlichen Inhalte!

Zur besseren Übersicht habe ich nachfolgende 3 Sachstandberichte (eine pro Nachricht) wie folgt gegliedert:

Nachricht/Teil 1:
Auskunftsersuchen über Petitionsrecht auf kommunaler Ebenen
=> Signiertes Antwort des Hessischen Staatsminister Herrn Peter Beuth, signiert am 14.01.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 13 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

Nachricht/Teil 2:
Hessischer Landtag
=> Zwischenmitteilung des Präsidenten des Hessischen Landtages vom 27.02.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 10 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

Nachricht/Teil 3
Kommunale Ebene / Kreis Limburg-Weilburg
=> Antwort des Landrat Herrn Michael Köberle, signiert am 26.02.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 28 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

Allen drei Unterlagen (Teil1,Teil 2 und Teil3) habe ich auf den letzten Seiten meine Rechtsrecherche (5 Seiten), die im Schreiben an den Hessischen Landtag vom 22.02.2020 eingearbeitet ist, hinzugefügt. Diese Wiederholung habe ich absichtlich vorgenommen, damit jeder Leser in der jeweiligen PDF-Datei ergänzend ohne große Suche in aktuelle Rechtsgrundlagen einsehen kann.

Wie im Teil 1 zu lesen ist, bestätigt und bestätigt unser Hessische Staatsminister Herr Peter Beuth die Rechtsauffassung meine Rechtsrecherche. So bin ich wieder guter Dinge, dass wir über den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages, siehe Teil 2, unser Anspruch auch sachliche Prüfung der Petition und begründete Bescheidung in einer angemessenen Frist umgesetzt wird.

Der Bearbeitung von Petitionen/Beschwerden in unserem Kreis Landkreis Limburg-Weilburg gestaltet sich anders als beim Hessischen Landtag. Ein auf das Petitionsrecht inhaltlich ausgerichtet begründete Bescheidung wurde mir auch hier verwehrt. Die Antwort von Landrad Herrn Köberle liegt mir seit gestern vor. Sie ist in Teil 3 zu finden. Ob die Mitteilung des Landrates, ohne Verbescheidung des Kreistages, dem Anspruch einer ordnungsgemäßen Bearbeitung einer Petition/Beschwerde im Sinne des Petitions- und Beschwerderecht entspricht, muss geprüft werden.

Gerne hätte ich die Stellungnahme des Vereins „Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V.“ (Datum unbekannt), auf die sich der Stadtverordnetenvorsteher und der Landrat beziehen, eingesehen. Solange mir die Vorlage verweigert wird, ist es mir unmöglich deren Inhalt mit der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung abzugleichen. -

Erst mit dem Eingang einer begründeten Bescheidung über Petition endet mein Ehrenamt als Petentin.

Auch wenn ich mittlerweile die Politik- und Amtsverdrossenheit vieler Bürger nachvollziehen kann, so gilt dennoch: Eine Demokratie ist immer nur so gut, wie Menschen bereit sind sich für die Demokratie und Bürgerbeteiligung einzusetzen.

Es tut mir gut, von Ihnen, hier und da eine Rückmeldung zu bekommen. So weiß ich, dass Sie meine Nachrichten gelesen werden. Und bitte verzeihen Sie, dass ich für die Zusammenstellung der Neuigkeiten erst heute Zeit gefunden habe.

Ende der heutigen Übertragung!

Alles Gute für Sie und herzliche Grüße
sendet Ihnen Fabiola Sommerhage


04.03.2020, 19:20

Dokument anzeigen

Sachstandsbericht => Nachricht/Teil 2 v. 04.03.2020, Hessicher Landtag

Nachricht/Teil 2:
Hessischer Landtag
=> Zwischenmitteilung des Präsidenten des Hessischen Landtages vom 27.02.2020
Unterlagen können Sie als PDF-Datei hochladen.

oooo---oooo---oooo----oooo----oooo---___
(Sendung von Teil 1/Info des hessischen Innenminister vom 14.01.2020 folgt gleich!)
oooo---oooo---oooo----oooo----oooo---___

Liebe Mitzeichner der Petition!

! Achtung ! => Die drei Nachrichten, die Sie heute (04.03.2020) über OpenPetition erhalten, haben unterschiedlichen Inhalte!

Zur besseren Übersicht habe ich nachfolgende 3 Sachstandberichte (eine pro Nachricht) wie folgt gegliedert:

Nachricht/Teil 1:
Auskunftsersuchen über Petitionsrecht auf kommunaler Ebenen
=> Signiertes Antwort des Hessischen Staatsminister Herrn Peter Beuth, signiert am 14.01.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 13 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

Nachricht/Teil 2:
Hessischer Landtag
=> Zwischenmitteilung des Präsidenten des Hessischen Landtages vom 27.02.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 10 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

Nachricht/Teil 3
Kommunale Ebene / Kreis Limburg-Weilburg
=> Antwort des Landrat Herrn Michael Köberle, signiert am 26.02.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 28 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

Allen drei Unterlagen (Teil1,Teil 2 und Teil3) habe ich auf den letzten Seiten meine Rechtsrecherche (5 Seiten), die im Schreiben an den Hessischen Landtag vom 22.02.2020 eingearbeitet ist, hinzugefügt. Diese Wiederholung habe ich absichtlich vorgenommen, damit jeder Leser in der jeweiligen PDF-Datei ergänzend ohne große Suche in aktuelle Rechtsgrundlagen einsehen kann.

Wie im Teil 1 zu lesen ist, bestätigt und bestätigt unser Hessische Staatsminister Herr Peter Beuth die Rechtsauffassung meine Rechtsrecherche. So bin ich wieder guter Dinge, dass wir über den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages, siehe Teil 2, unser Anspruch auch sachliche Prüfung der Petition und begründete Bescheidung in einer angemessenen Frist umgesetzt wird.

Der Bearbeitung von Petitionen/Beschwerden in unserem Kreis Landkreis Limburg-Weilburg gestaltet sich anders als beim Hessischen Landtag. Ein auf das Petitionsrecht inhaltlich ausgerichtet begründete Bescheidung wurde mir auch hier verwehrt. Die Antwort von Landrad Herrn Köberle liegt mir seit gestern vor. Sie ist in Teil 3 zu finden. Ob die Mitteilung des Landrates, ohne Verbescheidung des Kreistages, dem Anspruch einer ordnungsgemäßen Bearbeitung einer Petition/Beschwerde im Sinne des Petitions- und Beschwerderecht entspricht, muss geprüft werden.

Gerne hätte ich die Stellungnahme des Vereins „Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V.“ (Datum unbekannt), auf die sich der Stadtverordnetenvorsteher und der Landrat beziehen, eingesehen. Solange mir die Vorlage verweigert wird, ist es mir unmöglich deren Inhalt mit der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung abzugleichen. -

Erst mit dem Eingang einer begründeten Bescheidung über Petition endet mein Ehrenamt als Petentin.

Auch wenn ich mittlerweile die Politik- und Amtsverdrossenheit vieler Bürger nachvollziehen kann, so gilt dennoch: Eine Demokratie ist immer nur so gut, wie Menschen bereit sind sich für die Demokratie und Bürgerbeteiligung einzusetzen.

Es tut mir gut, von Ihnen, hier und da eine Rückmeldung zu bekommen. So weiß ich, dass Sie meine Nachrichten gelesen werden. Und bitte verzeihen Sie, dass ich für die Zusammenstellung der Neuigkeiten erst heute Zeit gefunden habe.

Alles Gute für Sie und herzliche Grüße
sendet Ihnen Fabiola Sommerhage


04.03.2020, 19:07

Dokument anzeigen

Sachstandsbericht => Nachricht/Teil 3 v. 04.03.2020,

Nachricht/Teil 3
Kommunale Ebene / Kreis Limburg-Weilburg
=> Antwort des Landrat Herrn Michael Köberle, signiert am 26.02.2020
* Unterlagen können Sie als PDF-Datei hochladen.
___
(Sendung von Teil 2/Info des Präsidenten des Hessischen Landtages + Teil 1/Info des hessischen Innenminister folgen gleich!)
___

Liebe Mitzeichner der Petition!

! Achtung ! => Die drei Nachrichten, die Sie heute (04.03.2020) über OpenPetition erhalten, haben unterschiedlichen Inhalte!

Zur besseren Übersicht habe ich nachfolgende 3 Sachstandberichte (eine pro Nachricht) wie folgt gegliedert:

Nachricht/Teil 1:
Auskunftsersuchen über Petitionsrecht auf kommunaler Ebenen
=> Signiertes Antwort des Hessischen Staatsminister Herrn Peter Beuth, signiert am 14.01.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 13 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

Nachricht/Teil 2:
Hessischer Landtag
=> Zwischenmitteilung des Präsidenten des Hessischen Landtages vom 27.02.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 10 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

Nachricht/Teil 3
Kommunale Ebene / Kreis Limburg-Weilburg
=> Antwort des Landrat Herrn Michael Köberle, signiert am 26.02.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 28 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.

Allen drei Unterlagen (Teil1,Teil 2 und Teil3) habe ich auf den letzten Seiten meine Rechtsrecherche (5 Seiten), die im Schreiben an den Hessischen Landtag vom 22.02.2020 eingearbeitet ist, hinzugefügt. Diese Wiederholung habe ich absichtlich vorgenommen, damit jeder Leser in der jeweiligen PDF-Datei ergänzend ohne große Suche in aktuelle Rechtsgrundlagen einsehen kann.

Wie im Teil 1 zu lesen ist, bestätigt und bestätigt unser Hessische Staatsminister Herr Peter Beuth die Rechtsauffassung meine Rechtsrecherche. So bin ich wieder guter Dinge, dass wir über den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages, siehe Teil 2, unser Anspruch auch sachliche Prüfung der Petition und begründete Bescheidung in einer angemessenen Frist umgesetzt wird.

Der Bearbeitung von Petitionen/Beschwerden in unserem Kreis Landkreis Limburg-Weilburg gestaltet sich anders als beim Hessischen Landtag. Ein auf das Petitionsrecht inhaltlich ausgerichtet begründete Bescheidung wurde mir auch hier verwehrt. Die Antwort von Landrad Herrn Köberle liegt mir seit gestern vor. Sie ist in Teil 3 zu finden. Ob die Mitteilung des Landrates, ohne Verbescheidung des Kreistages, dem Anspruch einer ordnungsgemäßen Bearbeitung einer Petition/Beschwerde im Sinne des Petitions- und Beschwerderecht entspricht, muss geprüft werden.

Gerne hätte ich die Stellungnahme des Vereins „Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V.“ (Datum unbekannt), auf die sich der Stadtverordnetenvorsteher und der Landrat beziehen, eingesehen. Solange mir die Vorlage verweigert wird, ist es mir unmöglich deren Inhalt mit der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung abzugleichen. -

Erst mit dem Eingang einer begründeten Bescheidung über Petition endet mein Ehrenamt als Petentin.

Auch wenn ich mittlerweile die Politik- und Amtsverdrossenheit vieler Bürger nachvollziehen kann, so gilt dennoch: Eine Demokratie ist immer nur so gut, wie Menschen bereit sind sich für die Demokratie und Bürgerbeteiligung einzusetzen.

Es tut mir gut, von Ihnen, hier und da eine Rückmeldung zu bekommen. So weiß ich, dass Sie meine Nachrichten gelesen werden. Und bitte verzeihen Sie, dass ich für die Zusammenstellung der Neuigkeiten erst heute Zeit gefunden habe.

Alles Gute für Sie und herzliche Grüße
sendet Ihnen Fabiola Sommerhage


29.01.2020, 11:49

Weiterer Wirbel um die Bahnhofs-Linde - Petition beim Landtag und der Kommunalaufsichtbehörde eingereicht, in: Nassauische Neue Presse, 20. Januar 2020, Seite 15

Auszüge:

"Fast jeder Bad Camberger kennt sie und für einige Menschen ist sie ein Wahrzeichen der Kurstadt. Seit rund 60 Jahren steht auf dem Bahnhofplatz eine große Linde. Im Herbst des vergangenen Jahres war das Überleben des Baumes stark gefährdet, denn die Linde sollte gefällt werden. Eine eingereichte Petition verhinderte dies in letzter Sekunde. Für Fabiola Sommerhage aus Würges ist das Thema noch nicht abgeschlossen, denn die Petition wurde bisher noch nicht von der Stadtverordnetenversammlung bearbeitet."
... ... ...
"Klagen möchte Sommerhage aber zunächst nicht. Sie hat sich dazu entschlossen, die Petition an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages weiterzuleiten. Außerdem wandte sich die engagierte Bürgerin am Montag,den 27.Januar, an die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg."
... ... ...
"Auch wenn ich die Leistung der Stadtverwaltung anerkenne, die dazu geführt hat, dass die Linde immer noch steht, so ersetzt dies nicht die Bearbeitung der Petition durch die Stadtverordnetenversammlung. Zwar habe sie von allen Fraktionsvorsitzenden sowie vom Bürgermeister und dem Stadtverordnetenvorsteher Heinz Schaus (SPD) signalisiert bekommen, dass der Baum nicht gefällt werde. Diese Aussagen seinen jedoch nicht ausreichend...."
... ... ...
"Bürgermeister Vogel und Stadtverordnetenvorsteher Heinz Schaus können die Aufregung um die Petiton nicht nachvollziehen. ..."
...
===> Ausführliche Darstellung des Sachstandes der Petitionsbearbeitung siehe beigefügten sehr gut recherchierten Artikel von Herrn Tobias Ketter, Nassauische Neue Presse, 29. Januar 2020, Seite 15


27.01.2020, 16:46

Dokument anzeigen

Liebe Mitzeichner der Petition,

bevor ich Ihnen die nächste Neuigkeit mitteile, möchte ich Sie wissen lassen: Jeder einzelne Zuspruch, den ich von Ihnen bisher als Rückmeldung auf mein Tun erhalten habe hat mein Herz erfreut. Es ist toll, dass wir als Camberger Bürger, unabhängig unserer politischen Couleur, zusammen stehen. Jede Zeile von Ihnen, mich nicht entmutigen zu lassen, gibt mir Kraft weiter zu machen. Haben Sie vielen Dank dafür!

Einem Ratschlag, zusätzlich neben der Weiterleitung der Petition an den Hessischen Landtag, mich auch an den Landkreis Limburg-Weilburg zu wenden, bin ich gefolgt.

In meiner Funktion als Petentin habe ich soeben, 27.01.2020, eine Kommunalaufsichtsbeschwerde beim Landkreis Limburg-Weilburg beim Fachdienstleiter für Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung, Herrn Morschhäuser, wegen „NICHTBESCHEIDUNG“ unserer Petition „Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!“ durch die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg eingereicht.

Anbei als PDF-Datei => Kommunalaufsichtsbeschwerde vom 27.01.2020

Somit sind jetzt zwei unterschiedliche Verwaltungsschritte eingeleitet, in der Hoffnung nicht die Gerichtsbarkeit bemühen zu müssen.

Die 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg findet am 27. Februar 2020 statt.
Bin gespannt, ob unsere Petition auf der Tagesordnung stehen wird.

Viele liebe Grüße
Ihre Petentin
Fabiola Sommerhage


23.01.2020, 01:41

Dokument anzeigen

Liebe Mitzeichner der Petition,

in meiner Funktion als Petentin habe ich soeben, 23.01.2020, unsere Petition „Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!“ dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages mit ausführlichem Begründungsscheiben vom 22.01.2020 zugeleitet.

Anbei als PDF-Datei => Mein Schreiben vom 22.01.2020

Was hat mich dazu veranlasst?

Unsere Bahnhofslinde steht auf städtischem Boden. Alle Mitzeichner haben im Vertrauen auf unsere demokratischen Kräfte unser Petition unterzeichnet, damit der etablierte, gesunde Baum nicht für einen einzigen Autoparkplatz gefällt wird.

Die Nassauische Neue Presse informierte am 08.10.2019, dass die geplante Fällung der Bahnhofslinde am 07.10.2019 weiter ausgesetzt ist.

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, deren Fachabteilungen und der Magistrat, haben unmittelbar nach dem sie von der Petitionssammlung erfuhren, mit Hochdruck an einer Lösung gesucht und sie gefunden, damit unsere Bahnhofslinde die auf städtischem Boden steht, nicht sterben muss.

Unmittelbar nach dem Ende der Mitzeichnungsfrist am 22.10.2019, bzw. zeitgleich mit der Petitonsübergabe am 24. 10.2019 an die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg, wurde in der örtlichen Presse berichtetet, dass die Stadt Bad Camberg eine Lösung gefunden ist und die unsere Bahnhofslinde nicht gefällt werden muss.
In der 24. Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg am 30.10.2019 wurde der Antrag einer Fraktion „Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass die Linde am Bahnhof nicht gefällt wird. Das weitere Vorgehen wird im Umweltausschuss besprochen“ mehrheitlich abgelehnt.

Die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg hat trotz mehrfacher Aufforderung die Petition „Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!“ nicht auf eine ihre Tagesordnungen gesetzt.

In der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) steht: „Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates. Sie fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.“ (§ 1) und die „von den Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Sie führt in Städten die Bezeichnung Stadtverordnetenversammlung. Die laufende Verwaltung besorgt der Gemeindevorstand … führt in Städten die Bezeichnung Magistrat.“ (§ 9)

Fakt ist: => Eine Pressemitteilung ersetzt kein Petitionsverfahren (Grundgesetz Art. 17/Hessische Verfassung Art. 16) durch die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg. => Auch eine Stellungnahme eines Vereins (wie bspw. Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V.) ersetzt nicht Bundes- und Hessisches Landesrecht sowie Beschlüsse und Urteile der Gerichtsbarkeit.

Das „Petitionsrecht folgt dem Prinzip der Subsidiarität: Zuständig ist erst mal die nächst kleinere Ebene, solange sie dabei nicht überfordert ist – etwa die Gemeinde, der Bezirk, das Bundesland, die Bundesregierung oder die Europäische Union. … Wenn er bei seinen Recherchen allerdings entdeckt, dass die Panne vor Ort auch etwas mit Bundesgesetzen zu tun hat, sollte auch der Petitionsausschuss davon erfahren.“ („Von der Bitte zum Bürgerrecht“ des deutschen Bundestages, 2019, Seite 18)

„Sie alle haben die Möglichkeit, sich mit Bitten oder Beschwerden unmittelbar an Ihre Volksvertretung zu wenden. Es ist Ihr Grundrecht, Petitionen einzureichen.“ Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages „...leitet in den Fällen, in denen er für die Bearbeitung einer Angelegenheit nicht zuständig ist, die Eingabe an die zuständige Stelle weiter.“(„DAS PETITIONSRECHT- Ein Recht für Alle“ des Hessischen Landtages, 2019)

Mir ist bekannt, dass der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages viel zu tun hat. Daher bedauere ich sehr, dass die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg trotz mehrfacher Aufforderung bis heute nicht gewillt ist, über die Petition zu beraten und zu entscheiden, so dass nun die übergeordneten „gewählten Volksvertreter“ in das Verfahren involviert werden müssen.

Bitte drücken Sie alle mit mir zusammen beide Daumen, damit nun in angemessener Zeit wir einen begründeten Bescheid erhalten.

In Hoffnung, bald den begründeten Bescheid zu unserer Petition zu erhalten,

zusende ich Ihnen viele liebe Grüße
Ihre Petentin
Fabiola Sommerhage


19.01.2020, 00:41

Dokument anzeigen

Liebe Mitzeichner der Petition,

anbei als PDF-Datei => Auszug aus der Niederschrift zur 25. Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg vom 17.12.2019 (hier TOP 1.1/Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, TOP 1.3/Einwände bzw. Antrag zur Tagesordnung), Top 1.5/ Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers) und E-Mails aus der Zeit 15.12.2019 bis 15.01.2020.

Wie ersichtlich wurde – trotz der beiden Erinnerungsschreiben und dem Einspruch die Petition „Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!“ wieder NICHT in der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

Über das online-Portal Bürgerservice Hessenrecht (www.rv.hessenrecht.hessen.de) kann man verschiedene Urteile bezüglich des Umgangs zum Petitionsrecht in Hessen aufrufen. Wie in den Urteilen der Vorjahren, so ist auch in der aktuell letzten Entscheidung des hessischen Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 28.03.2019 zu lesen:

„Nach Art. 16 HV (wortgleich mit Art. 17 GG) kann sich jedermann schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung, aber auch an jede andere hessische Verwaltungsbehörde wenden, wobei ein Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Zeit besteht. Dieses Petitionsrecht gewährleistet den freien Zugang zu der Volksvertretung und allen Behörden des Landes und begründet eine Behandlungspflicht des Parlaments bzw. der Verwaltungsbehörde mit dem Anliegen.

Der Petent hat danach einen Anspruch auf Entgegennahme seiner Petition, sachliche Prüfung seines Anliegens und begründete Bescheidung innerhalb angemessener Frist. Über den Bescheidungsanspruch hinaus gewährleistet Art. 16 HV indes keinen Anspruch auf Erfüllung des mit der Petition verfolgten Anliegens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992, NJW 1992, 3033 [3033]).

Die Bearbeitungsfrist (Anspruch auf begründeten Petitionsbescheid in angemessener Zeit) ist nach 3 Monaten abgelaufen.
Laut Internetrecherche könnten z.B. nun folgende rechtliche Schritte eingeleitet werden:
Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen Nichtbeachtung des Petitionsrecht gemäß GG Art. 17,
Klage beim hessischem Staatsgerichtshof wegen Nichtbeachtung des Petitionsrecht gemäß HV Art. 16,
Versäumnisklage,
Klage wegen nicht erfolgter Auskunftspflicht,
Untätigkeitsklage,
Verschleppungsklage,
und so weiter und so weiter ...

Bei dieser Menge an Möglichkeiten komme ich an meine fachlichen Grenzen. Einen fachlich versierten Fachanwalt für Verfassungs- und Verwaltungsrecht zu finden, der uns unentgeltlich als Mandanten übernimmt, ist schwer.

Meine Aufgabe als Petentin (Wortführerin) der Petition „Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!“ endet mit dem Erhalt einer "begründeten Bescheidung" durch die „gewählte Volksvertretung“ als „zuständige Stelle“.
Hierzu habe ich einen interessanten Artikel zum „Petitionsrecht auf kommunaler Ebene“ vom Oktober 2017 gefunden, insbesondere für uns in Hessen ist hier Punkt 3, Seite 5 f relevant: www.bundestag.de/resource/blob/535008/5166ca4839158315da44778303ab1b0b/wd-3-193-17-pdf-data.pdf

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine weitere Erinnerungsschreiben, Einsprüche oder anderes Schriftwerk an die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg sende; zumal diese unbeantwortet bleiben.

Bevor man über die Umsetzung einer gerichtliche Klärung nachdenkt, gibt es noch eine weitere Möglichkeit den „begründete Bescheidung“ im Sinne des Petitionsrechts bekommen. Bin mit viel Fleißarbeit daran ein entsprechendes Schreiben zu erstellen. Sie hören in Kürze von mir.

Alles Gute und liebe Grüße
Ihre Petentin
Fabiola Sommerhage


05.01.2020, 20:27

Dokument anzeigen

Liebe Unterzeichner der Petition,

möchte Sie informieren, dass ich - trotz Fristsetzung 20.12.2019 - bis dato keine Nachricht von der Stadt Bad Camberg erhalten habe.

Anbei meine heutige e-Mail vom 05.01.2020 an den Bürgermeister Herrn Vogel, Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Herrn Schaus sowie an die drei Vorsitzenden der im Parlament vertretenden Fraktionen.

Ich wünsche Ihnen „Alles Gute zum Neuen Jahr 2020“!

Herzliche Grüße

Fabiola Sommerhage


16.12.2019, 12:13

Dokument anzeigen

Liebe Unterzeichner der Petition,

am 17.12.2019 findet die 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg statt.

Der Camberger Anzeiger vom 12. Dezember 2019 hat in seiner Rubrik „Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Camberg“ die Tagesordnung für die 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2019 veröffentlicht. (siehe PDF-Datei,Seite 2)

Es ist bedauernswert, dass trotz Erinnerungsschreiben Nr. 01 (siehe Neuigkeit Nr. 18) und Erinnerungsschreiben Nr. 02 (siehe Neuigkeit Nr.19) der Tagesordnungspunkt „Entscheidung über die Petition Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!“ NICHT aufgenommen wurde.

Vorsorglich, damit mir kein unnötiger Formfehler passiert, habe ich gestern Abend am 15.12.2019 Einspruch gegen die Tagesordnung eingelegt. (siehe PDF-Datei, Seite 1)
Sollte mein Einspruch keine rechtlich bindende Relevanz haben, so hat er wenigsten Symbolcharakter!

Meinen Appell an alle 37 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung „Entscheidung über die Petition Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!“ unter Tagesordnungspunkt 1.3 „Einwände bzw. Anträge zur Tagesordnung“ an ihrem 25. Sitzungstag am 17.12.2019 aufzunehmen findet ihr in dem beigefügten Einspruchsschreiben vom 15.12.2019.

Unseren Bürgermeister Herrn Vogel habe ich per Mail höflichst gebeten sicherzustellen, dass allen Stadtverordneten der Einspruch über den fehlenden Tagesordnungspunkt "Entscheidung über die Petition Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!" rechtzeitig vor o.g. Sitzung bekannt wird.

Wünsche ALLEN eine besinnliche Vorweihnachtszeit!
Hoffnungsvolle liebe Grüße
Fabiola Sommerhage

Demokratie braucht Demokraten (Friedrich Ebert)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern