04.03.2020, 19:07
Sachstandsbericht => Nachricht/Teil 3 v. 04.03.2020,
Nachricht/Teil 3
Kommunale Ebene / Kreis Limburg-Weilburg
=> Antwort des Landrat Herrn Michael Köberle, signiert am 26.02.2020
* Unterlagen können Sie als PDF-Datei hochladen.
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(Sendung von Teil 2/Info des Präsidenten des Hessischen Landtages + Teil 1/Info des hessischen Innenminister folgen gleich!)
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Liebe Mitzeichner der Petition!
! Achtung ! => Die drei Nachrichten, die Sie heute (04.03.2020) über OpenPetition erhalten, haben unterschiedlichen Inhalte!
Zur besseren Übersicht habe ich nachfolgende 3 Sachstandberichte (eine pro Nachricht) wie folgt gegliedert:
Nachricht/Teil 1:
Auskunftsersuchen über Petitionsrecht auf kommunaler Ebenen
=> Signiertes Antwort des Hessischen Staatsminister Herrn Peter Beuth, signiert am 14.01.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 13 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.
Nachricht/Teil 2:
Hessischer Landtag
=> Zwischenmitteilung des Präsidenten des Hessischen Landtages vom 27.02.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 10 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.
Nachricht/Teil 3
Kommunale Ebene / Kreis Limburg-Weilburg
=> Antwort des Landrat Herrn Michael Köberle, signiert am 26.02.2020
* Unterlagen (PDF-Datei, 28 Seiten) habe ich zu Ihrer Kenntnisnahme hochgeladen.
Allen drei Unterlagen (Teil1,Teil 2 und Teil3) habe ich auf den letzten Seiten meine Rechtsrecherche (5 Seiten), die im Schreiben an den Hessischen Landtag vom 22.02.2020 eingearbeitet ist, hinzugefügt. Diese Wiederholung habe ich absichtlich vorgenommen, damit jeder Leser in der jeweiligen PDF-Datei ergänzend ohne große Suche in aktuelle Rechtsgrundlagen einsehen kann.
Wie im Teil 1 zu lesen ist, bestätigt und bestätigt unser Hessische Staatsminister Herr Peter Beuth die Rechtsauffassung meine Rechtsrecherche. So bin ich wieder guter Dinge, dass wir über den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages, siehe Teil 2, unser Anspruch auch sachliche Prüfung der Petition und begründete Bescheidung in einer angemessenen Frist umgesetzt wird.
Der Bearbeitung von Petitionen/Beschwerden in unserem Kreis Landkreis Limburg-Weilburg gestaltet sich anders als beim Hessischen Landtag. Ein auf das Petitionsrecht inhaltlich ausgerichtet begründete Bescheidung wurde mir auch hier verwehrt. Die Antwort von Landrad Herrn Köberle liegt mir seit gestern vor. Sie ist in Teil 3 zu finden. Ob die Mitteilung des Landrates, ohne Verbescheidung des Kreistages, dem Anspruch einer ordnungsgemäßen Bearbeitung einer Petition/Beschwerde im Sinne des Petitions- und Beschwerderecht entspricht, muss geprüft werden.
Gerne hätte ich die Stellungnahme des Vereins „Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V.“ (Datum unbekannt), auf die sich der Stadtverordnetenvorsteher und der Landrat beziehen, eingesehen. Solange mir die Vorlage verweigert wird, ist es mir unmöglich deren Inhalt mit der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung abzugleichen. -
Erst mit dem Eingang einer begründeten Bescheidung über Petition endet mein Ehrenamt als Petentin.
Auch wenn ich mittlerweile die Politik- und Amtsverdrossenheit vieler Bürger nachvollziehen kann, so gilt dennoch: Eine Demokratie ist immer nur so gut, wie Menschen bereit sind sich für die Demokratie und Bürgerbeteiligung einzusetzen.
Es tut mir gut, von Ihnen, hier und da eine Rückmeldung zu bekommen. So weiß ich, dass Sie meine Nachrichten gelesen werden. Und bitte verzeihen Sie, dass ich für die Zusammenstellung der Neuigkeiten erst heute Zeit gefunden habe.
Alles Gute für Sie und herzliche Grüße
sendet Ihnen Fabiola Sommerhage