23.01.2020, 01:41
Liebe Mitzeichner der Petition,
in meiner Funktion als Petentin habe ich soeben, 23.01.2020, unsere Petition „Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!“ dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages mit ausführlichem Begründungsscheiben vom 22.01.2020 zugeleitet.
Anbei als PDF-Datei => Mein Schreiben vom 22.01.2020
Was hat mich dazu veranlasst?
Unsere Bahnhofslinde steht auf städtischem Boden. Alle Mitzeichner haben im Vertrauen auf unsere demokratischen Kräfte unser Petition unterzeichnet, damit der etablierte, gesunde Baum nicht für einen einzigen Autoparkplatz gefällt wird.
Die Nassauische Neue Presse informierte am 08.10.2019, dass die geplante Fällung der Bahnhofslinde am 07.10.2019 weiter ausgesetzt ist.
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, deren Fachabteilungen und der Magistrat, haben unmittelbar nach dem sie von der Petitionssammlung erfuhren, mit Hochdruck an einer Lösung gesucht und sie gefunden, damit unsere Bahnhofslinde die auf städtischem Boden steht, nicht sterben muss.
Unmittelbar nach dem Ende der Mitzeichnungsfrist am 22.10.2019, bzw. zeitgleich mit der Petitonsübergabe am 24. 10.2019 an die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg, wurde in der örtlichen Presse berichtetet, dass die Stadt Bad Camberg eine Lösung gefunden ist und die unsere Bahnhofslinde nicht gefällt werden muss.
In der 24. Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg am 30.10.2019 wurde der Antrag einer Fraktion „Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass die Linde am Bahnhof nicht gefällt wird. Das weitere Vorgehen wird im Umweltausschuss besprochen“ mehrheitlich abgelehnt.
Die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg hat trotz mehrfacher Aufforderung die Petition „Rettet die Linde vor dem Bahnhof Bad Camberg!“ nicht auf eine ihre Tagesordnungen gesetzt.
In der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) steht: „Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates. Sie fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.“ (§ 1) und die „von den Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Sie führt in Städten die Bezeichnung Stadtverordnetenversammlung. Die laufende Verwaltung besorgt der Gemeindevorstand … führt in Städten die Bezeichnung Magistrat.“ (§ 9)
Fakt ist: => Eine Pressemitteilung ersetzt kein Petitionsverfahren (Grundgesetz Art. 17/Hessische Verfassung Art. 16) durch die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg. => Auch eine Stellungnahme eines Vereins (wie bspw. Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V.) ersetzt nicht Bundes- und Hessisches Landesrecht sowie Beschlüsse und Urteile der Gerichtsbarkeit.
Das „Petitionsrecht folgt dem Prinzip der Subsidiarität: Zuständig ist erst mal die nächst kleinere Ebene, solange sie dabei nicht überfordert ist – etwa die Gemeinde, der Bezirk, das Bundesland, die Bundesregierung oder die Europäische Union. … Wenn er bei seinen Recherchen allerdings entdeckt, dass die Panne vor Ort auch etwas mit Bundesgesetzen zu tun hat, sollte auch der Petitionsausschuss davon erfahren.“ („Von der Bitte zum Bürgerrecht“ des deutschen Bundestages, 2019, Seite 18)
„Sie alle haben die Möglichkeit, sich mit Bitten oder Beschwerden unmittelbar an Ihre Volksvertretung zu wenden. Es ist Ihr Grundrecht, Petitionen einzureichen.“ Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages „...leitet in den Fällen, in denen er für die Bearbeitung einer Angelegenheit nicht zuständig ist, die Eingabe an die zuständige Stelle weiter.“(„DAS PETITIONSRECHT- Ein Recht für Alle“ des Hessischen Landtages, 2019)
Mir ist bekannt, dass der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages viel zu tun hat. Daher bedauere ich sehr, dass die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg trotz mehrfacher Aufforderung bis heute nicht gewillt ist, über die Petition zu beraten und zu entscheiden, so dass nun die übergeordneten „gewählten Volksvertreter“ in das Verfahren involviert werden müssen.
Bitte drücken Sie alle mit mir zusammen beide Daumen, damit nun in angemessener Zeit wir einen begründeten Bescheid erhalten.
In Hoffnung, bald den begründeten Bescheid zu unserer Petition zu erhalten,
zusende ich Ihnen viele liebe Grüße
Ihre Petentin
Fabiola Sommerhage