Bildung

Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!

Petition richtet sich an
Bundesregierung

105.010 Unterschriften

Sammlung beendet

105.010 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juli 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

21.10.2024, 14:29

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

in der vergangenen Woche sind die Beratungen zum Jahressteuergesetz 2024 im Bundestag abgeschlossen worden und ich möchte Ihnen in einem kurzen Überblick darstellen, was wir gemeinsam bereits erreicht haben:

-Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz wird in an EU-Recht angepasster Form beibehalten.
Damit obliegt die Einschätzung von Bildungsleistungen wie außerschulisch erbrachtem Musikunterricht auch in Zukunft den mit Bildungsfragen betrauten Landesbehörden.
-Die Verengung der Bescheinigung auf Leistungen (wie es im Instrumental- und Vokalunterricht vorgesehen war), die allein auf einen Beruf oder eine Aufnahmeprüfung vorbereiten, wurde erweitert:
Ab 2025 sind Bildungsleistungen mehrwertsteuerfrei, „wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringen, auf einen Beruf oder auf eine (…) abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.
Außerdem sind auch Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer mehrwertsteuerfrei, wenn sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen.
Wird also ein Unterricht als einem Bildungszweck dienend anerkannt, ist dieser mehrwertsteuerfrei.
-Der Ausschluss der Befreiung von Fortbildungsleistungen bei gleichzeitiger Gewinnerzielung wurde aufgehoben! Bei Vorlage einer Bescheinigung sind diese auch zukünftig mehrwertsteuerfrei.

Nachdem der Bundesrat bereits eine Klarstellung gefordert hat, dass Musikunterricht für Kinder und Erwachsene (Bildungsleistungen im Allgemeinen und das musikalische Angebot im Speziellen) auch weiterhin steuerfrei ist und diese Klarstellung in einem ausführlichen BMF-Einführungsschreiben festgehalten sein soll, blicken wir nun mit Spannung auf dieses entstehende Schreiben!
Denn dort werden die ausschlaggebenden Erläuterungen und Kriterien zu finden sein.
Die weiteren Beratungen werden im Bundesrat ab 7. November stattfinden

Wenn Sie Tim Klüssendorfs Statement im Bundestag, der unsere 105 010 Stimmen dort mit eingebracht hat, sehen und hören möchten, gelangen Sie über den folgenden Link zum Parlamentsfernsehen:
www.bundestag.de/mediathek?videoid=7617351#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE3MzUx&mod=mediathek

Die dazugehörige Pressemitteilung der SPD Fraktion finden Sie hier:
www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/rechtssicherheit-umsatzsteuer-damit-bildung-bezahlbar-bleibt

Zuletzt möchte ich noch auf ein Online-Forum zum Thema „Umsatzsteuerbefreiung an privaten Musikschulen“ aufmerksam machen, das morgen, Dienstag Vormittag um 8.30 Uhr stattfindet:
Dies ist ein Angebot des Bündnis 90/Die Grünen, an dem Bruno Hönel MdB (Mitglied u.a. des Finanzausschusses, Haushaltsausschusses), Susanne Aschoff MdL (BW, Sprecherin für Forschung, Stellvertretende AK-Vorsitzende Wissenschaft, Forschung und Kunst) und Erwin Köhler MdL (BW, Sprecher für Kunst und Kultur, Sprecher für Jugendpolitik, Sprecher für Senior*innen) teilnehmen.
Alle sind eingeladen, die dieses Thema betrifft.
Den Link zur Veranstaltung erhalten sie unkompliziert per Mail an:
Erwin.Koehler@gruene.landtag-bw.de

Soweit die aktuellsten Neuigkeiten für heute!
Mit den herzlichsten Grüßen,
Saskia Saegeler


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