weder wurde der Gesetzentwurf im Bundestag debattiert noch hat der Petitionsausschuss seine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgegeben. Beide verschleppen weiterhin den Abschluss.
Dazu hat der Petent auf seinen Webseiten das folgende News publiziert:
Die Petition zur sexuellen Identität ins GG wurde nochmals ergänzt und befindet sich in der Schlussphase. Der Petent hat dazu ein weiteres News auf seinen Webseiten publiziert:
Der Petitionsdienst des Deutschen Bundestages hat auf Anfrage über den aktuellen Stand des Verfahrens geantwortet. Dazu hat der Petent das folgende News auf seinen Webseiten publiziert:
Aus aktuellem Anlass zum "Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt" hat der Petent ein weiteres News auf seinen Webseiten publiziert:
Der Petitionsausschuss wurde darüber informiert. Gleichzeitig wurde beim Ausschuss beantragt, dass auch der Queer-Beauftragte der Bundesregierung um eine Stellungnahme gebeten wird. Dazu wird es ein weiteres News geben. Das Schreiben an Sven Lehmann werden wir dabei einbinden.
Der Petitionsdienst hat zu beiden Petitionen erneut zwei Schreiben gesandt. Es wird hier nur ein PDF-Dokument bereit gestellt. Alle weitere Dokumenten finden Sie in der folgenden Quelle:
Die zwei Petitionen wurden am 14. Februar 2021 eingereicht. Damals noch an den früheren Petitionsausschuss der alten Bundesregierung. Durch die Bundestagswahl haben sich mit der Ampel-Koalition neue Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss & Bundestag ergeben. Die Regierungsfraktionen aus SPD + GRÜNE + FDP haben im Koalitionsvertrag Änderungen des Artikel 3 und 6 GG vereinbart. Die Oppositionsfraktion der LINKEN würde einer Grundgesetzänderung sicherlich auch zustimmen. Dennoch kann die notwendige 2/3 Mehrheit nicht erreicht werden, weil sich die Fraktionen der CDU/CSU & AfD verweigern. Unabhängig von der (noch) fehlenden 2/3 Mehrheit läuft dieses Petitionsverfahren weiter. Der Petent fragt über den aktuellen Stand dieses Verfahrens an. Finden zwischen der Bundesregierung und der CDU/CSU Verhandlungen statt? Die Mitglieder des Petitionsausschusses von SPD, GRÜNE, FDP und LINKEN werden um direkte Kontaktaufnahme mit dem Petenten gebeten. Dieses Schreiben wird auch über die Mailingliste des Petenten an alle Ausschussmitglieder(außer AfD) versandt. Es besteht also auch die Möglichkeit einer Antwort per Email. Der Deutsche Bundestag berät am 2. Juni 2022 über sechs Sammelübersichten mit Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Die K13online-Petitionen sind nicht dabei. Damit sind diese Petitionsverfahren noch nicht abgeschlossen. In gleicher Weise wird auch bei unseren Petitionen verfahren werden. Der Petitionsausschuss wird eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgeben, der dann darüber abstimmen wird. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten. Zum aktuellen Stand gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
die neue Bundesregierung mit der Ampel-Koalition ist in die 20. Legislaturperiode gestartet. Die SPD & GRÜNE & FDP können auch mit der Partei Die LINKE keine 2/3 Mehrheit im Bundestag erreichen. Für eine Grundgesetzänderung bedarf es auch einer 2/3 Mehrheit im Bundesrat, die ebenfalls nicht vorhanden ist.
Laut Koalitionsvertrag soll das Grundgesetz hinsichtlich der Kinderrechte und der sexuellen Identität ins Grundgesetz dennoch geändert bzw. erweitert werden. Wann die neue Bundesregierung die zwei Gesetzentwürfe erneut in den Bundestag einbringen wird, ist aber noch nicht bekannt.
Der neue Petitionsausschuss wird sich mit dieser Petition aber beschäftigen müssen. Wann eine Entscheidung mit Beschlussempfehlung an den Bundestag ergehen wird, ist ebenfalls noch nicht bekannt. Der Petent geht davon aus, dass dies noch im Jahre 2022 geschehen könnte. Dabei wird die Begründung natürlich von wichtiger Bedeutung sein.
Wir wünschen allen Mitzeichnern/Innen ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2022...
Der neue Deutsche Bundestag ist gewählt. Die Sondierungsgespräche zwischen SPD + GRÜNE + FDP(Ampel) sind abgeschlossen und die Koalitionsverhandlung sollen beginnen. Im Sondierungspapier wurde bereits vereinbart, dass starke Kinderrechte & die sexuelle Identität ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen:
Bei einer Ampel-Regierung verändern sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und auch im Petitionsausschuss sowie im Rechtsausschuss. Die früheren Oppositionsfraktionen der GRÜNEN und der FDP werden an der neuen Bundesregierung beteiligt sein. Damit verbessert sich auch die politische Ausgangslage für Grundgesetzänderungen. Für eine 2/3 Mehrheit wird zwar immer noch die CDU/CSU benötigt, jedoch haben sich die Machtverhältnisse zu Gunsten dieser Petition verschoben. Nach letzten Wahlumfragen liegt die CDU/CSU in der Wählergunst nur noch bei 19 Prozent. Nimmt man die AfD hinzu, so erreichen beide Parteien lediglich 29 Prozent. Damit wäre zumindest eine 2/3 Mehrheit(= 66%) in der Bevölkerung vorhanden.
Nach der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages wird der neue Petitionsausschuss über diese Petition beraten. Der Petent hat auf seinen Webseiten das folgende News publiziert:
diese Petition befindet sich weiterhin im Petitionsausschuss und wird dort beraten.
In der parlamentarischen Sommerpause sind keine Entscheidungen zu erwarten. Am 26. September finden bekanntlich die Bundestagswahlen statt. Wir gehen davon aus, dass sich erst der neue Bundestag mit dieser Petition weiter beschäftigen wird. Auch der Petitionsausschuss wird sich mit neuen Mehrheitsverhältnis zusammen setzen.
Die alte Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD hat die Forderungen dieser Petition nicht umgesetzt. Es dürfte deshalb klar sein, dass diese Parteien nicht gewählt werden können. Der Petent wird in absehbarer Zeit eine Wahlempfehlung abgeben.