09.01.2022, 08:58
Liebe Mitzeichner/Innen,
die neue Bundesregierung mit der Ampel-Koalition ist in die 20. Legislaturperiode gestartet. Die SPD & GRÜNE & FDP können auch mit der Partei Die LINKE keine 2/3 Mehrheit im Bundestag erreichen. Für eine Grundgesetzänderung bedarf es auch einer 2/3 Mehrheit im Bundesrat, die ebenfalls nicht vorhanden ist.
Laut Koalitionsvertrag soll das Grundgesetz hinsichtlich der Kinderrechte und der sexuellen Identität ins Grundgesetz dennoch geändert bzw. erweitert werden. Wann die neue Bundesregierung die zwei Gesetzentwürfe erneut in den Bundestag einbringen wird, ist aber noch nicht bekannt.
Der neue Petitionsausschuss wird sich mit dieser Petition aber beschäftigen müssen. Wann eine Entscheidung mit Beschlussempfehlung an den Bundestag ergehen wird, ist ebenfalls noch nicht bekannt. Der Petent geht davon aus, dass dies noch im Jahre 2022 geschehen könnte. Dabei wird die Begründung natürlich von wichtiger Bedeutung sein.
Wir wünschen allen Mitzeichnern/Innen ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2022...
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking