Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

7.975 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

23.03.2019, 14:26

Den Beamten in Baden-Württemberg wird die Übertragung des kürzlich erreichten Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst angeboten, das Ihre Kollegen/innen "erkämpft" haben.Eins muss man wissen: Da bei ver.di auch Beamte Mitglied sein können und ver.di die Interessen der Beamten vertritt, können Beamte indirekt Aktionen des öffentlichen Dienstes, bis hin zum Streik, unterstützen. Deshalb brauchen Beamte auch kein Streikrecht, denn sie lassen für sich streiken.Bei der Tarif-Verhandlungsrunde waren fast alle die am Tisch,die selbst von der Erhöung profitieren werden. Was für eine Farce!
In der Summe des ausgehandelten Ergebnisses ergibt sich dadurch für die Beamten bei der Besoldung ein höherer Nettobetrag,da Beamte keine Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung bezahlen.Viele solcher geldwerten Vorteile der Beamten werden nicht in die Besoldungserhöhung mit einbezogen.Mit der Besoldungserhöhung werden die Pensions-ansprüche automatisch mit erhöht.Pensionen die durchschnittlich ca. doppelt so hoch sind wie die Renten.

Zur Erinnerung: Die Mindestpension eines Beamten wird schon nach 5 Jahren Tätigkeit mit ca. 1600.- netto erreicht. ( Die Durchschnittsrente eines Mannes ist nach mind. 45 Jahren Beitragszahlung  in den alten Bundesländern nur ca. 1450.- € brutto).

Die gesamten Pensionsverpflichtungen betragen inzwischen drei Billionen Euro!

Das löst aber keine Debatte nach der Finanzierung oder der Generationengerechtigkeit aus.Trotzdem wird die nächste Generation die heute zugesagten Pensionen finanzieren müssen.Auf Deutschland rollt eine gewaltige Pensionslawine zu die jeden Haushalt sprengen wird.Dies wird vor allem die Länderhaushalte überfordern wo die meisten Beamten beschäftigt werden.

Aber das ist den Beamten in Baden-Württemberg noch nicht genug.Sie wollen einen Extra-BW-Bonus! D.h. noch mehr als die "kämpfende" Truppen der Arbeiter und Angestellten die dafür auf die Strasse gegangen sind.Was für eine Rücksichtslosigkeit gegenüber den Kollegen/innen!
Dass die bevorteilte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten nicht ausreichend ist, sondern noch zusätzlich ein Baden-Württemberg-Bonus gefordert wird, zeigt den Realitätsverlust des Berufsbeamtentums.

Eine Bedürftigkeitsprüfung bei Pensionserhöhungen ist jedoch kein Thema für die Politik,und das obwohl laut statistischem Bundesamt Pensionärshaushalte die höchsten Haushaltseinkommen ausweisen! Diese Ungleichbehandlung ist rational nicht mehr nachvollziehbar und nur damit zu erklären,dass Beamte nicht nur in Legislative,Exekutive und Judikative präsent sind,sondern auch in allen Renten-und Gesundheitskommissionen am Hebel sitzen.Sie dominieren damit bei Entscheidungsprozessen in den solidarischen Sozialsystemen,denen sie selber nicht angehören aber die Kontrolle ausüben wollen.Die Verzahnung der Staatsorgane und die damit verbundene Zusammenarbeit des Berufsbeamtentums über alle Institutionen hinweg läuft der Trennung der Staatsgewalt zuwider und stellt durch Lobbyismus die zentrale Stellung des Parlaments in Frage!

So ist die "Wertschätzung" der Beamten durch die Landespolitik zu erklären. Das Berufsbeamtentum agiert auf Grund seiner institutionellen Macht in unserer Gesellschaft wie ein "Clan".Damit erklärt sich auch der Staatsverdruss und Frust in großen Teilen der Bevölkerung.

Der Chef des Beamtenbundes (dbb) und Tarifunion Herr Ulrich Silberbach kritisierte vor einigen Wochen,dass die Menschen das Vertrauen in die Institutionen verloren haben und fordert ein Programm gegen die Staatsverdrossenheit. Was für eine realitätsfremde Idee.

www.beitragszahler-rentner.de/index.php?article_id=20&rex_news_pubs_id=94


17.03.2019, 14:45

800 Mio. Euro für Beamte:

Bundesinnenministerium
das Innenressort will den Beamtendienst beim Bund noch attraktiver machen – mit viel Steuergeld. Dabei gibt es bereits hohe Standards und Vorzüge – vor allem die Unkündbarkeit im Staatsdienst. Nun sollen von 2020 bis 2023 mehr als 800 Mio. Euro zum Beispiel in neue Stellenzulagen, Familienzuschläge, Personalgewinnungs- und anschließend Bindungsprämien sowie Umzugskostenvergütungen gesteckt werden, vor allem in Form pauschaler Abgeltungen. In den Jahren danach schlagen dann jeweils mehr als 100 Mio. Euro zu Buche.
Problematisch ist, dass die große Koalition schon in den vergangenen fünf Jahren hohe Mehrkosten beim Personal verursacht hat: So wurde die Bundesverwaltung um 23 Prozent bzw. knapp 37.000 Stellen (ohne Bundeswehr) aufgebläht. Entsprechend springen die Personalausgaben des Bundes von 30,7 Mrd. Euro in 2014 auf 35,3 Mrd. Euro in diesem Jahr.

1 Mrd. Euro für den teuersten Bundestag aller Zeiten

421.000 Euro für eine Salatreinigungsanlage
44 Mio. Euro für die Ministerialzulage
5 Mio. Euro für eine fragwürdige PR-Kampagne
520.000 Euro für Öko-Müllautos
500.000 Euro für einen Autobauer:für zwei aktuelle Projekte bis 2020 bzw. 2021 erhält die Audi-AG insgesamt 496.890 Euro Steuergeld, um Kälteanlagen und Transformatoren am Heimatstandort Ingolstadt zu erneuern.

2,2 Mio. Euro für das Reeperbahn-Festival
145 Mio. Euro für die Filmwirtschaft
50 Mio. Euro für Computerspiele Made in Germany
600.000 Euro für Bahnhofsmusik
655.000 Euro „Abwrackprämie“ für Wäschetrockner
461.000 Euro fürs Selbermachen
200 Mio. Euro für verschmähte Bundeswehr-Kantinen
356.000 Euro für „Klimaretter-Tool“
125.000 Euro für eine Studie zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung
15,6 Mio. Euro für Energieberatung in Unternehmen
1,1 Mio. Euro für einen „ergebnisoffenen“ Klimadialog
9,3 Mio. Euro für Entwicklungs-Manager
8,2 Mio. Euro für getunte Arzneipflanzen
8,5 Mio. Euro für Dezemberfieber im Bundestag
790.000 Euro für E-Ladestationen:so kommt es, dass selbst Unternehmen, die jährlich Milliardenumsätze erwirtschaften, Subventionen erhalten. Ein Premium-Hersteller für Sportwagen etwa, der nun mithilfe von knapp 190.000 Euro aus dem Fördertopf des Verkehrsministeriums an diversen Niederlassungen und Verkaufsstandorten Schnellladestationen baut. Auch der VW-Konzern mischt mit: Der Autobauer erhält für das gleiche Vorhaben an verschiedenen Standorten rund um seinen Firmensitz Wolfsburg mehr als 600.000 Euro.
Das ist bemerkenswert, haben doch – wie andere Autobauer und deren Zulieferindustrie auch – gerade diese beiden Unternehmen in den vergangenen Jahren massiv von Subventionen profitiert: 32 Mio. Euro für Dieselmotoren und die Verbesserung der Abgasreinigung, 420 Mio. Euro für die Entwicklung von Brennstoffzellen und sogar fast 1,3 Mrd. Euro für die Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive Batterieforschung.

716 Mio. Euro für teure Politik-Berater:unter Einbeziehung von Forschungsaufträgen und wissenschaftlichen Gutachten errechnete die Regierung kürzlich sogar Ausgaben von insgesamt 1,4 Mrd. Euro nur in den Jahren 2017 und 2018. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sehen anders aus – der Steuerzahler wird über die realen Dimensionen der teuren Politik-Beratung im Unklaren gelassen!

600 Mio. Euro für wirkungslose E-Auto-Prämie
5 Mio. Euro für eine fragwürdige PR-Kampagne
4,5 Mio. Euro für Arbeitsweltberichterstattung
250.000 Euro für Auslands-Markterschließungen
25 Mio. Euro für kellnernde Soldaten Dauersubvention jährlich

Erklärungen zu den einzelnen Posten unter:
www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/heute-startet-die-aktion-fruehjahrsputz-2019/


12.03.2019, 18:01

Die Parlamente, der Bundestag allen voran, haben sich immer mehr zu Selbstbedienungsläden entwickelt. Die Abgeordneten können über ihre Einkünfte selbst bestimmen – das tun sie ohne jede Zurückhaltung.
Je nachdem wie die Reallöhne im Durchschnitt steigen, erhöhen sich die Bezüge der 709 Volksvertreter – ohne Parlamentsbeschluss wie in früheren Jahren. Aber das führe ja zu Berichterstattung in den Medien und zu kritischen Diskussionen in der Wahlbevölkerung.

1. In diesem Jahr steigen die Abgeordnetenbezüge um über 300 Euro auf 10.073 ,00Euro
2. Hinzu kommt eine Kostenpauschale in Höhe von monatlich 4.418,09 Euro. Diese Pauschale ist steuerfrei, was ihren realen Wert fast verdoppelt. Damit kann der Abgeordnete z.B. ein Büro in seinem Wahlkreis einrichten, muss aber nicht.
Dieselben Abgeordneten haben aber die Pauschalen für Werbungskosten und andere Pauschalen für Arbeitnehmer seit vielen Jahren nicht erhöht.
3. Bürokosten in Berlin fallen übrigens gar nicht an. Das Berliner Büro ist kostenlos – wie hoch dürfte der Geldwert dieser Leistung wohl sein?
4. Für die Beschäftigung von Mitarbeitern gibt es eine Monatspauschale von 21.536 00Euro.
5. Für Büromaterial stehen monatlich 1.000 Euro steuerfrei zur Verfügung. Es müssen allerdings Belege eingereicht werden.
6. Für Reisen mit der Deutschen Bundesbahn bekommen die Abgeordneten eine Jahreskarte 1. Klasse zur Verfügung gestellt – Geldwert 7435 €
7. Die Kosten für Inlandsflüge trägt der Bundestag – wie hoch dürfte der Geldwert dieser Leistung wohl sein? Dienstreisen ins Ausland müssen jedoch vorab genehmigt werden.
8. Zum Flughafen, zum Bahnhof und für Ziele in Berlin wird mit dem kostenlosen Limousinendienst kutschiert – wie hoch dürfte der Geldwert dieser Leistung wohl sein?
9. Der doppelte Kniff für die Steuerfreiheit aller Leistungen geht so: Abgeordnete sind immer im Dienst, und da jeder von ihnen das ganze Volk vertritt, dürfen sie auch im ganzen Bundesgebiet unterwegs sein.
10. Verliert so ein Abgeordneter das Vertrauen der Partei und wird nicht mehr aufgestellt, erhält er ein Übergangsgeld. Die Diäten laufen nach der Abwahl (gestaffelt nach Zeit im Parlament) eine Weile weiter.
11. Kostenlos ist übrigens auch die Altersversorgung .

Darum soll der Bundestag auch nicht verkleinert werden:
Nach dem Volkskongress in China ist er mit 709 Mitgliedern das größte Parlament auf der Welt, ein Selbstbedienungsladen auf Kosten der Steuerzahler. Kaum einer in den Parteien will sein Bundestagsmandat verlieren. Je höher das Einkommen, desto angepasster sind Abgeordnete, die wiedergewählt werden wollen. Sie gehören einer eigenen Parallelgesellschaft in Berlin an. Mein Mitleid für den zeitlichen Aufwand ihrer Tätigkeit hält sich in Grenzen. Das hat mit Sozialneid nichts zu tun, um bestimmten Kritikern bereits jetzt zu widersprechen.


02.03.2019, 10:17

Mindestrente:
in zahlreichen anderen Staaten werden Mindestrentensysteme angewendet. In Deutschland werden Kleinstrenten mit einem viel zu niedrigen Grundsicherungsbetrag (Sozialhilfe) aufgestockt. Voraussetzung für diese Sozialhilfe sind aufwändige und entwürdigende Bedürftigkeitsprüfungen, die zudem nur ein minimales Schonvermögen zulassen.Nach einem langen Arbeitsleben mit Sozialhilfe abgespeist zu werden, ist unerträglich.


Neuer Petitionstext: Der Skandal: über 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner (Bestand) bleiben von der Reform ab 2019 ausgeschlossen - das befeuert Altersarmut! Bei der Erwerbsminderungsrente muss gleiches Recht für Alle gelten.
Deswegen fordern wir:
1. Eine Gleichstellung aller Erwerbsminderungsrentner (Bestands-u.Neurentner).
2. Eine Rentenreform, die für alle gilt. Eine Stichtagsregelung lehnen wir ab, damit keine Menschen auf Grund einer Erkrankung mehr diskriminiert und im Namen des Gesetzes in die Armut geschickt bzw. in Armut gehalten werden.
3. Rentenabschläge bei Erwerbsminderung abzuschaffen.
4. Die Rückkehr zur Erwerbs-u.Berufsunfähigkeitsrente.
5. Eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen - analog zum österreichischen Modell.
 
6. Mindestrente über der Armutsschwelle – gegenwärtig 1.050€ - einführen.


Neues Zeichnungsende: 14.06.2019
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5303 (5263 in Deutschland)


19.01.2019, 15:40

Liebe Unterstützerinnen,liebe Unterstützer,

leider steckt die Petition in einer „Krise“. Als kleine Hilfe ein paar Anregungen zur weiteren Verbreitung der Petition.
Bis zu fünf Personen aus einem Haushalt können dafür die gleiche E-Mail-Adresse nutzen.
Persönliche Mails sind der beste Weg, um Unterstützer/innen zu finden. Schreiben Sie Freunden und Bekannten eine E-Mail und bitten Sie , die Petition zu unterzeichnen – und die Petition weiterzuleiten. Nutzen Sie die fertigen Unterschriften-Sammelbögen (PDF-Dokument) zu der Petition, um Menschen außerhalb des Internets zu erreichen. Ausgefüllte Bögen fotografieren und hochladen, dann werden Sie online mitgezählt.
Laden Sie sich die Unterschrifteinbögen einfach als PDF herunter und sammeln Sie Unterschriften auf Papier.

www.openpetition.de/petition/on

Soziale Medien sind nicht zu unterschätzen: Teilen Sie die Petition auf Facebook. Posten Sie die Petition bei Facebook an die Pinnwand von Freunden. Finden Sie Facebook-Gruppen zu ihrem Thema und posten Sie Ihre Petition dort.
Finden Sie Organisationen, Initiativen, Vereine oder Gruppen, die zu Ihrem Thema aktiv sind. Fragen Sie, ob sie die Petition unterstützen und verbreiten wollen. In der Regel freuen Sie sich über Ihr Interesse am Thema!

Wer eine Spende für die Petition tätigen kann ab 5,-- €, der kann es gerne tun.

Weiteres dazu unter:
www.openpetition.de/spenden?op_source=header

Mit einem Gegenwert von 1€ können wir garantieren,
dass Ihre Unterschrift und die von zehn weiteren Menschen
auf unserer Plattform gehört werden.*

Die Sozialverbände wie VdK und Sovd unterstützen die Petition leider nicht.

Herzlichen Dank

Mit freundlichen Grüßen

-Gruppe Bestandserwerbsminderungsrentner-


17.01.2019, 11:09

Es ist wohl der größte Steuerraub aller Zeiten. Mit "steuergetriebenen Aktiengeschäften", die unter anderem als Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte bekannt geworden sind, wurden mindestens 55,2 Milliarden Euro aus den Steuerkassen Deutschlands und denen mindestens zehn weiterer europäischer Länder geraubt.
Geschädigt wurden durch rein steuergetriebene Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, also Cum-Ex, Cum-Cum und vergleichbare Handelsstrategien, neben Deutschland auch Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Österreich, Finnland, Norwegen und die Schweiz. Der Schaden ergibt sich aus Auskünften von Steuerbehörden sowie Analysen von Marktdaten.
Der renommierte Steuerprofessor Christoph Spengel von der Universität Mannheim hatte schon im vergangenen Jahr berechnet, dass dem deutschen Fiskus zwischen 2001 und 2016 mindestens 31,8 Milliarden Euro entgangen sind. Im Zuge der Cum-Ex-Files kommen nun in Frankreich mindestens 17 Milliarden, in Italien 4,5 Milliarden, in Dänemark 1,7 Milliarden und in Belgien 201 Millionen dazu. Einige Staaten konnten Teilbeträge zurückfordern. Für die anderen betroffenen Länder liegen keine offiziellen Zahlen oder belastbare Marktdaten vor.
Möglich wurde der Steuerraub auch dadurch, dass ein Informationsaustausch über die steuerschädlichen Umtriebe innerhalb Europas kaum stattgefunden hat. So warnte Deutschland seine europäischen Nachbarn erst 2015 über eine OECD-Datenbank vor Cum-Ex-Geschäften, obwohl das Finanzministerium spätestens seit 2002 Bescheid wusste. Das BMF dementiert auf Anfrage nicht, die Nachbarn erst ab 2015 gewarnt zu haben, teilt aber generell mit, dass man "in der Vergangenheit diverse Staaten, unter anderem auf deren Nachfrage hin, über die Verfahrensweise bei Cum-Ex-Geschäften informiert" habe.
Verdeckte Recherchen zeigen außerdem, dass die Geschäfte zulasten der europäischen Steuerzahler bis heute weitergehen.

www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/cum-ex-steuertricks-aktienhandel-fiskus-finanzaufsicht-pruefung?page=2#comments


13.01.2019, 18:33

Jährliche versicherungsfremde Leistungen seit 1957 – Teufel-Tabelle

Tabelle unter:
www.adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015?start=1

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. 
Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle

Fazit:

In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch den VDR bzw. die DRV gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus. Der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 28 und 27 Prozent, so dass sich ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 768  Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner ergibt.

Kein Wunder also, dass Politik und Justiz seit Jahrzehnten ablehnen, das Thema endlich transparent zu machen.

Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.
www.adg-ev.de/index.php


12.01.2019, 15:20

Da war der deutsche Pflichtversicherte und Rentner auch 2018 eigensinnig. Trotz aller Bemühungen will das Thema Altersarmut einfach nicht von ihrer Prioritätsliste verschwinden. Und schon hatte die Politik ein bewährtes Mittel zur Hand, das Problem zu lösen: Man gründet eine Kommission. Dieses Mal die Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘. Aus dem Titel könnte man schließen, dass der jetzige Generationenvertrag nicht verlässlich ist. Falsch! Es gibt ihn nicht. Denn für Politiker und Beamte existiert er nicht, auch nicht für Landwirte und die Versicherten der sogenannten berufsständischen Versorgungswerke, etwa Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Seelotsen.
Wenn man sich die Mitglieder dieser neuen Kommission anschaut, muss man leider feststellen, dass es sich vor allem um Politiker und Beamte handelt. Es geht ja auch 2018 nur um das Geld der Pflichtversicherten und Rentner.
Unser Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, verkündete 2018 einen Rentenpakt. Bis 2025 soll das Rentenniveau auf dem heutigen Stand von 48 Prozent eingefroren bleiben, und die Beiträge sollen 20 Prozent nicht übersteigen.
Nun liegt der Durchschnitt der Renten für Frauen deutlich unter 1.000 Euro. Einfrieren auf diesem Niveau? Verbesserungen verspricht Herr Heil den Frauen, die Kinder erzogen haben und den Erwerbsminderungsrentnern. Profitieren werden aber nur wenige: Bei den Eltern nur jene, die vor 1992 mindestens drei Kinder bekommen haben. Wer nur ein oder zwei Kinder bekam, also rund sieben Millionen Personen, geht leer aus. Großartig! Aber auch an die Erwerbsminderungsrentner hat Herr Heil gedacht. Die sollen eine längere Zurechnungszeit bekommen, was im Schnitt eine Rentenerhöhung von knapp siebzig Euro bringt. Aber das gilt nur für neue Erwerbsminderungsrentner. Die knapp zwei Millionen Personen, die wegen Krankheit oder Unfall bereits heute eine solche Rente beziehen, profitieren davon nicht.
Schließlich enthält der Vorschlag von Herrn Heil noch eine Maßnahme für Geringverdiener: Alle Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 1.300 Euro monatlich sollen nicht mehr die vollen Rentenbeiträge entrichten und dennoch keine Einbußen bei der späteren Rente haben. Den Geringverdienern blieben damit von ihrem Hungerlohn ein paar Euro mehr. So werden die Geringverdiener von der Rentenkasse subventioniert. Ein Ersatz der Beitragsausfälle aus Steuermitteln ist nicht vorgesehen. Klar, ist in 2018 ja nicht das Geld von Herrn Heil, das er hier großzügig verteilt.
Es war 2018 aber auch zu hören, dass die Bundestagsfraktionen 115 Millionen Euro erhalten. Hauptgrund für diese Steigerung von dreißig Prozent: die Erhöhung der Abgeordnetenzahl von 630 auf 709. Ja, so geht es, wenn Abgeordnete Steuergeld ausgeben, ist ja nicht das eigene.
Und überhaupt: Wenn man das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler 2018 liest, wird einem übel. Beamte und Politiker vernichten unser Geld – nicht ihres.
Fazit: Im Verteilen von anderer Leute Geld waren unsere Politiker auch 2018 spitze. Na ja, irgendwas müssen sie ja auch können.
altersarmut-per-gesetz.de/aktuelles/das-war-2018/


12.01.2019, 14:09

Im Jahr 2000 wurde die Rente wegen „Berufs- und Erwerbsunfähigkeit“ gründlich reformiert. An ihre Stelle trat die Rente wegen „teilweiser oder voller Erwerbsminderung“. Neu darin ist vor allem, dass eine volle Erwerbsminderungsrente nur erhält, wer weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Wer bis zu sechs Stunden belastbar ist, kann eine Teilrente erhalten, muss aber für Einkommen darüber hinaus auf dem Arbeitsmarkt eine Arbeit suchen. Dabei ist nahezu jede Tätigkeit zumutbar. Einen Berufsschutz gibt es nicht mehr. Diese Neuerung wurde hoch gepriesen. Das Ziel war, die Zahl der FrührentnerInnen zu begrenzen und Kosten einzusparen. Das Ziel wurde erreicht. Die Anzahl der Frühverrentungen sank von 279.668 Fällen im Jahr 1996 auf 173.996 Fälle im Jahr 2016 (-Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, DRV-Schriften Band 98, 2018, S. 27 Zitiert: RvME 2018). Aber nicht nur die Zahl der Rentenanträge, auch die Rentenzahlbeträge sanken erheblich. 1996 betrug der durchschnittliche Zahlbetrag der Frührente 713,63 Euro. 2016 lag er bei 710,40 Euro (RvME, 2018, S. 30). Das sind nominal 2,43 Prozent weniger als vor 20 Jahren. Die offizielle Inflationsrate im gleichen Zeitraum betrug 25,8 Prozent. Also ist die heutige durchschnittliche Erwerbsminderungsrente 28,23 Prozent niedriger als die Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsrente vor der „Reform“. Da die Inflationsrate für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten noch deutlich höher ist als der Durchschnittswert, darf mit Recht behauptet werden, dass die Renten der Erwerbsgeminderten seit 1996 über 30 Prozent an Kaufkraft eingebüßt haben.
Ein Mittel der Kürzung war die Einführung von Abschlägen bei der Frührente. Maximal 10,8 Prozent können von der Rente wegen zu frühen Rentenbeginns einbehalten werden. Das trifft fast 95 Prozent aller FrührentnerInnen. Der durchschnittliche Abschlag ist 90,49 Euro (-Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2018, S. 83 Zit.: RviZR) für einen vorzeitigen Rentenbeginn von 33,71 Monaten (RViZR. S. 134). Es ist daher kein Wunder, dass rund 30 Prozent aller FrührentnerInnen Grundsicherung beantragen müssen. Daran werden auch die jüngsten Reformen der Bundesregierung kaum etwas ändern. Es wurde beschlossen, die Zurechnungszeit für Neuzugänge bis zum Jahr 2024 schrittweise auf das 65. Lebensjahr anzupassen. Diese Verlängerung um zwei Jahre erbringt bei dem durchschnittlichen Entgeltpunkt von 0,743 eines/r Frührentners/-rentnerin insgesamt 46 Euro. Die durchschnittliche Neurente für Renten wegen voller Erwerbsminderung stiege dadurch von 754 Euro (2017) auf ca. 800 Euro im Jahr 2024. Damit ist den FrührentnerInnen nur wenig geholfen und die Bestandsrentner sind von der Anpassung sowieso ausgeschlossen.

Was ist zu tun?

Unsere Forderung nach einer Mindestrente von 1.050 Euro hat für Erwerbsgeminderte große Bedeutung. Die große Mehrheit der Erwerbsgeminderten würde im Alter davon profitieren. Aber auch diejenigen Erwerbsgeminderten, die noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreiht haben, brauchen dringend Verbesserungen. Grundsätzlich müsste die Zurechnungszeit dem jeweiligen gesetzlichen Stand des Renteneintrittsalters entsprechen. Im Jahr 2019 sind es 65 Jahre und acht Monate. Diese Anpassung müsste für alle Erwerbsgeminderten gelten und nicht nur für NeurentnerInnen. Die Abschläge von maximal 10,8 Prozent sind willkürlich und müssen gestrichen werden.
Würden diese beiden Maßnahmen, Anpassung der Zurechnungszeit an das allgemeine Renteneintrittsalter und Streichung der Abschläge, durchgeführt, stiegen die Renten wegen voller Erwerbsminderung im Durchschnitt um ca. 152 Euro. Die Summe ergibt sich aus der Verlängerung der Zurechnungszeit von 2 Jahren und 8 Monaten ( das entspräche einem Wert von 61,33 Euro im Durchschnitt für den gesamtem Zeitraum) und der Aufhebung der Abschläge von 90,49 Euro. Die Bestandsrenten für volle Erwerbsminderung betrügen dann durchschnittlich ca. 940 Euro, während die Neuzugänge nach einer solchen Reform durchschnittlich ca. 906 Euro erhielten. Beides würde nicht ausreichen, um eine Mindestrente von 1.050 Euro zu erzielen. Deswegen ist es grundsätzlich notwendig, eine grundlegende Reform des Behindertenrechts zu verlangen.
Übermittlung durch: "Das Bündnis Rente zum Leben "



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