Soziales

Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

7.975 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2019
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten


29.12.2018, 15:23

Weder Unterstützung durch die Sozialverbände noch von den Gewerkschaften.
Was ist vom VdK zu erwarten?. Die ehemalige Vorsitzende war selbst an den Schandtaten beteiligt.
Von 1998 bis 2002 war sie Staatssekretärin bei Arbeitsminister Walter Riester dabei war sie federführend an den Gesetzesvorlagen für die Riester-Rente beteiligt.

Deutschland verstösst gegen die Behindertenrechtskonvention.

Kein weiteres Land hat Rentenabschläge bei Erwerbsminderung.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2011 entschieden, dass die Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß ist (Aktenzeichen: 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09)
Als Begründung führte das Bundesverfassungsgericht unter anderem aus, dass die Regelung verfassungsgemäß sei, weil sie "einem Gemeinwohlzweck diene und verhältnismäßig sei". Sie diene dem legitimen Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherungzu sichern und damit die Funktionsfähigkeit des Systems der GRV im Interesse Aller zu erhalten.
Mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 11.1.2011 ist noch einmal erkennbar, dass auch diese Richter den politisch gewollten Sozialabbau unterstützen.

Generell haben Sozialversicherte keine Lobby. Das stellen auch unsere obersten Bundesrichter immer wieder klar und ermuntern die Bundesregierung förmlich, permanent die Sozialversicherungen zu plündern oder abzubauen (beispielhaft hierfür: BSG-Urteil vom 29.2.2012, B 12 KR 10/11 R). Beiträge der Arbeitnehmer stellen angeblich kein Eigentum dar. Bei Privilegien für Richter und Beamte sind das zuständige BVerwG und das BVerfG hingegen kompromisslos und das BVerfG scheut auch nicht davor zurück, merkwürdig detaillierte Vorgaben zu machen, die eigentlich dem Gesetzgeber vorbehalten sind (Richterprivilegien: Urteil 5. Mai 2015 – 2 BvL 17/09 u.a. und im wesentlichen gleichlautend zu Beamtenprivilegien: Beschluss vom 17. November 2015 – 2 BvL 19/09, Beamtenprivilegien.

Wären all die harten Reformen der Rentenversicherung so umgesetzt worden ,wenn auch Beamte, Richter,Selbständige usw. in die GRV einzahlen müssten?


29.12.2018, 15:17

Sozialverbände VdK Deutschland und Sovd

was machen Sie, um die soziale Katastrophe für 1,8 Millionen Bestandsrentner bei der Erwerbsminderungsrente 2019 zu verhindern?


16.12.2018, 15:22

“Die Angst der Politik vor Altersarmut”, melden die regionalen Zeitungen im Juli 2018. Zur Abwendung des Desasters wurde schnell eine 210.000€ teure Expertenkommission eingesetzt.

Das ist wirklich erschütternd:

Landtagsabgeordnete in S-H hätten 2017 nach dem Versorgungsrecht, das bis 2007 galt, nach 5 Jahren einen Pensionsanspruch von 1.510 € pro Monat gehabt (*).
Aber im Jahr 2007 beschlossen die Landtagsabgeordneten in Schleswig-Holstein ihre staatlichen Pensionen durch Privatvorsorge abzulösen. Nach seitdem geltenden Recht kommen nach 5 Jahren nur noch 384 € monatlich raus (**).
Obwohl für die Abgeordneten jeden Monat 1.829€ – 21.948€ pro Jahr – aus der Staatskasse für private Vorsorge ausgegeben wird, kommt ein so erbärmlicher Betrag zu Stande.
Mit jedem weiteren Jahr Abgeordnetentätigkeit wächst diese Differenz zwischen alter und neuer Versorgungsordnung.

Es folgt ein spätes Erwachen

Dieser Unterschied von über 1.100 € pro Monat bereits nach 5 Jahren löste offenbar blankes Entsetzen bei den Abgeordneten aus. Das Wort Altersarmut erreicht sie plötzlich ganz persönlich. Welchen Selbstbetrug hatten sie da eigentlich im Jahr 2007 beschlossen?
Geraten hatte ihnen das eine hochrangige und teure Sachverständigenkommission. Zur Lösung des dadurch ausgelösten eklatanten Versorgungsproblems soll jetzt wieder eine hochrangige und teure Expertenkommission tätig werden. Herr Schlie hat schon mal 210.000€ in den Haushalt eingebucht.
Die Kommission hat den Arbeitsauftrag “die Alterssicherung muss dauerhaft angemessen und krisenfest sein”… “zu prüfen ist, ob sich ein Wechsel des Alterssicherungssystems empfielt”, dabei ist zu bewerten: “Wie stellt sich das Versorgungssystem im S-H-Landtag im Vergleich zu anderen Parlamenten dar …Einzubeziehen ist die Altersversorgung im Bund und in anderen Ländern … (und) anderer Verfassungsorgane”.
Gemeint sind obere Landes- und Bundesrichter. In 11 von 16 Bundesländern erhalten Abgeordnete noch staatliche Pensionen, ebenso wie die Bundestagsabgeordneten. Einmal darf man raten, wohin die Reise gehen soll

Wirklich skandalös und empörend ist dabei:

Bei eigener, direkter Betroffenheit reagiert die Vertretung der Politiker sofort. Ein ähnlicher Skandal ereignete sich ja ein Jahr zuvor in Baden-Württemberg.
Dass 90% ihrer Wähler durch Gesetze in eine ähnliche Situation hineingedrückt wurden, lässt sie kalt.

Das Desaster der jetzigen und zukünftigen Rentner heißt Riester-Rente. Seit 2003 wurde die gesetzliche Rente systematisch gekürzt. Wer nicht in Altersarmut landen wollte sollte privat vorsorgen, der sollte „riestern“. Die Rentenerwartung aus den Riester-Verträgen ist aus vielerlei Gründen noch mieser. Ein Durchschnittsverdiener hat, grob gerechnet, einen Rentenanspruch von ca. 20€ im Monat, wenn er 5 Jahre eingezahlt hat (***).

Der erfolglose und riskante Weg der privaten Vorsorge soll von der übergroßen Mehrzahl in diesem Land sogar noch weiter ausgebaut werden. Noch mehr Steuergelder für die Riester-Förderung. Noch mehr sogenannte Betriebsrente, die aber fast vollständig aus dem Bruttolohn finanziert wird. Immer werden dabei die profitablen Versicherungsgeschäfte gefördert und die gesetzliche Rente weiter geschwächt.

Die sauberste Lösung für alle liegt auf der Hand – eine Expertenkommission kann man sich sparen:

Schluss mit den Sonderversorgungen und der Rosinenpickerei. Alle Erwerbstätigen ohne Ausnahme in eine Versicherung. Auch Politiker, Beamte und Selbständige in eine Erwerbstätigenversicherung

Anhebung der gesetzlichen Rente auf ein Niveau, das den erreichten Lebensstandard sichert. Das sind etwa 75% der im Arbeitsleben erzielten Nettoeinkommen.
Wenn die Rente zu niedrig ist, wird sie aus Steuermitteln zu einer Mindestrente angehoben. Das Maß für die Mindestrente muss die Armutsgefährdungsschwelle sein – derzeit ca. 1.100€.

 http://www.seniorenaufstand.de/hilfe-fuer-schleswig-holsteinische-landtagsabgeordnete-in-not/



02.12.2018, 17:56

Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension für Menschen, die vor dem 1. Jänner 1964 geboren sind.

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, können Sie bei Gesundheitsproblemen in Invaliditätspension (ArbeiterInnen) bzw. Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) gehen.
Dafür brauchen Sie bestimmte Versicherungszeiten. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit genügt das Bestehen der Versicherung. Vor dem 27. Lebensjahr genügen 6 Versicherungsmonate. Danach müssen mindestens 5 Versicherungsjahre in den letzten 10 Jahren, oder im ganzen Leben 15 Beitragsjahre vorhanden sein. Nach dem 50. Lebensjahr muss pro Lebensmonat ein Monat Versicherungszeit dazukommen.

ArbeiterInnen & Angestellte

Waren Sie als ArbeiterIn in den letzten 15 Jahren mindestens 7,5 Jahre in einem erlernten oder angelernten Lehrberuf oder als Angestellte/r tätig, so dürfen Sie nur auf eine ähnliche Tätigkeit in diesem Berufsfeld verwiesen werden (Berufsschutz). Liegen seit Ende der Ausbildung weniger als 15 Versicherungsjahre, muss die qualifizierte Tätigkeit zumindest in der Hälfte der Versicherungsmonate, zumindest jedoch ein Jahr lang ausgeübt worden sein.
Wenn Sie nicht überwiegend in einem Lehrberuf tätig waren (HilfsarbeiterIn), können Sie auf alle Tätigkeiten verweisen werden, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden.

Tätigkeitsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen

Versicherte sind invalid bzw. berufsunfähig, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und aus Gesundheitsgründen der Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, die sie in den letzten 15 Jahren vor dem Pensionsstichtag mindestens durch 120 Monate ausgeübt haben. Dabei sind zumutbare Änderungen dieser Tätigkeit zu berücksichtigen.

Härtefallregelung

Seit dem 1.1.2011 gibt es die sogenannte Härtefallregelung: Sie ermöglicht einen neuen Zugang in die Invaliditätspension bei Vorliegen eines Härtefalls. Ein solcher Härtefall liegt vor, wenn Sie nur mehr besonders leichte Tätigkeiten vorwiegend im Sitzen mit Haltungswechsel ausüben können (wie z.B. ParkgaragenkassierIn, NäherIn etc.). Außerdem müssen Sie im letzten Jahr vor dem Stichtag arbeitslos vorgemerkt sein.
Voraussetzungen für die Härtefallregelung im Überblick:

Vollendung des 50. Lebensjahres
Arbeitslosenmeldung im letzten Jahr vor dem Stichtag
360 Versicherungsmonate, davon 240 aufgrund von Erwerbstätigkeit
es können nur mehr leichte Tätigkeiten unter durchschnittlichem Zeitdruck durchgeführt werden (z.B PortierIn, ParkplatzkassierIn etc.)
Prognose, dass kein Arbeitsplatz innerhalb eines Jahres gefunden werden kann.
Mindestpension (=Ausgleichszulage)
Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird, kommt zusätzlich eine Ausgleichszulage dazu. Diese wird oft als „Mindestpension“ bezeichnet.
Sie bekommen die Ausgleichszulage, wenn Sie im Inland leben und Ihr monatliches Einkommen als AlleinstehendeR weniger als 909,42 € und als Ehepaar weniger als 1.363,52 € beträgt (Stand 2018).
Erhöhte Ausgleichszulage ab 2017
Mit 1.1.2017 wurde die Ausgleichszulage für Alleinstehende auf 1.000 € angehoben (1.022 € im Jahr 2018), und zwar für alle, die mehr als 30 Jahre gearbeitet und dafür Sozialversicherung bezahlt haben.

Die Pension (Renten) werden 14 mal ausbezahlt.
Quelle: arbeiterkammer.at


30.11.2018, 14:53

Politik, Finanzwirtschaft und Arbeitgeber sind an einer echten Renten-Kehrtwende überhaupt nicht interessiert. Die Politik tut so, als seien die Hausaufgaben in der Rente im Wesentlichen erledigt. Die Finanzwirtschaft hat an besseren Renten kein Interesse, sonst wäre das Hauptverkaufsargument für private Altersvorsorge passé. Und die Arbeitgeber wissen, dass bessere Renten zwangsläufig höhere Arbeitgeberbeiträge und Steuern bedeuten. Beides scheuen sie wie der Teufel das Weihwasser.
Wenn also von steigender Armut die Rede ist, hat das seine Richtigkeit. Der Grund ist nicht im System zu suchen, sondern in dem Freibrief für die Politiker, sich nahezu nach Belieben an den Beiträgen zu bedienen. Das BVerfG hat den Politikern diesen Freibrief erteilt und den Begriff Gestaltungsfreiheit dafür verwendet. Komisch dabei ist, dass das gleiche Gericht diese Gestaltungsfreiheit bei Eingriffen in das Alimentierungssystem der Beamten jedesmal verneint. Der Grund ist ferner, dass seit Jahren Lohndumping betrieben wird, dass Menschen in prekäre Arbeitsplätze gepresst werden, mit denen sie nicht einmal den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Und die hohe Arbeitslosigkeit ist ein Grund, ich meine die echte Arbeitslosigkeit, nicht die in den getürkten BA-Statistiken.

Der immer wieder von Politik und Justiz angeführte "Bundeszuschuss" ist kein Zuschuss, sondern ein unzureichender Ausgleich für eben diese gesamtgesellschaftlichen Verpflichtungen, die von der Politik von Beginn an, also schon seit Beginn der Umlagenfinanzierung, einseitig den GRV-Versicherten aufgebürdet wurden.


30.11.2018, 09:37

Die Propaganda der Finanzwirtschaft malt seit Jahrzehnten den Tod der gesetzlichen Rente an die Wand: zu wenig Kinder – zu viel Alte. Viele Junge haben deshalb längst den Glauben an die Rente verloren. Zu Unrecht, wie die Wirtschaftsdaten belegen. Die gesetzliche Rente ist so vital wie lange nicht mehr: In diesem wie im nächsten Jahr werden die Renten in Ost und West um jeweils mehr als 3 Prozent erhöht. Erstmals steigt 2018 der Haushalt der Rentenkasse auf über 300 Milliarden Euro, wobei die Einnahmen sogar deutlich stärker steigen als die Ausgaben. Wegen der stabilen Beschäftigungslage klettern die Beitragseinnahmen um 4,6 Prozent. Aber auch die Geburtenzahlen steigen. Deshalb wachsen die daran gekoppelten Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten um 8,2 Prozent. Ergebnis: Obwohl der Beitragssatz Anfang 2018 leicht gesenkt wurde, steigen die Rücklagen bis zum Jahresende auf 38 Milliarden Euro.
Und das ganze funktioniert sehr effizient: Die Verwaltungskosten fallen absolut wie relativ auf einen Anteil von unter 1,3 Prozent. Dieser Wert dokumentiert wohl am besten die Überlegenheit der gesetzlichen Rente gegenüber den zur Jahrtausendwende hoch gelobten privaten Alternativen. Private Rentenversicherungen sind im Vergleich mehr als zehnmal so teuer und werfen aktuell nur schmale Renditen ab. Wie das Finanzministerium dieser Tage einräumte, werden die Kunden immer schlechter am Erfolg der Versicherungskonzerne beteiligt. Acht Versicherer (darunter die Debeka) haben in den vergangenen Jahren sogar die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligung zeitweise ausgesetzt. Ein Armutszeugnis. Informiert wurden die Kunden hierüber in der Regel nicht. All das zeigt: Die gesetzliche Rente ist nicht nur sicher, sie liefert derzeit deutlich bessere Ergebnisse als private Rentenanbieter. Und sie könnte noch wesentlich besser sein. Wenn sich die Alterssicherung wie in Österreich voll auf die gesetzliche Rente konzentrieren würde, könnten einige Hundert Euro monatlich mehr gezahlt werden. Die wichtigste Maßnahme wäre die Einführung der Erwerbstätigenversicherung, die die Zahl der Beitragszahler um viele Millionen steigern würde. Außerdem ein Ende von Riester-Rente und Entgeltumwandlung, die beide mit Milliardensummen staatlich subventioniert werden. Wie es richtig funktioniert, zeigt der Blick nach Österreich: dort beweist sich, wie gut gesetzliche Rente wirklich gehen kann.

Holger Balodis und Dagmar Hühne: Die große Rentenlüge – Warum eine gute und bezahlbare Altersicherung für alle möglich ist, Westend Verlag, 208 Seiten, 18 Euro (ISBN 978-3-864889-177-9)

www.vorsorgeluege.de/newsletter/index.html


28.11.2018, 11:36

Das Rentenpaket 2018 gilt nicht nur im Bundestag als verabschiedet, sondern wurde auch seitens des Bundesrats jetzt mit Verzicht auf Art 77 Abs. 2 GG durchgewunken. Da fragt man sich natürlich, wieso überhaupt ein Bundesrat existiert, wenn dieser dann am Ende vom Bundestag nicht beachtet wird, denn der Bundesrat hatte (wir berichteten) gegen das Rentenpaket 2018 Kritik darüber geäußert, dass auch in diesem Rentenpaket die erwerbsgeminderten Bestandsrentner unberücksichtigt bleiben (wir berichteten). 

Es scheint also so, als ob alle Kritik, egal ob von den Sozialverbänden wie bspw. der VDK oder der SoVD, sowie Kritik aus vielen Fraktionsmitgliedern oder von uns, einfach vor den Toren des Bundestages in Luft auflöst. Für die große Koalition scheint es dennoch ein großer Sieg zu sein, denn das Wort "Menschen mit Behinderung" formuliert sich in einem Rentenpaket sowieso nicht und somit kann auch niemand behaupten, dass irgend jemand im Bundestag oder bei dem BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) gegen Menschenrechte verstoßen würde.
Wo bleiben die betroffenen Rentner die wegen ihrer Erwerbsminderung auf SGB XII (Sozialleistungen) angewiesen sind? Vielleicht bekommen diese Menschen eine Stimme, denn mittlerweile ist auf Opernpetition  unter dem Link: www.openpetition.de/petition/online/erwerbsminderungsrente-gleiches-recht-fuer-alle eine Petition zu finden, die erstmalig auch das Thema öffentlich macht, dass es bei erwerbsgeminderten Rentnern sich um Menschen mit Behinderung handelt. 

Für uns schon immer unverständlich, dass man sich medial genau auf diesen Zusammenhang in keiner der großen Medienanstalten einlassen will. Da sind Diskussionen um Parteivorstandswahlen wichtiger, als die Belange von Menschen mit Behinderung.
Aber auch andere Institutionen in Deutschland, die bereits mehrfach auf die Problematik hingewiesen wurden, denen gegenüber die besondere Rolle von erwerbsgeminderten Rentnern transparent gemacht wurde, scheinen eher zu diesem Thema lieber Augen und Ohren verschließen zu wollen, denn weder das wir von diesen Institutionen auf Interviewanfragen eine Antwort erhalten haben, noch dass es zum Rentenpaket und deren Vereinbarkeit mit der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) ein Statement gibt.

Für Deutschland wäre es mit Sicherheit eines der größten Skandale, wenn irgend jemand in einem Land mit solcher Historie, wiederholt Menschenrechtsverletzungen feststellen würde. Wer sich gerade in der Geschichte von 1933 - 1945 auskennt, weiß, dass es gerade mit dem Umgang von Menschen mit Behinderung und anderen verfolgten Personengruppen, eine sehr dunkle Geschichte gibt. Diese wird sich hoffentlich so nie wiederholen, aber wir haben schon heute (oder immer noch?) Verhaltensmuster und Gesetzestexte, die deutlich machen, dass Menschen mit Behinderung immer noch nicht die Integration erfahren, die ihnen eigentlich zusteht.
Solange ein Mensch mit Behinderung noch in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit nachzugehen, scheint politisch alles im grünen Bereich zu sein, denn Regelungen wie bspw. das BTHG decken bereits viel ab um behinderten Menschen zu integrieren. Sind Betroffene aber in der 2. Personengruppe und eben nicht mehr (oder nie) erwerbsfähig (gewesen), wird diese Personengruppe schnell in den gesellschaftlichen Rand geschoben, denn eine wirkliche auch gesetzliche Erwähnung findet diese Menschengruppe nicht, wie auch das Rentenpaket 2018 beweist.

Schon aus diesem Grunde kann man nur hoffen, dass die hier erwähnte Petition betroffenen Personen endlich zu dem Gehör verhilft, welches ihnen eigentlich zusteht, damit diese Personengruppe auch zu einem Teil der Mitte in unserer Gesellschaft wird.

www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php?start=4



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