14.07.2024, 14:49
An alle Unterstützende der Petitiona
ab Juli 2024 werden gesetzliche Verbesserungen umgesetzt. Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters-oder Hinterbliebenenrente erhalten einen Zuschlag zu ihrer Rente.
Rentnerinnen und Rentner erhalten einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli 2024 automatisch gezahlt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig.
Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.
Von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt Mitte des Monats. Der Zuschlag wird auf der Grundlage des Rentenzahlbetrags berechnet.
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in einer Summe mit der Rente ausgezahlt. Er wird auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.
Die Rentenanpassungsmitteilung 2024 enthält noch keine Aussage über den Zuschlag. Da der Zuschlag zunächst getrennt von der Rente gezahlt wird, erhalten Zuschlagsberechtigte im Juli 2024 einen gesonderten Bescheid.
Die neuen Rentenbescheide zur Erhöhung auf 4,5 % bzw. 7,5% wird in der Zeit ab 10. Juli 2024 versendet.
Weiterhin offen in der Petition ist der Rentenabschlag von 10,8 %
(liegt derzeit im Bundesministerium f. Arbeit und Soziales)
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-
27.06.2024, 16:00
Hallo Unterstützende der Petition,
wir wurden gebeten einen Aufruf zur starten wie folgt:
Sehr geehrte/r Herr/Frau, ich möchte Sie auf meine Einreichung zum Thema “Rente“ bei ABSTIMMUNG21 aufmerksam machen. Dieses Team will dieses Jahr wieder die Durchführbarkeit der bundesweiten Volksabstimmung demonstrieren. Das ist eine super Gelegenheit, um etwas für die Demokratie zu tun und gleichzeitig für das Thema „Rente“ mehr Menschen zu sensibilisieren. Dafür braucht es die Unterstützung von möglichst vielen Menschen. Am 30. Juni um 23:59:59 entscheidet sich, welche 3 Themen es in die finale Runde im Herbst schaffen. Ich wollte Sie fragen, ob sie auch mitmachen, für meinen Themenvorschlag stimmen und auch Ihre Zeichner per Nachricht darüber informieren könnten. In Kurzform steht Ihr Anliegen schon unter unseren Forderungen. Hier können Sie mehr über das Thema und die Themenwahl erfahren: „www.abstimmung21.de“. Mit dem weißen Button „Zur Themenwahl“ kommt man zu den Themenvorschlägen. Nach "Am meisten gewählt" sortiert findet man unser Thema zur Zeit auf Platz 9. Der Link „Einheitliche Rentenversicherung: Gleiches Recht für Alle (abstimmung21-mitmachen.de“ führt direkt zu unserem Thema. Voraussetzung zur Abstimmung ist, dass man sich registriert (kompletter Name als "Name"), um Mehrfachzeichnung bei einem Thema zu verhindern. Ich würde mich freuen, wenn Sie mithelfen, die Initiative nach vorn zu bringen, damit dieses wichtige Anliegen Gehör findet.
Leider ist nur noch wenig Zeit dafür, aber die Problematik mit der Rente trifft uns Alle.
Wir bitten um zahlreiche Beteiligung.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-
27.04.2024, 15:06
Hallo liebe Unterstützende,
EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz
einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag 25.04.24 den Gesetzentwurf der Ampel-Parteien für ein besonderes Verfahren beschlossen, mit dem die ab Juli dieses Jahres verbesserten Erwerbsminderungs-Bestandsrenten ausgezahlt werden sollen. Grund für das notwendige eigene Gesetzgebungsverfahren zur Rentenauszahlung war, dass sich die vorgesehene automatisierte Zahlung des Zuschlags auf rund drei Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung im Nachhinein wegen des technischen Aufwands als deutlich komplexer herausgestellt hatte als ursprünglich geplant.
Deshalb sollen die verbesserten Renten nun in einem zweistufigen Verfahren ausgezahlt werden. In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner
20.04.2024, 13:55
Zustimmung zur „Hilfslösung“ bei der Erwerbsminderungsrente
Berlin: (hib/HAU) Das von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene zweistufige Verfahren zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag zum Gesetzentwurf über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) (20/10607). Hintergrund der Regelung ist, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ende 2023 feststellen musste, dass eine technische Umsetzung der Berechnung und Auszahlung des Zuschlags nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2022 bis Juli 2024 nicht realisierbar ist.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in dem Übergangszeitraum von Juli 2024 bis November 2025 in einer ersten Stufe eine von der Rentenzahlung getrennte Zuschlagszahlung erfolgt, ohne dass eine Anhebung der persönlichen Entgeltpunkte vorgenommen wird. Stattdessen soll eine Zuschlagsgewährung über die Anhebung der Rentenzahlbeträge um 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent erfolgen. In einer zweiten Stufe soll dann die Anhebung der persönlichen Entgeltpunkte ab dem 1. Dezember 2025 vollzogen werden. Um sicherzustellen, dass aufgrund der getrennten Zuschlagszahlung den Betroffenen keine finanziellen Nachteile entstehen, sollen nach dem Ende des vorgesehenen Übergangszeitraums die Rentenzahlbeträge verglichen und Differenzbeträge nachgezahlt werden.
Die technische Umsetzung der Berechnung und Auszahlung des Zuschlags nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz bis Juli 2024 sei aus einer Vielzahl von Gründen nicht realisierbar gewesen, sagte DRV-Vertreter Insbesondere habe sich die Komplexität der Umsetzung aufgrund der vielfältigen Wechselwirkungen mit anderen Gesetzen, wie beispielsweise der technisch sehr komplexen und aufwendigen Umsetzung der Ost-West-Rentenangleichung, um ein Vielfaches höher als ursprünglich erwartet gestaltet.
Liveübertragung: Donnerstag, 25. April, 17.45 Uhr
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 25. April 2024, nach rund 45-minütiger Aussprache über den Gesetzentwurf von SPD,Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (20/10607)ab. Dazu legt der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vor.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-
28.02.2024, 16:51
Hallo,
die Deutsche Rentenversicherung kann die Zuschläge für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten zum 01.07.24 nicht korrekt berechnen.
Der Grund: technische und organisatorische Umsetzungsprobleme.
Die Deutsche Rentenversicherung wird ab Juli 2024 einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten zahlen. Damit werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung wird die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen erfolgen:
Erste Stufe: Ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats.
Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der durch die Deutsche Rentenversicherung berechnete Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe. Es erfolgt keine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag.
Das Gesetz ist so ausgelegt, dass sichergestellt wird, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was Ihnen zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-
19.07.2023, 16:03
Liebe Unterstützende,
leider hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde vom VdK und Sovd
nicht angenommen.
Beschluss vom 12. Juni 2023 - 1 BvR 847/23
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-
27.06.2023, 11:16
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitteilung erhalten, dass wir die Volksabstimmung 2023 unterstützen sollen.
- Renten wie in Österreich - jetzt!!
Unter folgendem LINK:
abstimmung21-mitmachen.de/proposals/36-renten-wie-in-osterreich-jetzt
Weiteres dazu auf der Internetseite.
Nehmit bitte zahlreich daran teil und leitet es auch an weitere Personen weiter.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-
16.06.2023, 12:15
Hallo Unterstützende,
laut Mitteilung des VdK hat die eingereichte Verfassungsbeschwerde folgendes Aktenzeichen:
1 BvR 847/23
Sobald weitere Neuigkeiten vorliegen, werden wir weiter berichten.
Von weiteren Rückfragen bitten wir abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrenter-
11.11.2022, 12:36
Hallo Unterstützende,
gegen die Urteile des BSG wird Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Ein kleiner Lichtblick.
Freundliche Grüße
-Gruppe Bestandsrentner-
07.11.2022, 09:27
Hallo Unterstützende,
am Donnerstag 10.11.2022 - 13.45 Uhr wurde der Verhandlungstermin am Bundessozialgericht
festgelegt.
Pressemitteilung Bundessozialgericht vom 04.11.2022
Höhere Erwerbsminderungsrente auch für Bestandsrentner?
Diese Frage betrifft circa 1,8 Millionen Rentner, deren Erwerbsminderungsrente vor dem 1. Januar 2018 beziehungsweise vor dem 1. Januar 2019 begann. Sie profitieren bei der Berechnung ihrer Rente nicht von gesetzlichen Verbesserungen, die zu diesen Zeitpunkten in Kraft getreten sind. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts wird hierzu am Donnerstag, den 10. November 2022, ab 13.45 Uhr im Weißenstein-Saal mündlich verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R).
Die durchschnittliche Höhe von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist ab dem Jahr 2001 kontinuierlich gesunken. Der Gesetzgeber hat deshalb zum 1. Juli 2014 die Berechnungsgrundlagen für eine Erwerbsminderungsrente verändert und dabei unter anderem das Ende der sogenannten Zurechnungszeit von der Vollendung des 60. auf die Vollendung des 62. Lebensjahres verschoben. Zum 1. Januar 2018 erfolgte eine weitere Verlängerung um zunächst drei Monate. Ab dem 1. Januar 2019 wurde das Ende der Zurechnungszeit um weitere drei Jahre und fünf Monate hinausgeschoben. Diese Verbesserungen kommen nur denjenigen zugute, deren Rente ab den genannten Stichtagen neu beginnt. Für die Bestandsrentner verbleibt es bei den bisherigen Berechnungen. Ein mittlerweile in Kraft getretenes Gesetz sieht ab dem 1. Juli 2024 für diese Bestandsrentner pauschale Zuschläge zu ihrer Erwerbsminderungsrente vor.
Im ersten zu entscheidenden Revisionsverfahren (B 5 R 29/21 R) verlangt der Kläger, der seit 2004 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, ab 2019 deren Neuberechnung unter Anwendung der ab dann für Neurentner maßgeblichen längeren Zurechnungszeit. Im zweiten Verfahren (B 5 R 31/21 R) fordert die Klägerin, die seit August 2014 Erwerbsminderungsrente erhält, ab dem 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 eine höhere Rente unter Zugrundelegung der jeweils längeren Zurechnungszeiten. Beide Kläger sehen einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz darin, dass der Gesetzgeber die Verbesserungen bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrenten nur für Neurentner vorgesehen und die Bestandsrentner davon ausgeschlossen hat. Ihre Klagen hatten in den Vorinstanzen keinen Erfolg.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Weiteres dazu unter:
www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022_40.html
Hoffen wir auf eine positive Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
-Gruppe Bestandsrentner-