12.08.2015, 12:23
Die Redakteurin Frau Fischer zum heute, am 12.08.2015, erschienen TV-Artikel „Kinder lernen künftig im Container: Grundschule in Lampaden bleibt nach den Sommerferien geschlossen“ bringt es auf den Punkt. Man hätte vorher planen sollen bevor man eine indirekte Schließung eines Schulstandortes vornimmt. Es hinterlässt einen schlechten Eindruck auf die Verantwortlichen des Schulträgers, des hiesigen VG-Rates sowie letztendlich auf die ADD. Das Vertrauen auf eine vernehmliche und ergebnisoffene Grundschulpolitik in der Verbandsgemeinde Kell am See wurde bereits jetzt schon verspielt.
Kurze Erläuterung und Einschätzung zur fehlenden Zustimmung des BPR (Bezirkspersonalrat). Im Bezirkspersonalrat sind die gewählten Lehrervertreter der hiesigen Schullandschaft vertreten. Also vertritt der auch die Interessen der Lehrerschaft zur Grundschule Hentern-Lampaden. Nach Auskunft des stellv. Schulleiters der Grundschule Hentern-Lampaden, hatte die Lehrervertretung der Grundschule Hentern-Lampaden, ebenso wie die Bezirkselternvertretung, die Elternvertretung und der Schulausschuss dem Beteiligungsverfahren der ADD zur Containerstellung nicht zugestimmt. Da laut dem schriftlichen Beteiligungsverfahren der ADD, aber die Zustimmung des BPR (gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 12 LPersVg) zwingend erforderlich ist, davon möchte die ADD jetzt nichts mehr wissen. Vermutlich war die Haltung des BPR aufgrund der vorgenannten Aspekte ebenso nicht zustimmend und er hat deshalb auf eine Stellungnahme verzichtet, entgegen der gesetzlichen Verpflichtung. Definitiv wurde durch die vorübergehende Entscheidung, die Dislozierung der Grundschulstandorte Hentern-Lampaden aufzuheben, das Stundenkontigent der Lehrerschaft zur Grundschule Hentern-Lampaden schlechter gestellt. Eigentlich ein wichtiges Kriterium für den BPR hier Stellung zu beziehen. Durch die fehlende Stellungnahme des BPR wurde auch das Votum der Lehrerschaft der Grundschule Hentern-Lampaden konterkariert. Hierzu kann jeder sich sein eigenes Bild machen. Zumindest hinterlässt auch diese Vorgehensweise einen negativen Beigeschmack.
Fazit: Die bereits im Vorfeld erkennbare Marschroute „die machen eh was sie wollen“ hat sich letztendlich eingestellt. Offensichtlich haben interne Gespräche, hinter verschlossenen Türen, zwischen Schulträger und ADD zu dieser strittigen, konstruierten Organisationsverfügung geführt. Denn anders lässt sich diese Entscheidung nicht interpretieren und hinterlässt ein „Geschmäckle“. Wenn das Schule macht, dass VG-Räte, ohne vorherige Beteiligung der Schulvertreter und Eltern, derartige Entscheidungen treffen und im Nachgang von der ADD mit allen verfügbaren Mitteln Unterstützung erfahren, dann sollte dass der Schullandschaft in Rheinland Pfalz zu denken geben. Denn durch diese vorweggenommenen Entscheidungen zur Schullandschaft der Verbandsgemeinde Kell am See wurden unweigerlich Präzedenzfälle geschaffen.
Man fragt sich, warum hört und beteiligt die ADD eigentlich Lehrer, Eltern und übergeordnete Verbände an einer zu treffenden Entscheidung zu einem Grundschulstandort und respektiert im Ergebnis dennoch nicht deren einheitliches Votum? Werden nur Voten der Beteiligten akzeptiert die ADD und Schulträger gefällig sind?
Jetzt nach dieser unpopulären Entscheidung möchte der Schulträger in großer Runde alle Eltern zur Schullandschaft der Verbandsgemeinde Kell am See für die Erstellung eines Grundschulkonzeptes miteinbeziehen. Dieses Vorhaben ist doch eine farce, wenn man das Geschehene betrachtet.
Man kann hier ADD und Schulträger nur raten und bitten, solche Vorgehensweisen zu unterlassen. Derartige konstruierte Entscheidungen werden immer auf Unvernunft und Ablehnung treffen und zudem das Vertrauen in unsere Schulverwaltung merklich belasten. Ergebnisoffen sieht anders aus.
Mit freundlichen Grüßen
Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden
12.08.2015, 12:22
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Regionalelternbeirat Trier ist von der Entscheidung der Schulaufsicht im Fall Lampaden-Hentern sehr enttäuscht.
Weder wurden wir im Vorfeld der Maßnahme, wie dies laut Schulgesetz § 43 Absatz 4 vorgesehen ist, noch wurden wir über die Organisationsverfügung von Frau Fischer in Kenntnis gesetzt.
(4) Der Regionalelternbeirat berät die Schulbehörde in allgemeinen Fragen der Erziehung, des Unterrichts und der Schulorganisation.
(5) Die Schulbehörde unterstützt den Regionalelternbeirat; sie erteilt Auskünfte und berät das Gremium.
Diese haben wir erst über Umwege erhalten.
Ein solches Verhalten, gefährdet nicht nur das weitere vertrauensvolle zusammenarbeiten in Zukunft, sondern steht im grassen Gegensatz zu dem was in der Vergangenheit vorherrschte.
Uns ist in der Orgaverfügung der Schulaufsicht eines aufgefallen, man hat alle möglichen Argumente gesucht, um dem Antrag des Schulträgers zustimmen zu können.
Unsere Bedenken, die wir in unserer Stellungnahme zum Benehmensantrag aufgeführt haben, wurden überhaupt nicht in der Verfügung aufgegriffen.
Der Regionalelternbeirat Trier will nicht jede kleine Schule, um jeden Preis erhalten, sondern nur die wo zukünftig auch weiterhin eine ausreichende Zahl von Schülern einschulen werden.
Das man einerseits Container aufstellt und andererseits, dass vorhandene Schulgebäude für weitere schulische Zwecke vorhalten will, stösst bei uns auf Unverständnis und Ablehnung.
Es bindet einerseits Gelder die in Container gesteckt werden und andererseits verhindert es die Sanierung des Schulgebäudes.
Des Weiteren wurden unsere Hinweise, dass der Antragsgrund bei weitem überzogen war, nicht berücksichtigt.
Ebenfalls wurden unsere Hinweise, dass auch in dieser Region zukünftig mit Aufnahme von Flüchtlingsschülern zu rechnen sein dürfte in keiner Weise Rechnung getragen. Auf unsere Anfrage, wo denn die Container aufgestellt werden, sollte die Gemeinde Hentern dem Antrag auf Aufstellung der Container nicht zustimmen, erhielten wir bis heute keine Antwort.
Ebenfalls wurden unsere Einwände, dass in der Kostenplanung kein klimatisierte Container vorgesehen ist, in keinster Weise berücksichtigt oder gar aufgegriffen.
Wir sehen in Umsetzung der Organisationsverfügung keinen Grund zum Jubeln, sondern erste Anzeichen, dass die Aussage kurze Beine, kurze Wege nicht mehr das zu sein scheint, was er einmal war.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Schladweiler, Regionalelternsprecher Regionalelternbeirat Trier
24.07.2015, 01:59
Zum Ende der Organisationsverfügung, wird wie folgt zitiert:
" ..Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Organisationsverfügung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO erfolgt. Sie ist aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug hinsichtlich des herannahenden Schulbeginns des Schuljahres 2015/2016 am 07.09.2015 geboten. Es ist notwendig, der Organisationsverfügung insoweit Wirsamkeit zu geben, damit die Eltern zu diesem Zeitpunkt Klarheit haben, an welchem Standort ihre Kinder unterrichtet werden.
Ebenso ist durch die sofortige Vollziehung sichergestellt, dass der Schulträger die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen rechtzeitig vornehmen kann, damit ein geordneter Schulbetrieb am Standort Hentern nach den Sommerferien nicht beeinträchtigt wird...
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der ADD erhoben werden..."
Auch hier schiebt man ein zeitliches Problem vor, obwohl von vorneherein klar war, dass es so kurz vor Schulbeginn zu spät für eine solch einschneidende Entscheidung des VG-Rates war. Dies hatte der Schulträgerausschuss auch ganz klar deutlich gemacht, indem er die weitere Organisationsfrage Grundschulkonzept auf den Schuljahresbeginn 2016/2017 datiert hatte. Die jetzige Situation hat demnach ausschließlich der Schulträger zu verantworten.
Das Gebäude in Lampaden kann weiter für den Schulbetrieb genutzt werden, heißt es. Demnach wäre es auch nach wie vor dort möglich, den Schulbetrieb fortzuführen.
Es wird Geld in Container gesteckt, welches wissentlich in Grundschulgebäude sinnvoller investiert werden könnte. Auch ist nicht klar wie lange die Container benötigt würden.
Zudem ist die angedachte Containereinheit nicht klimatisiert, was nochmal zusätzliche Kosten erforderlich machen würde.
Man kann nun gespannt sein ob, wann und wohin nun evtl. welche Containereinheiten am Schulstandort Hentern platziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden
24.07.2015, 01:46
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute in der Verbandsgemeinderatssitzung der VG-Kell am See, am 23.07.2015, in Schillingen, wurde unter dem Top. Mitteilungen und Verschiedenes offiziell die frisch eingetroffene Organisationsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur Grundschule Hentern-Lampaden verkündet. Noch geradeso passend zur VG-Ratssitzung und unmittelbar vor Ferienbeginn ist die Organisationsverfügung noch beim Schulträger eingetroffen.
Die ADD hat u.a. mit Schreiben vom 22.07.2015 verfügt. Es wird wie folgt zitiert:
"...1. Die in der Organisationsverfügung vom 02.07.1973 festgelegte Nutzung der Schulgebäude an den dislozierten Standorten der Grundschule Hentern-Lampaden wird insoweit aufgehoben, als der Schulbetrieb für das Schuljahr 2015/2016 auf den Schulstandort Hentern konzentriert wird. Die Unterbringung der Grundschulkinder erfolgt für diese Zeit ausschließlich am Standort Hentern.
2. Vor Beginn des Schuljahres 2016/2017 ist über die Unterbringung in den nachfolgenden Schuljahren erneut zu entscheiden. Das Schulgebäude in Lampaden bleibt weiterhin bis zur endgültigen Klärung der Schulentwicklung einer schulischen Nutzung vorbehalten.
3. Die sofortige Vollziehung dieser Organisationsverfügung wird angeordnet..."
Zur Begründung wurden überwiegend nur pädagogische Gründe für diese Entscheidung herangezogen. Auf bauliche Erfordernisse wurde weitesgehend garnicht eingegangen. Ebenso werden in der Organisationsverfügung nicht korrekte statistische Angaben von Henterner und Lampadener Schülerrinnen und Schüler angeführt. Schülerinnen und Schüler aus Baldringen, Paschel und Schömerich werden fälscherweise garnicht berücksichtigt.
Ebenso wirken Äußerungen zur Betreuung der Kombiklasse in Hentern konstruiert. Am Schulstandort Hentern ist bekanntich ohnehin Sekretariatssitz sowie die Nachmittagsbetreuung angesiedelt, demnach wäre der Schulstandort auch nicht allein besetzt. Es ist für alle unverständlich, dass ein Lehrer seine Kombi - Klasse abgeben musste und ihm Stunden gekürzt wurden. Wohlmöglich ist er bereits einer schon vorzeitig getroffenen Entscheidung der ADD zum Opfer gefallen. Nämlich durch die vorübergehende Aufhebung der Dislozierung gehen zusätzliche Stundenkontingente verloren. Gerade diese würden benötigt werden, um effektiven Förderunterricht auch für die Kombi Klasse weiter zu betreiben. Also bürgt doch die vorübergehende Aufhebung der Dislozierung aus Sicht des Bezirkspersonalrates wesentliche Nachteile für den Grundschulstandort Hentern-Lampaden.
Hierzu folgende Information des Erweiterten Elternbeirates der Grundschule Hentern-Lampaden, vom 20.04.2015, wie folgt: "..Zum kommenden Schuljahr 2015/2016 soll die 1. und 2. Klasse in Lampaden und die 3. und 4. Klasse in Hentern unterrichtet werden. Die Busverbindungen werden wieder wie gewohnt getaktet. Bei der ADD fand kürzlich eine Unterredung mit Vertretern des Schulträgers sowie der stellv. Schulleitung der Grundschule Hentern - Lampaden zur Situation unserer Schule statt. Die ADD sieht die Entwicklung durchweg positiv und garantiert der Grundschule Hentern – Lampaden fortbestand an beiden Standorten. Von Seiten der ADD wird auch die Betreuungssituation an der Grundschule Hentern – Lampaden für gut befunden und weiterhin mitgetragen. Auch hierzu sieht die ADD als Schulaufsichtsbehörde keine Bedenken. Von Seiten der ADD wird es aufgrund der vorliegenden Fakten keine Schulschließung geben. Von Seiten der ADD wurde nun wieder eine Schulleiterstelle zur Grundschule Hentern – Lampaden ausgeschrieben..."
Wenn man jetzt gerademal 3 Monate später die vorgenannte Organisationsverfügung zur Kenntnis nimmt, ist man doch erheblich über den kurzzeitigen Wandel der ADD und des Schulträgers mehr als überrascht. Vernünftiger und verantwortlicher Umgang mit Schule, Lehrer und Eltern sieht anders aus.
Auch kann differenziert gewertet werden, dass zum Beteiligungsverfahren die wichtigste Institution, der Bezirkspersonalrat (BPR) der Lehrerinnen und Lehrer, laut Organisationsverfügung keine Stellungnahme abgegeben hat. Im Beteiligungsverfahren war aber gefordert, dass gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 12 LPersVg die Zustimmung des Bezirkspersonalrats erforderlich ist. Dennoch hat die ADD nun bereits entschieden, obwohl ebenso wissentlich die restlichen Teilnehmer am Beteiligungsverfahren (der Schulelternbeirat, der Schulausschuss und der Regionalbeirat) das Benehmen zur beantragten Maßnahme des Schulträgers nicht erteilt haben. Das läßt doch ebenso einige Fragen weiter offen und hat ein "Geschmäkle". Es wären noch weitere Punkte anzuführen.
Zum Ende der Organisationsverfügung, wird wie folgt zitiert:
" ..Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Organisationsverfügung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO erfolgt. Sie ist aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug hinsichtlich des herannahenden Schulbeginns des Schuljahres 2015/2016 am 07.09.2015 geboten. Es ist notwendig, der Organisationsverfügung
11.07.2015, 12:19
Die Übergabe der Online Petition erfolgte am 08. Juli 2015, um 19 Uhr, im Rathaus Kell am See, an VG-Bürgermeister Martin Alten, wie folgt:
Hier der Link zum Zeitungsartikel zumtv.de/?4263501
Im Beisein von Herrn Reiner Schladweiler (Vorsitzender des Regionalelternbeirat und Vorstandsmitglied des Landeselternbeirat), den Elternvertretern Nicole Mossmann, Iris Keidel, Martin Marx und Ortsbürgermeister Willi Emser aus Baldringen wurde folgendes vom Schulelternsprecher vorgetragen:
"..im Namen aller Unterstützer der erfolgreich abgeschlossenen Online-Petition zum „Erhalt der Grundschulstandorte Hentern und Lampaden“ übergebe ich Ihnen hiermit die Unterlagen zu Ihrer Kenntnisnahme und der Bitte dieses deutliche Votum von 500 Unterzeichnern (davon allein 313 in der VG– Kell am See) sowie deren Beiträge und Forderungen zum mittelfristigen Erhalt der Grundschulstandorte Hentern und Lampaden für Ihre weitere Vorgehensweise zu berücksichtigen.
Nach abgeschlossener Online Petition und Beteiligung an dem von Ihnen nachträglich in Auftrag gegebenen Benehmensantrag über die ADD, zeigt sich deutlich, dass u.a. sowohl von den Unterstützern der Online Petition, den Lehrervertretern, den Elternvertretern, dem Schulausschuss, dem Regionalelternbeirat sowie von den 4 Ortsbürgermeistern aus Baldringen, Hentern, Lampaden und Paschel die Aufstellung von Containern in Hentern abgelehnt wird. Demnach fordern wir Sie erneut auf, den aus unserer Sicht nicht korrekt gefassten Beschluss zur VG-Ratssitzung, vom 21.05.2015, zur Grundschule Hentern-Lampaden zurückzunehmen, sowie die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen zum Substanzerhalt des Grundschulstandortes Lampaden umgehend durchzuführen. Die Beseitigungen der aus den Berichten der Unfallkasse und Brandschutzbehörde hervorgegangen Anforderungen sind wirtschaftlicher als die alternative Aufstellung von Containern. Dies wurde Ihnen bereits mehrfach aufgezeigt.
Wie fordern ebenso wieder ab dem kommenden Schuljahr 2015/2016 die Unterrichtung der beiden ersten Schuljahrgänge in Lampaden und der weiteren Schuljahrgänge in Hentern vorzunehmen, damit u.a. künftig für den Schulstandort Lampaden keine weiteren Betreuungskosten mehr erforderlich werden. Weitere Fakten aus den angefügten Unterlagen sowie der Elterninitiative zur Grundschule Hentern-Lampaden manifestieren zusätzlich unsere Anliegen zum mittelfristigen Erhalt der Grundschulstandorte Hentern und Jugendzeltplatz Lampadenden. Wir bitten Sie deshalb eine Entscheidung herbeizuführen, welche unseren eingereichten Forderungen gerecht wird und den dislozierten Schulstandorten Hentern und Lampaden zumindest für die nächsten 5 Jahre Planungssicherheit und Fortbestand garantiert..."
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Martin Marx
Schulelternsprecher der Grundschule Hentern-Lampaden
09.07.2015, 14:26
VG-Bürgermeister Martin Alten teilt mit, dass er mit den Beigeiordneten und Fraktionsvorsitzenden über die aktuelle Situaton zur Grundschule Hentern-Lampaden beraten wird.
09.07.2015, 14:23
Am 08. Juli 2015 wurde die Online Petition persönlich an VG-Bürgermeister Martin Alten übergeben!
09.07.2015, 14:20
Die Übergabe der Online Petition erfolgte am 08. Juli 2015, um 19 Uhr, im Rathaus Kell am See, an VG-Bürgermeister Martin Alten, wie folgt:
Sehr geehrter Herr Martin Alten,
im Namen aller Unterstützer der erfolgreich abgeschlossenen Online-Petition zum „Erhalt der Grundschul-standorte Hentern und Lampaden“ übergebe ich Ihnen hiermit die Unterlagen zu Ihrer Kenntnisnahme und der Bitte dieses deutliche Votum von 500 Unterzeichnern (davon allein 313 in der VG– Kell am See) sowie deren Beiträge und Forderungen zum mittelfristigen Erhalt der Grundschulstandorte Hentern und Lampaden für Ihre weitere Vorgehensweise zu berücksichtigen.
Nach abgeschlossener Online Petition und Beteiligung an dem von Ihnen nachträglich in Auftrag gegebenen Benehmensantrag über die ADD, zeigt sich deutlich, dass u.a. sowohl von den Unterstützern der Online Petition, den Lehrervertretern, den Elternvertretern, dem Schulausschuss, dem Regionalelternbeirat sowie von den 4 Ortsbürgermeistern aus Baldringen, Hentern, Lampaden und Paschel die Aufstellung von Containern in Hentern abgelehnt wird. Demnach fordern wir Sie erneut auf, den aus unserer Sicht nicht korrekt gefassten Beschluss zur VG-Ratssitzung, vom 21.05.2015, zur Grundschule Hentern-Lampaden zurückzunehmen, sowie die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen zum Substanzerhalt des Grundschulstandortes Lampaden umgehend durchzuführen. Die Beseitigungen der aus den Berichten der Unfallkasse und Brandschutzbehörde hervorgegangen Anforderungen sind wirtschaftlicher als die alternative Aufstellung von Containern. Dies wurde Ihnen bereits mehrfach aufgezeigt.
Wie fordern ebenso wieder ab dem kommenden Schuljahr 2015/2016 die Unterrichtung der beiden ersten Schuljahrgänge in Lampaden und der weiteren Schuljahrgänge in Hentern vorzunehmen, damit u.a. künftig für den Schulstandort Lampaden keine weiteren Betreuungskosten mehr erforderlich werden. Weitere Fakten aus den angefügten Unterlagen sowie der Elterninitiative zur Grundschule Hentern-Lampaden manifestieren zusätzlich unsere Anliegen zum mittelfristigen Erhalt der Grundschulstandorte Hentern und Lampaden. Wir bitten Sie deshalb eine Entscheidung herbeizuführen, welche unseren eingereichten Forderungen gerecht wird und den dislozierten Schulstandorten Hentern und Lampaden zumindest für die nächsten 5 Jahre Planungssicherheit und Fortbestand garantiert.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Martin Marx
Schulelternsprecher der Grundschule Hentern-Lampaden
03.07.2015, 10:34
Liebe Unterstützer der Grundschule Hentern - Lampaden,
nachdem nun gestern die Frist zur Petition abgelaufen ist, können wir alle erfreut auf das Ergebnis blicken. 500 Unterzeichner haben an unserer Online Petition teilgenommen. Dafür bedanken wir uns sehr herzlich für Ihr deutliches Votum.
Damit wir Ihr und unser Ziel, mittelfristig den Erhalt der Grundschule Hentern-Lampaden zu sichern, auch nachaltig weiterverfolgt werden kann, haben wir bereits einen Übergabetermin der Online Petition an den Verbandsgemeindebürgermeister Martin Alten vereinbart.
Termin: Mittwoch, 08. Juli 2015, 19:00 Uhr, im Rathaus in Kell am See
Herzliche Einladung an alle Interessenten an der Übergabe teilzunehmen.
Auf Ihr Kommen freut sich
das Online Petitions Team zur Grundschule Hentern-Lampaden
i.V. Martin Marx
Schulelternsprecher
05.06.2015, 02:28
Formatierungsfehler bereinigt.
Neuer Petitionstext: Vordergrund der Elterninitiative, ist die Diskussion zum angedachten Grundschulkonzept der Verbandsgemeinde Kell am See.
Hier hat der Verbandsgemeinderat in seiner letzten Sitzung, vom 21.05.2015, aus unserer Sicht bereits voreilig einen nicht korrekten Beschluss gefasst, der weitreichende Folgen für unsere Grundschule Hentern - Lampaden haben kann. Der Schulstandort Lampaden soll vorübergehend nicht mehr genutzt und im Gegenzug ein Container nach Hentern aufgestellt werden. Dies sehen wir für die Entwicklung und den Fortbestand unserer Grundschul - Standorte Hentern und Lampaden als nicht akzeptabel und keinesfalls verantwortungsbewusst an.
Wir fordern den Erhalt und die nötige Förderung unserer beiden Schulstandorte Hentern und Lampaden.
Der Substanzerhalt und die selbst- verständlichen Unterhaltungsmaßnahmen sind völlig auskömmlich. Dies zeigen die aktuellen Untersuchungen der hiesigen Brandschutzbehörde und der Unfallkasse. Es macht keinen Sinn ein nutzbares Gebäude für den Unterricht nicht mehr zu berücksichtigen und im Gegenzug Container aufzustellen.
Unsere kleinen Schulstandorte sind attraktiv. In jeder Klasse wird bereits seit 2 Jahren ein Interaktives Whiteboard für einen zeitgemäßen Unterricht sinnvoll genutzt. In der Nachmittagsbetreuung werden die Schüler in der Zeit von 12 Uhr bis 14.30 Uhr betreut und ganz neu auch bis 16 Uhr. Viele Eltern sind bereits in unsere Schule gegangen und möchte Ihre Kinder ebenfalls dort hin entsenden. Eltern und Kinder sollen ermutigt werden unsere Grundschule zu besuchen. Neue Begründung: Wie von weiterführenden Schulen immer wieder berichtet wird, werden unsere Schüler sehr gut auf die weitere Schul- laufbahn vorbereitet. Die Qualität unserer Schule spricht somit für sich!
Kleine Schulen sollten vor dem Hintergrund der beginnenden Inklusion unterstützt werden!
Gerade in kleinen Schulen sehen wir realistische Möglichkeiten, Kinder mit besonderem Förder- Förder bedarf angemessen zu beschulen. Dafür bieten sich kleine Schulen geradezu an!
Finanzielle Engpässe dürfen nicht auf dem Rücken der Kleinsten unserer Gesellschaft ausgetragen werden!
Bei dem Wunsch, Kosten durch Schulschließungen einsparen zu wollen, sollte bedacht werden, dass hohe Kosten durch Abschreibungen und Gebäudeerhaltung entstehen, die womöglich nicht minder ausfallen als die Erhaltung der Schule.