Bildung

Umsatzsteuerbefreiung für Ballettschulen und Musikschulen erhalten

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

9.376 Unterschriften

9.057 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 09.09.2024
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Bildung sollte für alle zugänglich sein. Die Bundesregierung plant jedoch, die Umsatzsteuerbefreiung für Ballettschulen, Schulen für künstlerischen Bühnentanz und Musikschulen zu streichen. Damit handelt Deutschland entgegen der EU-Richtlinie, die besagt, dass Bildung umfassend von der Umsatzsteuer befreit sein soll. Daher geht diese Petition uns alle an. Bitte unterzeichnen und teilen Sie diese.

Begründung

In Deutschland war qualifizierter Ballett-, Musik- und Kunstunterricht bisher von der Umsatzsteuer befreit. Das entspricht auch den EU-Richtlinien, in denen Bildung umfassend von der Umsatzsteuer befreit sein soll: Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- sowie Fortbildungen und Umschulungen.
Die deutsche Regierung will hier jedoch Ausnahmen schaffen, die Bürokratie erhöhen und den Unterricht für Ballett, künstlerischen Bühnentanz, Musik- und Kunstunterricht an privaten Schulen mit der Umsatzsteuer zu besteuern. Das bedeutet, dass der Unterricht um 19 % teurer, Kunst und Kultur also bald zum Luxusgut werden wird und immer mehr Kinder und Jugendliche davon ausgeschlossen sein werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Familien dadurch noch mehr belastet werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Schule für künstlerischen Bühnentanz BW aus Lorch
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.09.2024
Petition endet: 08.03.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Bildung

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Neuigkeiten

Wir müssen viel mehr in Bildung junger Menschen investieren. Das betrifft besonders Möglichkeiten für den ärmeren Teil der Bevölkerung. Eine Belegung mit Steuern ist kontraproduktiv!

Ich zahle pro Kind im Jahr 500,-€ für den Musikschulunterricht. Dieser Betrag ist Brutto, inkl. 19% Mehrwertsteuer. Im Umkehrschluss muss diese Steuer vom Empfänger auch als Umsatzsteuer abgeführt werden. So ist es bei allen anderen Geschäften auch also sollten derartige Anbieter keine Ausnahme bilden. Andernfalls ist mein Beitrag um 19% zu kürzen. Ich frage mich, wer hier die blechenden Eltern bluten lässt...

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