Bildung

Erhalt der Grundschulstandorte Hentern - Lampaden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Martin Alten

500 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

500 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

24.07.2015, 01:46

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute in der Verbandsgemeinderatssitzung der VG-Kell am See, am 23.07.2015, in Schillingen, wurde unter dem Top. Mitteilungen und Verschiedenes offiziell die frisch eingetroffene Organisationsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur Grundschule Hentern-Lampaden verkündet. Noch geradeso passend zur VG-Ratssitzung und unmittelbar vor Ferienbeginn ist die Organisationsverfügung noch beim Schulträger eingetroffen.

Die ADD hat u.a. mit Schreiben vom 22.07.2015 verfügt. Es wird wie folgt zitiert:

"...1. Die in der Organisationsverfügung vom 02.07.1973 festgelegte Nutzung der Schulgebäude an den dislozierten Standorten der Grundschule Hentern-Lampaden wird insoweit aufgehoben, als der Schulbetrieb für das Schuljahr 2015/2016 auf den Schulstandort Hentern konzentriert wird. Die Unterbringung der Grundschulkinder erfolgt für diese Zeit ausschließlich am Standort Hentern.

2. Vor Beginn des Schuljahres 2016/2017 ist über die Unterbringung in den nachfolgenden Schuljahren erneut zu entscheiden. Das Schulgebäude in Lampaden bleibt weiterhin bis zur endgültigen Klärung der Schulentwicklung einer schulischen Nutzung vorbehalten.

3. Die sofortige Vollziehung dieser Organisationsverfügung wird angeordnet..."

Zur Begründung wurden überwiegend nur pädagogische Gründe für diese Entscheidung herangezogen. Auf bauliche Erfordernisse wurde weitesgehend garnicht eingegangen. Ebenso werden in der Organisationsverfügung nicht korrekte statistische Angaben von Henterner und Lampadener Schülerrinnen und Schüler angeführt. Schülerinnen und Schüler aus Baldringen, Paschel und Schömerich werden fälscherweise garnicht berücksichtigt.
Ebenso wirken Äußerungen zur Betreuung der Kombiklasse in Hentern konstruiert. Am Schulstandort Hentern ist bekanntich ohnehin Sekretariatssitz sowie die Nachmittagsbetreuung angesiedelt, demnach wäre der Schulstandort auch nicht allein besetzt. Es ist für alle unverständlich, dass ein Lehrer seine Kombi - Klasse abgeben musste und ihm Stunden gekürzt wurden. Wohlmöglich ist er bereits einer schon vorzeitig getroffenen Entscheidung der ADD zum Opfer gefallen. Nämlich durch die vorübergehende Aufhebung der Dislozierung gehen zusätzliche Stundenkontingente verloren. Gerade diese würden benötigt werden, um effektiven Förderunterricht auch für die Kombi Klasse weiter zu betreiben. Also bürgt doch die vorübergehende Aufhebung der Dislozierung aus Sicht des Bezirkspersonalrates wesentliche Nachteile für den Grundschulstandort Hentern-Lampaden.

Hierzu folgende Information des Erweiterten Elternbeirates der Grundschule Hentern-Lampaden, vom 20.04.2015, wie folgt: "..Zum kommenden Schuljahr 2015/2016 soll die 1. und 2. Klasse in Lampaden und die 3. und 4. Klasse in Hentern unterrichtet werden. Die Busverbindungen werden wieder wie gewohnt getaktet. Bei der ADD fand kürzlich eine Unterredung mit Vertretern des Schulträgers sowie der stellv. Schulleitung der Grundschule Hentern - Lampaden zur Situation unserer Schule statt. Die ADD sieht die Entwicklung durchweg positiv und garantiert der Grundschule Hentern – Lampaden fortbestand an beiden Standorten. Von Seiten der ADD wird auch die Betreuungssituation an der Grundschule Hentern – Lampaden für gut befunden und weiterhin mitgetragen. Auch hierzu sieht die ADD als Schulaufsichtsbehörde keine Bedenken. Von Seiten der ADD wird es aufgrund der vorliegenden Fakten keine Schulschließung geben. Von Seiten der ADD wurde nun wieder eine Schulleiterstelle zur Grundschule Hentern – Lampaden ausgeschrieben..."

Wenn man jetzt gerademal 3 Monate später die vorgenannte Organisationsverfügung zur Kenntnis nimmt, ist man doch erheblich über den kurzzeitigen Wandel der ADD und des Schulträgers mehr als überrascht. Vernünftiger und verantwortlicher Umgang mit Schule, Lehrer und Eltern sieht anders aus.

Auch kann differenziert gewertet werden, dass zum Beteiligungsverfahren die wichtigste Institution, der Bezirkspersonalrat (BPR) der Lehrerinnen und Lehrer, laut Organisationsverfügung keine Stellungnahme abgegeben hat. Im Beteiligungsverfahren war aber gefordert, dass gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 12 LPersVg die Zustimmung des Bezirkspersonalrats erforderlich ist. Dennoch hat die ADD nun bereits entschieden, obwohl ebenso wissentlich die restlichen Teilnehmer am Beteiligungsverfahren (der Schulelternbeirat, der Schulausschuss und der Regionalbeirat) das Benehmen zur beantragten Maßnahme des Schulträgers nicht erteilt haben. Das läßt doch ebenso einige Fragen weiter offen und hat ein "Geschmäkle". Es wären noch weitere Punkte anzuführen.

Zum Ende der Organisationsverfügung, wird wie folgt zitiert:
" ..Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Organisationsverfügung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO erfolgt. Sie ist aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug hinsichtlich des herannahenden Schulbeginns des Schuljahres 2015/2016 am 07.09.2015 geboten. Es ist notwendig, der Organisationsverfügung


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