25.05.2023, 21:10
Verwaltungsgericht Berlin gibt dem Verein Bürger für Bürger e.V. recht
In seinem Urteil vom 10.05.2023 bestätigt das Verwaltungsgericht (VG) Berlin die Rechtsauffassung des Vereins, wonach die Ablehnung der Weiterbewilligung rechtswidrig war. Damit folgt das Gericht dem Beschluss vom Ende des Jahres, wonach das VG Berlin schon einmal dem Verein recht gab und die Bewilligung der Mittel für den Verein Ipebo aussetzte. Schon damals zeichnete sich das Urteil ab. Der Vorstand des Vereins nahm die Entscheidung aus Berlin freudig auf. „Auf diese Entscheidung haben wir gewartet“ so Thomas Schalski Vorsitzender des Vereins Bürger für Bürger.“ Wann wir wieder mit der EUTB, dann in Friedrichshafen weitermachen können, muss noch mit unserer Anwältin geklärt werden, denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. „Wir sind aber sicher, dass das Urteil auch in höheren Instanzen weiterhin bestand haben wird.“ GGfls werden wir die vorläufige Vollstreckbarkeit beantragen und dann beginnen
Das Urteil ist beigefügt.