22.12.2022, 11:39
Der Verein Bürger für Bürger hat nun einen Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht Berlin errungen. Die einstweilige Anordnung für den Widerspruch gegen die Ablöehnung der Förderung durch das BMAS wurde abgelehnt, mit der Begründung das kein Eilbedarf besteht, da die Mitarbeiter sozial abgesichert sind. Hiergegen werden wir Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen. Anonsten muss der Widerspruch entschieden werden und geklagt werden. Inhaltlich hat sich das Verwaltungsgericht noch nicht geäußert.
Unsere einstweilige Anordnung betreffend des Dtrittwiderspruchs wurde statt gegeben.. Damit darf ipebo am 01.01.2023 nicht mit der EUTB anfangen und muss das Klageverfahren abwarten. Sehr wichtig ist die Begründung. Zunächst stellt das Gericht klar, dass das Gericht den Träger für Zuverlässig hält und weist den Vorwurf des BMAS zurück, dass die Mitarbeiter nicht zuverlässig sind. Das Gericht ist sich nicht sicher, ob ipebo ein Leistungserbringer ist und hält das Ergebnis im Hauptsacheverfahren für offen,, daher darf ipebo auch nicht anfangen. Das hört sich nicht so schlecht aus.
Dieses bedeutet, dass wir ab 01.01.2023 erstmal nicht gefördert werden., aber wir machen weiter.