31.08.2023, 10:14
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nun liegt die Berufungsbegründung vor. Zunächst meint die gsub, die Verlagerung des Vereinssitz zu nutzen, um eine Unzulässigkeit der Klage zu kreieren. Was für ein Blödsinn. Erst soll die Beratung von Friedrichshafen aus durchgeführt werden und dann nicht, dann wieder in Oberteuringen. Dieses kann kein Menschen mehr nachvollziehen. Im ürigen stimmt dieses auch nicht, denn wir haben nur den Vereinssitz verlegt und eine Beratung kann auch weiterhin von Oberteuringen aus durchgeführt werden. Was anderes haben wir nicht erklärt. Wir sind da flexibel. Im übrigen ist es schon eine Frechheit zu verlangen ein Büro weiter zu finanzieren, ohne nutzen und dieses von einem kleinen Verein. Nicht als Verzögerungstaktik.
Zur Frage, ob Ipebo ein Leistungserbringer ist, sollte man einfach mal den Verein selbst fragen. Zwar hat der Vorsitzende in einer eidesstaatlichen Versicherung erklärt, kein Leistungserbringer zu sein. Nun haben wir Protokolle der Mitgliederverammlung von Ipebo vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Vorstand den Verein als Leistungserbringer definiert. So wurde auch der Antrag für die EUTB von Ipebo ausgfüllt. Dann hat die gsub dort angerufen, dass das so nicht geht und sie nicht den Zuschlag als Leistungserbringer bekommen würde und dann den Antrag dementsprechend geändert. Filz lässt grüßen. Wir lassen diesen Vorgang nun anwaltlich rechtlich bewerten und dann entsprechende Schritte einleiten. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar.
Wir machen weiter !!!!